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                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 61/1149/WP16
öffentlich
35039-2013
02.06.2014
FB 61/01 // Dez. III

Bebauungsplan Nr. 957 - Peliserkerstraße/ Gneisenaustraße - für
den Planbereich im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen
Peliserkerstraße, Autobahn und Breslauer Straße
hier: Satzungsbeschluss gem. §10 Abs. 1 BauGB
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

02.07.2014

Rat

Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt den Bericht der Verwaltung zum Bebauungsplan Nr. 957 zur Kenntnis.
Er beschließt den Bebauungsplan Nr. 957 – Peliserkerstraße/ Gneisenaustraße – für den Planbereich
im Stadtbezirk Aachen-Mitte im Bereich zwischen Peliserkerstraße, Autobahn und Breslauer Straße
gem. §10 Abs. 1 BauGB in der vorgelegten Fassung als Satzung und die Begründung hierzu.

Vorlage FB 61/1149/WP16 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 10.06.2014

Seite: 1/2

Erläuterungen:
Der Inhalt der Vorlagen
FB61/1020/WP16 – Aufstellungsbeschluss und
FB61/1058/WP16 – Offenlagebeschluss
einschließlich aller Abwägungsmaterialien ist Gegenstand dieser Ratsvorlage.
Am 05.12.2013 fasste der Planungsausschuss auf Empfehlung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte
den Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan – Peliserkerstraße / Gneisenaustraße – mit dem
Ziel, den Einzelhandel im Plangebiet zu steuern. Anlass der Planung war die Bauvoranfrage eines im
Plangebiet ansässigen Lebensmitteldiscounters, der beabsichtigte, seine Verkaufsfläche von 1.000
auf 1.300 m² zu erhöhen.
Das Verfahren für den Bebauungsplan Nr. 957 – Peliserkerstraße / Gneisenaustraße - wird auf
Grundlage des § 9 (2a) BauGB als vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt.
Am 13.02.2014 beschloss der Planungsausschuss die öffentliche Auslegung dieses
Bebauungsplanes, die Bezirksvertretung hatte hierzu aus bezirklicher Sicht einen entsprechenden
Empfehlungsbeschluss gefasst.
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 957 fand in der Zeit vom 17.03.2014 bis
einschließlich 22.04.2014 statt. Gleichzeitig wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange beteiligt.
Während dieser Zeit sind keine abwägungsrelevanten Stellungsnahmen von Bürgern oder Behörden
eingegangen.
Eine erneute Beratung im Planungsausschuss oder in der Bezirksvertretung Aachen-Mitte ist aus
diesem Grund nicht erforderlich.
Die Verwaltung empfiehlt, den Bebauungsplan Nr. 957 – Peliserkerstraße/ Gneisenaustraße – in der
vorgelegten Fassung als Satzung zu beschließen.

Anlage/n:
Begründung zum Bebauungsplan
Schriftliche Festsetzungen zum Bebauungsplan

Vorlage FB 61/1149/WP16 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 10.06.2014

Seite: 2/2

Fachbereich Stadtentwicklung
und Verkehrsanlagen

Der Oberbürgermeister

Begründung
zum
Bebauungsplan Nr. 957
Peliserkerstraße / Gneisenaustraße
im Stadtbezirk Aachen-Mitte
für den Bereich zwischen Peliserkerstraße, Autobahn und Breslauer Straße

Lage des Plangebietes

Bebauungsplan Nr. 957
Peliserkerstraße / Gneisenaustraße

Begründung zur Satzung
Fassung vom 04.06.2014

Inhaltsverzeichnis
1.

Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation ................................................................................. 3

2.

Anlass, Ziel und Zweck der Planung......................................................................................................................... 3

3.

Einzelhandelskonzepte .............................................................................................................................................. 4

4.

Begründung der Festsetzungen ................................................................................................................................ 5

5.

Umweltbelange ........................................................................................................................................................... 5

6.

Auswirkungen der Planung ....................................................................................................................................... 5

7.

Kosten.......................................................................................................................................................................... 6

8.

