Navigation überspringen

Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Dezernat III
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und
Mobilitätsinfrastruktur

Vorlage-Nr:

FB 61/0309/WP18

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

22.12.2021
Dez. III

Altstadtquartier Büchel - Zwischenstand der Rahmenplanung für
das städtebauliche Konzept "Wiese" und weiteres Vorgehen zur
Erarbeitung einer Zielvariante
Ziele:

Klimarelevanz
nicht eindeutig

Beratungsfolge:
Datum
12.01.2022
13.01.2022

Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Planungsausschuss

Zuständigkeit
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung sowie die Ausführungen zum
weiteren Vorgehen zur Kenntnis und empfiehlt dem Planungsausschuss, die Verwaltung zu
beauftragen, auf dieser Grundlage die Öffentlichkeit, die Stadtmacher*innen / Ideengeber*innen und
die weiteren Betroffenen bei den nächsten Erarbeitungsschritten in Abstimmung mit der Städtischen
Entwicklungsgesellschaft Aachen GmbH & Co. KG (SEGA) wie dargestellt einzubeziehen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung sowie die Ausführungen zum weiteren
Vorgehen zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, auf dieser Grundlage die Öffentlichkeit, die
Stadtmacher*innen / Ideengeber*innen und die weiteren Betroffenen bei den nächsten
Erarbeitungsschritten in Abstimmung mit der Städtischen Entwicklungsgesellschaft Aachen GmbH &
Co. KG (SEGA) wie dargestellt einzubeziehen.

Vorlage FB 61/0309/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 22.12.2021

Seite: 1/4

Finanzielle Auswirkungen
JA

NEIN
x

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Gesamtbedarf (alt)

Gesamtbedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

- Verschlechterung

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Folge-

Folgekosten (alt)

kosten
(neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Vorlage FB 61/0309/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 22.12.2021

Seite: 2/4

Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig
x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering

mittel

groß

nicht ermittelbar
x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig
x

Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig
überwiegend (50% - 99%)
teilweise (1% - 49 %)

Vorlage FB 61/0309/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 22.12.2021

Seite: 3/4

nicht
x

nicht bekannt

Erläuterungen:
Siehe Anlage

Anlage/n:
Erläuterungen

Vorlage FB 61/0309/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 22.12.2021

Seite: 4/4

Erläuterungen:
1. ÜBERBLICK ÜBER DEN STAND DES PROJEKTS
Das Altstadtquartier Büchel blickt auf eine wechselvolle Geschichte privatwirtschaftlicher Entwicklungsversuche zurück, bis
Anfang 2019 der Rückzug der letzten Entwicklerinnen der Stadt Aachen die Gelegenheit bot, das Projekt in die eigene
Federführung zu übernehmen und inhaltlich neu auszurichten.
Mit einem dezernatsübergreifenden städtischen Projektteam und der eigens gegründeten Städtischen
Entwicklungsgesellschaft Aachen GmbH und Co. KG (SEGA) wurden in enger Abstimmung mit der Politik wesentliche
Schritte wie der Grunderwerb, die inhaltliche Neuausrichtung, der Abbruch des Parkhauses, die Aktivierung der
Stadtgesellschaft als Stadtmacherin, der Umgang mit der Prostitution in der Antoniusstraße und eine erste städtebauliche
Annäherung erarbeitet.
Zentraler nächster Schritt und Grundlage für alle weiteren Verfahren ist die Diskussion konkreter städtebaulicher
Entwicklungsvarianten und die Erarbeitung und Festlegung einer städtebaulichen Zielvariante. Parallel werden
wesentliche planungsrechtliche Instrumente zur Umsetzung des Projekts vorbereitet.
Die Kultur des Dialogs, die die SEGA und die Stadtverwaltung Hand in Hand mit der Politik, Öffentlichkeit, den
Stadtmacher*innen und vielen weiteren Beteiligten bis hierhin erprobt und entwickelt hat, soll auch in diesem Prozess
fortgesetzt werden.
1.1 Altstadtquartier Büchel - die Vorgeschichte
Seit der Planungsausschuss 2005 erstmalig einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan inkl.
Vorkaufsrechtssatzung für den Bereich Antoniusstraße/Büchel gefasst hat, sind verschiedene weitere Beschlüsse und
Festlegungen zum Bereich des Altstadtquartier Büchel getroffen, Entwicklungen begonnen und wieder eingestellt worden.
Wichtige Meilensteine der Entscheidungen der Folgejahre waren:
•

