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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 61/0001/WP17
öffentlich
02.06.2014
FB 61/30

Hauptstraße, Anpassung nach Stawag- Maßnahme
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

11.06.2014

B0

Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis. Sie fasst auf Grundlage der vorliegenden Planung der Variante 1 (Plan-Nr. 2014/03-04 L2)
den Planungsbeschluss für punktuelle Anpassungsmaßnahmen, die in der Hauptstraße im Rahmen
der Wiederherstellung nach der Stawag-Maßnahme vorgenommen werden sollen und beauftragt die
Ver-waltung mit der Durchführung einer Bürgerinformation.

Vorlage FB 61/0001/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 31.07.2014

Seite: 1/6

finanzielle Auswirkungen
investive

Ansatz

fortgeschriebener

Ansatz

fortgeschriebener

Gesamt-

Gesamt-

Auswirkungen

2014

Ansatz 2014

2015 ff.

Ansatz 2015 ff.

bedarf (alt)

bedarf (neu)

Einzahlungen
Auszahlungen
Ergebnis

0

+ Verbesserung /

0

0

0

-Verschlechterung

0

0

0

0

konsumtive

Ansatz

fortgeschriebener

Ansatz

fortgeschriebener

Folgekosten

Folgekosten

Auswirkungen

2014

Ansatz 2014

2015 ff.

Ansatz 2015 ff.

(alt)

(neu)

Ertrag
Personal/Sachaufwand
Abschreibungen
Ergebnis
+ Verbesserung /
-Verschlechterung

0

0

0

0

0

0

0

Keine finanziellen Auswirkungen; siehe Erläuterungen

Vorlage FB 61/0001/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 31.07.2014

Seite: 2/6

0

Erläuterungen:
1. Anlass
In der Hauptstraße haben umfangreiche Erneuerungsarbeiten der Stawag (Gas, Wasser, Abwasser,
Fernwärme) begonnen, die Herbst 2015 enden sollen. Um die rettungstechnische Erschließung
während der Bauzeit sicher zu stellen, ist die Stawag gehalten, in 20 m langen Bauabschnitten zu
arbeiten. Die Wiederherstellung des Straßenraums kann dazu genutzt werden, die bestehenden
funktionalen Mängel in diesem Abschnitt zu beheben.
2. Heutige Situation
Die Hauptstraße weist im Einmündungsbereich zum Krugenofen/Kasinostraße eine Kfz-VerkehrsBelastung von etwas mehr als 900 Kfz zwischen 7 und 19 Uhr (23.01.2014) auf. In diesem Zeitraum
fuhren 163 Kfz ein, 754 verließen die Hauptstraße. Diese geringen Verkehre werden heute in einer
Ein- und einer Ausfahrspur problemlos abgewickelt. An der Lichtsignalanlage bestehen ausreichende
Kapazitätsreserven, um die zukünftig durch die beiden privaten Wohnbauvorhaben (Bauvorhaben 1:
Blockinnenbereich zwischen Hauptstraße und Krugenofen (Zu- und Abfahrt wischen Hausnr. 61 und
63; Bauvorhaben 2: zwischen Hausnr. 15 und 55 an der Einmündung Benedektinerstraße) zu
erwartende erhöhte Kfz-Belastung aufzunehmen.
Die Einfahrt vom Krugenofen ist nur bis zur Einmündung der Küpperstraße erlaubt.
Der Straßenraum der Hauptstraße ist mit wechselnden Maßen zwischen 8 und 18 m sehr
unterschiedlich breit. Die heutige Raumaufteilung beinhaltet auf der südlichen Seite einen teilweise
sehr engen Gehweg zwischen 1,50 und 3,00 m Breite, auf der nördlichen Seite – ebenfalls zum Teil
sehr beengt – zwischen 1,40 und 2,70 m Breite und einen Fahrbahnbereich mit Kopfsteinpflaster in
einer Breite von 4,90 m bis 5,50 m, in dem teilweise auch alternierend geparkt werden darf.
In Anbetracht der geringen Kfz-Verkehrsbelastung sind bei der Verkehrsflächenaufteilung
insbesondere die Belange der Fußgänger nur unzureichend berücksichtigt.
Insgesamt stehen im Bereich der Fahrbahn der Hauptstraße (ohne den Bereich vor Hausnr. 61-69)
ca. 41 legale Parkmöglichkeiten zur Verfügung.
3. Planung
Durch die notwendige Maßnahme der Stawag veranlasst können kostengünstig einfache
Anpassungen in der Hauptstraße durchgeführt werden.
Da vor allem aus lärmtechnischer Sicht die Herausnahme des Kopfsteinpflasters ausdrücklich zu
begrüßen ist, wird die Wiederherstellung nach der Stawag-Maßnahme in Asphaltbauweise erfolgen.
Hierdurch kann für etwa 400 Anwohner eine Reduzierung der Lärmbelastung um etwa 3db(A) erreicht
werden. Auch aus bautechnischen Gründen ist eine neue Pflasterfahrbahn an dieser Stelle wegen der
starken Steigung nicht zu vertreten.
Die Einbahnstraße soll für den Radverkehr in Gegenrichtung freigegeben werden.
Die geplante Asphaltfahrbahn soll mit einer dreizeiligen Rinne neben dem Bordstein ausgebildet
werden.

