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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

Federführende Dienststelle:
Fachbereich Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:

FB 36/0005/WP17
öffentlich
09.07.2014
FB 36/82, Herr Dr. Krämer, Herr
Carduck

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen/
Verpflichtungsermächtigungen -Haushalt 2014-, Produkt 130104,
Wald und Forstwirtschaft
Beratungsfolge:

TOP: 9

Datum

Gremium

Kompetenz

02.09.2014
30.09.2014
22.10.2014

AUK
FA
Rat

Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Finanzausschuss, dem Rat der Stadt
zu empfehlen, überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 65.000 € bei PSP Element 1-130104900-6 Kostenart 52420000 zuzustimmen.

Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, überplanmäßigen Aufwendungen in
Höhe von 65.000 € bei PSP Element 1-130104-900-6 Kostenart 52420000 zuzustimmen.

Der Rat der Stadt Aachen beschließt die überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von 65.000 € bei
PSP Element 1-130104-900-6 Kostenart 52420000.

Philipp
(Oberbürgermeister)

Vorlage FB 36/0005/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 18.08.2014

Seite: 1/4

Finanzielle Auswirkungen
Investive Auswirkungen: keine

konsumtive

Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

Auswirkungen

2014

ner Ansatz 2014

2015 ff.

Ertrag
Sachaufwand
Abschreibungen
Ergebnis
+ Verbesserung /
- Verschlechterung

Fortgeschriebener Ansatz
2015 ff.

Folgekos-

Folgekos-

ten (alt)

ten (neu)

550.000

607.000

702.000

702.000

0

0

54.100

119.100

124.100

124.100

0

0

0

0

0

0

0

0

495.900

487.900

577.900

577.900

0

0

- 8.000

0

Die Deckung über 8.000 € ist durch entsprechende Reduktion im Produkt 140101 (Umweltschutz),
PSP-Element 4-140101-912-9 (Gutachten und Untersuchungen), SK 5429000 gegeben. Im Übrigen
wird der überplanmäßige Aufwand durch Mehrerträge in gleicher Höhe gedeckt (jeweils 57.000 €).
Die Tabellenangaben für die Haushaltsjahre 2015 ff sind der aktuellen Haushaltsplanung 2015
entnommen.

Vorlage FB 36/0005/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 18.08.2014

Seite: 2/4

Erläuterungen:
Die Abteilung Gemeindeforstamt im Fachbereich Umwelt benötigt im laufenden Haushaltsjahr im
Produkt 130104 – Wald und Forstwirtschaft- einen außerplanmäßigen Mehraufwand in Höhe von
65.000 €. Dieser Mehraufwand betrifft die Holzerntekosten, also jene Kosten, die für die Erzielung der
Erträge aus dem Holzverkauf eingesetzt werden müssen.
Für den Mehraufwand gibt es zwei Gründe:
1.

Ein kleinerer Teil (ca 8.000 €) ist auf einen ungewöhnlich hohen Krankenstand bei den
Forstwirten der Abteilung in der Ernteperiode zu Beginn dieses Jahres zurückzuführen. Dieser
machte hilfsweise Fremdvergaben von Holzerntearbeiten notwendig, die in der Kalkulation des
Ansatzes nicht berücksichtigt waren. Da die Holzernte nur in einer bestimmten Periode erfolgen
kann (jahresübergreifend von etwa Oktober bis April), war ein Aufschub der Arbeiten nicht
möglich.

2.

Der weitaus größere Betrag ( ca 57.000 €) geht darauf zurück, dass seit 2014 erstmals
Langholzverkäufe nicht mehr als „Auf-Stock-Verkäufe“ durchgeführt werden. Mit der Änderung
dieser bisher in geeigneten Fällen ausgeübten Praxis folgt der Fachbereich Umwelt einer
dringenden Empfehlung des Fachbereichs Rechnungsprüfung, die dieser in Folge einer Prüfung
des bisherigen Holzverkaufes im Jahre 2013 gegeben hatte.