Beschluss zur Einleitung von Vorbereitenden Untersuchungen (VU) nach § 141 Baugesetzbuch (2013)

•

Mehrheitlicher Beschluss zum Verbleib der Prostitution in der Antoniusstraße (2016)

•

Veränderungssperre für die Teile der Antoniusstraße, für die damals keine Prostitution mehr vorgesehen war
(2018)

•

Ende der letzten privaten Investitionsinitiative (2019)

2019 hat die Stadt Aachen mit Annahme des Kaufangebots der Investoren zum Erwerb der maßgebenden Grundstücke (u.
a. des Parkhauses Büchel) die Federführung für die Entwicklung des Altstadtquartier Büchel übernommen und zu diesem
Zweck die Städtische Entwicklungsgesellschaft Aachen GmbH & Co. KG (SEGA) gegründet. Die erworbenen Flächen
wurden der SEGA ins Eigentum übertragen.

Altstadtquartier Büchel

Zwischenstand Rahmenplanung / Weiteres Vorgehen

Seite 1 von 11

Lage des Plangebiets in Aachen
1.2 Neustart
Im Januar 2020 beschloss der Planungsausschuss der Stadt Aachen das weitere Vorgehen unter den Leitbegriffen
„Brillanz, Frequenz, Werte“ und den Impulsnutzungen „Wissen“, „Wohnen“, „Wiese“ neu aufzurollen. Darauf aufbauend
wurden die städtebaulichen Ziele für die Entwicklung des Altstadtquartier Büchel im August 2020 neu gefasst und geschärft.
Durch diesen zweiten Beschluss machte der Planungsausschuss auch formal den Weg für eine transformierte Planung frei
und eröffnete die Möglichkeit, die bis 2017 erarbeiteten städtebaulichen Überlegungen zu überprüfen und den
städtebaulichen Entwurf in einem iterativen Prozess weiterzuentwickeln.
1.3 Sondierungsverfahren
Um erste Bausteine eines tragfähigen neuen Nutzungsprogramms zu identifizieren, haben die SEGA und die Stadt Aachen
im Mai 2020 gemeinsam ein öffentliches Interessensondierungsverfahren gestartet. Sie an einer aktiven Nutzung oder an
einer Investition Interessierten wurden aufgefordert, ihre Programmideen zu benennen und zu beschreiben. Schriftlich
eingereicht wurden sowohl allgemeine Ideen zur Zukunft des Quartiers (Ideengeber*innen) als auch konkrete Nutzungsoder Investitionsabsichten (Stadtmacher*innen). Diese wurden im August 2020 unter Mitwirkung aller Verfasser*innen
betrachtet (Vorlage DezIII/0020/WP17). Die Vorschläge der Ideengeber*innen wurden in einem Abendtermin – der
Ideengeber*innenkonferenz – besprochen und für das weitere Verfahren aufbereitet, so dass sie als Inspiration und
Anknüpfungspunkte, insbesondere für die Stadtmacher*innen und für neue Netzwerke untereinander genutzt werden
können. Für die Stadtmacher*innen veranstalteten die SEGA und die Stadt Aachen einen eineinhalbtägigen
Stadtmacher*innen-Workshop.
Altstadtquartier Büchel

Zwischenstand Rahmenplanung / Weiteres Vorgehen

Seite 2 von 11

Der Workshop diente der Stadtverwaltung und der SEGA dazu, die Nutzungs- und Investitionsideen hinsichtlich ihrer
Tragfähigkeit sowie die Rolle und Leistungsfähigkeit der Einreichenden im weiteren Prozess einzuschätzen. Für die Politik
bestand die Möglichkeit der Teilnahme und direkten Information über die Präsentation der Ergebnisse. Durch den Workshop
gelang es, erste Nutzungsszenarien zu identifizieren, und verantwortungs- und investitionsbereite Akteur*innen der
Stadtgesellschaft für das Altstadtquartier Büchel zu interessieren. Der Workshop hat Erkenntnisse über das
programmatische Spektrum gebracht, das aus der Stadtgesellschaft heraus am Büchel gewünscht ist, und mit Blick auf
Nachfrage und Umsetzbarkeit grundsätzlich realisiert werden sollte.
Das Interessensondierungsverfahren ist nicht abgeschlossen, sondern dauert an, bis für das jeweilige Grundstück ein
Vergabeverfahren an seine Stelle tritt. Es versteht sich grundsätzlich als laufender Prozess. Neue Stadtmacher*innen sind
weiterhin willkommen.
Im Zuge des „Stadtmacher*innenprozesses“ hat die SEGA in Zusammenarbeit mit der Verwaltung in regelmäßigen
Abständen Informationstermine durchgeführt, um die Stadtmacher*innen zum einen „auf dem Laufenden zu halten“ und
eine Vernetzung der Stadtmacher*innen untereinander (mit Identifizierung etwaiger Synergiepotentiale) voranzubringen,
zum anderen auch die jeweiligen Bedarfe der Stadtmacher*innen zu konkretisieren und – soweit dies in diesem frühen
Stadium möglich ist – zu operationalisieren. Um Letzteres zu erreichen, wurden von der SEGA im vergangenen Jahr gezielt
auch eine Vielzahl von Einzelgesprächen mit den Stadtmacher*innen geführt.

