Navigation überspringen

Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Personal und Organisation
Beteiligte Dienststelle/n:
Dezernat II
Dezernat IV
Dezernat V
Fachbereich Finanzsteuerung
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 11/0003/WP17
öffentlich
FB 11/3
25.06.2014
Herr Mertens

Befristete Einrichtung von 18 Vollzeitstellen bewertet nach EG-S
11 TVöD-SUE für Schulsozialarbeit bis zum 31.07.2016
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

02.07.2014

Rat

Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag des Oberbürgermeisters beschließt der Rat der Stadt die Einrichtung von 18
Vollzeitstellen bewertet nach Entgeltgruppe EG-S 11 TVöD-SUE für Schulsozialarbeit befristet bis
zum 31.07.2016.
Die Refinanzierung der Personal- und Sachkosten erfolgt im Rahmen der Bewirtschaftung durch
übertragene Restmittel aus dem Bildungs- und Teilhabepaket aus Vorjahren.

Philipp
Oberbürgermeister

Vorlage FB 11/0003/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 25.06.2014

Seite: 1/4

finanzielle Auswirkungen

Fortgeschrie-

Auswirkungen

2014

Ertrag

1.164.000 €

1.164.000 €

1.049.900 €

1.004.900 €

567.000 €

0€

1.164.000 €

1.164.000 €

1.049.900 €

1.004.900 €

567.000 €

0€

Abschreibungen

0€

0€

0€

0€

0€

0€

Ergebnis

0€

0€

0€

0€

0€

0€

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
- Verschlechterung

2014

0€

Vorlage FB 11/0003/WP17 der Stadt Aachen

ff.

bener Ansatz
2015 ff.

Folgekos-

Folge-

Ansatz

bener Ansatz

Ansatz 2015

Fortgeschrie-

konsumtive

ten (alt)

kosten
(neu)

0€

Ausdruck vom: 25.06.2014

Seite: 2/4

Erläuterungen:
Zum 01.01.2011 wurde das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) gesetzlich eingeführt. Teil des
Bildungs- und Teilhabepakets ist auch die Finanzierung von Schulsozialarbeit Diese Finanzierung der
zusätzlichen Schulsozialarbeit durch den Bund war bis zum 31.12.2013 begrenzt.
Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung vom 09.11.2011 nach vorangegangener ausführlicher
Beratung im Koordinierungskreis Jugendhilfe/Schule, im Kinder- und Jugendausschuss, im
Schulausschuss sowie im Personal- und Verwaltungsausschuss einstimmig den Beschluss gefasst,
„die überplanmäßige befristete Einstellung von schulsozialarbeiterischen Kräften im Umfang von 18
Vollzeitstellen zum nächstmöglichen Zeitpunkt für die Dauer und unter dem Vorbehalt der
Drittmittelfinanzierung aus dem Bildungs- und Teilhabepaket“ vorzunehmen.
Zur Umsetzung des o. g. Beschlusses wurden mit Beginn des Jahres 2012 an 28 Schulstandorten, die
bis zu diesem Zeitpunkt über keine Schulsozialarbeit verfügten, entsprechende Stellen in Teil- oder
Vollzeitform sowie zusätzlich eine Stelle für eine Teamleitung „Schulsozialarbeit“ überplanmäßig
(vorübergehend) bis zum Jahresende 2013 eingerichtet und das zusätzliche Personal - orientiert an
der Mittelbefristung- im Rahmen von bis zum 31.12.2013 befristeten Arbeitsverhältnissen eingestellt.
Bis zum Ende des Jahres 2013 war die weitere Finanzierung der Schulsozialarbeit aus den Mitteln
des BuT nicht geklärt. Selbst ein Versuch, die Finanzierung über eine Gesetzesinitiative des
Bundesrates zu entfristen, blieb wegen der Bundestagwahl in 2013 ohne Ergebnis.
Zum Jahresende 2013 erfolgten erste Informationen aus den zuständigen Landesministerien NRW,
dass die nicht verausgabten Mittel für Schulsozialarbeit (Restmittel BuT) im Sinne des Bildungs- und
Teilhabepakets nicht an den Bund zurückzuzahlen seien und für die weitere Finanzierung der
Schulsozialarbeit ab dem Jahre 2014 verwendet werden können.
Trotz der weiterhin bestehenden Unklarheiten über die Finanzierung der Schulsozialarbeit wurde auf
der Grundlage der o. g. Informationen zur Weiterwendung der „Restmittel BuT“ die Fortführung bzw.
die Weiterbeschäftigung der Schulsozialarbeiter/innen in vollem Umfang über den 31.12.2013 hinaus
bis zum Schuljahresende 2013/14 (31.07.2014) von der Verwaltung in die Wege geleitet und dem Rat
der Stadt für die Sitzung am 20.11.2013 zur Beschlussfassung vorgelegt. Der Rat der Stadt ist mit
seinem getroffenen Beschluss dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt.
Im Januar 2014 erfolgte die schriftliche Bestätigung aus dem Ministerium für Arbeit, Integration und
Soziales des Landes NRW (MAIS) über die weitere Verwendung und Übertragung der Restmittel.
Nach einem gemeinsamen Erlass des MAIS und des Ministeriums des Innern und Kommunales NRW
vom 29.01.2014 zum Umgang der Gemeinden mit dem vom Bund bereitgestellten Mitteln für
Schulsozialarbeit im Sinne des Bildungs- und Teilhabepakets können die nicht verausgabten Mittel für
Schulsozialarbeit aus den Jahren 2011 - 2013 (Restmittel) für die weitere Finanzierung der
Schulsozialarbeit ab dem Jahre 2014 verwendet werden.
Weiterhin wurde seitens des MAIS darauf verwiesen, dass der Dialog zur Weiterfinanzierung der
Schulsozialarbeit aus Bundesmitteln ab dem Jahr 2015 mit allen Beteiligten fortgesetzt wird.
Vorlage FB 11/0003/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 25.06.2014

