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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage
Federführende Dienststelle:
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und
Mobilitätsinfrastruktur
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:

FB 61/0312/WP18

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

13.01.2022
Dez. III / FB 61/400

Einführung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf 10 km/h an der
Kreuzung Friedenstraße und Bahntrassenradweg Aachen-Jülich
Antrag der SPD-Bezirksfraktion Aachen-Haaren vom 27.10.2021
Ziele:
Beratungsfolge:
Datum
19.01.2022

Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Haaren

Zuständigkeit
Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Haaren nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach
die Voraussetzungen für eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 10 km/h an der Kreuzung
Friedenstraße / Bahntrassenradweg nicht vorliegen. Die Verkehrsregelung wird deshalb nicht
verändert.

Vorlage FB 61/0312/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 13.01.2022

Seite: 1/3

Erläuterungen:

Im Juli 2020 wurde – erstmalig im Stadtgebiet Aachen – die Querung eines Rad-/Gehweges
mit einer Fahrbahn angelegt, bei der der Radverkehr Vorrang bekommen hat. Da allerdings
der Bahntrassenradweg als gemeinsamer Rad-/Gehweg ausgeschildert ist und der
Fußverkehr nicht durch positive Vorfahrtsbeschilderung ein Vorrecht gegenüber querendem
Fahrverkehr eingeräumt bekommen kann (Vorfahrten gelten nur zwischen Fahrzeugen),
wurde der Bahntrassenradweg baulich so angelegt, dass die beiden zuführenden
Straßenteile wie Grundstücksausfahrten ankommen und somit die gesetzliche Regelung
nach § 10 StVO („Einfahren und Anfahren“) gilt. Danach müssen die
Verkehrsteilnehmenden, die aus einem Grundstück oder über einen abgesenkten Bordstein
hinweg auf die Fahrbahn einfahren wollen, sich so verhalten, dass eine Gefährdung anderer
Verkehrsteilnehmender ausgeschlossen ist. Über diese Regelung ist auch die Rücksicht auf
querende Fußgänger*innen abgesichert.
Die vor Ort stehenden Zeichen 205 StVO für die Äste der Friedenstraße dienen der
Klarstellung im Sinne des letzten Satzes zu § 10 StVO.
Nach Eröffnung des Bahntrassenradweges führte anfangs diese Bevorrechtigung des
Radverkehrs zu Unsicherheiten bei den Autofahrenden. In der Folgezeit haben sich alle
Verkehrsteilnehmenden aber an die Regelung gewöhnt, wozu auch die örtlichen
Markierungen und Beschilderungen beigetragen haben. Besonders die in der Folgezeit in
vielen Stadtbezirken eingerichteten Fahrradstraßen ebenfalls mit Vorrang gegenüber
einmündenden Nebenstraßen und Rotmarkierungen haben diese Regelung bekannter
gemacht.
Die Verwaltungsvorschriften zu Zeichen 274 StVO „Geschwindigkeitsbeschränkung“ legen
unter anderem fest: „Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Sicherheitsgründen sollen
auf bestehenden Straßen angeordnet werden, wenn Unfalluntersuchungen ergeben
haben, dass häufig geschwindigkeitsbedingte Unfälle aufgetreten sind. Dies gilt
jedoch nur dann, wenn festgestellt worden ist, dass die geltende
Höchstgeschwindigkeit von der Mehrheit der Kraftfahrer eingehalten wird.“
Ausweislich der polizeilichen Unfallstatistik ist im Zeitraum seit der Eröffnung des
Bahntrassenradweges im Juli 2020 bis Ende 2021 kein einziger Unfall der KAT1-4 dort
aufgenommen worden. Die bestehende Verkehrsregelung in Verbindung mit den gegebenen
Sichtdreiecken ist offensichtlich geeignet, einen sicheren Verkehrsablauf zu gewährleisten.
Eine Ausdehnung der innerörtlichen Tempo-30-Zone bis hinter die Querung
Bahntrassenradweg ist ebenfalls rechtlich nicht vertretbar, da Tempo-30-Zonen nur innerhalb
geschlossener Bebauung eingerichtet werden und diese erst hinter dem Nato-Lager beginnt.

Vorlage FB 61/0312/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 13.01.2022

Seite: 2/3

Insofern ist die bestehende Regelung funktionell und stellt eine ausreichende Absicherung
der Querungsstelle dar.

Anlage/n:

Antrag der SPD-Bezirksfraktion Aachen-Haaren vom 27.10.2021

Vorlage FB 61/0312/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 13.01.2022

Seite: 3/3

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