Schrägluftbild Plangebiet
1.4 Kooperative Planungswerkstatt
Die Stadt Aachen (Dez. III und FB 61) hat in Kooperation mit der SEGA zwischen November 2020 und Januar 2021 eine
kooperative städtebauliche Planungswerkstatt durchgeführt, in der Planer*innen aus drei externen Planungsbüros im Team
mit Planer*innen der Stadtverwaltung (Fachbereich Stadtentwicklung, Stadtplanung und Mobilitätsinfrastruktur sowie
Fachbereich Klima und Umwelt) drei städtebauliche Vorentwürfe jeweils für die Impulsnutzungsszenarien "Wissen",
"Wohnen", "Wiese" erarbeitet haben. Bei den externen Planungsbüros handelt es sich im Einzelnen um
•

Studio Schultz Granberg, Berlin

•

bogevischs buero, München,

•

De Zwarte Hond, Groningen, Rotterdam, Köln.

Altstadtquartier Büchel

Zwischenstand Rahmenplanung / Weiteres Vorgehen

Seite 3 von 11

Das Planungsgebiet gliederte sich dabei in einen engeren Planungsumgriff, der sich auf die Flächen der SEGA
konzentrierte, und einen erweiterten Betrachtungsraum, in dem auch angrenzende Flächen anderer Eigentümer*innen in die
Planung einbezogen werden sollten. Maßgabe war, dass die Planungen jeweils auf den SEGA-eigenen Flächen eine
Machbarkeit vermuten ließen. Pandemiebedingt wurde das Planungsverfahren vollständig digital durchgeführt.
Die Planungsteams sind in der Planungswerkstatt nicht konkurrierend angetreten. Vielmehr bearbeitete jedes Team eines
der drei Leitnutzungsszenarien. Diese lauteten:
•

„Wissen“ (Entwicklung eines städtebaulichen Konzeptes für den Nutzungsschwerpunkt Qualifizierung,
Weiterbildung, akademische Bildung), Studio Schultz Granberg

•

„Wohnen“ (Entwicklung eines städtebaulichen Konzeptes für den Nutzungsschwerpunkt Wohnen), bogevischs
buero

•

„Wiese“ (Entwicklung eines städtebaulichen Konzeptes für den Nutzungsschwerpunkt öffentliche Freifläche), De
Zwarte Hond.

Am 15.04.2021 hat der Planungsausschuss der Stadt Aachen basierend auf den in der kooperativen Planungswerkstatt
erarbeiteten Konzepten die Entscheidung getroffen, die Planungsvariante „Wiese“ weiter zu verfolgen. Im Beschluss wurden
folgende Festlegungen getroffen:
„Der Planungsausschuss
1. nimmt die Vorlage zur Kenntnis. Er nimmt dabei insbesondere zur Kenntnis, dass sich die Bezeichnungen
Wohnen, Wissen und Wiese primär auf das städtebauliche Konzept (und nicht auf den der Aufgabenstellung
zugrundeliegenden Programmschwerpunkt) beziehen. Das Nutzungsprogramm wird im Zuge der weiteren
Beschlüsse zur Rahmenplanung konkretisiert.
2. beschließt die in der Anlage 1 (Erläuterungen) unter Punkt 5.1 beschriebenen, für alle städtebaulichen Konzepte
gleichermaßen geltenden inhaltlichen Eckpunkte für die Erarbeitung der Rahmenplanung („städtebauliche
Qualitäten“).
3. beschließt, das städtebauliche Konzept „Wiese“ der weiteren Rahmenplanung zugrunde zu legen.“
Der im Beschluss benannte Punkt 5.1 der Erläuterungen enthält dabei folgende inhaltliche Qualitätsanforderungen an den
zu entwickelnden städtebaulichen Entwurf:
„Unabhängig von der Entscheidung der Politik für eines der drei städtebaulichen Konzepte sollen die folgenden Eckpunkte
gelten und bei der Erarbeitung des städtebaulichen Rahmenplans Beachtung finden. Im Vordergrund stehen dabei
gleichwertig die Mehrwerte für das Projekt selbst, für das Quartier und für die Stadtgesellschaft insgesamt.
•

