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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:

FB 61/0047/WP17
öffentlich
04.09.2014
Dez. III / FB 61/01

Über- und außerplanmäßige Aufwendungen/ Auszahlungen/
Verpflichtungsermächtigungen - Haushaltsjahr 2014
hier Alt-Haarener-Straße
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

30.09.2014
02.10.2014
22.10.2014

FA
MA
Rat

Anhörung/Empfehlung
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, seine Zustimmung zur Genehmigung von
außerplanmäßigen Auszahlungen im investiven Bereich in Höhe von 288.000,- € beim PSP- Element
5-120102-300-01800-300-1 „Alt-Haarener Straße“, sowie im konsumtiven Bereich in Höhe von 27.000
€ beim PSP-Element 4-120102-306-5 „Alt-Haarener Straße“ zu erteilen.
Der Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, seine Zustimmung zur Genehmigung
von außerplanmäßigen Auszahlungen im investiven Bereich in Höhe von 288.000,- € beim PSPElement 5-120102-300-01800-300-1 “Alt-Haarener Straße“, sowie im konsumtiven Bereich in Höhe
von 27.000 € beim PSP-Element 4-120102-306-5 „Alt-Haarener Straße“ zu erteilen.
Der Rat der Stadt Aachen erteilt seine Zustimmung zur Genehmigung von außerplanmäßigen
Auszahlungen im investiven Bereich in Höhe von 288.000,- € beim PSP- Element 5-120102-30001800-300-1 „Alt-Haarener Straße“ sowie im konsumtiven Bereich in Höhe von 27.000 € beim PSPElement 4-120102-306-5 „Alt-Haarener Straße“.

Vorlage FB 61/0047/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 16.09.2014

Seite: 1/4

finanzielle Auswirkungen
PSP-Element 5-120102-300-01800-300-1 „Alt-Haarener Straße“
fortgeschriebener

investive

Ansatz

fortgeschriebener

Ansatz

Auswirkungen

2014

Ansatz 2014

2015 und 2016

Ansatz 2015 und
2016

Gesamt-

Gesamt-

bedarf (alt)

bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

-110.000

0

-110.000

Auszahlungen

0

288.000

0

739.200

0

1.027.200

Ergebnis

0

288.000

0

629.200

0

917.200

+ Verbesserung / -

-288.000

-629.200

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Verschlechterung

PSP-Element 4-120102-306-5 “Alt-Haarener Straße”
fortgeschriebener

konsumtive

Ansatz

fortgeschriebener

Ansatz

Auswirkungen

2014

Ansatz 2014

2015 und 2016

Ertrag

Ansatz 2015 und
2016

Folgekosten

Folgekosten

(alt)

(neu)

