Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Beteiligungscontrolling
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
B 06/0114/WP16
öffentlich
26.05.2014
Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrates der GEGRA
Gewerbegrundstücksgesellschaft mbH gem. § 113 GO NRW in
Verbindung mit § 50 Abs. 4 GO NRW
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
02.07.2014
Rat
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat entsendet folgende Vertreter in den Aufsichtsrat der GEGRA:
1.)
__________________ (OBM oder Vertreter)
2.)
__________________
3.)
__________________
Stellvertretung:
zu 1.)
__________________ (OBM oder Vertreter)
zu 2.)
__________________
zu 3.)
__________________
Philipp
Oberbürgermeister
Vorlage B 06/0114/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.06.2014
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Erläuterungen:
Nach § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der GEGRA besteht der Aufsichtsrat aus 5 Mitgliedern.
Die Stadt Aachen entsendet 3 Mitglieder. Die Benennung von stellvertretenden Mitgliedern ist
zulässig.
Nach § 113 Abs. 3 GO NRW gehört der Bürgermeister oder ein von ihm vorgeschlagener
Bediensteter der Gemeinde dem Aufsichtsrat an, wenn die Stadt mit mehr als einem Mitglied im
Aufsichtsrat vertreten ist.
In der abgelaufenen Wahlperiode waren zuletzt folgende Vertreter der Stadt im Aufsichtsrat der
GEGRA:
1.)
Stadtdirektorin Annekathrin Grehling
2.)
Ratsherr Eberhard Büchel (CDU)
3.)
Ratsherr Manfred Kuckelkorn (SPD)
Stellvertretung:
zu 1.)
Beigeordnete Gisela Nacken
zu 2.)
Ratsfrau Martina Hörmann (Grüne)
zu 3.)
Ratsfrau Eleonore Keller (SPD)
Vorlage B 06/0114/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 12.06.2014
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