Plandaten..................................................................................................................................................................... 6

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Bebauungsplan Nr. 957
Peliserkerstraße / Gneisenaustraße

Begründung zur Satzung
Fassung vom 04.06.2014

1. Derzeitige städtebauliche und planungsrechtliche Situation
Das Plangebiet wird begrenzt im Norden durch die Autobahn A 544, im Süden durch die Breslauer Straße und im Westen
durch die Peliserkerstraße. Entlang der Peliserkerstraße ist das Gebiet überwiegend durch mehrgeschossigen
Wohnungsbau geprägt. Der rückwärtige Bereich, der durch die Gneisenaustraße erschlossen ist, ist überwiegend
gewerblich geprägt. Zwischen den Wohngebäuden und der Gewerbefläche befindet sich noch eine kleinere Grünfläche
mit Spielplatz.
Im Flächennutzungsplan der Stadt Aachen 1980 ist entsprechend der vorhandenen Nutzung entlang der Peliserkerstraße
gemischte Baufläche und Wohnbaufläche dargestellt, im rückwärtigen Bereich gewerbliche Baufläche und Grünfläche.
Das Plangebiet liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes, eine Beurteilung erfolgt derzeit auf der Grundlage
des § 34 BauGB. Das Verfahren für den Bebauungsplan Nr. 957 – Peliserkerstraße / Gneisenaustraße - wird auf
Grundlage des § 9(2a) BauGB als vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt.

2. Anlass, Ziel und Zweck der Planung
Anlass der Planung ist die Absicht des im Plangebiet angesiedelten Lebensmitteldiscounters, die Verkaufsfläche von ca.
1.000 m² auf 1.300 m² zu vergrößern. Anlass ist weiterhin die Umsetzung der Maßnahmen des Zentren- und
Nahversorgungskonzeptes der Stadt Aachen zum Schutz zentraler Versorgungsbereiche bzw. zur Sicherung einer
verbrauchernahen Versorgung der Bevölkerung.
Dementsprechend ist das Ziel der Planung die Steuerung des Einzelhandels zum Schutz der benachbarten zentralen
Versorgungsbereiche auf Grundlage des Zentren- und Nahversorgungskonzeptes der Stadt Aachen. Weiterhin besteht
das städtebauliche Ziel, einer weiteren Ausbreitung von Einzelhandel mit zentren- und nahversorgungsrelevanten
Sortimenten entgegenzuwirken, um die vorhandenen Gewerbeflächen für die Betriebe vorzuhalten, die auf derartige
Standorte angewiesen sind. Der im Plangebiet vorhandene - bereits großflächige - Markt würde in einem nach § 34
BauGB Bereich eine Vorbildfunktion darstellen für weitere großflächige Einzelhandelsvorhaben. Es ist aber
gesamtstädtisches Ziel, Einzelhandelsbetriebe insbesondere mit diesen Sortimenten in integrierten Bereichen und nicht in
Gewerbegebieten anzusiedeln.
Der Bebauungsplan verfolgt allein das Ziel, Festsetzungen zur Steuerung des Einzelhandels zu treffen, ansonsten erfolgt
die weitere Beurteilung von Vorhaben wie bisher auf Grundlage des § 34 BauGB.
Das Plangebiet liegt im Übergang von verdichteten innerstädtischen Bereichen mit einem hohen Wohnanteil, aber auch
gewerblichen Nutzungen, zu offenen überwiegend gewerblich geprägten Bereichen.
Im Plangebiet sind derzeit folgende Nutzungen anzutreffen:
Straße

Hausnr.

Flurstk.Nr.

Nutzung

Peliserkerstraße
Peliserkerstraße
Peliserkerstraße
Peliserkerstraße
Peliserkerstraße
Gneisenaustraße
Gneisenaustraße
Gneisenaustraße
Gneisenaustraße

69
71
75-79
87-89
91
31-33
41
43
38-40

Lebensmitteldiscounter
Büro / Dienstleistung (Rehaklinik)
Wohnen
Wohnen
Wohnen
Wohnen
Reifenhandel / -montage
Autohandel / -werkstatt / Büro
Gärtnerei mit Blumengeschäft und Wohnhaus