Die richtige Anbindung an das Quartier finden
o Starke Anbindung an die Mefferdatisstraße Richtung Bädersteig
o Sehr sorgfältige Prüfung, ob und wie eine weitere Anknüpfung an die Antoniusstraße städtebaulich
gestaltet werden kann

•

Die Adressbildung über den Freiraum stärken

•

Vielfältigen Nutzungsmix ermöglichen
o Bebauungsmöglichkeiten und Impulse der Stadtmacher*innen fortlaufend abgleichen
o Die Ergebnisse des Prozesses der „Stadt als Stadtmacherin“ berücksichtigen

•

Mobilitätsfragen früh auf konzeptioneller Ebene klären

•

Prüfen, ob und wie die Themen Wasser und Thermalwasser eingebunden werden können

•

Ökologische Aspekte (z.B. Umgang mit den Folgen des Klimawandels) im Städtebau berücksichtigen

•

Umsetzbarkeit im Blick halten (eigenständige Entwickelbarkeit der SEGA-Grundstücke, Wirtschaftlichkeit der
Gesamtentwicklung, robuste, für Vergabeverfahren geeignete Baugrundstücke schaffen)“

Altstadtquartier Büchel

Zwischenstand Rahmenplanung / Weiteres Vorgehen

Seite 4 von 11

2. AKTUELLER PROZESS ZUR STÄDTEBAULICHEN KONKRETISIERUNG
Die SEGA treibt nunmehr nach der Entscheidung für eines der städtebaulichen Konzepte der Planungswerkstatt die
Planung weiter voran. Dabei werden drei zentrale Handlungsstränge parallel verfolgt. Dies sind
•

die Beteiligung der Bürger*innen

•

der städtebauliche Planungsprozess und

•

die Konkretisierung der Nutzungen und der Grundstücksvergabe

Beteiligung der Bürger*innen
Bestandteil des Rahmenplanungsprozesses ist die Konsultation der Aachener Bürger*innen zu verschiedenen
Planungsvarianten und Planungsständen. In den Konsultationen werden insbesondere die „Ideengeber*innen“ aus dem
Sondierungsverfahren von 2020 erneut angesprochen.
Deren Ideen werden im Hinblick auf eine Adaption an das gewählte Zielkonzept überprüft und – wenn möglich –
weiterentwickelt. Darüber hinaus steht das Beteiligungsverfahren auch allen anderen Interessierten der Aachener
Stadtgesellschaft offen.
Planungsprozess
Im Vordergrund der Planung steht zunächst die qualitative, technische und planungsrechtliche Konkretisierung der
städtebaulichen Struktur unter besonderer Berücksichtigung der Erfordernisse einer hochwertigen öffentlichen Freifläche.
Zum Prozess gehören im Wesentlichen die folgenden Aufgaben:
•

(städtebauliche) Rahmenplanung

•

Freianlagenplanung

•

Technische und verkehrliche Erschließung

•

Bebauungsplanverfahren inkl. diverser erforderlicher Gutachten

•

Umsetzung der Sanierungsziele, ggf. durch weitergehende sanierungsrechtliche Instrumente

