Navigation überspringen

Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage
Federführende Dienststelle:
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und
Mobilitätsinfrastruktur
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:

FB 61/0315/WP18

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

06.01.2022
FB 61/010

Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 04.11.2021,
öffentlicher Teil
Ziele:

Klimarelevanz
keine

Beratungsfolge:
Datum
13.01.2022

Gremium
Planungsausschuss

Zuständigkeit
Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss genehmigt die Niederschrift der Sitzung vom 04.11.2021, öffentlicher Teil.

Anlage/n:
Niederschrift vom 04.11.2021, öffentlicher Teil

Vorlage FB 61/0315/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 06.01.2022

Seite: 1/1

Die Oberbürgermeisterin

Niederschrift
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses

Sitzungstermin:

Donnerstag, 04.11.2021

Sitzungsbeginn:

17:00 Uhr

Sitzungsende:

21:00 Uhr

Ort, Raum:

Sitzungssaal des Rates, Rathaus

Anwesende:
Ratsherr Michael Rau

Vorsitzender

Bürgermeister Norbert Plum
Ratsherr Christoph Allemand
Ratsherr Harald Baal
Ratsherr Marc Beus
Ratsfrau Gaby Breuer
Ratsherr Dr. Sebastian Breuer
Ratsfrau Julia Brinner
Ratsherr Wilhelm Helg
Ratsherr Carsten Schaadt
Herr Alexander Gilson
Ratsherr Johannes Hucke
Herr Dieter Müller
Herr Jürgen Bartholomy

Vertretung für: Herr Tobias Küppers

Herr Paul Rütgers

Vertretung für: Herr Ernst-Rudolf Kühn

Herr Jan Frieders

Vertretung für: Frau Maria Dörter

Herr Peter Schiefer
Frau Julia Rejf
«SINAME»

Vertretung für: Herr Ralf Demmer
Ausdruck vom: 22.12.2021
Seite: 1/22

Abwesende:
Herr Martin Claes

entschuldigt

Herr Ralf Demmer

entschuldigt

Frau Maria Dörter

entschuldigt

Herr Ernst-Rudolf Kühn

entschuldigt

Herr Tobias Küppers

entschuldigt

von der Verwaltung:
Frau Burgdorff

Dez. III

Frau Dr. Bollwerk

FB 30

Frau Bosseler

FB 56

Herr Herrmann

FB 13

Frau Krücken

FB 61

Herr Lowis

FB 36

Herr Meiners

FB 36

Frau Ohlmann

FB 61

Frau Schmid

FB 61

Frau Strehle

FB 61

als Schriftführerin:
Frau Vohn

«SINAME»

FB 61

Ausdruck vom: 22.12.2021
Seite: 2/22

Tagesordnung:
Öffentlicher Teil

1

Eröffnung der Sitzung

2

Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 26.08.2021 und vom 23.09.2021,
öffentlicher Teil

3

Sachstandsbericht über die Umsetzung des Schwammstadtprinzips in der Stadt Aachen,
Tagesordnungsantrag der Fraktion Die Grünen vom 30.07.2021
Vorlage: FB 36/0095/WP18

4

Klimanotstand- Sachstand Darstellung der Klimarelevanz in Vorlagen
Vorlage: FB 36/0078/WP18

5

Ratsantrag Nr. 474/17 der GRÜNE-Fraktion
"Rahmenbedingungen für den Ausbau von Solarenergie schaffen"
Vorlage: FB 60/0041/WP18

6

Beschluss über den Beginn vorbereitender Untersuchungen nach § 141 Baugesetzbuch
im Untersuchungsgebiet "Östliche Innenstadt" (Einleitungsbeschluss)
Vorlage: FB 61/0248/WP18

7

Sondernutzung für die Außengastronomie
5. Nachtrag zur Satzung der Stadt Aachen über die Erlaubnisse und Gebühren für
Sondernutzung an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung)
Vorlage: FB 60/0045/WP18

8

"Richtericher Dell zügig vorantreiben"
hier: Ratsantrag Nr. 156/18 der Fraktion der Grünen im Rat und der SPD-Fraktion vom

«SINAME»

Ausdruck vom: 22.12.2021
Seite: 3/22

23.06.2021
Vorlage: FB 61/0186/WP18

9

Wohnungsmix Richtericher Dell – Tagesordnungsantrag der SPD vom 02.07.2021
Vorlage: FB 56/0085/WP18

10

Quartiersentwicklung Luisenhöfe
Umnutzung des Hochbunkers an der Südstraße;
hier: Auslobung eines Architektur-Wettbewerbs
Vorlage: FB 61/0244/WP18

11

Studierendenwohnen an der Karl-Marx-Allee 220;
hier: Durchführung einer Mehrfachbeauftragung
Vorlage: FB 61/0246/WP18

12

Aufwertung eines Grundstücks an der Hansmannstraße
(Dreieck Steinstraße)
Vorlage: FB 23/0073/WP18

13

Kur- und Rehastandort Burtscheid;
hier: Auslobung und Start des kooperativen Werkstattverfahrens
Vorlage: FB 61/0247/WP18

14

Sachstandsbericht Rahmenplanung Liebighöfe
Es wird mündlich berichtet.

15

I. Änderung des Bebauungsplans Nr. 815 - Gelände Limburg/ Liebigstraße hier: Aufstellungs- und Offenlagebeschluss
Vorlage: FB 61/0250/WP18

«SINAME»

Ausdruck vom: 22.12.2021
Seite: 4/22

16

Mitteilungen der Verwaltung

17

Wettbewerb KiTa und Sporthallen Franzstraße
Vorlage: E 26/0047/WP18-1

Nichtöffentlicher Teil

1

Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 26.08.2021 und vom 23.09.2021,
nichtöffentlicher Teil

2

Private Bauvorhaben

3

Auslobung Wettbewerb Franzstraße

4

Wettbewerbsverfahren städtische Potentialfläche: Seffenter Weg 60-78
Vorlage: FB 23/0079/WP18

5

Camp Hitfeld - Weiteres Vorgehen:
Tagesordnungsantrag der Fraktion Grüne vom 06.10.2021
Vorlage: FB 61/0265/WP18

6

Denkmalschutzangelegenheiten
Bericht von der Tagung mit ICOMOS (Preventive Monitoring)
Es wird mündlich berichtet.

