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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Aachener Stadtbetrieb
Beteiligte Dienststelle/n:

E 18/0182/WP17
öffentlich

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

29.05.2019

Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des
Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb (öffentlicher Teil)
vom 12.03.2019
Beratungsfolge:
Datum

Gremium

18.06.2019

Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb

Zuständigkeit

Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des
Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb (öffentlicher Teil).

Vorlage E 18/0182/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 29.05.2019

Seite: 1/2

Erläuterungen:

Anlage/n:
Niederschrift (öffentlicher Teil)

Vorlage E 18/0182/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 29.05.2019

Seite: 2/2

Der Oberbürgermeister

3.cLCÏl GTl

I

Niederschrift
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Betriebsausschusses für den
Aachener Stadtbetrieb
16. April 2019
Sitzungstermin:

Dienstag, 12.03.2019

Sitzungsbeginn:

17:00 Uhr

Sitzungsende:

19:15 Uhr

Ort, Raum:

Sitzungssaal des Aachener Stadtbetriebes, Madrider Ring 20 Raum 2.15

Anwesende:
Ratsherr Michael Servos
Herr Axel Weise

Vertretung für: Ratsherr Peter Blum

Ratsherr Ferdinand Corsten
Ratsherr Ralf Demmer

Vertretung für: Ratsherr Friedrich
Beckers

Ratsherr Christian Krenkel
Ratsherr Kaj Neumann
Ratsfrau Daniela Parting
Herr Harald Schmitz-Reiber
Herr Wilhelm Homberg
BAASt/24/WP.17

Vertretung für: Herrn Jürgen Lang
Ausdruck vom: 18.04.2019
Seite: 1/13

Herr Lasse Klopstein
Herr Tobias Kogel
Herr Bruno Meyer
Herr Dirk Szagunn

Abwesende:
Ratsherr Peter Blum

- entschuldigt -

Ratsherr Friedrich Beckers

- entschuldigt -

Herr Jürgen Lang

- entschuldigt -

von der Verwaltung:
Herr Dr. Kremer, Beigeordneter
Herr Thalau, Betriebsleiter
Frau Buchkremer, Fachbereich Umwelt
Frau Ernst, Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Frau Huppertz, Aachener Stadtbetrieb

als Schriftführerin:
Frau Landskron, Aachener Stadtbetrieb

Tagesordnung:
Öffentlicher Teil

1

Eröffnung der Sitzung

2

Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Betriebsausschusses Aachener
Stadtbetrieb vom 20.11.2018
Vorlage: E 18/0173/WP17

BAASt/24/WP. 17

Ausdruck vom: 18.04.2019
Seite: 2/13

O
3

3

Winterdienst aus einer Hand
Vorlage: E 18/0168/WP17

4

Zustand des Eiisengartens und mögliche Maßnahmen
Vorlage: E 18/0169/WP17

5

Altkleidersammlung im öffentlichen Straßenraum der Stadt Aachen
Vorlage: E 18/0170/WP17

6

Erfahrungsbericht Neuausrichtung Abfallwirtschaft
Vorlage: E 18/0171/WP17

7

Abbiegeassistenzsysteme
Vorlage: E 18/0163/WP17

8

Mitteilungen der Betriebsleitung

9

Tischvorlage
Winterdienst Vennbahnweg
Vorlage: E 18/0175/WP17

10

Tischvorlage
1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen (Straßenreinigungs- und
Gebührensatzung) vom 12.12.2018
Vorlage: E 18/0176/WP17

BAASt/24/WP.17

Ausdruck vom: 18.04.2019
Seite: 3/13

Nichtöffentlicher Teil

1

Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Betriebsausschusses Aachener
Stadtbetrieb am 20.11.2018
Vorlage: E 18/0172/WP17

2

Bericht über die Prüfung der Vorgänge auf dem Recyclinghof Kellershaustraße bei der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Aachener Stadtbetrieb gemäß Anzeige gemäß § 7
RPO:
Vorlage: FB 14/0161A/VP17

3

Mitteilungen der Betriebsleitung

Protokoll:
Öffentlicher Teil
zu 1

Eröffnung der Sitzung

Der Vorsitzende des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb, Ratsherr Servos, eröffnet die Sitzung
und begrüßt die Mitglieder des Ausschusses und der Verwaltung.

Wünsche zur Tagesordnung liegen nicht vor.

Gemäß § 58 Absatz 3 GO NW und § 26 der Geschäftsordnung für den Rat und die Bezirksvertretungen
der Stadt Aachen und die Ratsausschüsse, sind die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger bei ihrem
Amtsantritt von der Ausschussvorsitzenden / vom Ausschussvorsitzenden einzuführen und in feierlicher
Form zur gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu verpflichten.
Die vorgeschriebene Verpflichtung wird in der Weise vollzogen, dass die sachkundigen Bürgerinnen und
Bürger ihr Einverständnis mit folgender Formel bekunden:

„Ich verpflichte mich, dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehme, das
Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze achten und meine Pflichten zum Wohle der
Gemeinde erfüllen werde (so wahr mir Gott helfe).

BAASt/24/WP,17

Ausdruck vom: 18.04.2019
Seite: 4/13

Die Verpflichtung der sachkundigen Bürgerin Janine Eichberg, FDP-Fraktion, wird durch den
Ausschussvorsitzenden, Ratsherrn Servos, durchgeführt.

zu 2

Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Betriebsausschusses Aachener
Stadtbetrieb vom 20.11.2018
Vorlage: E 18/0173/WP17

Beschluss:
Die Niederschrift über die Sitzung des Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb vom 20.11.2018
genehmigt der Betriebsausschuss bei drei Enthaltungen.

zu 3

Winterdienst aus einer Hand
Vorlage: E 18/0168/WP17

Ratsherr Corsten bedankt sich für den ausführlichen Bericht, bemängelt jedoch, dass die Verwaltung es
sich mit der Aussage über zu hohe Personalkosten zu einfach mache.