Seite: 3/4

Eine abschließende Klärung der Finanzierungsfrage „Schulsozialarbeit“ steht somit weiterhin aus. Der
Bund weist auf die „Bildungshoheit“ der Landes NRW hin und in diesem Zusammenhang auf die
Entlastung der Kommunen durch den Bund in den kommenden Jahren im Umfang von 6 Milliarden
Euro, was Spielräume zur Bezahlung der Schulsozialarbeit eröffnen soll; das Land verweist im
Kontext des Bildungs- und Teilhabepakets auf die Zuständigkeit des Bundes. Eine Einigung steht
weiterhin aus.
Der Stadt Aachen steht nach Abstimmung mit dem FB 20 und dem FB 45 zur Finanzierung der
Schulsozialarbeit aus „Restmitteln BuT“ ein Betrag in Höhe von 2.862.900,00 € zur Verfügung.
Die Finanzierung der zusätzlichen 18 Vollzeitstellen für Schulsozialarbeit ist somit aus den zur
Verfügung stehenden „Restmitteln BuT“ bis zum Schuljahresende 2015/2016 sichergestellt.
Die einzurichtenden Stellen werden mit einem kw-Vermerk mit Datierung 31.07.2016 versehen mit der
Folge, dass eine Personalbewirtschaftung dieser zusätzlichen Stellen bzw. eine Weiterbeschäftigung
der befristet beschäftigten Schulsozialarbeiter/innen über den 31.07.2016 hinaus nicht möglich ist und
zur Wahrnehmung des Aufgabengebietes „Schulsozialarbeit“ ab dem 01.08.2016 noch 9,5
Vollzeitstellen zur Verfügung stehen (entspricht dem Stand des Jahres 2011), so dass städt.
Schulsozialarbeit nach der aktuellen Faktenlage nur noch im Rahmen dieses Stellenumfangs
angeboten werden kann.

Anlage/n: ./.

Vorlage FB 11/0003/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 25.06.2014

Seite: 4/4