7

Mitteilungen der Verwaltung:

«SINAME»

Ausdruck vom: 22.12.2021
Seite: 5/22

Protokoll:
Öffentlicher Teil
zu 1

Eröffnung der Sitzung

Herr Rau eröffnet die Sitzung und begrüßt die Ausschussmitglieder sowie die Vertreter*innen von
Öffentlichkeit, Presse und Verwaltung. Er stellt durch Nachfrage bei den Fraktionen fest, dass die
vereinbarte Vertretungsreihenfolge eingehalten wurde.

Zur Tagesordnung beantragt Herr Hucke für die Fraktion der Grünen, den Tagesordnungspunkt II/4 –
Wettbewerbsverfahren städtische Potentialfläche Seffenter Weg 60-78 – abzusetzen, da hierzu noch
Beratungsbedarf bestehe.
Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.

Weitere Änderungswünsche zur Tagesordnung liegen nicht vor.

zu 2

Genehmigung der Niederschrift der Sitzung vom 26.08.2021 und vom 23.09.2021,
öffentlicher Teil

Der Ausschuss fasst den folgenden

Beschluss:
Der Planungsausschuss genehmigt die Niederschrift der Sitzung vom 26.08.2021, öffentlicher Teil.

Abstimmungsergebnis:
einstimmig bei einer Enthaltung wegen Nichtanwesenheit

Da die Niederschrift vom 23.09.2021 den Ausschussmitgliedern noch nicht vorliegt, wird die
Genehmigung einvernehmlich vertagt.

zu 3

Sachstandsbericht über die Umsetzung des Schwammstadtprinzips in der Stadt Aachen,
Tagesordnungsantrag der Fraktion Die Grünen vom 30.07.2021
Vorlage: FB 36/0095/WP18

Für die Fraktion der Grünen dankt Frau Brinner für die guten Ausführungen der Vorlage. Der
Klimafolgenanpassung müsse zukünftig ein wesentlich höherer Stellenwert beigemessen werden als dies
bislang geschehen sei. Es sei daher wichtig, dass das Schwammstadtprinzip in allen baulichen
Maßnahmen und Vorhaben mitgedacht werde, dies betreffe auch und insbesondere die anstehenden
Stadterneuerungsgebiete Driescher Hof und Innenstadt Ost. Die Verwaltung sei aufgefordert, ihr Know«SINAME»

Ausdruck vom: 22.12.2021
Seite: 6/22

How auch im Austausch mit anderen Städten auszubauen und in die Umsetzung zu bringen. Dies sei
bisher nicht ausreichend geschehen, daher habe die Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz die
Verwaltung beauftragt, ein konkretes Pilotprojekt zu identifizieren und zeitnah zu präsentieren. Diesem
Beschluss wolle man sich heute anschließen.

Für die SPD-Fraktion erläutert Herr Plum, dass man die Vorlage inhaltlich in vollem Umfang unterstütze.
Aus formalen Gründen sehe man jedoch die vorgeschlagene Beschlussfassung kritisch und plädiere
dafür, die Vorlage lediglich zur Kenntnis zu nehmen und zuzusichern, dass man keine Bedenken gegen
die beschriebene Vorgehensweise habe. Zu den einzelnen Punkten solle die Verwaltung nochmals die
Zuständigkeiten prüfen und die Liste danach abarbeiten.

Für die CDU-Fraktion begrüßt Herr Baal die Vorlage der Verwaltung, an der Notwendigkeit einer
stärkeren Betrachtung der Klimafolgenanpassung bestehe kein Zweifel. Aus seiner Sicht sei eine
kompakte Beschlussfassung möglich, da es im Ausschuss offensichtlich inhaltlich eine große
Übereinstimmung gebe. Der Verwaltung solle dabei der Auftrag mitgegeben werden, das
Schwammstadtprinzip in alle Bereiche ihrer Arbeit zu integrieren, dies reiche vom Tiefbau über
städtebauliche Planungen bis auf die Ebene des Flächennutzungsplans, wo man sich ja bereits im
Rahmen der Neuaufstellung entschieden habe, einige Flächen unbebaut zu lassen. Da der Ausschuss für
Umwelt und Klimaschutz die Verwaltung bereits mit der Identifizierung eines Pilotprojekts beauftragt
habe, sehe man für einen solchen Beschluss allerdings keine Notwendigkeit mehr.

Für die Fraktion Die Linke dankt Herr Beus der Verwaltung für die informative Vorlage, die viele Ansätze
für das weitere Vorgehen biete. Was private Flächen angehe, so könne man zwar über Bebauungspläne
einige Aspekte der zukünftigen Entwicklung steuern, allerdings sei bereits heute ein hoher
Versiegelungsgrad festzustellen. Man bitte daher darum, den Fokus auch auf Öffentlichkeitsarbeit,
Appelle und Kampagnen zu richten, um das Problembewusstsein in der Stadtgesellschaft zu schärfen, so
wie aktuell zu Verhinderung bzw. zum Rückbau von Schottergärten beschlossen. Auch
Fassadenbegrünung könne ein wirksames Instrument sein, wenn es klare und einfache Regelungen
gebe, die eine Umsetzung förderten und nicht verkomplizierten. Zudem wolle man anregen zu prüfen, ob
und inwieweit nicht mehr genutzte Fußgängerunterführungen in der Stadt mit den bestehenden
Hohlräumen eine Funktion im Sinne des Schwammstadtprinzips übernehmen könnten.

