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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage
Federführende Dienststelle:
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und
Mobilitätsinfrastruktur
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:

FB 61/0311/WP18

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

03.01.2022
Dez. III / FB 61/400

Problem der Aachener Fahrschulen; "Eingeschränktes Halteverbot"
in Aachen
Antrag der Liste MIT (Migranten für Integration und Teilnahme) vom
27.09.2021
Ziele:
Beratungsfolge:
Datum
02.02.2022

Gremium
Integrationsrat

Zuständigkeit
Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung, wonach eine Verlängerung der Zeiten
zum Halten im eingeschränkten Haltverbot für Fahrschulen nicht notwendig und im Rahmen der
Abwicklung des allgemeinen Liefer- und Ladeverkehrs nicht zielführend ist, zur Kenntnis. Der Antrag
gilt damit als behandelt.

Vorlage FB 61/0311/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 03.01.2022

Seite: 1/5

Finanzielle Auswirkungen
JA

NEIN
X

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Gesamtbedarf (alt)

Gesamtbedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

- Verschlechterung

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Folge-

Folgekosten (alt)

kosten
(neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Vorlage FB 61/0311/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 03.01.2022

Seite: 2/5

Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
Keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

groß

nicht ermittelbar

X
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
Gering

mittel

X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
Keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig
überwiegend (50% - 99%)
teilweise (1% - 49 %)
nicht
nicht bekannt
Vorlage FB 61/0311/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 03.01.2022

Seite: 3/5

Erläuterungen:
Die ListeMIT (Migranten für Integration und Teilnahme) beantragt die Verwaltung zu beauftragen,
geeignete Möglichkeiten für ein verlängertes Halten am Fahrbahnrand für Fahrschulfahrzeuge im
„Eingeschränkten Haltverbot“ zu entwickeln und eine verlängerte Haltemöglichkeit zu ermöglichen.
Als Grund wird angefügt, dass Fahrschüler*innen nicht nur ein- bzw. aussteigen müssten, sondern in
der Regel auch Vorbereitungsgespräche vor Beginn und Abschlussgespräche nach Ende eine
Fahrstunde geführt werden müssten.
Das Instrument „Eingeschränktes Haltverbot“ der Straßenverkehrsordnung besagt, dass derjenige der
ein Fahrzeug führt, nicht länger als drei Minuten halten darf, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen
oder zum Be- oder Entladen. Diese Regelung lässt demnach Vorbereitungs- und oder
Abschlussgespräche nicht zu.
Die Straßenverkehrsbehörden können in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte
Antragsteller*innen Ausnahmen von dieser Vorschrift genehmigen. Aufgrund der gesetzlichen
Vorgaben haben die Straßenverkehrsbehörden dabei ihr behördliches Ermessen auszuüben und die
unterschiedlichen Interessen der Verkehrsteilnehmer*innen gegeneinander abzuwägen bzw. in
Einklang zu bringen.
Grundsätzlich dienen die umgangssprachlich auch Liefer- und Ladezonen genannten eingeschränkten
Haltverbotsbereiche dazu, ortsbezogene Haltemöglichkeiten für die gesetzlich erlaubten Tätigkeiten
bereitzustellen. Einerseits dient dies dem Aufnehmen oder Absetzen von Personen, andererseits der
Versorgung der Anwohner*innen und ansässigen Betriebe mit Objekten einer bestimmten
Größenordnung, wenn diese nicht oder nur mit erheblichem Aufwand ohne Fahrzeug transportiert
werden können. Herauszustellen ist hierbei, dass die Verrichtung dieser Tätigkeiten an eine
bestimmte Örtlichkeit gebunden ist und nicht an einer x-beliebigen anderen Stelle durchgeführt
werden kann.
Abweichend von den erlaubten Tätigkeiten werden bereits jetzt eine Vielzahl von
Ausnahmegenehmigungen ausgestellt, die den Inhaber*innen erlauben über die 3 min hinaus ihr
Fahrzeug abzustellen.
Exemplarisch aufgeführt werden an dieser Stelle nur die zahlenmäßig größten Gruppen der
Ausnahmegenehmigungen:


Schwerbehindertenparkausweise



Handwerkerparkausweise



Ausnahmegenehmigungen für Pflegedienste

Jede einzelne Ausnahmegenehmigung führt zu einer Verknappung des Angebots. Bereits heute ist
festzustellen, dass das Angebot an Liefer- und Ladezonen für den eigentlichen Zweck kaum noch
ausreicht.