Vorlage FB 61/0001/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 31.07.2014

Seite: 3/6

Im Bereich der Hausnr. 50-56 soll der nördliche Gehweg auf städtischer Fläche auf das Mindestmaß
von 2,00 m verbreitert werden. Im Bereich der Wiesen vor Hausnr. 52 ist dies möglich. Im Bereich der
derzeit eher privat genutzten öffentlichen Flächen vor Hausnr. 50 muss im Zuge der Ausbauplanung
geklärt werden, ob die städtische Fläche verkauft oder als öffentliche Fläche umgestaltet wird.
Im Bereich der Einmündung Küpperstraße werden die Gehwege unter Beachtung der Schleppkurven
verbreitet, um Fußgängern durch eine kürze Wegstrecke die Querung zu erleichtern. Gleichzeitig
werden die notwendigen Absenkungen (auch über die Hauptstraße) angelegt und mit taktilen
Elementen versehen (vgl. auch Antrag zur Verbesserung der Querungssituation aus der Sitzung der
Bezirksvertretung Aachen-Mitte im Mai 2014).
Nach Prüfung der Leitungstrassen schlägt die Verwaltung vor, drei Bäume zu pflanzen. Dazu sollen
ein Baum im Böschungsbereich neben Hausnr. 59, ein Baum in einem Baumfeld vor Hausnr. 52 und
ein Baum im Kreuzungsbereich zum Krugenofen ergänzt werden.
Für weitere Anpassungen wurden Varianten erarbeitet:
Variante 1
Die aufgrund einer Zugangstreppe vorhandene Engstelle (nutzbare Gehwegbreite etwa 0,80 m) im
südlichen Gehwegbereich vor Hausnr. 83 und der enge Gehwegbereich auf der nördlichen Seite vor
Hausnr. 76 (nutzbare Gehwegbreite etwa 1,20 m) können durch eine einspurige Engstelle in der
Fahrbahn (Restfahrbahnbreite 3,50 m) auf etwa 1,50 m bzw. etwa 2,00 m nutzbaren Gehwegbereich
verbreitert werden. Dazu wird der Verlauf der Bordsteine baulich angepasst. Um einen Rückstau in
den Knotenbereich auszuschließen, sollte dem bergab fahrenden Verkehr Vorfahrt eingeräumt
werden. Ein Rückstau der an der Signalanlage wartenden Fahrzeuge in die Engstelle ist aufgrund der
geringen Verkehrsbelastung nicht zu erwarten.
Die Verwaltung schlägt vor, die Einbahnstraße bis zum Abzweig der Nebenfahrbahn der Hauptstraße
neben Hausnr. 71 auszuweiten. Somit bleibt die Erschließung des neuen Bauvorhabens gesichert,
während gleichzeitig die aufgrund der neuen Asphaltbauweise zu erwartende
Geschwindigkeitserhöhung in Bergabrichtung verhindert wird. Die in diesem Bereich vorhandenen
Parkplätze auf der südlichen Seite bleiben erhalten und werden zukünftig in Fahrtrichtung beparkt.
Im Bereich des südlichen Gehwegs (Hausnr. 3-15) soll der Gehwegbereich verbreitert werden. Dazu
sollen im Bereich der Baumfelder die Parkstände in die heutige Fahrbahn gezogen werden, da auf
diese Weise zumindest im Bereich der Parkstände ein breiterer Gehweg angeboten werden kann.
Auch auf der nördlichen Seite wird der heute zu schmale Gehweg verbreitert; für die Einbahnstraße
verbleibt eine ausreichende Restfahrbahnbreite von mindestens 3,50 m.
Variante 2
Der Bereich der Fußgängerengstelle vor Hausnr. 83 kann auch als Mischverkehrsfläche ausgebaut
werden. Dazu erfolgt eine Anrampung, die die Fahrbahn auf Gehwegniveau anhebt. Fußgänger auf