Für die Fraktion Die Zukunft betont Herr Allemand den dringenden Handlungsbedarf in Bezug auf
Maßnahmen der Klimafolgenanpassung. Eine bloße Kenntnisnahme sei aus seiner Sicht der Bedeutung
des Themas nicht angemessen, eine inhaltliche Beschlussfassung sei wünschenswert.

Frau Burgdorff bestätigt, dass nach Einschätzung der Verwaltung keine rechtlichen Bedenken gegen eine
inhaltliche Beschlussfassung zu diesem Tagesordnungspunkt bestehen.
«SINAME»

Ausdruck vom: 22.12.2021
Seite: 7/22

Nach einer ausführlichen Diskussion, an der sich seitens des Ausschusses Frau Brinner, die Herren
Plum, Baal, Beus, Allemand, Schaadt und Hucke sowie seitens der Verwaltung Frau Burgdorff beteiligen,
stellt Herr Rau den Beschlussvorschlag der Verwaltung, verbunden mit der Bitte die in der Diskussion
vorgetragenen Anregungen zu berücksichtigen, zur Abstimmung.

Der Ausschuss fasst den folgenden
Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht über den Umsetzungsstand des Schwammstadtprinzips zur
Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, die strategische Vorgehensweise im Sinne des
Schwammstadtprinzips unter Berücksichtigung der in der Diskussion vorgetragenen Anregungen weiter
zu schärfen und eine entsprechende Konzeption – unter Prüfung von Fördermöglichkeiten - zu erstellen.

Abstimmungsergebnis:
einstimmig

zu 4

Klimanotstand- Sachstand Darstellung der Klimarelevanz in Vorlagen
Vorlage: FB 36/0078/WP18

Für die Fraktion der Grünen schildert Frau Brinner den Eindruck, dass das Instrument in der
gegenwärtigen Form nicht immer sinnvoll eingesetzt werde. In vielen Fällen erfolge die Darstellung der
Klimarelevanz sehr sorgfältig, in anderen Beispielen gebe es aber durchaus noch Optimierungsbedarf.
Dabei müsse besser im Einzelfall entschieden werden, welche Information der vorgegebenen Tabellen
nützlich sei, ggf. könne die Tabelle auch um eine kurze Erläuterung ergänzt werden. Letztlich hoffe man,
perspektivisch eine Quantifizierung ausgelöster bzw. eingesparter CO2-Emmissionen für verschiedene
Alternativen und Varianten und damit eine echte Entscheidungshilfe zu erhalten, dies sei aktuell aber
offensichtlich noch nicht leistbar.

Für die CDU-Fraktion erinnert Herr Baal daran, dass die gegenwärtige Form der Darstellung aus einem
Auftrag des Rates heraus resultiere, der damit die Bedeutung und die Wichtigkeit des Themas
hervorgehoben habe. Inzwischen könne man feststellen, dass grundsätzlich mehr Augenmaß bei der
Bereitstellung der Informationen notwendig sei, etliche Vorlagen könnten auch kompakter abgefasst
werden.

Frau Burgdorff betont, dass man die Klimarelevanz als Thema und als Beurteilungskriterium in der
Planung sehr ernst nehme. Es sei jedoch umso schwieriger, mit konkreten Zahlen zu operieren, je weiter

«SINAME»

Ausdruck vom: 22.12.2021
Seite: 8/22

man von der Realisierungsphase eines Projekts entfernt sei. Die Verwaltung sei bemüht, einen guten
Weg zu finden, um eine Bewertung zu liefern, ohne zu spekulieren.

Frau Ohlmann ergänzt hierzu, dass man sich aussagekräftigere Informationen von der im Ausschuss
bereits vorgestellten und beschlossenen Klima-Checkliste erwarte, die zukünftig in vielen Projekten
Anwendung finden werde.

Der Ausschuss fasst den folgenden

Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht über den Sachstand der Darstellung der Klimarelevanz in
Vorlagen zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:
einstimmig

zu 5

Ratsantrag Nr. 474/17 der GRÜNE-Fraktion
"Rahmenbedingungen für den Ausbau von Solarenergie schaffen"
Vorlage: FB 60/0041/WP18

Für die Fraktion der Grünen begrüßt Frau Brinner die Vorlage der Verwaltung. Es sei wichtig, dass die
Kommunen alle ihnen zur Verfügung stehenden Instrumente nutzten, um den Ausbau von regenerativen
Energien voran zu bringen. Die vorgeschlagenen Regelungen seien ein richtiger Schritt und zudem
wirtschaftlich sinnvoll, auch wenn sie sich nur auf Neubauten beziehen könnten, während das Potential
im Bestand noch deutlich höher wäre.

Für die CDU-Fraktion kündigt Herr Baal ebenfalls Zustimmung zur Vorlage der Verwaltung an. Man
müsse prüfen, inwieweit die in der städtischen Satzung geregelte Pflicht zur Begrünung von Dächern den
beabsichtigten Festsetzungen evtl. Grenzen setzen werde, es sei aber wichtig, das Thema anzugehen
und über bloße Absichtserklärungen hinaus zu kommen.

Für die SPD-Fraktion erklärt Herr Plum, dass man dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zustimmen
werde. Man bitte allerdings darum, einige aus seiner Sicht nicht ganz eindeutigen Formulierungen,
insbesondere zu der Frage, worauf sich die genannten 200 qm beziehen, nochmals zu prüfen und ggf. zu
konkretisieren. Insgesamt gebe es bei dieser Thematik noch einige Schwierigkeiten, die die Kommunen
nicht eigenständig lösen könnten, hier sei der Bundesgesetzgeber aufgefordert, die Regelungen zu
vereinfachen, um eine Umsetzung attraktiver zu machen.