0

0

0

0

0

0

0

12.000

0

30.800

0

0

Abschreibungen

0

15.000

0

38.500

0

0

Ergebnis

0

27.000

0

69.300

0

0

Personal/Sachaufwand

+ Verbesserung /
-Verschlechterung

-27.000

Deckung ist gegeben

Vorlage FB 61/0047/WP17 der Stadt Aachen

-69.300

Deckung ist gegeben

Ausdruck vom: 16.09.2014

Seite: 2/4

Erläuterungen:
Die Alt-Haarener Straße weist funktionale Mängel auf. Eine Neuaufteilung des Verkehrsraumes ist
erforderlich, um Verbesserungen der baulichen, gestalterischen und verkehrlichen Bedingungen für
alle Verkehrsteilnehmer zu erreichen. Die Stadtverwaltung hält es daher für sinnvoll, eine
Umgestaltung der Alt-Haarener Straße im Zuge der derzeit stattfindenden STAWAG-Maßnahme (von
Friedenstraße bis BAB 4) zu planen und umzusetzen und die verkehrlichen (kürzere Sperrzeiten) und
ökonomischen (geringere Baukosten für die Stadt) Synergien eines zeitlich aufeinander abgestimmten
Projektes zu nutzen.
Eine genaue Beschreibung der Baumaßnahme erfolgt in der Vorlage „Alt-Haarener Straße,
Umgestaltung nach STAWAG-Baumaßnahme“, die in der Bezirksvertretung Aachen-Haaren am
10.09.2014 und im Mobilitätsausschuss am 02.10.2014 beraten werden soll.
Finanzielle Auswirkungen
Für die Umsetzung der Maßnahme gemäß Gestaltungsvariante 2 wird mit Gesamtkosten i. H. v.
1.070.000 € gerechnet.
Die Baumaßnahme soll im Haushaltsjahr 2014 begonnen und im Haushaltsjahr 2016 beendet werden.
Im Haushaltsjahr 2014 werden unter dem investiven PSP-Element 5-120102-300-01800-300-1 „AltHaarener Straße“ für die Umsetzung der Baumaßnahme investive Mittel i. H. v. 288.000,- € benötigt.
Unter dem konsumtiven PSP- Element 4-120102-306-5 „Alt-Haarener Straße“ werden Mittel i. H. v.
27.000,- € benötigt.
Da diese im Haushalt 2014 nicht eingeplant sind, ist eine außerplanmäßige Mittelbereitstellung gemäß
§ 83 GO NW notwendig.
Die Deckung erfolgt durch das investive PSP-Element 5-120102-000-07300-300-1 „Salierallee“ sowie
das konsumtive PSP-Element 4-12010240-7 „Salierallee“. Die Umsetzung der Maßnahme wurde ins
Haushaltsjahr 2015 verlegt; im Haushaltsjahr 2014 werden lediglich Planungskosten benötigt. Dort
werden die Mittel entsprechend gesperrt und für die Baumaßnahme „Alt-Haarener Straße“ zur
Verfügung gestellt. Eine Aufstockung der Deckungsposition wird haushaltsneutral über die
Veränderungsnachweisung eingeplant.
Die restlichen Baukosten i. H. v. 770.000 € die für die Fertigstellung der Baumaßnahme benötigt
werden, werden über die Veränderungsnachweise haushaltsneutral in den Haushalt 2015 ff.
eingeplant.
Die Deckung soll im Jahr 2015 aus der investiven Maßnahme Büchel PSP- Element 5-120102-90000700-300-1 in Höhe von 200.000 € und der konsumtiven Maßnahme Kleinmaßnahmen im
Straßenraum –J– 4-120102-947-2 in Höhe von 28.000 € erfolgen. Darüber hinaus erfolgt die Deckung
im Jahr 2015 aus der investiven Maßnahme Albert-Einstein-Straße PSP- Element 5-120102-40000100-300-1 in Höhe von 100.000 € und dem konsumtiven Gegenkonto 4-120102-400-9 in Höhe von
Vorlage FB 61/0047/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 16.09.2014

Seite: 3/4

9.000 €. Weitere investive Mittel werden im Jahr 2015 aus der investiven Maßnahme Campus West,
Infrastruktur PSP- Element 5-120102-800-01700-300-1 in Höhe von 79.200 € zur Verfügung gestellt.
Die Deckung für das Jahr 2016 soll aus der investiven Maßnahme Campus West, Infrastruktur PSPElement 5-120102-800-01700-300-1 in Höhe von 360.000 € und dem konsumtiven Gegenkonto 4120102-805-3 in Höhe von 32.300 € erfolgen.
Darüber hinaus ist in den Jahren 2015 oder 2016 (je nach Aktivierungszeitpunkt der STAWAG) mit
einer Einzahlung in Höhe von insgesamt 110.000 € zu rechnen. Die Einzahlung durch die STAWAG
ergibt sich aus deren Einsparungen, die sich für die STAWAG gegenüber der reinen
Wiederherstellung laut Konzessionsvertrag ergeben.
Für die Haushaltsjahre 2015 und 2016 entstehen somit keine Mehrbelastungen.
Die Inanspruchnahme der Mittel aus dem Haushalt 2015 ff. erfolgt vorbehaltlich des Ratsbeschlusses
sowie der Genehmigung der Bezirksregierung.
Ob diese Maßnahme eine Beitragspflicht nach § 8 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)
auslöst, wird derzeit durch die Bauverwaltung geprüft.
Da durch die außerplanmäßige Mittelbereitstellung die Erheblichkeitsgrenze überschritten wird, ist die
Zustimmung des Rates erforderlich.

Vorlage FB 61/0047/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 16.09.2014

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