Das größte Problem des Winterdienstes sei, dass die Zuständigkeit in verschiedenen Händen liege. Dies
führe zu Schwierigkeiten und Unmut. Der Aachener Stadtbetrieb solle den gesamtstädtischen
Winterdienst durchführen, das Gebäude- sowie das Immobilienmanagement verpflichtet werden, den
Auftrag an den Aachener Stadtbetrieb abzugeben, so dass dieser die Organisation des Winterdienstes
komplett in der Hand halte.

Im zweiten Schritt seien dann die wirtschaftlichen und finanziellen Fragen zu klären. Über die Aufgaben
der eigenen Mitarbeiter außerhalb des Winterdienstes könne später nachgedacht werden.
Er bitte um Erstellung einer Vorlage, in der auch darüber berichtet wird, wie zukünftig mit der steigenden
Anzahl und Qualität der Radwege umgegangen werde, wie z.B. mit dem Radschnellweg,
Radvorrangrouten oder dem Vennbahnweg. Wichtig sei dann auch die Klärung der Frage, wer
Kostenträger sei.
Dies solle wenn möglich in der nächsten, spätestens der übernächsten Sitzung beraten werden.

Ratsfrau Parting bittet darum, bis zur endgültigen Entscheidung externe Vergaben in den anderen
Bereichen des Stadtbetriebes wie geplant zu beraten und notwendige Ausschreibungen nach Möglichkeit
nur für ein Jahr vorzunehmen.
Grundsätzlich sei sie der Meinung, die Aufgaben sollten, wenn finanzierbar, vorwiegend mit eigenem
Personal erfüllt werden. Ergänzend bittet sie um einen Hinweis, ob der Winterdienst an Bushaltestellen
vom jeweiligen angrenzenden Eigentümer sicherzustellen sei.
BAASt/24/WP. 17

Ausdruck vom: 18.04.2019
Seite: 5/13

Der sachkundige Bürger Szagunn fragt, ob die Verwaltung Kenntnis von den Arbeitsbedingungen der
Beschäftigten der beauftragten Fremdfirmen habe. Ihm sei es ebenfalls lieber, die Aufgaben mit
städtischen und über das gesamte Jahr beschäftigten Mitarbeitern zu erledigen.

Der sachkundige Bürger Klopstein bemängelt, dass in der Vorlage nicht auf eventuelle Synergieeffekte
eingegangen werde.

Der Ausschussvorsitzende Servos bekräftigt, dass sämtliche Vorlagen zu den Vergaben noch einmal
unter dem Gesichtspunkt der Synergien zusammengefasst werden müssen.

Der sachkundige Bürger Schmitt-Reiber bemängelt die Berechnungen in der Vorlage zu der Anzahl der
benötigten Stellen im Vergleich zu den Kosten der Ausschreibungen durch das Gebäude- sowie das
Immobilienmanagement. Von den vergebenen 220.000 Euro blieben nach Abzug der Mehrwertsteuer und
des Aufwandes für Material und Maschinen noch ca. 110.000 Euro übrig.
Je nach Stundenlohn entspreche dies ca. 1800 Stunden, die beauftragt worden seien. Die Zahl von 20
bis 40 neu einzustellenden Mitarbeitern sei daher viel zu hoch gegriffen.

Der Betriebsleiter, Herr Thalau, erläutert zusammenfassend, dass die Vorlage zur Organisation des
Winterdienstes aus einer Hand in einem ersten Schritt nur grob umrissen werden konnte und einer
vertieften sowie zeitlich aufwendigeren Betrachtung bedürfe. Eine Erweiterung der Winterdienstaufgaben
erfordere eine Analyse und Neuorganisation der bestehenden Räum- und Streupläne, um sicherlich
vorhandene Synergien seriös beziffern zu können.

Bezüglich der Arbeitsbedingungen bei den Fremdfirmen weist er darauf hin, dass die Ausschreibungen
konkrete Standards wie beispielsweise der Zahlung des Mindestlohns vorgeben, er aber ansonsten
keinen konkreten Einblick in das betriebliche Binnenverhältnis der Auftragnehmer habe.

Ergänzend weist Herr Thalau darauf hin, dass im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht die Straßen bis
07.00 Uhr morgens geräumt sein müssen, so dass bis zu diesem Zeitpunkt ein hoher Personaleinsatz
erforderlich sei, um die Aufgaben zeitgerecht zu erfüllen.
Da die Stadt keine Saisonarbeitsverträge schließt, sind die für den Wintereinsatz benötigten Mitarbeiter
auch im Sommer zu beschäftigten, ein Umstand, der bei einem privaten Anbieter nicht zwingend
gegeben ist. Zudem stellt sich die Frage der Vergütung der Mitarbeiter. Eine reine Winterdiensttätigkeit
erfordert im Gegensatz zur gärtnerischen Tätigkeit weniger Qualifikation, wenn diese im Sommer zur
Ablösung von Fremdvergaben benötigt werde. Dies alles müsse bei der Bewertung des Winterdienstes
aus einer Hand berücksichtigt werden.

BAASt/24/WP. 17

Ausdruck vom: 18.04.2019
Seite: 6/13

Der Beigeordnete Dr. Kremer führt ergänzend an, dass das Signal aus dem Ausschuss in Richtung
Eigenleistung gehe. Es sei daher zu prüfen, wie der Betrieb insgesamt dahin komme, was sinnvoll und
wirtschaftlich vertretbar gehen könne und wieviel zusätzliches Geld dann in die Hand zu nehmen sei.

