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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 61/0003/WP17
öffentlich
13.06.2014
FB 61/70 Dez. III

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen/
Verpflichtungsermächtigungen - Haushaltsjahr 2014
hier: Krugenofen Vollausbau, Beauftragung eines Ingenieurbüros
für Entwurfs- und Ausführungsplanung
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

18.06.2014

Rat

Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Aachen erteilt seine Zustimmung zur Genehmigung von außerplanmäßigen
Auszahlungen im investiven Bereich in Höhe von 74.000 € beim PSP- Element 5-120102-900-3200300-1 „Krugenofen, Umbau“.
Der Rat der Stadt Aachen erteilt seine Zustimmung zur Genehmigung einer außerplanmäßigen
Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 960.000 € beim PSP- Element 5-120102-900-3200-300-1
„Krugenofen, Umbau“.

Vorlage FB 61/0003/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 20.06.2014

Seite: 1/4

finanzielle Auswirkungen
PSP-Element 5-120102-900-3200-300-1 „Krugenofen, Umbau“
Investive

Ansatz

Auswirkungen

2014

Fortgeschriebe-

Ansatz

Fortgeschriebe-

ner Ansatz

2015 bis

ner Ansatz

2014

2017

2015 bis 2017

Gesamt-

Gesamtbedarf

bedarf (alt)

(neu)

Einzahlungen

0

0

-210.000

-400.000

-210.000

-400.000

Auszahlungen

0

74.000

300.000

960.000

300.000

1.034.000

Ergebnis

0

74.000

90.000

560.000

90.000

634.000

+ Verbesserung /

-74.000

470.000

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

- Verschlechterung

PSP-Element 4-120102-957-7 „Krugenofen, Umbau“
konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

2014

Ertrag

Fortgeschriebe-

Ansatz

Fortgeschriebe-

ner Ansatz

2015 bis

ner Ansatz

2014

2016

2015 bis 2016

Folgekosten

Folgekosten

(alt)

(neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

40.000

40.000

0

0

Abschreibungen

0

0

50.000

50.000

0

0

Ergebnis

0

0

90.000

90.000

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Vorlage FB 61/0003/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 20.06.2014

Seite: 2/4

Erläuterungen:
Die Maßnahme ist kurzfristig im Mobilitätsausschuss vom 22.05.2014 auf den Weg gebracht worden,
vorher konnte keine Verbindlichkeit eingegangen werden.
Der Vollausbau der Straße Krugenofen nach Durchführung der Leitungsverlegung ist wegen des
schlechten baulichen Zustands der Verkehrsfläche und erheblicher funktionaler Mängel unverzichtbar.
Aufgrund der durch die STAWAG zu leistenden Ausgleichszahlungen für die fiktive Wiederherstellung
der Oberfläche ergibt sich für die Stadt ein erheblicher finanzieller Vorteil, der daran gebunden ist,
dass der Straßenausbau schnellstmöglich nach der Leitungsverlegung erfolgt. Deshalb müssen die
Straßenbauarbeiten im Januar 2015 beginnen. Dies wurde auch den betroffenen Anwohnern und
Geschäftsleuten von der Verwaltungsspitze zugesagt. Die Verwaltung arbeitet mit Hochdruck an der
Vorbereitung der erforderlichen Beschlüsse. Die Entscheidungsgremien haben zugesagt, im Juli eine
entsprechende Erklärung zu den Planungsgrundsätzen abzugeben, damit anschließend die
Bearbeitung der Ausbaupläne beginnen kann, um im September die Ausführungsbeschlüsse zu
fassen. Dazu muss die Ausführungsplanung bis Ende August erstellt werden, wozu die Beauftragung
eines externen Ingenieurbüros erforderlich ist. Danach können die Bauarbeiten ebenfalls durch
externe Bearbeiter verbindlich vorbereitet werden. Die dazu erforderlichen Mittel i. H. v. 74.000,- €
müssen in 2014 außerplanmäßig bereitgestellt werden.
Notwendigkeit der Unabweisbarkeit
Die Dringlichkeit der Maßnahme zum jetzigen Zeitpunkt ergibt sich aus der Notwendigkeit der
Kombination mit der bereits begonnenen STAWAG Maßnahme. Daraus folgt zum einen eine
Kostenreduzierung um den Betrag der fiktiven Wiederherstellungskosten. Außerdem ist es nicht
vertretbar, die Anlieger und Verkehrsteilnehmer nach Abschluss der Bauarbeiten der STAWAG in
kurzem zeitlichen Abstand (dann, wenn die Mittel im HH bereitständen) wiederum mit mehrmonatigen
Einschränkungen zu belasten. Aus der Verzahnung der Leitungs- und Straßenbauarbeiten ergibt sich
eine wesentliche Zeitersparnis (die den Bürgern bereits vom OB zugesagt wurde).
Finanzielle Auswirkungen
Für die Durchführung der Umbaumaßnahme Krugenofen wird mit Gesamtkosten i. H. v. ca.
1.000.000,- € gerechnet.
Im Haushaltsjahr 2014 werden für die Durchführung der Maßnahme Mittel i. H. v. 74.000,- € benötigt.
Diese Mittel waren im Haushaltsjahr 2014 nicht eingeplant. Um die Maßnahme jedoch durchführen zu
können, werden aus den Maßnahmen 5-120102-900-02000-300-1 „Straßenerneuerung nach
Baumaßnahmen STAWAG“, Mittel i. H. v. 50.000,- € und 5-120102-900-01700-300-1
„Ortseingangssituationen“, Mittel i. H. v. 24.000,- € als Deckung zur Verfügung gestellt.
Unter dem investiven PSP-Element 5-120102-900-03200-300-1 „Krugenofen, Umbau“, stehen somit
im Haushaltsjahr 2014 74.000,- € zur Umsetzung der Maßnahme bereit.

Vorlage FB 61/0003/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 20.06.2014

Seite: 3/4

Im Rahmen der Haushaltsplanung 2015 wird im Haushaltsjahr 2015 der Betrag in Höhe von 960.000€
für die Maßnahme „Krugenofen Umbau“ eingeplant.
Zur Deckung dieser Maßnahme werden im Haushaltsjahr 2015 beim PSP-Element
5-120102-600-00100-300-1 „L231n Ortsumgehung Richterich“ Mittel in derselben Höhe abgesetzt, da
die Maßnahme verschoben wird.
Im konsumtiven Bereich werden unter dem PSP- Element 4-120102-957-7 „Krugenofen, Umbau“ im
Haushaltsjahr 2015 90.000,- € eingeplant.
Des Weiteren ist für die Beauftragung der Bauarbeiten eine außerplanmäßige
Verpflichtungsermächtigung i. H. v. 960.000,- € mit der Kassenwirksamkeit im Haushaltsjahr 2015 zur
Verfügung zu stellen.
Als Deckung hierfür kann die bestehende Verpflichtungsermächtigung 5-120102-000-01000-300-1 „K4
Grauenhofer Weg, Umbau Lintertstraße BAB“, verwendet werden, da diese für das Haushaltsjahr
2015 nicht benötigt wird.
Für das Haushaltsjahr 2015 ist mit einer Kostenerstattung durch die STAWAG i. H. v. 400.000,- € zu
rechnen.
Da die Kosten im Haushalt 2014 nicht eingeplant sind, ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung
gemäß § 83 GO NW notwendig.
Da durch die außerplanmäßige Mittelbereitstellung die Erheblichkeitsgrenze überschritten wird, ist die
Zustimmung des Rates erforderlich.

Vorlage FB 61/0003/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 20.06.2014

Seite: 4/4