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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Beteiligungscontrolling
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

B 06/0003/WP17
öffentlich
05.06.2014

Entsendung von fünf Vertretern/Stellvertreter in die
Verbandsversammlung des Aachener Verkehrsverbundes - AVV gem. § 113 GO NRW i.V.m. § 50 Abs. 4 GO NRW und § 5 Abs. 2 der
Zweckverbandssatzung.
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

02.07.2014

Rat

Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Der Rat entsendet die folgenden 5 Personen in die AVV Verbandsversammlung bzw. wählt deren
Stellvertreter wie folgt:
Mitglieder:
1. ______________________________
(OBM oder Vertreter)
2. ______________________________
3. ______________________________
4. ______________________________
5. ______________________________
Stellvertreter :
1. ______________________________
2. ______________________________
3. ______________________________
4. ______________________________
5. ______________________________
Der Rat benennt Herrn OBM Marcel Philipp als Verbandsvorsteher.

Philipp
Oberbürgermeister
Vorlage B 06/0003/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 12.06.2014

Seite: 1/4

Erläuterungen:
Ausgehend von den zunächst durch die Unternehmensverbünde getragenen Verkehrsverbünde
wurde 1994 im damaligen Kooperationsraum 3 Aachen durch Stadt und Kreis Aachen der AVV
gegründet. Mit der Novellierung des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in
Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG NRW), das am 1. Januar 2008 in Kraft getreten ist, hat das Land die
Organisation und Förderung des ÖPNV umfassend neu geordnet und die bisherigen 9 Räume auf
nunmehr drei Kooperationsräume reduziert. Seit dem 1. Januar 2008 gehört der Zweckverband AVV
gemeinsam mit dem Verkehrsverbund Rhein-Sieg dem Zweckverband Nahverkehr Rheinland an, der
insbesondere die Bestellung und Kontrolle des Schienenpersonennahverkehrs übernahm. Die
kreisfreie Stadt Aachen, die Städteregion Aachen, der Kreis Düren und der Kreis Heinsberg bilden
hierbei nun zusammen den kommunalen Aufgabenträgerverbund „Zweckverband Aachener
Verkehrsverbund“ (ZV AVV). Jede Gebietskörperschaft entsendet gem. § 5 Abs. 2 fünf Mitglieder in
die Zweckverbandsversammlung, hierunter ihren Hauptverwaltungsbeamten oder einen von diesem
benannten Bediensteten. Dort kommen die Mitglieder der Gebietskörperschaften zusammen, beraten
und treffen politische Entscheidungen über den Nahverkehr im Gebiet des AVV. Dies ist die politische
Ebene. Wesentliche Aufgabe des Zweckverbandes ist es, den öffentlichen Personennahverkehr
(ÖPNV) in der Region Aachen zu planen, zu organisieren und auszugestalten. Er bestellt den
Schienenpersonennahverkehr (Regional-Express und Regionalbahn) bei
Eisenbahnverkehrsunternehmen und kontrollierte deren Leistung. Außerdem wickelt er die
Finanzierung des Nahverkehrs mit den Kreisen und der kreisfreien Stadt Aachen ab.
Der Zweckverband Aachener Verkehrsverbund (ZV AVV) ist in dem sogenannten 3-Ebenen-Modell
organisiert. Neben der politischen Ebene des Zweckverbandes stellt die Aachener Verkehrsverbund
GmbH (AVV) die Managementebene des Zweckverbandes Aachener Verkehrsverbund in der
Rechtsform einer GmbH.
Das Management führt die Aachener Verkehrsverbund GmbH, sie setzt die politischen Entschlüsse
praktisch um. Diese Gesellschaft ist im 100-prozentigen Eigentum des Zweckverbandes Aachener
Verkehrsverbund. Im Gegensatz zum kommunalen Aufgabenträgerverbund, der nur vereinzelt
zusammenkommt, ist sie ständig aktiv. Sie erstellt Fahrpläne, gestaltet den verbundweiten Tarif und
betreibt den Vertrieb. Außerdem setzt sie sich für die Weiterentwicklung grenzüberschreitender
Ticketangebote in der Euregio ein. Die Aachener Verkehrsverbund GmbH handelt
Kooperationsverträge mit den Verkehrsunternehmen aus, die das operative Geschäft im AVV
betreiben.
Neben der politischen und Management-Ebene wird das operative Geschäft durch insgesamt sieben
Verkehrsunternehmen betrieben, hierunter ASEAG, west und DKB.
Organe des Zweckverbandes sind gem. § 4 Abs. 1 der Zweckverbandssatzung die
Verbandsversammlung und der Verbandsvorsteher.