Eine Gewinnung von Mitarbeitern überdas Teilhabechancengesetz sieht Herr Thalau kritisch. Hier sehe
er die Zielsetzung zunächst darin, langzeitarbeitslose Menschen perspektivisch wieder in den
Arbeitsmarktzu integrieren. Eine Aufgabe wie der Winterdienst unterliege der Verkehrssicherungspflicht,
wo der durchgängige Personaleinsatz ab 04:00 Uhr morgens im Einsatzfall zu garantieren sei.

Beschluss:
Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
beauftragt die Verwaltung einstimmig, ein Konzept zur Organisation des gesamten Winterdienstes der
Stadt Aachen aus einer Hand zu erstellen. Dabei soll der Winterdienst für relevante
Radwegeverbindungen (u.a. Vennbahnweg, Radschnellwege und Radvorrangrouten) geplant und in das
Konzept integriert werden.
Der Verzicht bzw. die Reduktion der externen Vergaben wird in Synergie zur Grünpflege und anderen
saisonalen Tätigkeiten beim Aachener Stadtbetrieb sowie bei anderen Aufgaben in der Verwaltung in der
nächsten Sitzung des Betriebsausschusses vorgestellt.

zu 4

Zustand des Elisengartens und mögliche Maßnahmen
Vorlage: E 18/0169/WP17

Frau Buchkremer, Mitarbeiterin des Fachbereichs Umwelt, erläutert mittels einer Präsentation, welche der
Niederschrift als Anlage beigefügt ist, den derzeitigen Zustand des Elisengartens sowie geplante
Maßnahmen zur Verbesserung des Erscheinungsbildes.
Der Fachbereich Umwelt habe den Auftrag, die Fläche unter Berücksichtigung von Entwässerung,
Treppenanlagen, Laufsperren und der Nutzung als Veranstaltungsgelände zu überplanen.

Ratsfrau Parting begrüßt, dass das Thema Elisengarten nunmehr angegangen werde und bittet bei der
Planung um Berücksichtigung der Wege, die die Menschen als Abkürzung über Grünflächen gingen.
Auf ihre Frage, ob der Elisengarten weiterhin als Veranstaltungsort genutzt werde, antwortet der
Beigeordnete Dr. Kremer, dass die bestehende Nutzung aus Sicht des Verwaltungsvorstandes
beibehalten, jedoch nicht ausgeweitet werde solle.

Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Servos, merkt an, dass die Frage der Nutzung nicht in den
Zuständigkeitsbereich des Ausschusses fiele, aber kritisch hinterfragt werden könne.

BAASt/24/WP.17

Ausdruck vom: 18.04.2019
Seite: 7/13

Der sachkundige Bürger Szagunn regt an, eine Besuchersteuerung ähnlich der im Frankenberger Park
vorzunehmen und vermehrt Sitzmöglichkeiten zu schaffen.

Hierzu antwortet Frau Buchkremer direkt, dass die Fläche bewusst offen gehalten werden solle. Auch
werde der Baumbestand durch diverse Maßnahmen geschützt.

Ratsherr Neumann ergänzt, dass der Elisengarten lediglich als Ausweichquartier für Veranstaltungen im
Rahmen des Septemberspeciais gedacht gewesen sei und bittet darum, die Nutzung nicht zu erweitern.

Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Servos merkt an, dass der Elisengarten vor 13 Jahren bewusst so
geplant worden sei, um ihn für die Bürgerinnen und Bürger zu öffnen. Er sei eine innerstädtische
Grünfläche, die viel und von allen gerne genutzt werde.
Im Kern gehe es nun darum, wie der Elisengarten so umgestaltet werden könne, dass er wieder an
Attraktivität gewinne.

Beschluss:
Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt den Bericht der Verwaltung einstimmig zur
Kenntnis.

zu 5

Altkleidersammlung im öffentlichen Straßenraum der Stadt Aachen
Vorlage: E 18/0170/WP17

Zu diesem Tagesordnungspunkt begrüßt der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Servos, Frau Ernst vom
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen. Frau Ernst berichtet mittels einer Präsentation,
welche der Niederschrift als Anlage beigefügt ist, über die Überlegungen, die zur Aussetzung des
Standortkonzeptes bei der Stadt Aachen geführt haben.
So gehe die Verwaltung von einer flächendeckenden Versorgung mit Altkleidercontainern auf privaten
Flächen aus. Da vielseitige Angebote der zweckbestimmten Entsorgung bestünden und es rechtlich
zulässig sei, grundsätzlich keine Sondernutzungserlaubnis mehr zu erteilen, solle der
Mobilitätsausschuss am 21.03.2019 empfehlen und der Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am
10.04.2019 beschließen, dass ab dem 01.01.2016 eingeführten Standortkonzeptes "Gebündelte Erteilung
von Sondernutzungserlaubnissen an einen Antragsteller" zunächst für ein Jahr mit dem Ziel auszusetzen,
Altkleidercontainer dauerhaft nicht mehr auf öffentlichen Flächen zuzulassen.

Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Servos, bekräftigt, dass die karitativen Verwerter nicht zu kurz
kommen und die Zeit haben sollen, auf private Flächen auszuweichen.

BAASt/24/WP.17

Ausdruck vom: 18.04.2019
Seite: 8/13

Frau Ernst bittet er um Mitteilung, ob es verbindliche Absprachen mit dem DRK und Aachen Fairwertet in
der Frage gebe, wie und wo die Container aufgestellt werden können. Ebenso bittet er um Auskunft
darüber, wie die Verwaltung sicherstellt, dass sich die karitativen Verwerter nicht gänzlich zurückziehen.