Gneisenaustraße

32-36

4718
4719
3011
2308
2621
3011
2336
4375
2406, 2407,
2342, 2343
2307

Wohnen

Die Gärtnerei sowie der Reifen- und Autohandel sind Betriebe mit nicht-zentren- bzw. nahversorgungsrelevanten
Sortimenten. Aufgrund ihres Flächenbedarfs und der mit der Nutzung verbundenen Emissionen sind diese Betriebe in der
Regel auf Gewerbeflächen angewiesen. Da diese Sortimente zudem keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale
Versorgungsbereiche haben, soll Einzelhandel mit nicht-zentrenrelevanten Sortimenten auch künftig zulässig sein. Das
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Bebauungsplan Nr. 957
Peliserkerstraße / Gneisenaustraße

Begründung zur Satzung
Fassung vom 04.06.2014

zur Gärtnerei gehörende Blumengeschäft ist dabei aufgrund der geringen Verkaufsfläche von ca. 30 m² nicht relevant und
soll in seinem Bestand gesichert werden.
Der vorhandene Lebensmitteldiscounter war 2010 mit einer Verkaufsfläche von ca. 800 m² genehmigt worden. 2013
wurde einer Erweiterung auf 1029 m² zugestimmt. Als Voraussetzung für die Genehmigung war zum Bauantrag eine
Auswirkungsanalyse (BBE, Januar 2013) vorgelegt worden, die eine ausreichende Tragfähigkeit nachgewiesen und somit
eine Atypik im Sinn des § 11 (3) BauGB bestätigt hat. Die Ansiedlung des Marktes war unterstützt worden, obwohl sich
der Standort in einem Übergangsbereich von Wohn- zu Gewerbegebieten befindet. Auch wenn dies keine eindeutig
integrierte Lage ist, trägt er dennoch zur Nahversorgung der angrenzenden Wohngebiete bei.
Ziel des Bebauungsplanes ist, diesen Markt in seinem zuletzt genehmigten Bestand (05.07.2013) zu sichern.
Auch wenn die Tragfähigkeitsberechnung eine Verkaufsfläche von 1.300 m² zulässt, entspricht eine weitere
Vergrößerung der Verkaufsfläche nicht den o.g. städtebaulichen Zielen. Da in der Umgebung des Plangebietes weitere
Einzelhandelsstandorte vorhanden sind, ist von einer mehr als ausreichenden Versorgung der Anwohner auszugehen.
So liegt das Stadtteilzentrum Elsassstraße in ca. 800 m Entfernung, hier befindet sich am Adalbertsteinweg ein
Vollsortimenter sowie ein Lebensmitteldiscounter im Shoppingcenter „Aachen Arkaden“. In ca. 500 m Entfernung befindet
sich an der Elsassstraße das „Hirschcenter“ mit einem großflächigen Vollsortimenter sowie einem Discounter. Ca.900 m
entfernt liegt an der Breslauer Straße ein SB-Warenhaus.
Es ist nicht beabsichtigt, die in der Umgebung vorhandenen Märkte vor Konkurrenz zu schützen. Auch für die beiden
letztgenannten Standorte wurden bereits Bebauungspläne aufgestellt mit dem Ziel, die vorhandenen Betriebe in ihrem
genehmigten Bestand festzulegen. Diese Vorgehensweise entspricht der gesamtstädtischen Zielsetzung, einer
Verfestigung von Einzelhandelsstrukturen an nicht integrierten Standorten entgegenzuwirken und insbesondere in
Gewerbegebieten Einzelhandel mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten weitgehend auszuschließen.
3.