«SINAME»

Ausdruck vom: 22.12.2021
Seite: 9/22

Für die Fraktion Die Linke äußert auch Herr Beus Unterstützung für das von der Verwaltung
vorgeschlagene Vorgehen. Wichtig sei dabei aber auch, eventuell entstehende soziale Auswirkungen im
Auge zu behalten und nach Möglichkeit negative Effekte auf die Mietpreisentwicklung zu verhindern.

Der Ausschuss fasst den folgenden

Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt die
vorgeschlagenen Regelungen für Bebauungspläne.

Abstimmungsergebnis:
einstimmig

zu 6

Beschluss über den Beginn vorbereitender Untersuchungen nach § 141 Baugesetzbuch
im Untersuchungsgebiet "Östliche Innenstadt" (Einleitungsbeschluss)
Vorlage: FB 61/0248/WP18

Herr Rau erklärt sich für befangen und nimmt an Beratung und Beschlussfassung zu diesem
Tagesordnungspunkt nicht teil. Herr Plum übernimmt den Vorsitz.

Frau Burgdorff erläutert ausführlich die Vorlage der Verwaltung. Die dem Vortrag zugrundeliegende
Präsentation ist im Ratsinformationssystem als Anlage zur Niederschrift verfügbar.

Für die Fraktion der Grünen dankt Herr Hucke der Verwaltung für Vorlage und Vortrag. Die große
Aufgabe der Transformation der Innenstädte, vor der aktuell viele Städte stünden, müsse unter
Einbindung aller Akteursgruppen und der gesamten Stadtgesellschaft angepackt werden. Für die östliche
Innenstadt wolle man nun den Startschuss geben und hoffe, auch die Bürgerschaft motivieren und eine
positive Stimmung schaffen zu können. Die Problemlagen seien vielfältig, es gelte den öffentlichen Raum
aufzuwerten, Wohnraum zu schaffen bzw. qualifizieren, eine zeitgemäße Mobilität zu fördern und den
Standort damit insgesamt wieder attraktiv zu machen. Hieran wolle man gemeinsam mit allen arbeiten,
die bereit seien, sich einzubringen.

Für die Fraktion Die Zukunft schließt sich Herr Allemand dem Dank an die Verwaltung an. Mit dieser
Vorlage werde ein kompakter Vorschlag unterbreitet, auf dessen Grundlage man gut in den sicherlich 10
Jahre dauernden Prozess starten könne. Es werde darauf ankommen, nicht nur Investierende und
Eigentümer*innen, sondern alle privaten Initiativen partnerschaftlich einzubinden und nicht hinzuhalten
und zu vertrösten. Dann könne der anstehende Transformationsprozess gelingen.

«SINAME»

Ausdruck vom: 22.12.2021
Seite: 10/22

Für die Fraktion Die Linke lobt Herr Beus die treffende Analyse, der Handlungsdruck in diesem Gebiet sei
allen bewusst. Das Sanierungsrecht biete viele Ansätze, wenn man es konsequent angewendet werde.
Dabei seien alle Interessierten willkommen, sich zu beteiligen. Wie unter dem vorherigen
Tagesordnungspunkt bereits ausführt, müsse das Schwammstadtprinzip integriert werden, in diesem
Sinne solle auch die Möglichkeit neuer Plätze und Grünflächen mitgedacht werden.

Für die CDU-Fraktion gibt Herr Baal der Hoffnung Ausdruck, dass man mit der heutigen
Beschlussfassung eine zielgerichtete Entwicklung anstoßen könne, um ein lebendige Stück Stadt zu
schaffen. Dieser Prozess werde viele Jahre dauern, schnelle Veränderungen seien nicht zu erwarten. Es
gebe viele betroffene Parzellen und viele Beteiligte im einem Prozess, in den bereits zahlreiche
Erwartungen projiziert würden. Man müsse nun zügig die nächsten Schritte konkretisieren und die
Instrumente, die diese andere Art von Planungsrecht biete, in die Umsetzung bringen.

Frau Breuer ergänzt hierzu, dass die Mitwirkung der Bürgerschaft für den Erfolg des Prozesses enorm
wichtig sei. Dazu dürfe man sich nicht auf Ankündigungen beschränken; Projekte, an denen konkrete
Fortschritte erkennbar seien wie beispielsweise am Büchel, komme daher eine große Bedeutung zu.

Herr Plum schließt sich dem Dank und dem Lob an die Verwaltung an. Das sich bietende
Instrumentarium dürfe man jedoch nicht nur auf die Bürgerschaft fokussieren. Im Plangebiet gebe es
handfeste wirtschaftliche Interessen von Unternehmungen, die sich bislang einer Zusammenarbeit
verweigerten. Hier müsse man ggf. bereit sein, auch Druck auszuüben, damit man zu Fortschritten
kommen könne.

Frau Burgdorff betont, dass man im Prozess integriert arbeiten und Kräfte aus vielen Bereichen
versammeln und bündeln werde. Sie sei überzeugt, dass man auf diesem Weg gemeinsam strukturelle
Veränderungen gestalten könne, die leider erst in 10 Jahren umfassend sichtbar sein werden. Darum sei
es notwendig, Maßnahmen für die kürzere Zeitdistanz zu entwickeln, die Signale für die weitere
Entwicklung setzten.

Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beauftragt die Verwaltung mit der Vorbereitung einer städtebaulichen Sanierungsmaßnahme nach §
140 BauGB und mit der Einleitung der vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 BauGB für den in der
Anlage 2 dargestellten Untersuchungsbereich „Östliche Innenstadt“.