Flierzu antwortet Frau Ernst direkt, dass die Verwaltung keinen Einfluss auf die Vermietung von privaten
Flächen habe. Eine Abstimmung mit den karitativen Verwertern habe nicht stattgefunden.

Diese Vorgehensweise mahnt der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Servos, ausdrücklich an.

Ratsherr Neumann drückt sein Unverständnis darüber aus, dass die Vorlage zum Standortkonzept dem
Betriebsausschuss nicht vorgelegt worden sei. Auch er weist auf die Notwendigkeit von Absprachen hin.

Ratsherr Corsten führt zu diesem Thema aus, dass, nachdem die karitativen Verwerter im Rahmen des
Losverfahrens nicht zum Zuge gekommen seien, diesen geholfen wurde, Stellflächen auf privaten
Grundstücken zu finden. Somit hätten sie in dieser Zeit ohnehin nicht im öffentlichen Straßenraum
Container aufstellen können.
Insgesamt sehe er das Problem nicht. Die karitativen Verwerter hätten auf privaten Grundstücken großen
Ärger bekommen, da die Container nicht regelmäßig geleert oder die Containerstandplätze nicht
ausreichend gesäubert worden seien. Es gebe genügend Park- und damit Stellplätze bei
Gewerbetreibenden bzw. Supermärkten. Somit trete insgesamt für die karitativen Verwerter keine
Änderung ein.

Der sachkundige Bürger Klopstein wundert sich über die Gesetzeslage, wonach die Stadt selber keine
Altkleider sammeln dürfe, die Kleidersammlung aber sicher zu stellen habe.

Der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Servos, differenziert die Bedeutung von „karitativ“.
So verkaufen z.B. das DRK und weitere große karitative Verwerter große Mengen Altkleider zur weiteren
Nutzung ins Ausland.
Aachen Fairwertet, die einen Großteil der Container in Aachen stellen, verfolge dagegen die strikte
Politik, die gesammelten Altkleider in Aachen zu verwerten.
Des Weiteren setzt sich der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Servos, dafür ein, die karitativen Verwerter
sehr zeitnah zu Gesprächen mit der Verwaltung einzuladen.

Beigeordneter Dr. Kremer befürwortet ebenso zeitnahe Gespräche mit den karitativen Verwertern. Es
seien jedoch Veränderungen ängestrebt, da auch andere wertige Nutzungen des knappen öffentlichen
Raumes denkbar seien, beispielsweise für Bäume oder Elektroladeinfrastruktur. Den karitativen
Verwertern könne eventuell Hilfe angeboten werden. Er weist jedoch daraufhin, dass der
Betriebsausschuss für diese Problematik nicht originär zuständig sei.
BAASt/24/WP.17

Ausdruck vom: 18.04.2019
Seite: 9/13

Abschließend merkt der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Servos, wegen des engen Zeitablaufes an, die
folgenden Beratungen im Mobilitätsausschuss und im Rat zu verschieben. Die Verwaltung solle ihn als
Ausschussvorsitzenden und die karitativen Verwerter zu einem gemeinsamen Gespräch einladen.

Beschluss:
Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zur
Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, unverzüglich die karitativen Anbieter und den Vorsitzenden des
Betriebsausschusses Aachener Stadtbetrieb zu Gesprächen einzuladen.

zu 6

Erfahrungsbericht Neuausrichtung Abfallwirtschaft
Vorlage: E 18/0171/WP17

Die stellvertretende Geschäftsbereichsleiterin des Geschäftsbereiches Abfallwirtschaft, Stadtreinigung
und Winterdienst, Frau Huppertz, erläutert mittels einer Präsentation, welche der Niederschrift als Anlage
beigefügt ist, die aktuelle Entwicklung bei der Neuausrichtung.
Auf Nachfrage des Ratsherrn Neumann bezüglich der anwachsenden Menge von wildem Müll antwortet
der Betriebsleiter Herr Thalau direkt, dass die Zunahme der wilden Müllstellen dem Betrieb ein Dorn im
Auge sei. Durch Öffentlichkeitsarbeit sollen die Bürgerinnen und Bürger für dieses Thema weiter
sensibilisiert werden. Ebenso sei geplant, sogenannte Waste Watcher einzustellen, die Bürgerinnen und
Bürger aufklären, jedoch auch Ordnungswidrigkeitsverfahren beim FB 32 einleiten sollen. Zudem bestehe
durch den signifikanten Rückgang der Sperrgutanmeldungen trotz Zunahme der wilder Müllstellen eine
deutlich positive Bilanz.
Insgesamt habe die Neuausrichtung die gesetzten Ziele erreicht, eine negative Auswirkung auf das
Stadtbild sei hierdurch nicht feststellbar.

Der Beigeordnete Dr. Kremer merkt an, dass eine Steigerung des wilden Mülls durchaus zu erwarten war
und diesem Problem begegnet werden müsse. Mit den Waste Watchern gebe es einen
vielversprechenden Ansatz.

Auf die Frage des sachkundigen Bürgers Weise, ob geplant sei, im Sommer die Biotonne wieder im
wöchentlichen Rhythmus zu leeren, antwortet Herr Thalau direkt, dass dies wegen der entstehenden
Mehrkosten von ca. 900.000 Euro nicht geplant sei.

Beschluss:
Der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen der Verwaltung einstimmig zur
Kenntnis.

