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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage

Vorlage-Nr:

FB 36/0130/WP18

Federführende Dienststelle:
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

17.12.2021
Frau Roß-Kark

Umsetzung ISEK Haaren, hier- Rodungsmaßnahmen in einem
Teilbereich des westlichen Wurmufers (Alt Haarener-Straße bis Park
am Alten Friedhof)
Ziele:
Beratungsfolge:
Datum
19.01.2022

Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Haaren

Zuständigkeit
Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Haaren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt
die Rodungsmaßnahmen in einem Teilstück am westlichen Wurm Ufer zwischen Alt Haarener Straße
und Park am alten Friedhof.

Vorlage FB 36/0130/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 13.01.2022

Seite: 1/7

Finanzielle Auswirkungen
JA

NEIN

X

Fortgeschrieb

Fortgeschrieb

Ansatz

Auswirkungen

2022

Einzahlungen

600.000

0

0

0

0

0

Auszahlungen

480.000*

0

0

0

0

0

Ergebnis

120.000

0

0

0

0

0

ener Ansatz
20xx

+ Verbesserung /

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben/ keine

- Verschlechterung

Gesamt-

Gesamt-

Investive

bedarf (alt)

bedarf
(neu)

ausreichende Deckung
vorhanden

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Folge-

Folgekosten (alt)

kosten
(neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Die Kosten für die Rodungsmaßnahmen werden voraussichtlich 14.000 € betragen.
*entspricht einer 80 % Förderung

Vorlage FB 36/0130/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 13.01.2022

Seite: 2/7

Vorlage FB 36/0130/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 13.01.2022

Seite: 3/7

Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

Positiv

negativ

nicht eindeutig
x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering

Mittel

groß

nicht ermittelbar
x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

Positiv

negativ

nicht eindeutig

X
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
Vollständig
überwiegend (50% - 99%)
teilweise (1% - 49 %)

Vorlage FB 36/0130/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 13.01.2022

Seite: 4/7

Nicht
x

nicht bekannt

Vorlage FB 36/0130/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 13.01.2022

Seite: 5/7

Erläuterungen:
Die Umgestaltung des Bereichs der Wurm-Haarbachaue in Haaren unter dem Motto „Wasser sichtbar
machen“ mit der Anlage eins Fuß-Radweges entlang der Wurm ist Bestandteil des Förderprogramms
Stadtumbau Haaren. Das Projekt wurde in die Maßnahmen „Park am alten Friedhof“ und „WurmHaarbachaue“ unterteilt. Die Maßnahmen zum Park am Alten Friedhof sind vom FB 36
ausgeschrieben und werden nun zeitnah umgesetzt.
Für die Planung und Umsetzung des Projektes Wurm-Haarbachaue ist das Büro 3+ Freiraumplaner
beauftragt. In der letzten Sitzung der Bezirksvertretung wurde ein erster Vorentwurf vorgestellt.
Im westlichen Uferbereich der Wurm ist das Plangebiet stark durch Strauchwerk vornehmlich
Brombeere und anderen Spontangehölze überwuchert und somit zurzeit unzugänglich.
Die Vermessungsunterlagen sind in diesem Teilbereich auf Grund des starken Strauchbewuchses
unvollständig. Ein ergänzendes Aufmaß ist allerdings für die weitere Planung und Umsetzung
notwendig. Da angestrebt wird eine Entwurfs- bzw. Ausführungsplanung im Sommer / Herbst 2022
vorzustellen und danach die Maßnahmen umzusetzen, ist es erforderlich, hier Planungssicherheit zu
erlangen und das vorhandene Gelände in der Höhenabwicklung und Geländemodellierung genau zu
kennen. Außerdem befindet sich in dem Teilbereich Baumbestand, der noch nicht vollständig
aufgenommen ist.
Es soll eine Fläche von ca. 1800 qm gerodet werden. Die Rodungsmaßnahmen müssen gemäß
Bundesnaturschutzgesetz (§ 39 BNatSchG) innerhalb der Schonzeit spätestens bis zum 28. Februar
durchgeführt werden. Vorhandene Bäume, die auf Grund ihres Stammumfanges unter die
Baumschutzsatzung fallen, bleiben bestehen. Die Planung bzw. der Verlauf des ufernahen FußRadweges sind im Hinblick darauf ebenfalls noch abzustimmen.
Da ein natürlicher Charakter für den Bereich auch zukünftig unter Berücksichtigung vorhandener
ökologischer Strukturen angestrebt wird, werden die Rodungen nur soweit erforderlich vorgesehen.
Der vorhandene Lärmschutzwall bleibt von den Rodungsmaßnahmen weitestgehend ausgenommen.
Die weitere Planung sieht wegebegleitend eine naturnahe Gestaltung mit Blühwiesen und neuen
Baumstandorten vor.
Die Rodungsflächen sind von der Alt-Haarener Straße aus zugänglich. Die Maßnahmen sollen
unmittelbar nach Beschluss in dem vorgeschriebenen Zeitraum erfolgen.
Die Kosten für die Rodungsmaßnahmen betragen ca. 14.000 €. Mittel stehen unter dem PSP 5130101-300-00100-300-1 zur Verfügung.

Anlage/n:
Planübersicht A 4 pdf
Vorlage FB 36/0130/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 13.01.2022

Seite: 6/7

Vorlage FB 36/0130/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 13.01.2022

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