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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bauverwaltung
Beteiligte Dienststelle/n:
Dezernat II
Dezernat III
Fachbereich Finanzsteuerung

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

B 03/0018/WP17-1
öffentlich
14.11.2014
B 03/00

Kanalgebühren 2015 sowie Gebührenbedarfsberechnung 2015
17. Nachtrag zur Gebührensatzung zur Satzung über die
Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die
öffentliche Abwasseranlage (Kanalanschlusssatzung) der Stadt
Aachen
Neufassung der Vorlage Kanalgebühren 2015 sowie
Gebührenbedarfsberechnung 2015
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

25.11.2014
10.12.2014

FA
Rat

Anhörung/Empfehlung
Entscheidung

Beschlussvorschlag:

Finanzausschuss:
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt den Erlass des 17. Nachtrages zur
Gebührensatzung zur Kanalanschlusssatzung der Stadt Aachen.
Die Gebührenbedarfsberechnung 2015 ist Bestandteil des Beschlusses und der
Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

Rat der Stadt:
Der Rat der Stadt beschließt den 17. Nachtrag zur Gebührensatzung zur
Kanalanschlusssatzung der Stadt Aachen.
Die Gebührenbedarfsberechnung 2015 ist Bestandteil des Beschlusses und der
Originalniederschrift als Anlage beigefügt.

Vorlage B 03/0018/WP17-1 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 20.11.2014

Seite: 1/6

Finanzielle Auswirkungen

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

Gesamtbedarf (alt)

20xx ff.

Gesamtbedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /
-

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Verschlechterun
g

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

20xx ff.

Folgekos-

Folgekos-

ten (alt)

ten (neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
Verschlechterun

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

g

Siehe Anlage 2

Vorlage B 03/0018/WP17-1 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 20.11.2014

Seite: 2/6

Erläuterungen:

Am 18.11.2014 wurde im Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz die Angelegenheit beraten.
Hierbei wurde seitens der Verwaltung über den derzeit in Prüfung befindlichen
Jahresabschluss 2012 berichtet, der voraussichtlich einen Bestand des Sonderpostens
Kanal in Höhe von ca. 3,3 Mio € ausweisen wird.
Die momentan noch nicht abgeschlossenen Betriebsabrechnungen Kanal für die Jahre 2013
und 2014 werden höchstwahrscheinlich keine Entnahme in dieser Höhe erforderlich machen,
so dass gemäß § 6 Abs. 2 Satz 3 KAG NW eine Kostenüberdeckung auszugleichen ist.
Dieser Ausgleich wird durch eine Entnahme aus dem Sonderposten in Höhe von 1 Mio. € im
Rahmen der Gebührenbedarfsberechnung 2015 herbeigeführt. Ob und inwieweit auch 2016
eine Entnahme erfolgen kann ist den entsprechenden Vorjahresergebnissen vorbehalten.
Die dadurch bewirkte Senkung der durch Gebühren zu refinanzierenden Kosten führt wie
folgt zu einer Ermäßigung der in der Ursprungsvorlage ermittelten Gebührensätze:
Senkung der Schmutzwassergebühr um 0,04 € von 2,79 € auf 2,75 €.
Senkung der Teilanschlussgebühr um 0,04 € von 1,64 € auf 1,60 €.
Senkung der Niederschlagswassergebühr um 0,03 € von 1,07 € auf 1,04 €.
Weiterhin wurde die Übersicht der Kosten (Anlage 2) um die Positionen „Aufwand aus
Wertkorrekturen von Abwassergebühren“ bzw. „Aufwand aus uneinbringlichen
Abwassergebühren“ ergänzt. Diese waren bisher im Bereich Koordination Betriebsführung
Stawag des FB 61 angesiedelt, sind aber sachlich korrekt dem Bereich Abwassergebühren
zuzuordnen.
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz hat die vorgetragenen Ausführungen zur
Kenntnis genommen.

Die nunmehr vorliegende Fassung ersetzt die Vorlage vom 20.10.2014

Vorlage B 03/0018/WP17-1 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 20.11.2014

Seite: 3/6

Erläuterungen zur Gebührenbedarfsberechnung 2015

Gebührenhöhe
Es ist erforderlich, die Gebührensätze in § 3 Abs. 8 und 9 sowie § 4 Abs. 6 der
Kanalgebührensatzung zum 01.01.2015 wie folgt neu festzusetzen:
Zu § 3 (8)

Die Schmutzwassergebühr ist von € 2,79 auf € 2,75 zu senken.