BAASt/24/WP.17

Ausdruck vom: 18.04.2019
Seite: 10/13

zu 7

Abbiegeassistenzsysteme
Vorlage: E 18/0163/WP17

Zu dieser Vorlage merkt der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Servos an, dass dieses Thema bereits seit
2017 intensiv im Stadtbetrieb bearbeitet werde und dieses Thema nicht durch eine Fraktion politisch zu
instrumentalisieren sei.

Beschluss:
Ohne weitere Aussprache nimmt der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb nimmt die Ausführungen
der Verwaltung zur Kenntnis.

zu 8

Mitteilungen der Betriebsleitung

Der Betriebsleiter, Herr Thalau, weist auf zwei Flyer bezüglich der „Zuständigkeiten der Eigentümerinnen
und Eigentümer im Hinblick auf den Winterdienst“ und „Informationen zur Stadtreinigung“ hin.

Ebenso teilt er mit, dass die Baumpflege nunmehr durch ein RAL Gütesiegel zertifiziert worden sei.

Herr Thalau gibt bekannt, dass der Aachener Stadtbetrieb am 01.09.2019 sein 20-jähriges Bestehen mit
einem Tag der offenen Tür feiern werde, wozu er die Ausschussmitglieder schon jetzt herzlich einlade.

Das Sturmtief „Eberhard“ führte zu ca. 250 Schadenmeldungen im Stadtbetrieb, über 100 Bäume haben
teils massive Schäden erlitten und werden durch den Stadtbetrieb fachgerecht beseitigt.

zu 9

Tischvorlage
Winterdienst Vennbahnweg
Vorlage: E 18/0175/WP17

Zu diesem Tagesordnungspunkt teilt der Ausschussvorsitzende, Ratsherr Servos, mit, dass eine
Beratung bereits im Zusammenhang mit Tagesordnungspunkt 3 stattgefunden habe und dieses Thema
nun nicht erneut erörtert werden müsse.

BAASt/24/WP. 17

Ausdruck vom: 18.04.2019
Seite: 11/13

zu 10

Tischvorlage
1. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Aachen (Straßenreinigungs- und
Gebührensatzung) vom 12.12.2018
Vorlage: E 18/0176/WP17

Beschluss:
Ohne weitere Aussprache nimmt der Betriebsausschuss Aachener Stadtbetrieb die Ausführungen der
Verwaltung zur Kenntnis und empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen die 1. Nachtragssatzung zur
Straßenreinigungs- und Gebührensatzung zu beschließen.

O

www.aachen.de

-T

Fachbereich Umwell Grünplanung, 12.03.2019

Elisengarten

Elisengarten

Presse

Wie viel Weihnachtsmarkt darfs sein?
Politik vertagt Diskussion über die strittige „Hütte 16'. Verwaltung lässt viele Fragen unbeantwortet

X Wichtiger als drei Grashalme

Wie eine Kapitulation
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Aachen

„Hütte 16“ beschäftigt die Politik: Ragt d^..^
Weihnachtsmarkt in den Elisengarten?
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Jahr schon wieder Thema, und das
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se Hütte 16 verbindet den Weihnachlsinarkt mit dem Rest der
Stadt und ist eine Ecrciclicmng

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selten bann. Bevor die Grünen sich' !
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gen. sollten die sich lieber darum
bemühen, dass das marode I’arkhaus Büchel sowie das Rotllclitvlertcl ln eine schöne hcv/olinbare Oase verwandelt wird. Es gibt
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Wieder Streit um die „Hütte 16“ im
Elisengarten
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Elisengarten

die wichtigste Grünanlage mitten in der Stadt
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Strategische Bedeutung städtischer Grünanlagen
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nicht in Finstr.fiir/j aufgenommen aufgrund gennger Große (<5 OOö m'j
bzw der Lage außerhalb des stadlUimatisch mehrfach be'astelen Bareichs.
Die Anlagen sind grundsätzlich in ihrer derzeitigen Funktion zu sichern
Eine Weiterentwicklung ist im Einze'fall zu prüfen.

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Bereiche rr.il stadlkiimaüscher Mehrfachbelastung

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Problematik:

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Hohe Frequentierung und dadurch bedingte Nutzungsspuren verursachen alleine schon
ohne Veranstaltungen einen hohen qualifizierten Pflegeaufwand, der auf Grund der
Priorität gerechtfertigt ist

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10.4

Die 'Perlen': innerstadüsche Gmninseln

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Greise Te'le des zentralen Aacriener Siedlungsraums sn-J rkohl bebaut Die tutirl in vieler. Eervichen
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Aus Freiraumkonzept 2018 „ Die grüne Krone"

zu einem doppelten Mangel: es fehlen sowohl sUdtisclie als auch iwnle G'tintlai'hen Durch
ZUsaUliche Baupro^He, de uulurund d« enhuHen-fcn Nachfrage auf dem Immuhiienniaikl an vielen

stadt aachen

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Fachbereich Umwell Grünplanung, 12.03.2019

wo inimsr moTlc'i. zu vernetzen und 3j erweitern.