Vorlage FB 61/0001/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 31.07.2014

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dem südlichen Gehweg im Bereich der Treppe werden durch Poller geschützt. Auf der nördlichen
Seite ist dies wegen der Zufahrt zu einer Garage nicht möglich.
In Variante 2 bleibt die heutige Ausweisung der Einbahnstraße ab der Küpperstraße erhalten.
Auch in Variante 2 ist vorgesehen den südlichen Gehweg im Bereich der Hausnr. 3-15 und auch auf
der nördlichen Seite den heute zu schmale Gehbereich zu erweitern. Dazu ist eine
Mischverkehrsfläche mit Ausweisung als verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen. Die Fahrbahn wird
durch eine Anrampung auf das heutige Gehwegniveau gebracht. Trotzdem soll eine Abgrenzung des
Fahrbahnbereichs bei einer Fahrgassenbreite von 3,50 m vom Gehbereich durch eine dreizeilige
Rinne (ohne Bord) angelegt werden. Im Bereich der Baumfelder sollen die Parkstände in die heutige
Fahrbahn gezogen und dort entsprechend markiert werden, da auf diese Weise zumindest in Bereich
der Parkstände ein breiterer Gehbereich angeboten werden kann.
Die Anzahl der nutzbaren Parkplätze verringert sich in beiden Varianten auf etwa 39 Parkplätze, da
gegenüber der Hausnr. 15 wegen der Verbreiterung des Gehwegs zwei Parkplätze entfallen müssen,
um die notwendige Restfahrbahnbreite sicher zu stellen.
Kommission Barrierefreies Bauen
In ihrer Sitzung am 11.06.2014 hat die Kommission Barrierefreies Bauen die Planungen für die
Hauptstraße beraten. Die Kommission hat der ersten Variante zugestimmt und darüber hinaus einige
Empfehlungen und Wünsche für diese Variante formuliert, die im Rahmen der Ausbauplanung noch
einmal geprüft werden. Die in der zweiten Variante geplante Mischverkehrsfläche lehnt die
Kommission ab (vgl. Anlage 5 – Protokollauszug der Kommission Barrierefreies Bauen vom
11.06.2014).
Baukosten/Finanzierung
Die punktuellen Anpassungen im Übergang Fahrbahn/Gehweg (geringfügiges Versetzen des Bordes)
führen zu marginalen Mehrkosten bei der Wiederherstellung durch die Stawag.
Diese sind bei weitem nicht so hoch wie die Einsparungen, die sich für die Stawag durch den Ausbau
in Asphaltbauweise gegenüber der Wiederherstellung in Pflasterbauweise ergeben. Daher können die
Anpassungen

in der Hauptstraße

für

die Stadt

Aachen

kostenneutral

im Rahmen

der

Wiederherstellung nach der Stawag-Maßnahme durchgeführt werden.
Vorschlag der Verwaltung
Die Verwaltung schlägt die Umsetzung der Variante 1 vor, da die Fußgänger im Bereich der Engstelle
vor Hausnr. 83 besser geschützt sind und die Einrichtung des verkehrsberuhigten Bereichs an dieser
Stelle keine verkehrsrechtlichen sondern lediglich gestalterische Vorteile bringt.
Weiteres Vorgehen
Im Anschluss an die politische Beratung soll eine Bürgerinformationsveranstaltung durchgeführt
werden, deren Ergebnisse in die punktuelle Ausbauplanung einfließen sollen. Darüber hinaus werden
zeitgleich Verhandlungen mit dem bereits durch die STAWAG beauftragten Planer und

Vorlage FB 61/0001/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 31.07.2014

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Tiefbauunternehmen aufgenommen, damit die Arbeiten ohne Zeitverzug und koordiniert aus einer
Hand durchgeführt werden.

Anlage/n:
1.

Anlage 1 – Bestand, Lageplan Hauptstraße

2.