Einzelhandelskonzepte

Als übergeordnetes Konzept empfiehlt das städteregionale Einzelhandelskonzept Aachen (STRIKT, BBE 2008),
großflächigen Einzelhandel mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten nur noch in den Haupt-, Stadtteil- oder
Nahversorgungszentren anzusiedeln, alternativ auch in großen Wohngebieten. Dies entspricht auch den
landesplanerischen Zielen des Landesentwicklungsplanes NRW, Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel.
Entsprechend dieser Vorgaben wurde für die Stadt Aachen 2008 ein Zentren- und Nahversorgungskonzept erstellt; der
aktuelle Stand wurde vom Rat der Stadt Aachen am 08.06.2011 beschlossen.
Ziel des Konzeptes ist, zur generellen Stärkung des Einzelhandelsstandortes Aachen und zur Sicherung der
gewachsenen Nahversorgungsstandorte der Stadtteile, Maßnahmen zur räumlichen Steuerung des Einzelhandels zu
ergreifen. Eine dieser Maßnahmen stellt dieses Bauleitplanverfahren dar.
Nach diesem Konzept ist der Ansiedlungsraum für großflächigen Einzelhandel mit zentrenrelevanten Sortimenten das
Hauptzentrum Aachens (Innenstadt) sowie die Stadtteilzentren Burtscheid, Elsassstraße, Brand und Eilendorf.
Ansiedlungsort für (großflächige) Lebensmittelmärkte sind neben dem Haupt- und den Stadtteilzentren die
Nahversorgungszentren. Darüber hinaus können großflächige Nahversorgungsbetriebe außerhalb von Zentren nur in
Wohngebieten angesiedelt werden, die über ein entsprechendes Kaufkraftpotential verfügen. Dies ist durch eine
Tragfähigkeitsberechnung nachzuweisen.
In Bezug auf das Plangebiet sind die nächstgelegenen Zentren das Stadtteilzentrum Elsassstraße und das Hauptzentrum
City Aachen.
Ziel des Konzeptes ist weiterhin, dass Gewerbeflächen vor dem Ansiedlungsdruck von Einzelhandelsbetrieben geschützt
werden. Diese Bereiche sind in der Regel nicht integriert und autoorientiert, da sie außerhalb der Wohnbereiche liegen.
Im Konzept sind anhand einer Karte die Flächen gekennzeichnet, in denen Einzelhandelsbetriebe vor allem mit zentrenund nahversorgungsrelevantem Sortiment ausgeschlossen werden soll.
Bestandteil des Zentren- und Nahversorgungskonzeptes ist außerdem eine Sortimentsliste für die Stadt Aachen. Diese
dient als Grundlage für die im Bebauungsplan festgesetzten Sortimente.

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Bebauungsplan Nr. 957
Peliserkerstraße / Gneisenaustraße

Begründung zur Satzung
Fassung vom 04.06.2014

4. Begründung der Festsetzungen
Das Baugesetzbuch bietet die Möglichkeit, gemäß § 9 (2a) BauGB für im Zusammenhang bebaute Ortsteile (§ 34) zur
Erhaltung und Entwicklung zentraler Versorgungsbereiche, auch im Interesse einer verbrauchernahen Versorgung der
Bevölkerung und der Innenentwicklung der Gemeinden, bestimmte Nutzungsarten auszuschließen bzw. zuzulassen. Zum
Schutz der benachbarten Versorgungszentren insbesondere des Stadtteilzentrums Elsassstraße ist es erforderlich, eine
weitere Einzelhandelsentwicklung im Plangebiet zu vermeiden. Außerdem soll aus städtebaulichen Gründen, einer
weiteren Ausdehnung von Einzelhandelsflächen mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten
entgegengewirkt werden, um die vorhandenen Gewerbeflächen für die Betriebe vorzuhalten, die auf derartige Standorte
angewiesen sind.
Aus diesen Gründen sollen Einzelhandelsbetriebe mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten
ausgeschlossen werden. Die Versorgung der umgebenden Wohngebiete ist durch den im Plangebiet vorhanden Betrieb
sowie durch die im Umfeld liegenden Lebensmittelmärkte gewährleistet.
Betriebe mit nicht-zentren- bzw. nahversorgungsrelevanten Sortimenten sind aufgrund ihres Flächenbedarfs und der mit
der Nutzung verbundenen Emissionen in der Regel auf Gewerbeflächen angewiesen und sollen deshalb weiterhin
zulässig sein.
Um die vorhandenen, am Standort etablierten Einzelhandelsbetriebe in ihrem Bestand zu sichern, soll im Bebauungsplan
festgesetzt werden, dass diese unter Wahrung ihres derzeitig genehmigten bzw. bestehenden Sortimentsangebots und
Verkaufsfläche weiterhin zulässig sind. Dabei wird bei dem Lebensmitteldiscounter Peliserkerstraße 69 die genehmigte
Verkaufsfläche von 1.029, 59 m² auf 1.050 m² aufgerundet. Zum Schutz des innerstädtischen Zentrums soll der Anteil an
zentrenrelevanten Sortimenten auf 20 % der Verkaufsfläche beschränkt werden.
Die Verkaufsfläche des im Bereich der Gärtnerei Gneisenaustraße 38-40 vorhandenen Blumengeschäftes wurde zum
Zeitpunkt der Baugenehmigung (1967) nicht festgelegt. Sie weist derzeit eine Verkaufsfläche von ca. 30 m² auf. Da die
Gärtnerei am Standort gesichert werden soll, sollte der Erweiterungsspielraum des zugehörigen Blumengeschäftes
ausreichend bemessen werden. Da von dem Betrieb keine schädlichen Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche
zu erwarten sind, soll die maximale Verkaufsfläche für das entsprechende Sortiment auf 150 m² festgelegt werden.
Ausnahmen vom Ausschluss zentren- und nahversorgungsrelevanter Sortimente können zugelassen werden bei
Verkaufsflächen von Gewerbe- und Handwerksbetrieben, die nur in Gewerbegebieten zulässig sind und einen Verkauf
von Produkten, die im Zusammenhang mit ihrer gewerblichen Tätigkeit stehen, auf einer untergeordneten Betriebsfläche
anstreben. Eine Unterordnung kann als gegeben angesehen werden, wenn die Verkaufsfläche nicht größer als 20% der
gesamten Nutzfläche des Betriebsgeländes ist und eine maximale Größe von 200m² nicht übersteigt.
5. Umweltbelange
Da das Verfahren nach § 9 (2a) BauGB in einem vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt wird ist eine
Umweltprüfung bzw. die Erstellung eines Umweltberichtes nicht erforderlich.
In den Bebauungsplan wird ein Hinweis zu aufgenommen, dass sich innerhalb des Plangebietes die Altablagerung
AA 9602 auf den Flurstücken 4718, 4719, 2336, 4375, 2406, 2407, 26,21, 2308, 2307, 2623 und 3011 befindet.
Bei baulichen Veränderungen sind im Rahmen des Bauantragsverfahrens entsprechende Untersuchungen vorzunehmen.