Fachbereich Umwell Grünplanung, 12.03.2019

u i îS6 H Q 3i' ï6 h

Elisengarten

Problematik:

Problematik:

•

Treppe statt Rampe

Veranstaltungen wie z.B. September Special und Hütte 16 erzeugen eine zusätzliche
Frequentierung und verursachen weitere Schäden vor allem im Bereich der
Rasenflächen und Wege, Verdichtung im Bereich der Bäume.

stadt aachen
Fachbereich Umwell Grünplanung, 12.03.2019

Wegematerial und Gefälle

ci is en y aftern

Elisengarten

Problematik:

Maßnahmen durch E 13:

Fehlende „Laufsperre" im Bereich der Ursulinenstraße
Stahlkanten zur Wegeabgrenzung

Sofortmaßnahmen:
intensive Bearbeitung der Rasenflächen (Düngung, Erhöhung PH-Wert,
Rasenpflegekonzept etc.)
prov. Begrünung mit Rollrasen, Teilbereich Ursuliner Straße/Geldbrunnen,
(Prüfung Bodenlockerung im Wurzelbereich der Bäume)
Aufwertung der Pflanzbeete, Berberitzen Beet an Vitrine, krankhafter Buchs aus
Beeten entfernen und mit Sommerblühern ergänzen
prov. Bearbeitung der Wege

stadt aachen
Fachbereich Umwelt Grünplanung, 12.032019

stadt aachen
Fachbereich Umwelt Grünplanung, 12.03.2019

ESisengarten
Maßnahmen aurcii FB 36:

Umbau- und Sanierungsmaßnahmen in Abhängigkeit der späteren Nutzung
2020 durch FB 36 (Ausschreibung 2019)
Budget 160.000 €, z.B.:
-befestigen der Wege mit Gefälle (zur Vitrine/Treppe) mit z.B. Grip-Belag heller Asphalt
-Rampe statt Treppe
-Laufsperre durch niedrige Hecke o. Gitter im Bereich der Ursulinen Straße
-neue Bänke, anderer Banktypus
-neues Pflanzkonzept (Buchs / Zünsler)
Sperrung mind. 3 Monate!
Sollten alle Flächen neu befestigt werden muss der komplette Unterbau erneuert werden
Mehrkosten, Sperrung Park mind. 6 Monate

stadt aachen
Fachbereich Umwell Grünplanung, 12.03.2019

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Inhalte:

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Altkleidersammlung
im öffentlichen
Straßen raum der
Stadt Aachen

-

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9

•

Rechtliche Hintergründe

•

Der Weg zum Standortkonzept

•

Erfahrungen mit dem Standortkonzept

•

Aussetzen des Konzeptes für ein Jahr mit dem Ziel dauerhaft keine

9

Sondemutzungserlaubnisse zu erteilen

9 ..
•

Information auf der Homepage der Stadt Aachen

stadt aachen
M.u henor StatiUiütfïiïb
l.!.üi..-:Oiy. Hßik«i Ernst - FB Gi/dOO

stadt aachen
Betfiebsausschuss Aachener StacUbetnab
12.03.2019. Heike Ernst • FB Gl/400

AO

Rechtliche Hintergründe
•

Der Weg zum Standortkonzept

im öffentlichen Raum sind Sondernutzungserlaubnisse erforderlich - auf privater
Fläche nicht

bisher befristete Sondemutzungserlaubnisse durch Einzelfallprüfung nach
stadtbildpflegerischen und straßenrechtlichen Belangen
Gesamtsteuerung nicht möglich, aber wünschenswert und erforderlich:

•

die Sammlung ist gern. § 18 KrWG grundsätzlich nur bei der unteren Abfallbehörde

Entwicklung Standortkonzept:

anzuzeigen
abfallwirtschaftliche Berechnung: pro 1000 Einwohner 1 Altkleidercontainer
'
•

•

■ > Richtwert - nicht zwingend

Verzicht auf Sondernutzungserlaubnisse ist rechtlich zulässig
(VG Braunschweig aus 2014)

Beschränkung auf 100 Standorte auf öffentlicher Fläche bedeutet eine freie
Kapazität von 150 Standorten für andere Sammler

aus Gründen der Bürgerfreundlichkeit wollte die Verwaltung diesen Weg „zunächst“

1------- ^

nicht einschlagen

Empfehlung MOA am 10.09.2015
Entscheidung im Rat der Stadt am 23.09.2015
Umsetzung ab dem 01.01.2016

stadt aachen

stadt aachen
Beiriebsausschuss Aachener Stadlbetrieb

Erfahrungen mit dem Standortkonzept
•

drei unterschiedliche Sondernutzungsnehmer in drei Jahren

•

das Stadtbild hat sich geringfügig verbessert

•

die Anzahl der illegalen Container ist rückläufig

Erfahrungen mit dem Standortkonzept
sämtliche bisherigen Aufsteller können die Container nicht sauber halten und
Überfüllungen vermeiden

aber:

•

Container werden mit Graffiti verunreinigt

Vielzahl von Beschwerden betroffener Bürgerinnen

stadt aachen

stadt aachen
Bel rielj sausschuss Aachener Stadtbetiieb
12.03.2019, Heike Ernst - fü til/'IOO

Aussetzen des Standortkonzeptes
•

Auswirkungen auf das Stadtbild und die Möglichkeit, die freien Flächen künftig für neue
Mobilitätsformen oder auch Pflanzungen zu nutzen, führen im W zu Überlegungen, das
Standortkonzept

> für ein Jahr auszusetzen

Aussetzen des Standortkonzeptes
•

es bestehen weitere Möglichkeiten, Altkleider abzugeben oder zu entsorgen:

> DRK Kleiderladen, Hein-Jansen-Straße

•

> Caritas fairKauf, Wirichsbongardstraße

> die Wirkung zu evaluieren

> AWO Kreisverband, Talstraße

> das Standortkonzept auf Dauer aufzugeben

> WABE Sozialkaufhaus, Freunder Weg
Voraussetzungen:

> WABE Schatzinsel, Heinrichsallee

•

> Malterser, Wolferskaul

ausreichende Anzahl von Altkleidercontainern auf privaten Flächen vorhanden

> 135 Container wurden durch zählen ermittelt
> eine flächendeckende Überprüfung erfolgte wegen des unverhältnismäßig hohen
•