Anlage 2 – Verkehrszählung Hauptstraße–Krugenofen

3.

Anlage 3 – Planung, Lageplan Hauptstraße Variante 1

4.

Anlage 4 – Planung, Lageplan Hauptstraße Variante 2

5.

Anlage 5 – Protokollauszug der Kommission Barrierefreies Bauen vom 11.06.2014

Vorlage FB 61/0001/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 31.07.2014

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Anlage 2, Seite 1

Verkehrszählung:

Burtscheider Straße-Hauptstraße-Krugenofen
( in Kfz )
7:30-8:30
(in Fußgängern)

23.01.2014

Burtscheider Straße
N
1
gemeinsamer
GeradeausLinksabbieger
1 Rechtsabbieger

5 1
157
4

3
24

528
35

31

23
28

1
527

22

36
334
0

Krugenofen
24
5
0

Kasinostraße

459
252
6

8 282
3

1 Linksabbieger
1
gemeinsamer
GeradeausRechtsabbieg
er

1-spurig

58
7

28

1
10
33
36
05
rot=Fahrräder
schwarz=FZG ohne Rad
Hauptstraße

6
0

1-spurig

6
17
0

Anlage 2, Seite 2

Verkehrszählung:

Burtscheider Straße-Hauptstraße-Krugenofen
( in Kfz )
17:30-18:30
(in Fußgängern)

23.01.2014

Burtscheider Straße
N
1
gemeinsamer
GeradeausLinksabbieger
1 Rechtsabbieger

25 3
339
9

3
27

307
19

41

25
54

0
778

34

36
398
3

Krugenofen
11
14
1

Kasinostraße

250
233
15

17 269
1

1 Linksabbieger
1
gemeinsamer
GeradeausRechtsabbieg
er

1-spurig

45
15

38

4
27
21
41
0 2
rot=Fahrräder
schwarz=FZG ohne Rad
Hauptstraße

9
0

1-spurig

6
9
0

Anlage 2, Seite 3

Verkehrszählung:

Burtscheider Straße-Hauptstraße-Krugenofen
( in Kfz )
7:00-19:00
(in Fußgängern)

23.01.2014

Burtscheider Straße
N

1 gemeinsamer
GeradeausLinksabbieger
1 Rechtsabbieger

122 19
2832
38

25
288

4163
257

367

263
424

16
6950

220

383
3710
25

Krugenofen
172
99
4

Kasinostraße

3527
2469
100

124 2850
28

1 Linksabbieger
1
gemeinsamer
GeradeausRechtsabbieg
er

1-spurig

399
271

354

23
163
253
408
93
3 28 0
rot=Fahrräder
schwarz=FZG ohne Rad
Hauptstraße

1-spurig

57
95
0

Ort: Verwaltungsgebäude
Datum: 11.06.2014
Bahnhofplatz, Sozialraum, Erdgeschoß

Zeit: 15.00 - 17.30 Uhr
Vorbesprechung 14.00 – 15.00 Uhr

Frau Krauß, Fachbereich Soziales und Integration
Frau Höner-Schmitz, Fachbereich Soziales und Integration
Frau Liljegren, Fachbereich Stadtentwicklung u. Verkehrsanlagen
(anwesend zu TOP 5)
Herr Branigk, RSC-Aachen
Herr Clermont, Alexianer Aachen GmbH
Herr Dr. Furtkamp, HGZ
Herr Latz, BgV Aachen
Frau Mühlenbeck, Fraternität
Herr Neuefeind, VzFG-Aachen
Herr Sachse-Schüler, Pro Retina
Frau Schudoma-Wollgarten, Pro Retina
Frau Strack, VdK KV Aachen Stadt
Herr Thyssen, HGZ
Herr Stier, Seniorenrat
Herr Breuer, ASEAG Aachen
Frau Hoch, AVV
Frau Bünden, AVV
TOP 1:
Begrüßung
Tagesordnung

Frau Strack begrüßt die Anwesenden.
TOP 1:

Begrüßung

TOP 2:

Abstimmung über die Tagesordnung

TOP 3:

Genehmigung des Protokolls vom 14.05.2014

Top 4:

Projekt – Elektronische Tickets des
Aachener Verkehrsverbunds (AVV)

TOP 5:

Planung der Hauptstraße in Burtscheid

TOP 6:

Kurzvortrag Hörschädigung und Schwerhörigkeit

TOP 7:

