Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Bezirksamt Aachen-Kornelimünster/Walheim
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
BA 4/0127/WP16
öffentlich
27.05.2014
Wahl des Bürgermeisters/der Bezirksbürgermeisterin und der
Stellvertreter/innen
Beratungsfolge:
TOP: 3
Datum
Gremium
Kompetenz
11.06.2014
B4
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
entfällt
Vorlage BA 4/0127/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.05.2014
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Erläuterungen:
Die Wahl des Bezirksbürgermeisters/der Bezirksbürgermeisterin und des/der Stellvertreters/in bzw.
der Stellvertreter/innen richtet sich nach den Bestimmungen für das Land Nordrhein-Westfalen (GO
NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NW S. 666) in der derzeit gültigen
Fassung.
Gemäß § 36 Abs. 3 i. V. m. § 67 Abs. 2 – 5 GO NW wählt die Bezirksvertretung aus ihrer Mitte unter
der Leitung des Altersvorsitzenden ohne Aussprache den Bezirksbürgermeister/die
Bezirksbürgermeisterin und einen oder mehrere Stellvertreter/innen.
Es wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang geheim abgestimmt. Dabei sind
die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen und Gruppen nach der Reihenfolge der
Höchstzahlen zu verteilen, die sich durch Teilung der auf die Wahlvorschläge entfallenden
Stimmzahlen durch 1, 2, 3 usw. ergeben.
Bezirksbürgermeister/Bezirksbürgermeisterin ist, wer an erster Stelle des Wahlvorschlages steht, auf
den die erste Höchstzahl entfällt. Erste/r Stellvertreter/in ist, wer an vorderster noch nicht in Anspruch
genommener Stelle des Wahlvorschlages steht, auf den die zweite Höchstzahl entfällt. Zweite/r
Stellvertreter/in ist, wer an vorderster noch nicht in Anspruch genommener Stelle des
Wahlvorschlages steht, auf den die dritte Höchstzahl entfällt, usw. Zwischen Wahlvorschlägen mit
gleichen Höchstzahlen findet eine Stichwahl statt; bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Vorlage BA 4/0127/WP16 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 27.05.2014
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