Aufwandes nicht

Auflistung ist nicht abschließend zu verstehen

> entsprechend hohe Dunkelziffer ist anzunehmen

stadt aachen
HoirirflJSaiJ-iSchuss Aachenuf Sladlbelrieh

stadt aachen
Betriebsausschuss Aachener Siaiitbetiieb
12.03.2019, Heike Ernst - FU Gl/400

Informationen auf der Homepage der Stadt
Aachen

Aussetzen des Standortkonzeptes
die Verwaltung geht von einer flächendeckenden Versorgung mit
Altkleidercontainern auf privaten Flächen aus

•

Liste mit bekannten Standorten von Altkleidercontainern auf privaten Flächen

> muss ständig aktualisiert werden
es bestehen vielseitige andere Angebote der zweckbestimmten Entsorgung
•
es ist rechtlich zulässig, grundsätzlich keine Sondernutzungserlaubnis mehr zu
erteilen

Interaktiver Stadtplan mit visualisierten Standorten von Altkleidercontainem auf
privaten Flächen

> muss ständig aktualisiert werden

•

Hinweis^uf alternative Entsorgungsmöglichkeiten mit entsprechender Verlinkung

Empfehlung MOA am 21.03.2019
Entscheidung Rat der Stadt am 10.04.2019

stadt aachen

stadt aachen
Botriebsausschuss Aachener Staclthecrieb

.o

>o
CT"'

Evaluation
> Behälter Restabfall
Restabfall
Bestand 31.12.2016
Plan

62.776

Ist, Stand 1. Sept. 2017
Ist, Stand 25.01.2019
Veränderung Plan/Ist 2018

*

Volumen in l/a

1.903.135
1.429.883

268.309.080

1.434.771

268.745.360
280.377.240

61.601

1.429.896

273.187.070

-1.091

13

4.441.710

-2%

0,001%

2%

sowohl Behälterbestand, Leerungsumfang als auch Behältervolumen haben sich bei den
Restabfallbehältern weiterhin in der prognostizierten Größenordnung entwickelt

Stadt aachen
www.aachener-stadtbetrieb.de

Leerungen/a

Anzahl

62.692
61.953

Fortführung um

das Jahr 2018

Behälter-

stadt aachen

LU A

valuation
Behälter Bioabfall
BehälterAnzahl

Leerungen/a

Volumen in l/a

Bestand 31.12.2016
Plan
1st, Stand 1. Sept. 2017
Ist, Stand 25.01.2019

41.477
43.678
41.099
41.465

2.156.804
1.135.628
1.068.574
1.183.598

174.617.040
133.660.020
9L712.400
94.545.360

Veränderung Plan zu 2017

-2.579
-5,9%

-67.054
-5,90%

-41.947.620
-31,4%

Veränderung Plan zu 2018

-2.213
-5,1%

47.970
4,2%

-39.114.660

Stück Amtlicher Restabfalssack

Bioabfall

Evaluation
> Amtlicher Restabfallsack

-29,3%

Es hat eine leichte Behälterveränderung im Vergleich zum Jahr 2017 stattgefunden. Die Anzahl der 60
Uterbehälter ist gesunken, während sich die Anzahl der 90,120 und 240 Literbehälter erhöht hat -> Höheres
bereitgestelltes Volumen in 2018
Die Anzahl der Leerungen ist ebenfalls durch einen Anstieg der Behälteranzahl insgesamt gestiegen
Einige Bürger scheinen zunächst versucht zu haben weiterhin mit einem 60 Literbehälter auszukommen und
haben nun nach einer Probephase ihr Behältervolumen aufgrund der 14-tägllchen Abfuhr erhöht

stadt aach en

Eva iuation
> Mengen Restabfall

Evaluation
> Mengen Bioabfall

Entwicklung einwohnerspezifische Restabfallmenge
Entwicklung einwohnerspezifische Bio- und Grünabfallmenge

99,4

2015

2016
s Gesamtmenge (kg/(E’a)|

2017

—

spez. M en g e in k g /(E *a )

Entwicklung
2017 zu
2018:
-3,6 kg/(E*a)

85,7

2018

i)

2015

B angefallenes Utervolumen (l/(E*w)] B Mlndeslitervolumen (l/E*w]

2016

1) angefallenes Utervolumen errechnet über allg. ancrfcannicn Schüttdichte-Faktor von 0,16 kg/1 und die angefallenen Mengen

•

gegenüber dem Jahr 2017 zeigt sich ein minimal gestiegenes einwohnerspezifisches Restabfallaufkommen

«

Die Jahresgesamtmenge ist in 2018 um 350 Tonnen Im Vergleich zu 2017 gestiegen

4

2017
u Bioabfall

stadt aachen

•

Eher Rückgang beim Grünschnitt

E18. Abtafw'rtschaft i*)d Stadtoriging

2018

Grünabfall {

•’ Insgesamt leichter Rückgang im Vergleich zum Jahr 2017
vegetationsbedingter Rückgang der Gesamtmenge aufgrund des

außergewöhnlich heißen Sommers 2018
E18. AbfalwirtschaA und Stadtniragung

---------

89,3

U tervo lu m en in l/(E *w )

spez. M e n g e In k g /(E *a )

97,7

stadt aachen

Evaluation
> Mengen Sperrabfall

Evaluation
> Mengen Wilder Sperrgut
Entwicklung der Anfallstellen "wilder Sperrabfall" und "wilder Müll"

Entwicklung einwohnerspezifische Menge Sperrabfall (Holsystem)
und Menge im Bringsystem (Sperrabfall, Altholz, Metalle)
Entwicklung
_____________________________________ 2017 xu 2018:____________

35.3

♦ 1.1 kg/(E*a)

30,2
13,8

13.3

A nzahl A nfallstellen in [Anz.]

s p e i. M e n g e in k g /(E *a )

‘36,0

31'3

.