Abstimmungsergebnis:
einstimmig

«SINAME»

Ausdruck vom: 22.12.2021
Seite: 11/22

zu 7

Sondernutzung für die Außengastronomie
5. Nachtrag zur Satzung der Stadt Aachen über die Erlaubnisse und Gebühren für
Sondernutzung an öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung)
Vorlage: FB 60/0045/WP18

Herr Schuster stellt die Vorlage der Verwaltung vor, Herr Meiners erläutert ergänzend den Wegfall der
bereits ausgelaufenen Regelung zum temporären Einsatz von Heizstrahlern. Frau Strehle berichtet
abschließend über die bisherigen Erfahrungen mit Außengastronomie auf Parkplätzen und die geplante
Verstetigung dieser Möglichkeit.
Die den Vorträgen zugrundeliegende Präsentation sowie eine Synopse der verschiedenen Fassungen
der Sondernutzungssatzung 2020/2021 sind im Ratsinformationssystem als Anlage zur Niederschrift
verfügbar.

Für die CDU-Fraktion dankt Herr Baal der Verwaltung für die Vorlage. Am Ende der Beratung solle eine
rechtmäßige Satzung stehen, daher fokussiere sich die Diskussion auf die kritischen Einzelpunkte,
insgesamt aber müsse man die Sondernutzungssatzung als einen Baustein in dem Bemühen sehen, ein
gewisses Qualitätsniveau im öffentlichen Raum zu erreichen bzw. zu halten. In diesem Sinne sei die
Nutzung von Parkplatzflächen durch Außengastronomie, der man zu Beginn skeptisch
gegenübergestanden habe, ein gutes Element, mit dem auch dauerhaft mehr Lebendigkeit in der Stadt
erreicht werden könne. Eine vollkommene Gebührenfreiheit halte man grundsätzlich für das falsche
Signal, hierzu wolle man jedoch heute keinen Beschluss fassen, sondern sich bis zur Ratssitzung über
eine mögliche Kompromisslösung mit den anderen Fraktionen abstimmen. In einigen Unterpunkten halte
man Formulierungen für nicht schlüssig, beispielsweise bei den Regelungen zur Möblierung. Andere
Begriffe wie „qualitativ hochwertig“ und „stark befahrene Straße“ seien nicht eindeutig bestimmt und
daher mit gewissen rechtlichen Unsicherheiten behaftet, hier bitte man die Verwaltung um kritische
Prüfung und falls erforderlich um Vorlage einer korrigierten Formulierung zur Ratssitzung. Den Einsatz
von Heizstrahlern halte man grundsätzlich für nicht erwünscht, auch wenn man beispielsweise auf
privaten Flächen keine Handhabe dagegen habe. Für den öffentlichen Raum sei man der Auffassung,
dass Außengastronomie in jahreszeitlich angemessener Art und Weise stattfinden solle, dies schließe
den Betrieb von Heizelementen eigentlich aus. In der pandemischen Lage könne man sich jedoch mit
einer auf die Wintersaison befristeten Ausnahme einverstanden erklären, insbesondere, da die
Möglichkeit bestehe, die Heizstrahler mit Ökostrom der STAWAG klimaneutral zu betreiben.

Für die Fraktion der Grünen kündigt Herr Hucke an, dass man dem Verwaltungsvorschlag in der
vorgelegten Form zustimmen könne. Insbesondere die Regelungen zur dauerhaften
Flächenerweiterungen für Außengastronomie auf Parkplätzen begrüße man, da hierdurch der gesamte
Stadtraum profitiere und ein Mehrwert für alle geschaffen werde. Durch die Planungssicherheit, die man
«SINAME»

Ausdruck vom: 22.12.2021
Seite: 12/22

mit der Verstetigung schaffe, ermögliche man den Gastronomiebetrieben gezielte Investitionen; damit
hoffe man auf verstärkte Inanspruchnahme des Angebots. Den Einsatz von Heizstrahlern wolle man
allerdings nicht weiter fortführen, dies sei klimapolitisch eine falsche Maßnahme. Selbst eine
Verlängerung der eigentlich ja schon abgelaufenen Regelung sehe man kritisch, da hiermit ein
problematisches Signal gesendet werde.

Für die SPD-Fraktion sieht Herr Plum in vielen Punkten Einigkeit zwischen den Fraktionen. Bezogen auf
den Einsatz von Windschutzelementen halte man die von der Verwaltung vorgeschlagene Regelung
allerdings für zu sehr auf die Innenstadt fokussiert. Hier wünsche man sich mehr Kreativität, die den
Gastronomiebetrieben gerade in den Bezirken mehr Möglichkeiten böten. Andere Städte machten dies
seit Jahren vor, ohne dass es dabei zu den nicht erwünschten Einhausungen kommen müsse.
Abgesehen davon halte man die Formulierung „an stark befahrenen Straßen“ für nicht hinreichend
bestimmt und daher für nicht rechtssicher, dies bitte man die Verwaltung nochmals genau abzuklären.
Den Einsatz von Heizstrahlern sehe man unter Klimaschutzgründen grundsätzlich kritisch, allerdings
wolle man auch die Gastronomie als wichtigen Bestandteil einer lebendigen Innenstadt unterstützen. Mit
Ökostrom könnten die Heizstrahler klimaneutral betrieben werden, daher sei man unter Abwägung aller
Belange bereit, den Einsatz für ein weiteres Jahr zu erlauben. Zudem plädiere man dafür,
Elektrotankstellen von der Gebührenerhebung freizustellen. Auch wenn die Verwaltung ein öffentliches
Interesse verneine, halte man eine Förderung zum jetzigen Zeitpunkt durchaus für sinnvoll.

