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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Aachener Stadtbetrieb
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

E 18/0159/WP16
öffentlich
30.04.2014

Einführung einer erweiterten Elektro- und
Elektronikaltgerätesammlung im Stadtgebiet Aachen
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

13.05.2014

BAASt

Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen des Aachener Stadtbetriebes
zur Kenntnis und beauftragt den Aachener Stadtbetrieb ein Konzept zur Einführung einer erweiterten
Elektro- und Elektronikaltgerätesammlung im Stadtgebiet Aachen zu erarbeiten und die hierfür
erforderlichen Schritte in die Wege zu leiten.

Vorlage E 18/0159/WP16 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 05.05.2014

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Erläuterungen:
1. Ausgangslage
In den letzten Jahren wurden in Deutschland jährlich ca. 22 kg/E Elektro- und Elektronikaltgeräte in
Verkehr gebracht. Die in 2013 vom Aachener Stadtbetrieb im Gebiet der Stadt Aachen eingesammelte
Elektro- und Elektronikaltgerätemenge liegt bei nur 3,24 kg/E.
Illegale Einsammlung, insbesondere der Großgeräte, fehlende geeignete und komfortable
Erfassungssysteme sowie möglicherweise Unkenntnis über die bestehenden
Entsorgungsmöglichkeiten sind ursächlich für die geringe Erfassungsmenge.
Das bestehende Elektro- und Elektronikaltgerätegesetz muss aufgrund europarechtlicher Regelungen
von der Bundesregierung überarbeitet werden. Ein Referenten-Entwurf des BMUB liegt vor. Dieser
weist in den nächsten Jahren deutlich steigende Zielmengen bei der Erfassung von Elektroaltgeräten
aus.
Um die Erfassungsmenge, insbesondere bei den Elektrokleingeräten, zu steigern, beabsichtigt der
Aachener Stadtbetrieb eine stadtweite Depot-Containersammlung einzuführen.
2. Rechtslage
Das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und
Elektronikgeräten ist im Elektro- und Elektronikgesetz vom 16. März 2005 geregelt. In § 9 werden die
für die Einsammlung zuständigen öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger verpflichtet, Sammelstellen
einzurichten, an denen Altgeräte aus privaten Haushalten und aus Gewerbebetrieben angeliefert
werden können (Bringsystem). Die Erfassung ist ausschließlich durch öffentlich-rechtliche
Entsorgungsträger, Vertreiber und Hersteller durchzuführen.
Am 13. August 2013 ist die Richtlinie 20/19/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 04.
Juli 2012 über Elektro- und Elektronik-Altgeräte in Kraft getreten.
Die wesentlichen Änderungen der erneuerten Richtlinie sind folgende:
-

Erhöhung der Sammel- und Verwertungsquoten von Elektronikaltgeräten in den EUMitgliedsländern,

-

Photovoltaik-Module fallen nun in der Regel in den Anwendungsbereich von Direktive und
Elektrogesetz, d.h. sie müssen als Elektrogeräte registriert werden,

-

Das Benennen von Bevollmächtigten soll die Registrierung in den verschiedenen Ländern
erleichtern,

-

Reduzierung der bisher 10 Produktkategorien auf nur noch 6 im Jahr 2018,

-

Einführung des „Open Scope“: Alle Geräte, für die keine Ausnahmen anwendbar sind, fallen in
den Anwendungsbereich. Bisher war es umgekehrt. Nur solche Geräte fielen unter
WEEE/Elektrogesetz, die sich in eine der Produktkategorien und Gerätearten einordnen
ließen.

Vorlage E 18/0159/WP16 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 05.05.2014

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Die Richtlinie ist bis zum 14. Februar 2014 in nationales Recht umzusetzen. Hierzu hat das
Bundesumweltministerium einen Referenten-Entwurf vorgelegt. Dieser sieht in den nächsten Jahren
steigende Zielmengen der zu erfassenden Elektro- und Elektronikaltgeräte vor und weitet die Pflichten
des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger deutlich aus.
Gemäß § 10 sind bis 31.12.2015 mindestens 4 kg Elektro- und Elektronikaltgeräte je Einwohner zu
erfassen. Ab 01.01.2016 steigt das Sammelziel auf mindestens 45 % und ab 2019 auf mindestens 65
% der in Verkehr gebrachten Elektro- und Elektronikaltgeräte. Die Anforderungen an die Sammlungen
steigen demnach deutlich an.
3. Situation im Stadtgebiet
Elektro- und Elektronikaltgeräte werden im Stadtgebiet Aachen bislang über folgende Systeme
eingesammelt:
SG 1:

Elektrische Haushaltsgroßgeräte (z. B. Waschmaschinen, Geschirrspüler, Backöfen,
Wäschetrockner).
Sammlung: Straßensammlung; Selbstanlieferung bei der Projektwerkstatt.
Menge in 2013: 11,69 Tonnen

SG 2: Kühlgeräte (z. B. Kühlschränke, Gefrierschränke, Klimatisierungsgeräte)
Sammlung: Straßensammlung
Menge in 2013: 251,11 Tonnen
SG 3:

Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik (z. B. Computer, Drucker, PCs,
Bildschirme, Fernseher, Radios)
Sammlung:

Großgeräte:

Straßensammlung

Alle Geräte dieser Gruppe:

Recyclinghöfe

Kleingeräte (Kantenlänge bis 30 cm):

Kompostcontainer und
Schadstoffmobil

Menge in 2013: 328,91 Tonnen
SG 4: Gasentladungslampen und LED-Lampen
Sammlung: Schadstoffmobil und stationäre Schadstoffannahmestelle (RH Lilienthalstraße)
Menge nicht bekannt
SG 5:

Elektrische und elektronische Kleingeräte (z. B. Kaffeemaschinen, Toaster, Staubsauger,
Gartengeräte)
Sammlung: Recyclinghöfe und Kompostcontainer; Selbstanlieferung bei der Projektwerkstatt.
Menge in 2013: 181,98 Tonnen

Vorlage E 18/0159/WP16 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 05.05.2014

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4. Gründe für den Aufbau einer erweiterten Elektro- und Elektronikaltgerätesammlung
-

Mit der Erweiterung der bisherigen Sammelsysteme soll den Intentionen des Gesetzgebers
nach höheren Recyclingquoten Rechnung getragen werden. Ziel ist es, die erfassten Elektround Elektronikaltgeräte möglichst hochwertig zu verwerten.

-

Elektrogeräte enthalten sowohl seltene Wertstoffe wie auch als Sonderabfall zu entsorgende
Bestandteile. Durch eine Verbesserung der Abgabemöglichkeiten können wertvolle Rohstoffe
zurückgewonnen sowie die enthaltenen Schadstoffe ordnungsgemäß entsorgt werden.

-

Elektro- und Elektronikaltgeräte aus den Privathaushalten unterliegen grundsätzlich der
Überlassungspflicht an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Der Aachener
Bevölkerung soll ein kundenfreundliches Erfassungssystem - zusätzlich zu den bisherigen
Systemen - angeboten werden, das unabhängig von Marktschwankungen in ganz Aachen
besteht.

-

Mit einem eigenen Elektro- und Elektronikaltgeräteerfassungssystem soll auch dem
bestehenden “Wildwuchs” von illegalen Sammlungen und Beraubungen im Stadtgebiet Einhalt
geboten werden.

5. Einführung einer erweiterten Elektro- und Elektronikaltgerätesammlung
Wie aus der Diskrepanz zwischen In-Verkehr-gebrachten und eingesammelten Mengen deutlich wird,
besteht die Notwendigkeit, das Annahmesystem für Elektroaltgeräte und hier insbesondere Elektround Elektronikklein geräte zu verbessern.
Im Rahmen der Vorüberlegungen zur Einführung einer erweiterten Elektro- und
Elektronikaltgerätesammlung favorisiert der Aachener Stadtbetrieb derzeit den Aufbau eines
sortenreinen und flächendeckenden Erfassungssystems über Depot-Container für Elektrokleingeräte
mit einer Kantenlänge bis ca. 50 cm.
Um eine kundenfreundliche Flächendeckung zu gewährleisten, ist zunächst beabsichtigt, pro 4000
Einwohner jeweils 1 Depot-Container aufzustellen. Folgt man dieser Betrachtungsweise, müssten ca.
60 Depot-Container vorzugsweise in räumlichem Zusammenhang mit den bereits im Stadtgebiet
vorhandenen Depotcontainer für Glas aufgestellt werden.
Die durch die Vermarktung der erfassten Elektro- und Elektronikaltgeräte erzielten Erlöse sollen zur
Deckung der Sammelkosten eingesetzt werden. Von einer negativen Auswirkung auf die
Abfallgebühren ist zunächst nicht auszugehen.
Als Starttermin für die Durchführung der erweiterten Elektro- und Elektronikaltgerätesammlung ist der
01.01.2015 vorgesehen.

Vorlage E 18/0159/WP16 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 05.05.2014

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