27.0

+ 2,5
2015

2015

2016
E Sperrabfall (Holsystem)

•

Insgesamt ist die Sammelmenge von ca. 4.800 Tonnen in 2017 auf knapp 5.400 Tonnen in 2018 gestiegen

•

Im Vergleich zum Jahr 2017 ist die Sammelmenge Im Bringsystem (Recyclinghöfe) leicht gesunken

•

Die Sammelmenge Im Holsystem ist in 2018 um 2,5 kg/E*a angestiegen.

•

Das Holsystem in Verbindung mit einer Verwaltungsgebühr in Höhe von 15 Euro hat sich weiter etabliert

E 18. Abft4vartschaft und StadViirigung

2016

J

Sperrabfall und Sonstige Frakt. Bringsystem

stadt aachen

ïTwilder Sperrabfall

2017

2018

Wilder Müll j

•

in der Zeitreihe lässt sich ein kontinuierlicher Anstieg der Anfallstellen wilder Sperrabfall erkennen

•

sowohl die Anfallstellen für Wilden Sperrabfall als auch für Wilden Müll sind in 2018 nochmal deutlich
angestiegen.

•

diese Entwicklung gilt es im weiteren Zeitverlauf zu beobachten und ggf. durch gezielte
Öffentlichkeitsarbeit entgegenzuwirken (Mengenauswertung deneit nicht möglich)

E18, AbtoIWrtschaft und Stadtdngung

7

stadt aachen

Evaiuation
> Abholtermine Sperrabfall

Evaluation
> Kostenbetrachtung

Entwicklung der Sperrmüllabholung
•

8.000

Anuhl Abholungen

■

Menge Je ladepunkt

140
5.000
120
4.000

100

3.000

80
60

2.000
40
1.000
5.876 Abhokingcn/Monal
5.902 Ahholungen/Monat
2.180 Abholungen/Monat (-63%)
ca.aokg/Ladepunla_____________ ca. 79 kg/Ladepunkt ____ ________ ca. 117 kg/Ladepunfct

2.363 Abholungen/Monat
__ _
ca. 136 kg/Ladepunkt

M en g e pro Ladepunkt in kg/Lp.

6.000

A nzahl A b h o lte rm in e

Jahr

180
160

0

Plankostenvergleich Neuausrichtung AWI 2016-2019

200

7.000

•T

i
I

i

20
in MC

0

28.5

theoretische Plankosten mit inllationsausglcich
(2017=1,5% - 2018=1,8% • esl. 2019=1,6%) deslaliv
a Plankosten Ist It. Gobüliienbedarfsbcfechnung

*

2016

2017

30,4

30.9
29.9

der Trend aus dem Jahr 2017, dass es weniger Ladepunkte mit mehr Menge je Ladepunkt gibt, hat sich in
2018 weiter fortgesetzt.

E 1B. AbfolwilschaA und Sbxfoinisung

stadt aachen

stadt aachen
E18, Abfalviitjchafl md StadTnrigung

stadt aachen
www.aachen.de

CM

Winterdienst Vennbahnweg (Radwege)
•

Die Stadt Aachen ist nach § 1 Strafienreinigungsgesetz NW i.V.m. der Straßenreinigungs- und
Gebührensatzung der Stadt Aachen verpflichtet, die im Winter durch Schneefall und Glätte
auftretenden Verkehrsgefährdungen auf Fahrbahnen, Rad- und Gehwegen sowie
Fußgängerüberwegen innerhalb der geschlossenen Ortslage im Rahmen ihrer finanziellen und
sachlichen Leistungsfähigkeit durch Räumen und Streuen zu beseitigen.

•

Innerhalb der geschlossenen Ortslagen sind lediglich die unentbehrlichen Radwege in den
Winterdienst einzubeziehen. Hierbei müssen die Kriterien „Verkehrswichtig“ und „Gefährlichkeit“
zusammen vorliegen.

•

Eine Verkehrswichtigkeit entscheidet sich nach der Erschließungsfunktion des Radweges und
nicht nach seiner Freizeitfunktion.

•
•

Dabei muss die gesamte Dauer des Tagesverkehres (07:00 Uhr - 20:00 Uhr) an allen
Wochentagen herangezogen werden.
Die Pflichten gegenüber Radfahrern stellen keine höheren Anforderungen als gegenüber
Autofahrern (BGH, Urteil v. 9.10.2003, lil ZR 8/03).

•

stadt aach en
www.aachener-stadtbetrieb.de

Der BGH stellte in einem Beschluss vom 20.10.1994, lil ZR 60/94 grundsätzlich fest,-dass
besondere Sicherungsmaßnahmen für den Fußgänger- und Fahrradverkehr
außerhalb geschlossener Ortslagen nicht erforderlich sind.

E18 / G8 3 AbbfwrtschsA und Stotteiragung, 11 Marz 2019

stadt aachen
i

—

Winterdienst
Vennbahnweg
•
•

Gesamtlänge : 17,3 km
Unterschiedliche
Widmungen

•

Eigentümer nicht durchweg
die Stadt Aachen

•

Streumitteleinsatz, laut
Satzung der Stadt Aachen,
abstumpfende Stoffe.
Ausnahme nur wenn diese
keine Wirkung erzielen
oder eine Gefahr für die
Gesundheit der Fußgänger
gegeben ist.

stadt aachen
E 1B/GS 3 ABLAwbchrflijrt SUdtwigurç. IIM« 2019

stadt aachen
www.aachen.de