Für die Fraktion Die Zukunft äußert Herr Allemand Unterstützung für die dauerhafte Flächenerweiterung
der Außengastronomie auf Parkplätzen. Diese Regelung habe sich bewährt und an vielen Stellen zu
einer Bereicherung im öffentlichen Raum geführt. Eine Gebührenbefreiung für Elektrotankstellen halte
man nicht für erforderlich, über eine mögliche Gebührenfreistellung für die Außengastronomie wolle man
erst nach weiterer Abstimmung im Rat entscheiden. Der Einsatz von Windschutzelementen müsse von
der Verwaltung im Einzelfall geprüft und entschieden werden, die Rechtssicherheit der vorgeschlagenen
Formulierung könne die Verwaltung bis zur Ratssitzung nochmals überprüfen. Einem weiteren Einsatz
von Heizstrahlern stehe man grundsätzlich kritisch gegenüber, angesichts der andauernden
Pandemielage könne man sich aber einer Verlängerung befristet bis zum 30.04.2022 anschließen, wobei
man eine Beschränkung auf die Verwendung von Ökostrom natürlich bevorzuge.

Für die Fraktion Die Linke sieht Herr Beus in der Flächenerweiterung für Außengastronomie auf
Parkplätze ein Erfolgsmodell, das man weiter fortführen und verstetigen wolle. Eine Gebührenbefreiung
für Elektrotankstellen halte man für schwierig, da hier durchaus wirtschaftliche Interessen und
Gewinnerzielungsabsicht vorhanden seien. Den weiteren Einsatz von Heizstrahlern habe man in der
Fraktion durchaus kontrovers diskutiert. Wenn man sich den Klimaschutz auf die Fahnen geschrieben
habe, dürfe man Heizstrahler nicht zulassen, allerdings sehe man auch die schwierige Situation, in der
sich die Gastronomie insgesamt pandemiebedingt befinde. Vor diesem Hintergrund könne man einem
«SINAME»

Ausdruck vom: 22.12.2021
Seite: 13/22

befristeten Einsatz von Heizstrahlern ausnahmsweise nochmals zustimmen, wobei man auf Vorschriften
zur Klimaneutralität dieser Heizstrahler mangels Kontrollmöglichkeiten eher verzichten wolle.

Herr Hucke erklärt sich für die Fraktion der Grünen zu einem Kompromiss und einer Verlängerung der
Erlaubnis für Heizstrahler bis zum 30.04.2022 bereit. Diese Verlängerung erfolge allerdings nur vor dem
Hintergrund der andauernden pandemischen Situation und sei ausdrücklich mit dem Signal verbunden,
dass seine Fraktion einen dauerhaften Einsatz von Heizstrahlern nicht zustimmen werde.

Nach einer ausführlichen Diskussion, an der sich seitens des Ausschusses Frau Breuer, die Herren Baal,
Hucke, Plum, Allemand, Beus und Schaadt beteiligen, kündigt Herr Rau an, dass er den
Beschlussvorschlag der Verwaltung ergänzt um die in der Diskussion vorgebrachten Aspekte des
weiteren Einsatzes von Heizstrahlern, der Berücksichtigung der Anregungen der Kommission
Barrierefreies Bauen und der rechtssicheren Formulierung von Bedingungen für den Einsatz von
Windschutzelementen zur Abstimmung stellen werde. Zur Gebührenerhebung für Außengastronomie und
Elektrotankstellen schlage er vor, diese Entscheidung ohne Empfehlung an den Rat zu geben.

Der Ausschuss fasst den folgenden:

Beschluss:
Der Planungsausschuss der Stadt Aachen nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
empfiehlt dem Rat, zur Regelung der Sondernutzungen für die Außengastronomie den beigefügten
fünften Nachtrag zur Satzung der Stadt Aachen über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an
öffentlichen Straßen (Sondernutzungssatzung) zu beschließen mit folgenden Maßgaben:
-

Aufgrund der andauernden pandemischen Lage empfiehlt der Ausschuss, den Einsatz von
elektrisch betriebenen Heizstrahlern in der Außengastronomie befristet bis zum 30.04.2022 zu
erlauben.

-

Die Anregungen der Kommission Barrierefreies Bauen sind soweit wie möglich zu
berücksichtigen.

-

Die Verwaltung wird gebeten, bis zur Ratssitzung zu klären, ob die Bedingung für den Einsatz
von Windschutzelementen „nur an stark befahrenen Straßen“ eindeutiger gefasst werden kann.

-

Die Entscheidung über die Gebührenerhebung für Außengastronomie und Elektrotankstellen wird
ohne Empfehlung an den Rat der Stadt gegeben.

Abstimmungsergebnis:
einstimmig

«SINAME»

Ausdruck vom: 22.12.2021
Seite: 14/22

zu 8

"Richtericher Dell zügig vorantreiben"
hier: Ratsantrag Nr. 156/18 der Fraktion der Grünen im Rat und der SPD-Fraktion vom
23.06.2021
Vorlage: FB 61/0186/WP18

Für die CDU-Fraktion dankt Herr Gilson für die Vorlage der Verwaltung, die die Situation im Wesentlichen
richtig wiedergebe. Es zeichne sich ab, dass der Anschluss an Alt-Richterich immer schwieriger und
komplexer werde, man plädiere dafür, die Hürde hier nicht zu hoch zu setzen. Absolute Priorität müsse
die Realisierung der Ortsumgehung haben, ansonsten werde man riesige Probleme haben, sobald die
Horbacher Straße wegfalle.