Vorlage B 06/0003/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 12.06.2014

Seite: 2/4

Die Stadt Aachen entsendet gem. § 5 Abs. 2 der Zweckverbandssatzung AVV fünf Vertreter (darunter
der Oberbürgermeister als Hauptverwaltungsbeamter oder einen von diesem benannten Vertreter) in
die Verbandsversammlung.
Für den Fall der Verhinderung ist jeweils ein Stellvertreter zu wählen. Gem. § 5 Abs. 1
Zweckverbandssatzung müssen die in die Verbandsversammlung zu entsendenden Mitglieder der
Vertreterkörperschaft angehören (Ratsmitglieder) oder es muss sich um Dienstkräfte des
Verbandsmitgliedes handeln.
Gemäß der am 17.05.1994 von den Hauptverwaltungsbeamten bzw. den politischen Repräsentanten
der AVV-Zweckverbandsmitglieder vereinbarten und in der Sitzung der Verbandsversammlung am
31.05.1994 bestätigten Rotationsvereinbarung werden sowohl der Verbandsvorsteher und seine
beiden Stellvertreter als auch Vorsitzende der Verbandsversammlung und seine beiden Stellvertreter
jeweils für 2,5 Jahre gewählt. Die letzte Wahl erfolgte nach der Kommunalwahl 2009, so dass 2012
eine Neubesetzung erfolgt wäre.
In der 71. Sitzung der Zweckverbandsversammlung am 25.09.2012 wurde mehrheitlich beschlossen,
das Rotationsverfahren bis zur konstituierenden Sitzung der Verbandsversammlung nach der
Kommunalwahl 2014 auszusetzen. Der bisherige Verbandsvorsteher und seine beiden Stellvertreter
wurden bis zur konstituierenden Sitzung 2014 im Amt bestätigt.
Der Stadt Aachen stand gem. o.a. Rotationsvereinbarung zur Besetzung der Organe vom 17.05.1994
und Beschluss vom 25.09.2012 bis zur Kommunalwahl 2014 der Vorsitz der Verbandsversammlung
des Zweckverbandes AVV zu. Nach der Kommunalwahl werden Vorsitz der Verbandsversammlung
und die beiden Stellvertreterposten durch den Kreis Düren, die StädteRegion Aachen und den Kreis
Heinsberg wahrgenommen werden. Der Vorsitzende und seine beiden Stellvertreter sind gem. § 5
Abs. 4 Zweckverbandssatzung aus der Mitte der Mitglieder der Verbandsversammlung zu wählen.
Die Position des Zweckverbandsvorstehers und seiner Stellvertreter wird gem. § 9 Abs. 1 der
Zweckverbandssatzung aus dem Kreis der Hauptverwaltungsbeamten oder eines von ihm benannten
Stellvertreters wahrgenommen. Gem. der o.a. Rotationsvereinbarung und dem Beschluss aus
September 2012 wird der Verbandsvorsteher für 2,5 Jahre von der Stadt Aachen gestellt.
In der abgelaufenen Wahlperiode waren zuletzt folgende Personen und ihre Stellvertreter in die
Verbandsversammlung AVV entsandt:
Mitglieder:
1. Gisela Nacken, Beigeordnete
2. Ratsfrau Gaby Breuer (CDU)
3. Ratsherr Michael Janßen (CDU)
4. Ratsherr Hans Heiner März (SPD)
5. Ratsherr Roland Jahn (Grüne)

Vorlage B 06/0003/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 12.06.2014

Seite: 3/4

Stellvertreter:
1. Uwe Müller, FB 61
2. Ratsherr Eberhard Büchel (CDU)
3. Ratsherr Hubert Rothe (CDU)
4. Ratsherr Karl Schultheis (SPD)
5. Ratsherr Achim Ferrari (Grüne)
In der abgelaufenen Wahlperiode war Zweckverbandsvorsteher:
1. Stephan Pusch, Landrat des Kreises Heinsberg

Zweckverbandsvorsteher

2. Marcel Philipp, Oberbürgermeister Stad Aachen

1. Stellvertreter

Wolfgang Spelthahn, Landrat des Kreises Düren

2. Stellvertreter

Vorlage B 06/0003/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 12.06.2014

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