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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 61/1151/WP16
öffentlich
02.06.2014
FB 61/01 // Dez. III

Aufhebung des Durchführungsplans Nr. 484 - Oligsbendengasse für den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich
zwischen Oligsbendengasse und Adalbertsteinweg
hier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

02.07.2014

Rat

Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 484 –
Oligsbendengasse – zur Kenntnis.
Er beschließt die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 484 für den Planbereich im Stadtbezirk
Aachen-Mitte im Bereich zwischen Oligsbendengasse und Adalbertsteinweg gem. § 10 Abs. 1 BauGB
als Satzung und die Begründung hierzu.

Vorlage FB 61/1151/WP16 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 16.03.2021

Seite: 1/2

Erläuterungen:
Der Inhalt der Vorlage
FB 61/0121/WP16 – Einleitung des Aufhebungsverfahrens und Beschluss zur Offenlage
ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.
Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung am 06.05.2010 nach dem entsprechenden
Empfehlungsbeschluss der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 05.05.2010 für den Bebauungsplan
Nr. 484 die Einleitung des Aufhebungsverfahrens gem. § 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8
BauGB sowie die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Da sich die Aufhebung
nur unwesentlich auf die betroffenen Bereiche auswirkt, konnte von einer frühzeitigen
Bürgerbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB abgesehen werden.
Die öffentliche Auslegung des aufzuhebenden Bebauungsplanes fand in der Zeit vom 17.02.2014 bis
21.03.2014 statt.
Seitens der Öffentlichkeit und der Behörden oder sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden keine
für das Verfahren wesentlichen Anregungen zur Aufhebung vorgebracht; in einem Schreiben wurden
nicht abwägungsrelevante Fragen zum Verfahren gestellt, die zwischenzeitlich beantwortet wurden.
Aus diesem Grund war eine erneute Beratung in der Bezirksvertretung bzw. im Planungsausschuss
nicht erforderlich. Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte wurde über den Verfahrensverlauf in ihrer
Sitzung am 14.05.2014 informiert, der Planungsausschuss in seiner Sitzung am 15.05.2014.
Die Verwaltung empfiehlt, die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 484 – Oligsbendengasse – für
den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Oligsbendengasse und
Adalbertsteinweg gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung zu beschließen.

Anlage/n:
Begründung zur Aufhebung

Vorlage FB 61/1151/WP16 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 16.03.2021

Seite: 2/2

FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen

Der Oberbürgermeister

Begründung zur Aufhebung des Durchführungsplanes Nr. 484

- Oligsbendengasse im Stadtbezirk Aachen-Mitte
für den Bereich zwischen Oligsbendengasse und Adalbertsteinweg

Lage des Plangebietes
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Durchführungsplan Nr. 484
- Oligsbendengasse -

Begründung

Der Durchführungsplan Nr. 484, datiert vom 10.03.1961, umfasst den Bereich Oligsbendengasse.
Er enthält Festsetzungen für die Errichtung eines Hochparkplatzes (Parkhaus).
Mit der Realisierung dieses Gebäudes wurden die städtebaulichen Zielsetzungen des Durchführungsplans Nr. 484 und
somit seine Leitaufgaben erfüllt.
Es ist davon auszugehen, dass der Durchführungsplan Nr. 484 aufgrund eines Bekanntmachungsfehlers einer
gerichtlichen Überprüfung nicht standhalten wird. Gemäß Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes ist ein als
ungültig erkannter Bebauungsplan (ehem. Durchführungsplan) aufzuheben, um damit den Anschein seiner Rechtsgeltung
zu beseitigen.
Zur Herstellung der Rechtssicherheit wird der Durchführungsplan Nr. 484 aufgehoben.
Die Beurteilung von Vorhaben erfolgt im o.g. Bereich nach § 34 BauGB.
Durch die Aufhebung dieses Durchführungsplans entstehen keine Kosten.

Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat der Stadt in seiner Sitzung am ….. die Aufhebung
des Durchführungsplanes Nr. 484 - Oligsbendengasse - zwischen Oligsbendengasse und Adalbertsteinweg als Satzung
beschlossen hat.
Es wird bestätigt, dass die oben genannte Begründung den Ratsbeschlüssen entspricht und dass alle
Verfahrensvorschriften bei deren Zustandekommen beachtet worden sind.
Aachen, den

(Marcel Philipp)
Oberbürgermeister

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