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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Niederschrift
öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Naturschutzbeirates
5. Januar 2022
Sitzungstermin:

Dienstag, 02.11.2021

Sitzungsbeginn:

17:10 Uhr

Sitzungsende:

19:00 Uhr

Ort, Raum:

Sitzungssaal im Fachbereich Umwelt, Reumontstraße 3

Anwesende:
Herr Herbert Brandt
Herr Georg Bündgens
Herr Georg Grooten
Herr Dr. Ralf Güttes
Herr Hans Leo Herpertz
Frau Elisabeth Jung
Herr Dr. Uwe Koch
Herr Dr. Uwe Laurien
Herr Claus Mayr
Herr Philipp Nawrocki
Frau Ute Noppeney
Herr Ulrich Schwenk
Herr Peter Slevogt
Herr Dr. Georg Stoll
Herr Alexander von Frantzius

von der Verwaltung:
Herr Klaus Meiners, FB 36/000
Frau Manuela Dammers, FB 36/401
Frau Petra Thiem, FB 36/401

weitere Anwesende:

Frau Haller, Landesbetrieb Straßen NRW
Herr Saive-Pinkall, Landesbetrieb Straßen NRW
Herr Michael von der Stein, Regionetz GmbH

als Schriftführerin:
Frau Andrea Milobara, FB 36/401

Tagesordnung:
Öffentlicher Teil

1

Eröffnung der Sitzung

2

Genehmigung der Niederschrift der Stizung des Naturschutzbeirates vom 14.09.2021
(öffentlicher Teil)
Vorlage: FB 36/0110/WP18

3

Mitteilungen der Verwaltung

4

Bericht des Vorsitzenden über Beteiligungsfälle

5

Verschiedenes

Protokoll:
Öffentlicher Teil
zu 1

Eröffnung der Sitzung

Herr von Frantzius begrüßt alle Anwesenden und eröffnet die Sitzung.

Mit Verweis auf die vergangene Sitzung des Naturschutzbeirates am 14.09.2021 bittet Herr von
Frantzius die Anwesenden an dieser Stelle darum, zukünftig bei Diskussionen des Gremiums sachlich
zu bleiben und persönliche Kritik zu vermeiden. Auch bittet er darum, die Redezeit so weit möglich
einzuschränken. Die Möglichkeit, dass neben den anwesenden Mitgliedern auch anwesende

stellvertretende Mitglieder zu Wort kommen, habe er in der konstituierenden Sitzung ausnahmsweise
geduldet. Dies werde zukünftig nicht mehr so gehandhabt, um zu vermeiden, dass die Diskussionen
ausarten.
Herr Dr. Stoll führt aus, dass er es nicht als störend empfunden habe, dass auch die anwesenden
Stellvertreter*innen zu Wort kommen und würde sich dafür aussprechen, dass alle Anwesenden ein
Rederecht erhalten. Herr von Frantzius erwidert, dass es gängige Praxis sei, die Redefreiheit auf die
Mitglieder einzuschränken und er dies auch zukünftig in dieser Form handhabe. Herr Meiners schlägt
in diesem Zusammenhang vor, bei speziellen Themen den fachlich Versierteren in die Sitzung zu
schicken.
Frau Milobara weist darauf hin, dass die stellvertretenden Mitglieder gem. Durchführungsverordnung
des Landesnaturschutzgesetzes (DVO-LNatSchG) lediglich als Zuhörer an den Sitzungen teilnehmen
dürfen (SGV Inhalt : Verordnung zur Durchführung des Landesnaturschutzgesetzes (DVO--LNatSchG)
| RECHT.NRW.DE).

