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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage

Vorlage-Nr:

E 18/0036/WP18

Federführende Dienststelle:
E 18 - Aachener Stadtbetrieb
Beteiligte Dienststelle/n:

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

18.05.2021
E18

Ratsantrag Nr. 391/17 der Allianz für Aachen vom 06.09.2018
Gebührensenkung und Aufwertung der Aachener Friedhöfe-Prüfung
der Möglichkeit von teilprivatisierter Friedhofrahmenpflege
Ziele:
Beratungsfolge:
Datum
28.09.2021

Gremium
Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb

Zuständigkeit
Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Ratsantrag 391/17 vom 06.09.2018 gilt somit als behandelt.

Vorlage E 18/0036/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 16.08.2021

Seite: 1/3

Erläuterungen:
Vor dem Hintergrund des Ratsantrages Nr. 391/17 der Gruppe Allianz für Aachen „Gebührensenkung
und Aufwertung der Aachener Friedhöfe – Prüfung der Möglichkeit von teilprivatisierter
Friedhofrahmenpflege“ wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, welche Leistungen des Aachener
Stadtbetriebes im Rahmen seiner Zuständigkeit für die im Stadtgebiet befindlichen Friedhöfe zwecks
Reduzierung des betriebsbedingten Kostenvolumens an privatwirtschaftliche Unternehmen vergeben
werden können.
Die Grünflächenpflege und -unterhaltung bildet mitunter den größten Kostenfaktor im Rahmen der
Unterhaltung der Friedhöfe ab. Die hiermit verbunden Arbeiten sind mit Blick auf die 27 Friedhöfe im
Aachener Stadtgebiet sowie deren vielfältige Vegetationen auf einer Fläche von insgesamt 160 ha
sehr differenziert und friedhofsspezifisch zu gestalten. Vor diesem Hintergrund wurden beispielsweise
für die einzelnen Friedhöfe in den Stadtbezirken in Abstimmung mit den Kolonnen, Bezirksämtern
sowie Bezirksvertretungen zwischen 2016 und 2018 Pflegekonzepte erarbeitet, die konkrete
Leistungen mit einheitlichen Pflegestandards beinhalten. Die Planung und Ausführung der
Grünflächenpflege auf den Aachener Friedhöfen kann im Rahmen der vollumfänglichen Eigenleistung
zielorientiert gesteuert werden, so dass Arbeiten mit eigenen Mitarbeiter*innen beispielsweise mit
Blick auf stattfindende Beisetzungen, Vegetationszeiten und Wetterereignisse mit hoher Flexibilität
und Disposition ausgeführt werden können.
In der Vergangenheit wurde bereits ein Teil der Grünflächenpflege auf Friedhöfen im Rahmen von
Fremdleistungen vergeben. Hierbei wurde festgestellt, dass sich durch fehlende kontinuierliche
Arbeiten der Pflegezustand der Friedhöfe zum einen verschlechtert hat und zum anderen
Beschwerden von Seiten der Bürger*innen zugenommen hatten. Da im Rahmen einer Fremdvergabe
eine Ortsansässigkeit der jeweiligen Unternehmen mitunter nicht gegeben ist, wurde zudem die
Erfahrung gemacht, dass Arbeiten lediglich punktuell ausgeführt wurden und sich eine Abstimmung
hinsichtlich der wechselnden Rahmenbedingungen auf Friedhöfen als unflexibel gestaltete. Auch
konnten Prioritätensetzungen und individuelle Steuerungsmöglichkeiten nicht zufriedenstellend
umgesetzt werden. Sofern ein Kostensenkungspotential durch eine Fremdvergabe überhaupt
gegeben ist, muss im Rahmen einer Entscheidung auch der organisatorische, personelle und
finanzielle Gesamtaufwand betrachtet und gegenüberstellend einbezogen werden.
Im Rahmen eines aktuellen interkommunalen Austauschs wurde mitgeteilt, dass eine externe Vergabe
von Grünpflegeleistungen unter Umständen kostengünstiger ist, jedoch die Qualität, Zufriedenheit und
der Gesamtzustand der Friedhöfe zurückgegangen ist und die Beschwerden seitens der
Friedhofsbesucher*innen und der Auftraggeber zugenommen haben. Dies führt dazu, dass
Nachbesserungen zunächst mit dem beauftragten Unternehmen abzustimmen sind und unter
Umständen auch nicht einvernehmlich und zeitnah durchgeführt werden.
Mit Blick auf die Höhe der Friedhofsgebühren in Aachen kann festgestellt werden, dass diese im
Gegensatz zu anderen Kommunen, seit 2006 nahezu stabil sind. Eine mögliche Gebührensenkung
könnte durch eine Reduzierung nicht mehr benötigter Grünflächen auf Friedhöfen erfolgen, die derzeit
im Zuge der Ausarbeitung eines Friedhofsentwicklungskonzeptes dargestellt werden.
Fazit:
Vorlage E 18/0036/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 16.08.2021

Seite: 2/3

Ein Kostensenkungspotential kann sich im Rahmen einer Vergabe von Leistungen an
Fremdunternehmen ergeben, jedoch ist nicht sichergestellt, dass der aktuelle Pflegezustand erhalten
bleibt. Unter anderem könnte eine unter Umständen fehlende Ort- bzw. Regionalansässigkeit der
Fremdunternehmen Einfluss auf die Flexibilität, Steuerung und Gesamtqualität haben, so dass bei
Betrachtung des Gesamtaufwands die Ausführung mit eigenem Personal nach Erfahrung des
Aachener Stadtbetriebs zufriedenstellender ist.
Dies schließt die externe Vergabe inbegründeten Fällen nicht aus, insbesondere unter dem Aspekt
der Wirtschaftlichkeit.
Der Aachener Stadtbetrieb schlägt daher aus oben genannten Gründen vor, die Grünflächenpflege
und -unterhaltung weiterhin in Eigenleistung zu erbringen, um den gewünschten Pflegezustand durch
eine agile Steuerung und flexible Prioritätensetzung zu erhalten und fortzuentwickeln.

Anlage/n:
Ratsantrag Nr. 391/17 vom 06.09.2018 der Allianz für Aachen Gebührenabsenkung und Aufwertung
der Aachener Friedhöfe - Prüfung der Möglichkeit von teilprivatisierter Friedhofrahmenpflege

Vorlage E 18/0036/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 16.08.2021

Seite: 3/3