6. Auswirkungen der Planung
Mit der Ausnahme, dass im Verfahrensbereich die Errichtung von Einzelhandel bzw. die Erweiterung bestehender
Einzelhandelsbetriebe mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten künftig nicht mehr zulässig ist, hat die
Planung keine weiteren Auswirkungen.
Umweltbelange sind von der Planung nicht betroffen.

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Bebauungsplan Nr. 957
Peliserkerstraße / Gneisenaustraße

Begründung zur Satzung
Fassung vom 04.06.2014

7. Kosten
Kosten entstehen durch das Planverfahren keine.

8. Plandaten
Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 6,5 ha.

Diese Begründung ist Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat der Stadt in seiner Sitzung am ……. den
Bebauungsplan Nr. 957 Peliserkerstraße / Gneisenaustraße als Satzung beschlossen hat.
Es wird bestätigt, dass die oben genannte Begründung den Ratsbeschlüssen entspricht und dass alle
Verfahrensvorschriften bei deren Zustandekommen beachtet worden sind.
Aachen, den

(Marcel Philipp)
Oberbürgermeister

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FB Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen

Der Oberbürgermeister

Schriftliche Festsetzungen
zum
Bebauungsplan Nr. 957
Peliserkerstraße / Gneisenaustraße
im Stadtbezirk Aachen-Mitte
für den Bereich zwischen Peliserkerstraße, Autobahn und Breslauer Straße

Lage des Plangebietes
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Bebauungsplan Nr. 957
Peliserkerstraße / Gneisenaustraße

Schriftliche Festsetzungen zur Satzung
Fassung vom 04.06.2014

gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) sowie der
Baunutzungsverordnung (BauNVO) und der
Bauordnung NRW (BauO NRW) jeweils in der derzeit geltenden Fassung wird festgesetzt:

1.

Gemäß § 1 Abs. 5 i.V.m. Abs. 9 BauNVO sind Einzelhandelsbetriebe sowie Gewerbebetriebe mit
Verkaufsflächen für den Verkauf an letzte Verbraucher mit nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimenten
nach der Aachener Sortimentsliste (März 2011) nicht zulässig.

