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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

B 03/0012/WP17-2
öffentlich
17.09.2014
B 03, Dez. III

1.Änderungsvertrag zum Durchführungsvertrag vom 11.12.2013
zum vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr.879 - Beverstraße hier: sozialer Wohnungsbau
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

25.09.2014
22.10.2014

PLA
Rat

Entscheidung
Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der
Stadt, dem Abschluss des 1. Änderungsvertrages zum Durchführungsvertrag vom 11.12.2013
zuzustimmen.
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er stimmt dem Abschluss des 1.
Änderungsvertrages zum Durchführungsvertrag vom 11.12.2013 zu.

Vorlage B 03/0012/WP17-2 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 29.06.2015

Seite: 1/3

Erläuterungen:
Seit dem 06.01.2014 ist der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 879 – Beverstraße – in Kraft, der
in Verbindung mit dem dazugehörigen Durchführungsvertrag vom 11.12.2013, der mit der
Kronprinzenquartier GmbH als Vorhabenträgerin geschlossen wurde, die Bebauung und Erschließung
des ehemaligen Grundstückes Beverstraße o. Nr., Gemarkung Forst, Flur 14, Flurstück 2950 u.
Teilflächen aus 2952 und 3055 sichert. Das Baugrundstück für das sog. „Kronprinzenquartier“ wurde
fortgeschrieben in die Flurstücke 2356, T. a. 3257, 3264, 3261 und 3263 sowie die Flurstücke 3259
und 3262 (private Straßenfläche „In den Kronprinzengärten“).
Mit dem o. g. Durchführungsvertrag hat sich die Vorhabenträgerin verpflichtet, ca. 20 v. H. der im
Plangebiet im sog. Kronprinzenquartier herzustellenden Wohneinheiten als öffentlich geförderten
Wohnraum zu errichten. Auf Grundlage der Anlage 1.5 zum Durchführungsvertrag sollen 35
Wohneinheiten mit insg. 1.807 m² Wohnfläche gefördert und an drei unterschiedlichen Standorten im
Quartier realisiert werden. Die erforderliche Ausnahmegenehmigung des Ministeriums für Bauen,
Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen liegt bereits vor. Für das
Bauvorhaben wurde am 29.04.2014 ein Vorbescheid mit dem Aktenzeichen AZ 63/212-04895-2013
erteilt.
Nunmehr beabsichtigt die Vorhabenträgerin, den öffentlich geförderten Wohnraum vollständig im
Innenbereich des Quartiers im Nordriegel zu realisieren. Hierdurch werden die Grundzüge der
Planung nicht berührt, so dass es keiner Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
bedarf. Der Durchführungsvertrag muss jedoch an die neuen Gegebenheiten angepasst werden.
Die Verschiebung des öffentlich geförderten Wohnraumes in den Nordriegel sowie sich hieraus evtl.
ergebende Änderungen des Wohnungsgemenges sowie der Gesamtwohnfläche machen neben einer
geringfügigen

Änderung

des

§

2

lit.

e)

insbesondere

eine

Änderung

des

§

12

des

Durchführungsvertrages erforderlich um einerseits sicherzustellen, dass auch bei Änderungen
ausreichend öffentlich geförderter Wohnungsbau realisiert wird, und andererseits dem Vorhabenträger
Planungssicherheit zu bieten. § 12 des Durchführungsvertrages erhält folgende Fassung:
(1)

Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich, im Nordriegel des „Kronprinzenquartiers“, welcher im
Lageplan Kronprinzen-Quartier – Ausführung (Anlage 1) rot dargestellt ist, 35 Wohneinheiten
mit insgesamt mindestens 1.807 m² Wohnfläche als öffentlich geförderten Wohnraum zu
errichten.

(2)

Die detaillierte Planung des öffentlich geförderten Wohnraumes ist mit der Stadt –
Fachbereich Wohnen – abzustimmen.

(3)

Die Vorhabenträgerin verpflichtet sich, den Antrag auf Gewährung von Baudarlehen für die
Neuschaffung

von

Mietwohnungen

und

Gruppenwohnungen

gemäß

Wohnraumförderbestimmungen des Landes Nordrhein-Westfalen spätestens bei Beantragung
einer Baugenehmigung zum bereits erteilten Vorbescheid AZ 63/212-04895-2013 vom
29.04.2014 oder Einreichung eines Änderungsantrages bei der Stadt - Fachbereich Wohnen –
einzureichen.
Vorlage B 03/0012/WP17-2 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 29.06.2015

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(4)

Sollte die Vorhabenträgerin einen Änderungsantrag einreichen, verpflichtet sie sich bezüglich
des öffentlich geförderten Wohnraumes zur Einhaltung und Umsetzung folgender Maßgaben:
a)

Verbleibt es bei der Gesamtwohnfläche, die dem Antrag zum Vorbescheid AZ 63/21204895-2013 vom 29.04.2014 zugrunde liegt, ist der öffentlich geförderte Wohnraum
nach Abs. 1 zu realisieren, auch wenn sich die Gesamtzahl der Wohneinheiten ändert.

b)

Erhöht sich durch einen Änderungsantrag die Gesamtwohnfläche gegenüber der
Gesamtwohnfläche, die dem Antrag zum Vorbescheid AZ 63/212-04895-2013 vom
29.04.2014 zugrunde liegt, um mehr als drei Prozent ist der Anteil der öffentlich
geförderten

Wohneinheiten

derart

zu

erhöhen,

dass

entsprechend

des

Grundsatzbeschlusses des Rates der Stadt für die darüber hinausgehende
Mehrfläche mindestens 20 v. H. der Wohnfläche als öffentlich geförderter Wohnraum
realisiert werden..
Die Verwaltung schlägt dem Planungsausschuss vor, den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis zu
nehmen und dem Rat der Stadt zu empfehlen, dem Abschluss des 1. Änderungsvertrages zum
Durchführungsvertrag vom 11.12.2013 zuzustimmen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er empfiehlt dem Rat der
Stadt, dem Abschluss des 1. Änderungsvertrages zum Durchführungsvertrag vom 11.12.2013
zuzustimmen.
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er stimmt dem Abschluss des 1.
Änderungsvertrages zum Durchführungsvertrag vom 11.12.2013 zu.

Anlage/n:
1.

1. Änderungsvertrag zum Durchführungsvertrag vom 11.12.2013 zum vorhabenbezogenen
Bebauungsplan Nr. 879 – Beverstraße -

2.

Lageplan Kronprinzen-Quartier – Ausführung - der kadawittfeldarchitektur, Aachen vom
29.07.2014

Vorlage B 03/0012/WP17-2 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 29.06.2015

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