Zu § 3 (9)

Die Teilanschlussgebühr ist von € 1,64 auf € 1,60 zu senken.

Zu § 4 (6)

Die Niederschlagswassergebühr ist von € 1,07 auf € 1,04 zu senken.

Die vorliegende Gebührenbedarfsberechnung für den Entwässerungshaushalt 2015 weist
ein Kostenvolumen von insgesamt 62.312.300 € aus.
Unter Berücksichtigung der Entnahme aus dem Sonderposten Kanal sind 61.312.300 € als
gebührenrelevante Kosten umzulegen.
Zusätzlich zur Entnahme sinken die Kosten um 413.505 €. Dies entspricht einer realen
Kostensenkung von 0,66 %.
Der Grund für die vorliegende Kostensenkung liegt ganz überwiegend im Anlagevermögen
Kanal.
Trotz der weiterhin dringend notwendigen Investitionen zur Sanierung des Kanalnetzes,
welche sich in der Erhöhung der Abschreibung i. H. v. 617.755 € zeigen, sinken die
kalkulatorischen Zinsen aufgrund des anhaltend niedrigen Zinsniveaus um etwa 1.086.660 €.
Außerdem sinkt der Reparaturaufwand durch Inlinersanierung um 300.000 €, da viele Kanäle
aufgrund ihres Zustandes durch investive Maßnahmen saniert werden müssen.
Dadurch findet eine Verschiebung zugunsten des Investitionsvolumens Kanal statt.
Der Frischwasserverbrauch, als Kostenträger für SW reduziert sich gegenüber dem
Vorjahreswert nur gering um ca. 100.000 m³ auf 14.300.000 m3 pro Jahr und zeigt sich auch
weiterhin langsam und stetig sinkend.

Betriebsführungsentgelt STAWAG
Das Betriebsführungsentgelt (BFE) wurde gemäß der vertraglichen Vereinbarungen wie
Preisgleitklausel und Mengen- und Aufgabenzuwachs um ca. 188.500 € angepasst. Dies
entspricht einer Kostensteigerung von ca. 3,52 %.

Vorlage B 03/0018/WP17-1 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 20.11.2014

Seite: 4/6

Wasserverbandsbeitrag
Der an den Wasserverband (WVER) zu zahlende Beitrag ergibt sich aus den wasserverbandsrechtlichen Vorschriften und den von der Verbandsversammlung beschlossenen
Veranlagungsregeln.
Für 2015 beträgt der prognostizierte Gesamtbeitrag für den Bereich Abwasser 27.108.100 €
und steigt somit um 139.100 € bzw. 0,52 %. Der seit dem Jahr 2011 erstmals wieder
steigende Abwasseranteil am Wasserverbandsbeitrag wird durch erhöhte Aufwendungen
aufgrund gesteigerter gesetzlicher Anforderungen im Bereich der Nachweisführung
notwendig. Insgesamt bleibt der Wasserverbandsbeitrag im Wesentlichen unverändert.
Die Vergleichswerte aus dem Jahr 2014 sind der Kostenaufstellung zur Gebührenbedarfsberechnung 2015 gegenübergestellt, so dass die einzelnen Veränderungen der
Positionen verdeutlicht werden.

Anlage/n:

1. Entwicklung der Entwässerungsmengen ab 2005
2. Kostenübersicht
3. Kostenzuordnung

Vorlage B 03/0018/WP17-1 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 20.11.2014

Seite: 5/6

17 . N A C H T R A G
zur Gebührensatzung zur Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss
an die öffentliche Abwasseranlage (Kanalanschlusssatzung) der Stadt Aachen
vom

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO) in der
Fassung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), der §§ 1, 2, 4, 6, 10 und 20 Abs. 2 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21. Oktober 1969
(GV. NRW. S. 712) der §§ 1 und 9 des Gesetzes über Abgaben für das Einleiten von
Abwasser in Gewässer (Abwasserabgabengesetz - AbwAG) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 18.Januar 2005 (BGB l. I S. 114) und der §§ 64 ff. des
Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 25. Juni 1995 (GV. NRW. S. 926), jeweils in der derzeit
geltenden Fassung, hat der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am 10.12.2014 folgende
Satzung beschlossen:
1.

§ 3 (8)

erhält folgende Fassung:

Die Schmutzwassergebühr beträgt je Kubikmeter Schmutzwasser jährlich € 2,75.
2.