2.

Gemäß § 9 (2a) BauGB werden für die mit *(Ziffer) markierten und durch Lagebezeichnung definierten Teile
(Grundstücke) des räumlichen Geltungsbereiches abweichende Festsetzungen getroffen. Einzelhandelsbetriebe
mit den nachfolgend aufgeführten Sortimenten und den jeweils zugeordneten maximalen Verkaufsflächen sind
zulässig:
Nr.
*1

*2

Gemarkun
g
Aachen

Aachen

Flur

Flurstück

72

4718

72

2407

Verkaufsfläche
zulässige Sortimente
(maximal)
1.050 m² nahversorgungsrelevante Sortimente mit einem

150 m²

Anteil an zentrenrelevanten Sortimenten von
maximal 20% (WZ-Nr. 47.11)
Blumen (WZ-Nr. 47.76.1)

Die Liste der nahversorgungs- und zentrenrelevanten Sortimente der Stadt Aachen (2011) und die Klassifikation
der Wirtschaftszweige nach dem Statistischen Bundesamt (WZ 2008) sind in der Anlage beigefügt.
3.

Im Plangebiet können gem. § 1 (9) BauNVO Gewerbe- und Handwerksbetriebe mit Verkaufsflächen
ausnahmsweise zulässig sein, wenn
die Art der Waren bzw. Sortimente in einem betrieblichen Zusammenhang mit der Produktion, der Verund Bearbeitung der Produkte oder von Reparatur- und Serviceleistungen stehen und
die Lage im räumlichen Zusammenhang mit einem im Plangebiet ansässigen Gewerbe- oder
Handwerksbetrieb steht und
der Umfang der Verkaufsfläche nicht größer als 20 % der gesamten Nutzfläche der entsprechenden
Betriebsart ist und 200 m² nicht überschreitet.

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Bebauungsplan Nr. 957
Peliserkerstraße / Gneisenaustraße

Schriftliche Festsetzungen zur Satzung
Fassung vom 04.06.2014

Hinweise
1.
Hinweise und sachdienliche Informationen für Architekten und Bauherren
1.1
Kampfmittel
Der Bereich der Baumaßnahme liegt im ehemaligen Kampfgebiet / Bombenabwurf- und Kampfgebiet.
Bei Bodeneingriffen in diesem Bereich ist eine erneute Vorlage der Bauantragsunterlagen bei der Bauverwaltung,
- B 03/10 -, erforderlich.
Sollten Kampfmittel gefunden werden, ist aus Sicherheitsgründen die Arbeit einzustellen und umgehend die
nächstgelegene Polizeidienststelle oder der Kampfmittelräumdienst / Kampfmittelbeseitigungsdienst Rheinland (Mo. – Do.
7.00 – 15.50, Fr. 07.00 – 14.00 Uhr) und außerhalb der Rahmendienstzeiten die Bezirksregierung Düsseldorf zu benachrichtigen.
Erfolgen zusätzliche Erdarbeiten mit erheblichen mechanischen Belastungen wie Rammarbeiten, Pfahlgründungen etc.
wird seitens des Kampfmittelbeseitigungsdienstes eine Sicherheitsdetektion empfohlen, die vom
Kampfmittelbeseitigungsdienst oder eines von ihm beauftragten Vertragsunternehmens durchgeführt werden muss.
Hierfür muss Kontakt zum Kampfmittelbeseitigungsdienst aufgenommen werden.
1.2

Bodenbelastung

Innerhalb des Plangebietes befindet sich die Altablagerung AA 9602 auf den Flurstücken 4718, 4719, 2336, 4375, 2406,
2407, 26,21, 2308, 2307, 2623 und 3011.
Bei baulichen Veränderungen sind im Rahmen des Bauantragsverfahrens entsprechende Untersuchungen vorzunehmen.