Herr Dr. Güttes stellt den Antrag, den Tagesordnungspunkt 4 des nichtöffentlichen Teils
„Niederschlagsbehandlungen an der L 260 Adenauerallee durch Straßen NRW und Regionetz GmbH“
in den öffentlichen Teil zu verschieben. Herr Meiners gibt dazu bekannt, dass dies innerhalb der
unteren Naturschutzbehörde ebenfalls diskutiert worden sei, man jedoch zu dem Ergebnis gekommen
sei, dass eine Behandlung des Themas im öffentlichen Teil nicht möglich sei, da die
Grundstückssituation privat sei, auch wenn es sich rein formal um einen öffentlichen Belang handele.
Herr Dr. Güttes zieht daraufhin seinen Antrag auf Änderung der Tagesordnung zurück.

zu 2

Genehmigung der Niederschrift der Sitzung des Naturschutzbeirates vom 14.09.2021
(öffentlicher Teil)
Vorlage: FB 36/0110/WP18

1. In Ergänzung der Niederschrift weist Herr von Frantzius auf folgendes hin:
Im Hinblick auf den Tagesordnungspunkt „Ausbau Vennbahnradweg“ habe er auf Bitte von
Herrn Formen, Herrn Dr. Stoll und Herrn Mayr als Vorsitzender des Naturschutzbeirates eine
Stellungnahme verfasst, in welcher er dargelegt habe, aus welchen Gründen sich der
Naturschutzbeirat gegen den Ausbau des Vennbahnradweges ausgesprochen habe. Diese
Stellungnahme sei sowohl an die Mitglieder des Mobilitätsausschusses als auch an die
Mitglieder des Ausschusses für Klima und Umweltschutz weitergeleitet worden, so dass diese
vor den entsprechenden Sitzungen ausreichend über die Entscheidung des
Naturschutzbeirates informiert gewesen seien. Darüber hinaus habe er diese Stellungnahme
auch an die Bezirksregierung Köln weitergeleitet.
Herr Mayr führt dazu aus, dass die Information im Ratsinformationssystem über getroffene
Entscheidungen erst dann sichtbar sei, wenn die entsprechende Niederschrift erstellt sei und
die Abgabe der Stellungnahme insofern aus seiner Sicht erforderlich gewesen sei.

Herr Dr. Stoll erkundigt sich im Hinblick auf den TOP „Ausbau Vennbahnradweg“ nach dem
Sachstand hinsichtlich der Beteiligung der höheren Naturschutzbehörde. Herr Meiners gibt
dazu bekannt, dass bisher eine Beteiligung formell noch nicht erfolgt sei.
2. Herr Mayr nimmt Bezug auf TOP 7 im nichtöffentlichen Teil der Sitzung „Verwendung
Ersatzgeld“ und räumt ein, dass seine Informationen, nach welchen der Kreis Düren 2 Ranger
aus Ersatzgeld finanziere, bereits 3 -4 Jahre alt sei und sich hier tatsächlich Änderungen
ergeben haben könnten.
Beschluss:
Der Naturschutzbeirat genehmigt einstimmig bei 3 Enthaltungen die Niederschrift des
Naturschutzbeirates vom 14.09.2021 (öffentlicher Teil).

zu 3

Mitteilungen der Verwaltung

Herr Meiners führt aus, dass der Naturschutzbeirat bereits vor geraumer Zeit in die Planung
hinsichtlich des Neubaus der Haarbachtalbrücke eingebunden gewesen sei. Teil dieses Großprojektes
sei u.a. die Errichtung eines Regenrückhaltebeckens an der Haarbachtalbrücke. Da der Neubau der
Haarbachtalbrücke zeitnah beginnen soll, sei auch der Bau des Regenrückhaltebeckens zeitnah
erforderlich, damit baubedingte mögliche Verunreinigungen des Wassers schon aufgefangen werden
können. Herr Meiners führt weiterhin aus, dass im Bereich des mit der Verwaltung abgestimmten
Standortes des Regenrückhaltebeckens eine Gasleitung liege, die für den Bau des Beckens verlegt
werden müsse. Ein entsprechender Antrag sei seitens der Thyssengas GmbH in Absprache mit der
Autobahn GmbH gestellt worden. Für die Verlegung der Leitung sei eine Entfernung von Bäumen
nicht erforderlich. Laut Landschaftspflegerischen Begleitplan handele es sich um eine Fettweide.
Dementsprechend sei der Eingriff durch die Leitungsverlegung gering. Die Oberfläche werde nach
Abschluss der Arbeiten wiederhergestellt. Darüber hinaus werden auf der Fläche
Ausgleichspflanzungen, die im Rahmen des Neubaus der Haarbachtalbrücke gefordert werden,
erfolgen. Es handele sich um ein privilegiertes Vorhaben nach § 35 Abs.1 Baugesetzbuch.