Erläuterungen zu den Begriffen „Langholz“ und „Auf-Stock-Verkäufe“
Das Sortiment „Langholz“ ist eines von vielen Holzsortimenten, die das Gemeindeforstamt verkauft.
Es handelt sich um Stämme, die in baumlanger Form veräußert werden. Im Gegensatz dazu verkauft
das Gemeindeforstamt auch Kurzholz (Längen zwischen 2,5 und 7,0 Meter) oder Schichtholz
(aufgeschichtetes Holz, bspw. Brennholz oder Papierholz).
Unter „Auf-Stock-Verkauf“ versteht man einen Holzverkauf, bei dem der Holzkäufer die Kosten für die
Unternehmerleistung im Bereich der Holzernte übernimmt. Diese Kosten reduzieren entsprechend
den ansonsten zu erzielenden Holzerlös. Dieser sich ergebende Differenzbetrag wird dem Käufer in
Rechnung gestellt.
Beispiel: Erlös = 100 €/m³ und Kosten = 20€/m³  Holzverkaufsrechnung über 80 €/m³
Der Verzicht auf diese Art der Verkaufsabwicklung hat künftig zwei Buchungen zur Folge:


die Abrechnung der Holzerntekosten 1. Rechnung über 20 €/m³



den Holzverkauf 2. Rechnung über 100 €/m³

Die Rechnungen für die Holzernte (Kosten) und den Holzverkauf (Erlöse) werden somit künftig
getrennt verbucht.
Dies hat zur Folge, dass die Aufwandsermächtigung aus dem Sachkonto für die Holzerntekosten
(SK 52420000 im PSP Element 1-130104-900-6), entsprechend erhöht werden muss. Im Gegenzug
werden die Kosten nicht mehr von den Erträgen abgezogen, so dass der Ansatz des entsprechenden
Vorlage FB 36/0005/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 18.08.2014

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Ertragskontos für die Erlöse aus dem Holzverkauf (PSP Element 1-130104-900-6, Kostenart
44210000) in gleicher Höhe angehoben wird. Der Saldo in der Gewinn- und Verlustrechnung ändert
sich somit nicht.
Die geschilderte Umstellung erfolgte erst nach Abschluss der Haushaltsplanung für das Jahr 2014, so
dass deren finanzielle Auswirkungen im Ansatz des o.g. Aufwandskontos nicht berücksichtigt werden
konnte. Zusammen mit den unter Nr. 1 genannten Gründen ergibt sich der Bedarf für eine
überplanmäßige Aufwandsermächtigung von insgesamt 65.000 € für in 2014 bereits erfolgte und noch
ausstehenden Arbeiten.
Eine Deckung des überplanmäßigen Mehraufwandes ist wie folgt gegeben:
8.000 €

durch eine Reduktion des Sachkontos 54290000 (Sonst. Aufwendungen f. d.
Inanspruchnahme v. Rechten u. Dienstleistungen) im Produkt Umweltschutz
(140101), PSP-Element 4-140101-912-9 (Gutachten und Untersuchungen)

57.000 €

durch Mehrerträge bei Ertragskonto 44210000 (Erträge aus Verkauf) im Produkt Wald
und Forstwirtschaft (130104), PSP-Element 1-130104-900-6 (Wald und
Forstwirtschaft)

Hinweis: Aufgrund der bereits im Frühjahr erzielten Verkaufserlöse und bereits geschlossener
Verträge für die Erntezeit ab Herbst geht die Fachabteilung Gemeindeforstamt von überplanmäßigen
Mehrerträgen in 2014 in Höhe von mindestens 200.000 € aus.
Für die Folgejahre wird dieser Entwicklung in der laufenden Haushaltsplanung durch Anpassung der
Haushaltsansätze Rechnung getragen.

Vorlage FB 36/0005/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 18.08.2014

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