Navigation überspringen

Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 61/0013/WP17
öffentlich
23.07.2014
FB 61/01 // Dez. III

Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 389 für den Planbereich
im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Holzgraben, Büchel,
Peterstraße und Ursulinerstraße
hier: Satzungsbeschluss gem. § 10 Abs. 1 BauGB
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

03.09.2014

Rat

Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 389
zur Kenntnis.
Er beschließt die Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 389 für den Planbereich im Stadtbezirk
Aachen-Mitte im Bereich zwischen Holzgraben, Büchel, Peterstraße und Ursulinerstraße gem. § 10
Abs. 1 BauGB als Satzung und die Begründung hierzu.

Vorlage FB 61/0013/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 16.03.2021

Seite: 1/2

Erläuterungen:
Der Inhalt der Vorlage
FB 61/0025/WP16 – Einleitung des Aufhebungsverfahrens und Beschluss zur Offenlage
ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 14.01.2010 nach dem entsprechenden
Empfehlungsbeschluss der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 09.12.2009 für den Durchführungsplan
Nr. 389 die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8
BauGB sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Da sich die Aufhebung
nur unwesentlich auf die betroffenen Bereiche auswirkt, konnte von einer frühzeitigen
Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen werden.
Die öffentliche Auslegung des aufzuhebenden Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 16.06.2014 bis
18.07.2014 statt.
Seitens der Öffentlichkeit und der Behörden oder sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden keine
Anregungen zur Aufhebung vorgebracht. Aus diesem Grund war eine erneute Beratung in der
Bezirksvertretung bzw. im Planungsausschuss nicht erforderlich.
Die Verwaltung empfiehlt, die Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 389 für den Planbereich im
Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Holzgraben, Büchel, Peterstraße und Ursulinerstraße
gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

Anlage/n:
Begründung zur Aufhebung

Vorlage FB 61/0013/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 16.03.2021

Seite: 2/2

Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen

Der Oberbürgermeister

Begründung zur Aufhebung des
Durchführungsplans Nr. 389
für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte zwischen Holzgraben, Büchel, Peterstraße und Ursulinerstraße

Lage des Plangebietes

Durchführungsplan Nr. 389
zwischen Holzgraben, Büchel, Peterstr. und Ursulinerstraße

Begründung
Fassung vom 21.08.2014

Der Durchführungsplan Nr. 389, datiert vom 11.09.1953, umfasst den Bereich zwischen Holzgraben, Büchel, Peterstraße
und Ursulinerstraße.
Er enthält Festsetzungen für die Bebauung dieses Areals.
Mit der Errichtung dieser Gebäude wurden die städtebaulichen Zielsetzungen des Durchführungsplans Nr. 389 und somit
die Leitaufgaben erfüllt.
Es ist davon auszugehen, dass der Durchführungsplan Nr. 389, der an einem Bekanntmachungsfehler leidet, einer
gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten wird. Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ist ein als
ungültig erkannter Bebauungsplan (ehem. Durchführungsplan) aufzuheben, um damit den Anschein seiner Rechtsgeltung
zu beseitigen.
Zur Herstellung der Rechtssicherheit soll der Durchführungsplan Nr. 389 aufgehoben werden.
Die Beurteilung von Vorhaben erfolgt im o.g. Bereich nach § 34 BauGB.
Durch die Aufhebung dieses Durchführungsplans entstehen keine Kosten.

Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat der Stadt in seiner Sitzung am 03.09.2014 die
Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 389 im Bereich Holzgraben, Büchel, Peterstraße und Ursulinerstraße, als
Satzung beschlossen hat.
Es wird bestätigt, dass die oben genannten schriftlichen Festsetzungen den Ratsbeschlüssen entsprechen und dass alle
Verfahrensvorschriften bei deren Zustandekommen beachtet worden sind.
Aachen, den

(Marcel Philipp)
Oberbürgermeister

Seite 2 / 2