Vorlage FB 61/0311/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 03.01.2022

Seite: 4/5

Vor diesem Hintergrund ist bei der Erteilung weiterer Ausnahmegenehmigungen eine gründliche
Prüfung notwendig, ob überhaupt eine Ausnahmegenehmigung erforderlich ist und wenn ja, in
welchem Umfang.
Ausnahmegenehmigung für den Fahrschulbetrieb
Das zu einer fundierten Fahrausbildung bei Fahrstunden Vorbereitungs- und
Nachbereitungsgespräche gehören ist nachvollziehbar. Der Beginn einer Fahrstunde ist jedoch nicht
an eine konkrete Örtlichkeit gebunden. Der Fahrschulbetrieb hat gemeinsam mit dem/der
Fahrschüler*in die freie Wahlmöglichkeit, wo die Fahrstunde beginnen soll. Hier bedarf es lediglich der
Abstimmung zwischen den jeweiligen Parteien.
Es können Örtlichkeiten gewählt werden, wo ein Parken des Fahrzeugs problemlos möglich ist. Dies
können öffentliche Parkplätze, die frei zugänglich sind oder auch private Stellplätze der Fahrschulen
oder der Fahrschüler*innen sein.
Selbst im innerstädtischen Bereich finden sich in den Bewohnerparkzonen freie Parkplätze, wo unter
Auslage eines Parktickets für kürzere Zeit geparkt werden darf, um die genannten Gespräche
durchzuführen. Die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für diesen Zweck ist aus verkehrlicher
Sicht nicht erforderlich und stellt lediglich eine komfortablere Ausübung des Fahrschulbetriebs dar.
Fazit:
Das Erteilen der begehrten Ausnahmegenehmigungen ist nicht erforderlich und im Rahmen der
Abwicklung des allgemeinen Liefer- und Ladeverkehrs nicht zielführend.

Anlage/n:
-

Antrag der Liste MIT vom 27.09.2021

Vorlage FB 61/0311/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 03.01.2022

Seite: 5/5

Liste MIT (Migranten für Integration und Teilnahme)

Paola Blume
Donatusstr. 29a
52078 Aachen

Herrn Cengiz Ulug
Vorsitzender des Integrationsrates der Stadt Aachen

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren,
für die 5. Sitzung des Integrationsrats der Stadt Aachen am 22.09.2021 beantragt die Liste MIT
(Migranten für Integration und Teilnahme) die Aufnahme des folgenden Punktes in die
Tagesordnung als eigenen Tagesordnungspunkt:
Problem der Aachener Fahrschulen; „Eingeschränktes Halteverbot“ in Aachen
Die Antragsteller beantragen, zu dem Tagesordnungspunkt folgenden Beschluss zur Abstimmung
zu stellen:
Die Verwaltung wird beauftragt, geeignete Möglichkeiten für ein verlängertes Halten am
Fahrbahnrand für Fahrschulfahrzeuge im „Eingeschränkten Halteverbot“ zu entwickeln und eine
verlängerte Haltemöglichkeit zu ermöglichen.
Begründung:
Die Liste MIT hat durch Gespräche mit Fahrschulen in Aachen, deren Inhaber viele Deutsche und
Migranten sind, festgestellt, dass es ein generelles Problem beim Wechsel ihrer Fahrschüler in
Aachen gibt. Die Fahrschulen haben mit dem Problem zu kämpfen, dass die Fahrschüler nicht nur
ein- bzw. aussteigen müssen, sondern in der Regel auch Vorbereitungsgespräche vor Beginn der
Fahrstunde und Abschlussgespräche nach Ende der Fahrstunde geführt werden müssen.
Grundsätzlich ist es schwierig, zu einer festgesetzten Stunde überhaupt einen geeigneten
Standplatz beim Fahrschülerwechsel zu finden. In zweiter Reihe stehen ist nicht erlaubt. Neue
Fahrradstraßen und ausgebaute Fahrradwege bzw. Schutzstreifen in Aachen machen das
Problem nicht einfacher. Deshalb halten die Fahrschulfahrzeuge oftmals im „Eingeschränkten
Halteverbot“, in dem sie aber laut StVO maximal 3 Minuten stehen dürfen. Die
Überwachungskräfte des Ordnungsamtes sind laut Aussagen der Fahrschulen oftmals wenig
kooperativ, was zu einer Vielzahl von Verwarnungen und Bußgeldern in Aachen führt. Der
Führerschein ist wichtig als Mittel zur Integration und Teilhabe in der Gesellschaft.
Die Liste MIT schlägt folgende Lösungen oder Überlegungen vor:


Sondergenehmigungen für Fahrschulen, dass sie in „Eingeschränkten Halteverboten“
etwas länger (maximal 10 Minuten) halten dürfen.

Die Antragsteller*innen der Liste MIT (Migranten für Integration und Teilnahme):
Paola Blume (stellvertretendes Mitglied des Integrationsrates)
Mesut Gürsoy (Nachrücker auf der Liste MIT für den Integrationsrat)
Marie-Jose Schlösser Al-Janabi (Mitglied des Integrationsrates)
Ralf Demmer (1. stellvertretender Vorsitzender des Integrationsrates)