Diese schriftlichen Festsetzungen sind Bestandteil des Beschlusses, mit dem der Rat der Stadt in seiner Sitzung am
……… den Bebauungsplan Nr. 957 Peliserkerstraße / Gneisenaustraße als Satzung beschlossen hat.
Es wird bestätigt, dass die oben genannten Schriftlichen Festsetzungen den Ratsbeschlüssen entsprechen und dass alle
Verfahrensvorschriften bei deren Zustandekommen beachtet worden sind.
Aachen, den

(Marcel Philipp)
Oberbürgermeister

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Peliserkerstraße / Gneisenaustraße

Schriftliche Festsetzungen zur Satzung
Fassung vom 04.06.2014

Anlagen zu den schriftlichen Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 957
1.

Einzelhandel
1.1
Sortimentsliste der Stadt Aachen (6/2008)
1.2
Auszug Klassifikation der Wirtschaftszweige (Statistisches Bundesamt, WZ 2003)
Anlage 1.1

Sortimentsliste Aachen - nahversorgungs- und zentrenrelevante Sortimente
In Anlehnung an das Warenverzeichnis des Statistischen Bundesamtes WZ 2008

Nahversorgungsrelevante Sortimente
•

Lebensmittel, Getränke
Einzelhandel mit Waren verschiedener Art, Hauptrichtung Nahrungs- und Genussmittel, Getränke* und
Tabakwaren (WZ 47.11)
Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränke* und Tabakwaren (in Verkaufsräumen)
(WZ 47.2)

•

Drogerie, Kosmetik
Drogerieartikel (WZ 47.75)
Hygieneartikel (WZ 47.75), einschließlich Putz- und Reinigungsmittel (WZ 47.78.9)

•

Apotheken (WZ 47.73)

•

Schnittblumen und kleine Topfpflanzen (WZ 47.76.1)

•

Grundbedarf Schreibwaren (WZ 47.62.2)

* Das Sortiment Getränke ist in Form eines Getränkefachmarktes nicht nahversorgungsrelevant.

Zentrenrelevante Sortimente
•

Bücher (WZ 47.61)

•

Zeitschriften, Zeitungen, Schreibwaren und Bürobedarf (WZ 47.62)

•

Bekleidung, Wäsche (Damen-, Herren-, Kinderkonfektion) ( WZ 47.71)

•

Schuhe, Lederwaren (WZ 47.72)
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Bebauungsplan Nr. 957
Peliserkerstraße / Gneisenaustraße

Schriftliche Festsetzungen zur Satzung
Fassung vom 04.06.2014

•

Medizinische und orthopädische Artikel (WZ 47.74)

•

Bespielte Ton- und Bildträger (WZ 47.63)

•

Keramische Erzeugnisse und Glaswaren (WZ 47.59.2)

•

Lampen, Leuchten, Beleuchtungsartikel (47.59.9)

•

Haushaltsgegenstände
Nicht elektronische Haushaltsgeräte, Koch-, Brat-, und Tafelgeschirre, Schneidwaren,
Bestecke (WZ 47.59.9)

•

Unterhaltungselektronik, Computer, Elektrohaushaltwaren
Unterhaltungselektronik (WZ 47.43)
Kommunikationselektronik (WZ 47.42)
Computer, Computerzubehör (WZ 47.41)
Elektrohaushaltwaren (Elektrokleingeräte) (WZ 47.54)

•

Foto, Optik
Augenoptiker (WZ 47.78.1)
Foto- und optische Erzeugnisse (WZ 47.78.2)

•

Kunst, Antiquitäten
Kunstgegenstände, Bilder, kunstgewerbliche Erzeugnisse, Briefmarken, Münzen,
Geschenkartikel (WZ 47.78.3)
Antiquitäten und Gebrauchtwaren (WZ 47.79)

•

Haus- und Heimtextilien (ohne Bettwaren), Einrichtungszubehör (ohne Möbel),
Stoffe, Kurzwaren, Schneidereibedarf, Handarbeiten (WZ 47.51)
Gardinen, Vorhänge, Dekorationsstoff, dekorative Decken (WZ 47.53)

•

Spielwaren, Bastelartikel (WZ 47.65)

•

Musikalienhandel
Musikinstrumente und Musikalien (WZ-Nr. 47.59.3)

•

Uhren, Schmuck (WZ-Nr. 47.77)

•

Sportartikel
Sportartikel, Sportbekleidung, Sportschuhe (ohne Campingartikel, Campingmöbel, Sport- und Freizeitboote,
Yachten) (WZ 47.64.2)

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