§ 3 (9) erhält folgende Fassung:
Sofern für einzelne Grundstücke oder einzelne Ortsteile vor Einleiten der Abwässer in
die öffentliche Abwasseranlage eine Vorklärung der Abwässer vorgenommen und die
Einleitung in die Kanalisation erfolgt, die nicht an eine Abwasserreinigungsanlage
angeschlossen ist (Teilanschluss), beträgt die Schmutzwassergebühr je Kubikmeter
Schmutzwasser jährlich € 1,60.
3.

§ 4 (6) erhält folgende Fassung:
Die Niederschlagswassergebühr beträgt je Quadratmeter angeschlossene Fläche € 1,04.

4.

Dieser 17. Nachtrag tritt am 01.01.2015 in Kraft.

Vorlage B 03/0018/WP17-1 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 20.11.2014

Seite: 6/6

Anlage 1

Entwicklung der Entwässerungsmengen ab 2005

Niederschlagswasser
14000000

qm

13800000
13600000

Ist-Fläche

13400000

Prognose

13200000
13000000
2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Jahr

cbm

Schmutzwasser
18000000
17000000
16000000
15000000
14000000
13000000
12000000
11000000
10000000

Ist-Menge
Prognose

2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Jahr

cbm

Teilanschlüsse
55000
50000
45000
40000
35000
30000
25000
20000
15000
10000
5000
0

Ist-Menge
Prognose

2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015
Jahr

Kanalbenutzungsgebühren 2015
Gebührenrelevante Kosten
PSP 1-110102-900-9

2014
€

Sachkonto
50110000
50120000
50220000
50320000
50510000
50610000
54310000
52790000
52790000
52790000
52790000
54930000
52320000
52320000
52350000
52380000
53130000
54750000
54751111
57199900
54890000
52520000
58110000
58110000
58110000

2015
€

+/-

+/-

€

%

Dienstbezüge Beamte (1 1/2 Stellen A9/A10) f. Umsetzung § 61a LWG
Entgelte tariflich Beschäftigte
Tariflich Beschäftigte - Versorgungskasse
Tariflich Beschäftigte - gesetzliche Sozialversicherung
Zuführung f. Pensionsrückstellungen (50% von 50110000)
Zuführung f. Beihilferückstellungen
Geschäftsaufwendungen
Besondere Verw.- und Betriebsaufwendungen (Betriebsführungsentgelt STAWAG)
Besondere Verw.- und Betriebsaufwendungen (Aufw. f. bew. Verm. STAWAG)
Besondere Verw.- und Betriebsaufwendungen (Entleerung geschlossene Gruben)
Besondere Verw.- und Betriebsaufwendungen (Dichtheitsprüfung städt. Kanäle in WSchG)
Aufwendungen für Beiträge (Beiträge zu Verbänden und Vereinen)
Erstattungen an Gemeinden (Erstattung an Herzogenrath ("Zum blauen Stein"))
Erstattungen an Gemeinden (Erstattung von Kostenanteilen aus Vorjahren)
Erstattung an verb. Untern., Betlg. SoVer.(Erstellung der Unterlagen zur Geb`berechnung)
Erstattung an übrige Bereiche (Zuiveringschap Limburg/NL)
Aufw. f. Zuweisungen an Zweckverbände (Beitrag an den Wasserverband Eifel-Rur)
Aufwand aus Wertveränderungen zu Forderungen (Abwassergebühren)
Aufwand aus uneinbringlichen Abwassergebührenforderungen
Abschreibungen
Abwasserabgaben
Unterh. d. Masch und techni. Anlagen (Aufwand für generelle Entwässerungsplanung)
Auf. aus internen Leistungsbez. Erstattung von Kostenanteilen f.FB 61/73
Auf. aus internen Leistungsbez.(Verwaltungskostenbeitrag)
Auf. aus internen Leistungsbez. ( kalk. Verzinsung des Anlagekapitals)
Zwischensumme 58110000

57.000
0
0
0
28.500
0
39.000
5.352.000
260.000
68.000
0
9.000
7.600
500
33.000
23.000
26.969.000
0
0
10.660.245
888.000
100.000
82.500
1.069.000
16.432.660
17.584.160

47.400
0
0
0
19.500
1.900
4.500
5.540.500
260.000
71.000
10.000
9.100
9.000
9.000
33.000
23.000
27.108.100
6.500
30.000
11.278.000
888.000
100.000
82.500
1.088.000
15.346.000
16.516.500