zu 4

Bericht des Vorsitzenden über Beteiligungsfälle

Herr von Frantzius teilt mir, dass es zwischen den Sitzungen keinen Beteiligungsfall gegeben habe.

zu 5

Verschiedenes

1. Herr Slevogt führt in Bezug auf die Sanierung der Stützmauer in der Buchenallee aus, dass er
sich die Situation vor Ort angesehen habe und festgestellt habe, dass die Mauer aufgrund der
immensen Erdanschüttungen kaum noch sichtbar sei. Auch sei es während der Bauarbeiten
zu enormen Lärmimmissionen und durch den Einsatz großer Maschinen zu hohem CO2Ausstoß gekommen. Darüber hinaus seien die verwendeten Materialien bedenklich. Herr

Slevogt bittet insofern die Verwaltung, das Verfahren in einer der nächsten Sitzungen zu
erläutern.

2. Herr Dr. Stoll bittet an dieser Stelle nochmals um Klärung des Verfahrens hinsichtlich der
Beratungsfolge von Verwaltungsvorlagen und in dem Zusammenhang um die Möglichkeit,
dass dem Naturschutzbeirat in der Beratungsfolge nachfolgende Gremien frühzeitig über die
Entscheidung des Beirates informiert werden können. Herr von Frantzius führt aus, dass er
hier nur die Möglichkeit sehe, den Naturschutzbeirat bereits eine Periode vor den politischen
Gremien in die Verfahren zu involvieren und so sicherzustellen, dass Entscheidungen des
Beirates im Ratsinformationssystem sichtbar seien. Herr Meiners erwidert, dass es sich bei
der Vorlage „Ausbau Vennbahnradweg“ um einen politischen Auftrag handele. Es sei bei
derartigen Themen kaum machbar, den Naturschutzbeirat bereits eine Periode früher als die
politischen Gremien einzubeziehen. Aus seiner Sicht bestehen auch andere Möglichkeiten,
die politischen Gremien über das Ergebnis und die wesentlichen Argumente des
Naturschutzbeirates zu informieren. Herr Mayr ist der Ansicht, dass es sinnvoll sei, bei derart
komplexen Themen wie dem Ausbau des Vennbahnradweges, den Naturschutzbeirat bereits
früher in die Planungen einzubeziehen. Aus seiner Sicht wäre dies im konkreten Fall bereits
vor 1 Jahr möglich gewesen.

3. Herr Slevogt regt an, dass die Verwaltung beim Versenden der Unterlagen recyceltes Papier
verwenden soll.

4. Herr Mayr wünscht, dass die Verwaltung allen Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern
eine Liste über die aktuelle Zusammensetzung des Naturschutzbeirates zukommen lässt, aus
welcher die Kontaktdaten und auch die Verbandszugehörigkeit zu entnehmen ist (erfolgte per
E-Mail vom 04.11.2021).

5. Herr Mayr erkundigt sich nach den Baumnachpflanzungen, welche aufgrund der Rodungen im
Bereich Chorusberg gefordert worden seien. Herr Meiners teilt mit, dass die Kontrolle darüber
nicht in der Zuständigkeit der unteren Naturschutzbehörde liege; es sei dazu ein
Einvernehmen zwischen unterer Forstbehörde und dem Eigentümer erzielt worden. Herr von
Frantzius ergänzt, dass seitens des Eigentümers glaubhaft gemacht worden sei, dass die
geforderten Nachpflanzungen durchgeführt würden. Das Frühjahr stelle jedoch die bessere
Pflanzzeit dar. Frau Noppeney weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass derartige
Pflanzungen in Würselen durch die Waldjugend getätigt würden.