Für die Fraktion der Grünen betont Herr Hucke die Bedeutung von Richtericher Dell als letzte große
Wohnbaufläche auf dem Aachener Stadtgebiet. Es sei daher richtig, die Planung jetzt nochmal zu
qualifizieren, Ziel sei dabei, mit einem Rahmenplan und darauf aufbauenden qualifizierten
Bebauungsplänen Planungsrecht zu haben und damit in die Umsetzung starten zu können, sobald die
Umgehungsstraße fertig sei. Dazu habe man gemeinsam mit den Fraktionen CDU, SPD, Die Zukunft und
Die Linke eine Beschlussergänzung vorbereitet, mit der man den Terminablauf für Rahmen- und
Bebauungsplanung festlegen, die Einzelschritte parallel zur Planung und Realisierung der
Umgehungstraße konkretisieren und dem Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss den Verbleib der
städtischen Grundstücke im Eigentum der Stadt empfehlen wolle.

Für die SPD-Fraktion ergänzt Herr Plum hierzu, dass man den erheblichen Arbeitsaufwand, der mit
diesem Projekt für die Verwaltung verbunden sei, durchaus sehe. Dennoch wolle er darauf hinweisen,
dass einzelne Punkte des Ratsantrags mit der Vorlage noch nicht behandelt seien.

Für die Fraktion Die Linke bedauert Herr Beus die zahlreichen Verzögerungen in diesem Projekt.
Angesichts des dringenden Wohnraumbedarfs gelte es nun, die Entwicklung voranzutreiben, wobei man
auf die aktuelle Bewertung von städtebaulicher Qualität reagieren und auch heutige Anforderungen an
städtischen Wohnungsbau aufgreifen wolle. Insbesondere begrüße man die Anwendung des Prinzips der
Konzeptvergaben, mit dem man sowohl qualitative als auch soziale Aspekte angemessen
berücksichtigen könne.

Auf der Grundlage des gemeinsamen Beschlussantrags der Fraktionen Grüne, CDU, SPD, Die Zukunft
und Die Linke fasst der Ausschuss den folgenden

«SINAME»

Ausdruck vom: 22.12.2021
Seite: 15/22

Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt folgende
Ergänzungen:
A) Der Terminablauf der Rahmen- und Bauleitplanung ist so vereinbart, dass mit Fertigstellung der
Umgehungsstraße die u.g. Prozesse abgeschlossen sind, so dass unmittelbar mit der
Realisierung begonnen werden kann.
B) Einzelschritte parallel zur Planung und Realisierung der Umgehungsstraße:
-

Rahmenplanung für das Gesamtgebiet (verdichteter, Wohnungsmix, etc…)

-

qualifizierte Bebauungspläne (ggf. von Teilgebieten) der Rahmenplanung mit
qualifizierenden Verfahren hierfür, als starken Rahmen für Hochbauplanung

-

Entwickeln eines verbindlichen Terminablaufs hierfür und regelmäßige
Wiedervorlage im Planungsausschuss

-

Klärung der Vergabeverfahren und Bedingungen in Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss und
im Planungsausschuss
C) Prämisse: städtischer Grund und Boden verbleibt bei der Stadt.
(als Empfehlung für den Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss)

Damit gilt der Ratsantrag Nr. 156/18 als behandelt.

Abstimmungsergebnis:
einstimmig

zu 9

Wohnungsmix Richtericher Dell – Tagesordnungsantrag der SPD vom 02.07.2021
Vorlage: FB 56/0085/WP18

Frau Strehle erläutert kurz die Vorlage der Verwaltung und berichtet, dass man alle Vorbereitungen treffe,
um für die vollständige Realisierung von Richtericher Dell ein dynamisches Vorgehen zu etablieren. Man
hoffe, dem Ausschuss noch vor Ostern 2022 ein entsprechenden Prozessdesign vorstellen zu können.

Der Ausschuss fasst den folgenden

Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:
einstimmig

«SINAME»

Ausdruck vom: 22.12.2021
Seite: 16/22

zu 10

Quartiersentwicklung Luisenhöfe
Umnutzung des Hochbunkers an der Südstraße;
hier: Auslobung eines Architektur-Wettbewerbs
Vorlage: FB 61/0244/WP18

Für die Fraktion der Grünen kündigt Herr Hucke grundsätzlich Zustimmung zum Beschlussvorschlag der
Verwaltung an. Um den am Wettbewerb teilnehmenden Büros etwas mehr Spielraum zu geben, schlage
man vor, die geplante Aufstockung des Bunkers nicht exakt, sondern circa auf 800 qm festzuschreiben.

Der Ausschuss fasst den folgenden

Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Er beschließt, die mögliche
Bruttogeschossfläche (BGF) innerhalb der geplanten Aufstockung des Bunkers von 1.300 qm auf circa
800 qm zu reduzieren. Er beschließt außerdem, das Raumprogramm um die Möglichkeit zu erweitern, in
Teilbereichen des Bunkers oder der geplanten Erweiterungen eine denkmalgerecht geplante
Wohnnutzung vorzusehen. Im Übrigen stimmt er der Auslobung für den architektonischen Wettbewerb
zur Umnutzung des Bunkers in der vorgelegten Fassung zu und spricht sich dafür aus, das
Wettbewerbsverfahren zeitnah zu beginnen.

Abstimmungsergebnis:
einstimmig

zu 11

Studierendenwohnen an der Karl-Marx-Allee 220;
hier: Durchführung einer Mehrfachbeauftragung
Vorlage: FB 61/0246/WP18

Herr Rau regt an, im Auswahlprozess bzw. bei der Zusammensetzung des Preisgerichts die Einbindung
von Studierenden zu ermöglichen.

Der Ausschuss fasst den folgenden

Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt den beigefügten Auslobungstext als Grundlage für eine Mehrfachbeauftragung.