-9.600
0
0
0
-9.000
1.900
-34.500
188.500
0
3.000
10.000
100
1.400
8.500
0
0
139.100
6.500
30.000
617.755
0
0
0
19.000
-1.086.660
-1.067.660

-16,84
0,00
0,00
0,00
-31,58
100,00
-88,46
3,52
0,00
4,41
100,0
1,11
18,42
1.700,00
0,00
0,00
0,52
100
100
5,79
0,00
0,00
0,00
1,78
-6,61
-6,07

Ausgaben:

62.079.005

61.965.000

-114.005

-0,18

488.000

488.000

0

0,00

1.500
800
3.000
30.000

1.500
800
3.000
30.000

0
0
0
0

0,00
0,00
0,00
0,00

350.000

50.000

-300.000

-85,71

873.300

573.300

-300.000

-34,35

35.000
3.600
100
3.000
174.000
10.800
226.500

51.000
3.500
100
1.400
161.000
9.000
226.000

16.000
-100
0
-1.600
-13.000
-1.800
-500

0,00
45,71
-2,78
0,00
-53,33
-7,47
-16,67
-0,22

62.725.805

62.312.300

-413.505

-0,66

-1.000.000

-1.000.000

61.312.300

-1.413.505

PSP 4-110102-901-4
58110000 Auf. aus internen Leistungsbez. (Anteilm.Kosten "Ausbau u.Unterh.v.Gewässern")

PSP 4-110102-903-7 (Dichtheitsnachweise, ehem. § 61a LWG)
54130000
54140000
54310000
58110000

Aus.- und Fortbildung
Aufw. für übernommene Reisekosten
Geschäftsaufwendungen
Auf. aus internen Leistungsbez.

PSP 4-110102-905-5
52790000 Besondere Verw.- und Betriebsaufwendungen (Inlinersanierungen-Reparaturaufwand)
4ér PSP Ausgaben:

43210000
43110000
45910000
44880000
44820000
48110000

Abzüglich Einnahmen:
Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte (versch. aufgrund vertragl. Regelung)
Verwaltungsgebühren
Andere sonstige ordentliche Erträge (Rückzahlung von Abwasserabgaben)
Erstattung von übrigen Bereichen (Kostenersatz für die Behandl. v. Fremdschlamm)
Erstattungen von Gemeinden (Kostenanteil der Stadt Stolberg für ARA Brand)
Erträge aus internen Leistungsbeziehnungen (Kostenerst. von 5811005 (KKA))
Einnahmen:

Entnahme aus dem Sonderposten Kanal
gem. § 6 Abs. 2 KAG

Umzulegenden Kosten:

62.725.805

-2,25

endgültige Kostenzuordnung 2015

Kanalbenutzungsgebühren 2015
Kostenzuordnung
gem. Gutachten Ing.-Büro v. 17.10.2014

a)

Städt. Anteil für Straßenentwässerung

7.684.422 €

b)

Kostenanteil für Niederschlagswasser von
priv. befestigten und an die Kanalisation
angeschlossenen Flächen

14.369.111 €

c)

Kostenanteil für Schmutzwasser

39.241.966 €

d)

Kostenanteil für Teilanschluß

22.053.534 €

39.258.766 €
16.800 €
61.312.300 €

Gebührensätze
zu b)

Regenwassergebühr:

14.369.111
13.800.000

1,0412 €

z.Zt.

1,07 €/m²

Senkung um 3 Cent auf 1,04 €/m²

zu c)

Schmutzwassergebühr:

39.258.766
14.300.000

2,7454 €

z.Zt.

2,79 €/m³

Senkung um 4 Cent auf 2,75 €/m³

zu d)

Teilanschlußgebühr:

22.916.834
14.300.000

1,6026 €

z.Zt.

1,64 €/m³

Senkung um 4 Cent auf 1,60 €/m³

Gebühreneinnahmen

Geb.-Einnahmen
alte Tarife

Gebührenvorschlag:
RW:

13.800.000 m²

x

1,04 €

14.352.000

1,07 €

14.766.000

SW:

14.300.000 m³

x

2,75 €

39.325.000

2,79 €

39.897.000

10.500 m³

x

1,60 €
Einnahmen:

16.800
53.693.800

1,64 €

17.220
54.680.220

TA:

Durch Kanalbenutzungsgebühren
zu deckende Kosten (Ziff. b + c + d)

53.627.878
Überdeckung:

65.922

53.627.878
Überdeckung

1.052.342

endgültige Kostenzuordnung 2015