Beratung Ausschüsse und Rat
-

TOP 8:

Kreuzherrenstraße
Seffenter Weg
Elisabeth Straße
Radweg Roermonderstraße

Mitteilungen und Anregungen

TOP 9: Verschiedenes

Menschen mit dem Rollstuhl oder Rollatornutzende ist es jetzt
schon unmöglich, den Entwerter zu bedienen, da sie nicht vorne
in den Bus einsteigen können.
Ein Lesegerät für das E-Ticket sollte also auch an der Stelle
angebracht werden, wo Menschen mit Behinderung einsteigen.
Herr Breuer von der ASEAG merkt an, dass es aus seiner Sicht
am sinnvollsten ist, das Lesegerät beim Fahrer zu platzieren.
Frau Hoch notiert, dass es Überlegungen geben müsste, ob das
bisherige Prinzip erweitert werden kann.
Die Kommission barrierefreies Bauen empfiehlt zum E-Ticket,
dass die Karte optisch und taktil gestaltet werden muss. Die
unentgeltliche Nutzung des ÖPNV von Menschen mit
Behinderungen, die einen Schwerbehindertenausweis und
die dazugehörige Wertmarke besitzen, sollte mit in das
System eingebunden werden. Das Kontrollgerät des ETickets sollte in Bus und Bahn so angebracht sein, dass auch
Menschen mit Behinderungen dies nutzen können.
Die Software für einen Online-Shop muss barrierefrei nutzbar
sein.
Frau Strack bedankt sich im Namen der Kommission
Barrierefreies Bauen bei Frau Bünden, Frau Hoch und Herrn
Breuer für den Vortrag.
* Near Field Communication (NFC – zu Deutsch Nahfeld-Kommunikation)
wurde mit dem Wunsch nach einem schnellen und unkomplizierten
Datenaustausch vor allem in Hinblick auf Bezahlsysteme entwickelt. Ziel ist ein
international etablierter Übertragungsstandard, bei dem die Daten kontaktlos
über eine sehr kurze Distanz (bis zu 4cm) übermittelt werden.

TOP 5:
Planung der Hauptstraße in
Burtscheid

Nach der Begrüßung durch Frau Strack stellt Frau Liljegren die
Maßnahme vor.
In der Hauptstraße in Burtscheid wird ab Ende Juni eine StawagMaßnahme durchgeführt, die voraussichtlich ein Jahr dauern wird.
In diesem Bereich wird nach Fertigstellung der Baumaßnahme die
Hauptstraße etwas umgestaltet werden können.
Es handelt sich um eine steile Straße, der Belag besteht aus alten
Pflastersteinen. Die Hauptstraße ist heute zum Teil eine
Einbahnstraße und dort sind nur schmale Gehwege vorhanden,
die zukünftig verbreitert werden sollen. An einer Stelle ragt eine
Eingangs-Treppe in den Gehwegen.
Frau Liljegren stellt zwei Varianten des Umbaus vor.
Die Planungen eines gemeinsamen Verkehrsraums, durch die
Abschaffung der Bordsteine werden von den Anwesenden
abgelehnt. Ein gemeinsamer Verkehrsraum ist zu gefährlich für
Menschen mit Behinderungen. Auch wird dann kein Leitsystem
verlegt, sondern blinde Menschen müssen sich an eine