Abstimmungsergebnis:
einstimmig
«SINAME»

Ausdruck vom: 22.12.2021
Seite: 17/22

zu 12

Aufwertung eines Grundstücks an der Hansmannstraße
(Dreieck Steinstraße)
Vorlage: FB 23/0073/WP18

Für die Fraktion der Grünen weist Herr Schaadt auf die Beschlussfassung in der Bezirksvertretung
Aachen-Eilendorf hin, die auch durch die nachfolgenden Gremien aufgegriffen worden seien. Die
Bezirksvertretung habe deutlich gemacht, dass das Verfahren nicht unbedingt in einer Bebauung enden
müsse, insbesondere sehe sie keinen Geschosswohnungsbau an dieser Stelle. Sie habe die Verwaltung
beauftragt, den Betrachtungsraum zu erweitern und ein geeignetes Qualifizierungsverfahren für das
Grundstück an der Hansmannstraße, am Severinusplatz und am Moritz-Braun-Park vorzubereiten.
Weiterhin sei darum gebeten worden zu prüfen, ob eine der beiden Hochschulen in diesen
Qualifizierungsprozess eingebunden werden könne. Im Zusammenhang mit dem Abriss des Altgebäudes
solle dafür Sorge getragen werden, dass geeignete Nistplätze für Vögel, Fledermäuse etc. zur Verfügung
gestellt und alte Baumaterialien (Steine, Klinker etc.) aufbereitet wiederverwandt werden können. Diesen
Auftrag wolle man auch für die heutige Beschlussfassung zugrunde legen.

Für die CDU-Fraktion betont Herr Baal, dass es sich hier um ein zentrales Grundstück in Eilendorf
handele. Der Charme der Situation liege in der großzügigen Struktur, so dass es nun darauf ankomme,
Ideen zu entwickeln, die diese Großzügigkeit erhalten könnten. Man wolle daher keine Variante
vorgeben.

Der Ausschuss fasst den folgenden

Beschluss:
Der Planungsausschuss beauftragt die Verwaltung, ein geeignetes Qualifizierungsverfahren für das
Grundstück an der Hansmannstraße gemäß der Beschlussfassung in der Bezirksvertretung AachenEilendorf vorzubereiten.

Abstimmungsergebnis:
einstimmig

«SINAME»

Ausdruck vom: 22.12.2021
Seite: 18/22

zu 13

Kur- und Rehastandort Burtscheid;
hier: Auslobung und Start des kooperativen Werkstattverfahrens
Vorlage: FB 61/0247/WP18

Der Ausschuss fasst den folgenden

Beschluss:
Der Planungsausschuss stimmt dem als Anlage beigefügten Auslobungstext zu und beauftragt die
Verwaltung, das kooperative Werkstattverfahren auf Grundlage der vorgelegten Unterlagen zu beginnen.

Abstimmungsergebnis:
einstimmig

zu 14

Sachstandsbericht Rahmenplanung Liebighöfe
Es wird mündlich berichtet.

Frau Strehle informiert den Ausschuss über den aktuellen Stand der Rahmenplanung Liebighöfe. Die
dem Vortrag zugrundeliegende Präsentation ist als Anlage zur Niederschrift im Ratsinformationssystem
verfügbar.

Für die SPD-Fraktion bittet Herr Plum darum, zu Themen von solcher Tragweite nach Möglichkeit
schriftliche Vorlagen zu erstellen, damit den Fraktionen eine Vorbereitung möglich sei. In dem Prozess
sei eine ernsthafte Abstimmung mit der Wirtschaftsförderung erforderlich, damit hier nicht unbeabsichtigt
eine Konkurrenzsituation für das Eurogress entstehe.

Für die Fraktion der Grünen nimmt Herr Hucke Bezug auf die CIMA-Studie zu Aachen-Nord und sieht
ebenfalls die Notwendigkeit, Planung und Wirtschaftsförderung zusammenzubringen und aufeinander
abzustimmen. Nach seinem Verständnis gehe hier um ein Konferenzzentrum für kleinere
Ausgründungen, so dass zunächst von einer Konkurrenz zum Eurogress auszugehen sei.

Für die CDU-Fraktion vertritt Herr Baal die Auffassung, dass mit einer guten Entwicklung in diesem
Bereich eine Stärkung des Standorts Aachen als Wissenschaftsstadt einhergehen könne.

Frau Burgdorff betont, dass man sich bewusst gegen ein Vorgehen mit Genehmigungen nach §34
BauGB entschieden habe. Der Rahmenplanprozess sei wichtig für eine zielgerichtete Steuerung der
Entwicklung.

Der Ausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
«SINAME»

Ausdruck vom: 22.12.2021
Seite: 19/22

zu 15

I. Änderung des Bebauungsplans Nr. 815 - Gelände Limburg/ Liebigstraße hier: Aufstellungs- und Offenlagebeschluss
Vorlage: FB 61/0250/WP18

Der Ausschuss fasst den folgenden

Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung und gemäß § 3 Abs. 2 BauGB die öffentliche
Auslegung der I. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 815 – Gelände Limburg / Liebigstraße - zur
Innenentwicklung nach § 13 a BauGB in der vorgelegten Fassung.

Abstimmungsergebnis:
einstimmig

zu 16

Mitteilungen der Verwaltung

Es liegen folgende Mitteilungen der Verwaltung schriftlich vor:
-

Studierendenwohnen an der Karl-Marx-Allee, teilnehmende Planungsbüros

-

Altstadtquartier Büchel – Förderung und forschungsfachliche Begleitung der „ZwischenZeit
Büchel“ durch das Forschungsprogramm „Green Urban Labs II“

zu 17

Wettbewerb KiTa und Sporthallen Franzstraße
Vorlage: E 26/0047/WP18-1

Herr Rau dankt der Verwaltung dafür, dass eine Beratung in der heutigen Sitzung ermöglicht werden
konnte.

Der Ausschuss fasst den folgenden

Beschluss:
Der Planungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:
einstimmig

«SINAME»

Ausdruck vom: 22.12.2021
Seite: 20/22