Regenrinne orientieren.
Die erste Variante sieht vor, dass die Einbahnstraße diesmal
etwas früher beginnt an der Einmündung Küpperstraße. Die
Bürgersteige sollen verbreitert werden.
Über die Engstelle bei einer Hauseingangstreppe mit 1,10 m Tiefe
wird diskutiert. Die Anwesenden sprechen über die Variante, bei
der der Bürgersteig an dieser Seite auf der einen Seite 2,27 m
breit sein sollte, an der anderen Seite 2,00 m breit wird. Dort
können sich die PKW´s auf der Fahrbahn dann nicht mehr
begegnen. An der Treppe ist aber die Restgehwegbreite lediglich
dann 1,15 m breit. Es wird vorgeschlagen hier eine Engstelle für
den Pkw-Verkehr vorzusehen und den Bürgersteig auf der Seite
der Küpperstraße 1,10 m + 1,45 m breit auszuführen und auf der
gegenüberliegenden Seite den Bürgersteig 1,70 m breit zu
gestalten.
Eine zweite Ausbauvariante sieht vor, die Fahrbahn an dieser
Stelle nicht als Engstelle auszuweisen, sondern die Fußgänger
auf die Fahrbahn zu führen und diese Stelle durch Poller zu
sichern. Diese Variante lehnen die Anwesenden ab, da diese
Variante nicht barrierefrei ist.
Frau Liljegren stellt weitere geplante Maßnahmen an der
Hauptstraße vor.
Die Anwesenden bitten, dass das Leitsystem für ALLE Menschen
mit Behinderungen, bestehend aus Rippenplatten und
Noppenplatten mit einem ausreichendem hell/dunkel Kontrast
sowie einem gut berollbaren Bereich vorgesehen wird gemäß den
Aachener Standards. Es wird darauf hingewiesen, dass an der
Stelle zum Markt hin eine Bürgersteigverbreitung nicht dazu
führen darf, dem dortigen oder dort neu anzusiedelnden
Gastronomen zu ermöglichen, noch mehr Bestuhlung zu
genehmigen, da sonst das Leitsystem für Menschen mit
Behinderungen nicht nutzbar ist.
Die an einer Stelle vorhandenen Baumscheiben, die wegen der
Bäume angebracht werden, sollten gut berollbar sein.
Die Pflastersteine werden nicht mehr verlegt, sondern eine
Asphaltdecke ist vorgesehen. Hiermit sind die Anwesenden
einverstanden.
Die Kommission stimmt dem ersten Umbauvariante der
Hauptstraße unter Beachtung der besprochenen Maßnahmen
zu
• kein gemeinsamer Verkehrsraum,
• an einer Stelle muss die Fahrbahn verengt werden, um
trotz einer vorhandenen, in den Gehweg reichenden
Hauseingangs-Treppe, genug Gehwegfläche auf beiden
Bürgersteigen zu schaffen,
• die Schaffung eines Leitsystems für Menschen mit

Behinderungen,
ein gut berollbarem Bodenbelag
an der Stelle zum Markt hin keine Genehmigung von
Außengastronomie
• Es darf dort keine Mischverkehrsfläche geschaffen
werden aus niveaugleicher Ebene von Fahrbahn und
Gehweg.
Die Kommission lehnt Mischverkehrsflächen aus Gründen
der nicht gegebenen Barrierefreiheit grundsätzlich ab.
•
•

Die Kommission schlägt vor, an der Kreuzung
Krugenofen/Kasinostraße eine Blindenampel zu installieren.
Die bisherige Bedarfsampel am Krugenofen ist nicht
behindertengerecht.
TOP 6:
Kurzvortrag Hörschädigung
und Schwerhörigkeit

Der Vortrag wird verschoben auf die nächste Sitzung.

TOP 7:

Frau Liljegren beschreibt die Planungen zur Kreuzherrenstraße.

Beratung Ausschüsse und Rat In der Kreuzherrenstraße werden aktuell umfangreiche
Erneuerungsarbeiten der Stawag durchgeführt. Die
Wiederherstellung des Straßenraums soll Mängel beheben. Dies
Kreuzherrenstraße
betrifft im Wesentlichen die Gehwegflächen.
Die Straßenraumbreite der Kreuzherrenstraße ermöglicht keine
großen Spielräume in der Aufteilung der Verkehrsflächen. Es ist
aber notwendig, die Gehwegflächen zu verbreitern.
Der Planungsvorschlag der Verwaltung sieht deshalb vor, die
Kreuzherrenstraße als Mischverkehrsfläche niveaugleich
auszubauen.
Bei dem Ausbau als Mischverkehrsfläche und die Benutzung der
gesamten Verkehrsfläche durch Fußgänger möchte die
Verwaltung den Durchgangsverkehr unterbinden, und die
Kreuzherrenstraße durch Abbindung von der Pontstraße zur
Sackgasse umbauen.
Die Gehwegbreite ist 1,50 m breit geplant, es wird dort
wechselseitig geparkt. Es sind insgesamt 15 Parkplätze geplant.
Die Parkplatzflächen sollen durch dunkles Pflaster zu hellem
Betonsteinpflaster abgegrenzt werden.
Die Kommission Barrierefreies Bauen lehnt
Mischverkehrsflächen grundsätzlich ab. Die Kommission
empfiehlt Bürgersteige von 2,00 m Breite zu schaffen, die
Fahrbahn wäre dann noch 4,50 m breit.