In der Rahmenplanung wird – aufbauend auf dem zu verfolgenden Zielkonzept der Planungswerkstatt – die zukünftige
städtebauliche Struktur weiterentwickelt und konkretisiert. Zur Absicherung der technischen und rechtlichen Umsetzbarkeit
werden die Planungsgewerke Freianlagen und Tiefbau sowie die Bauleitplanung bereits in einer frühen Phase in die
Rahmenplanung eingebunden.
Wenn die Eckpunkte der Rahmenplanung vertieft und soweit ausformuliert sind, dass eine eindeutige Aufgabenstellung
formuliert werden kann, soll auf dieser Basis zur Sicherstellung einer hohen Qualität der zukünftigen öffentlichen Freiräume
(Wege, Plätze, Grünflächen, Dächer) ein freiraumplanerischer Wettbewerb bzw. ein kooperatives Planungsverfahren
durchgeführt werden.
Die städtebaulichen Rahmensetzungen werden schrittweise so weit entwickelt, dass sie in eine technisch gesicherte und mit
den zur Verfügung stehenden wirtschaftlichen Mitteln umsetzbare Ausführungsplanung sowie ein rechtlich sicheres
Bauleitplanverfahren und ggf. weitergehende sanierungsrechtliche Instrumente überführt werden können.
Da sich das Altstadtquarttier Büchel im Bereich der Pufferzone des Weltkulturerbes Aachener Dom befindet, hat bereits am
26.01.2021 ein erstes online-Treffen im Rahmen des „preventive monitoring“ mit den für Aachen zuständigen
Vertreter*innen des Internationalen Rates für Denkmalpflege (ICOMOS) stattgefunden. Am 04.10.2021 hat auf Einladung
des Fachbereichs Stadtentwicklung, Stadtplanung und Mobilitätsinfrastruktur - Abteilung Denkmalpflege und
Stadtarchäologie (FB 61/600) der Stadtverwaltung ein weiteres Treffen – diesmal in Präsenz in Aachen – stattgefunden.
Auch in diesem Termin wurde das Altstadtquartier Büchel ausführlich behandelt.

Altstadtquartier Büchel

Zwischenstand Rahmenplanung / Weiteres Vorgehen

Seite 5 von 11

Planungsrechtliche Verfahren
Die Entwicklung des Altstadtquartiers Büchel wird durch verschiedene Rechtsverfahren aus dem Baugesetzbuch begleitet
und abgesichert. Die sind im Einzelnen:
•

Der in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan 999 „Antoniusstraße-Mefferdatisstraße“

•

Dessen Teilbereich „Antoniusstraße“ als Bebauungsplan 999 A (zweiter Offenlagebeschluss im Dezember 2021)

•

Eine Satzung über ein besonderes gemeindliches Vorkaufsrecht nach § 25 BauGB

•

Die im vereinfachten Verfahren durchgeführte Sanierungsmaßnahme „Innenstadt“ und das ihr inhaltlich
zugrundeliegende Innenstadtkonzept

•

Die 2019 zur Prüfung weiterreichender sanierungsrechtlicher Instrumente wieder aufgenommenen vorbereitenden
Untersuchungen nach § 141 BauGB (Beschluss der vorläufigen Sanierungsziele im Dezember 2021 als Grundlage
für die weitere Beteiligung der Betroffenen).

Es ist vorgesehen, den Bebauungsplan 999 A sowie die vorbereitenden Untersuchungen mit Ratsbeschluss im Mai 2022
zum Abschluss zu bringen.
Die dafür notwendigen Beteiligungsschritte der Öffentlichkeit bzw. der Betroffenen werden – soweit verfahrensseitig möglich
– bei der im Folgenden beschriebenen Beteiligung der Öffentlichkeit zur Rahmenplanung berücksichtigt.

Altstadtquartier Büchel

Zwischenstand Rahmenplanung / Weiteres Vorgehen

Seite 6 von 11

3. ERARBEITUNG DES STÄDTEBAULICHEN ENTWURFS
Beauftragung zur Entwicklung des städtebaulichen Entwurfs
Als Ergebnis eines öffentlichen Vergabeverfahrens wurde das Büro trint+kreuder dna Architekten aus Köln mit der
Ausarbeitung des städtebaulichen Entwurfs beziehungsweise der städtebaulichen Rahmenplanung beauftragt. Das Büro
wird zur Sicherung der freiraumgestalterischen Qualität durch das Büro scape Landschaftsarchitekten aus Düsseldorf
unterstützt.
Gegenstand der Beauftragung ist die Weiterentwicklung der städtebaulichen Grundkonzeption „Wiese“ zu einem
Rahmenplan im Maßstab M 1:1000 und zu einem städtebaulichen Entwurf im Maßstab M 1:500. Zentraler Baustein der
Planungsaufgabe ist es, die Voraussetzungen für die Entwicklung einer hochwertigen öffentliche Freifläche durch eine
gezielte Definition der baulichen Ränder zu schaffen.
Die Planungsaufgabe gliedert sich in Abhängigkeit der liegenschaftlichen Verfügbarkeit in folgende drei Bereiche:
Kernbereich
Die Flächen des „Kernbereichs“ der städtebaulichen Planung (blaue Umrandung im Plan) befinden sich vollständig im
Eigentum der SEGA. Das städtebauliche Konzept ist im Kernbereich so anzulegen, dass die öffentliche Freifläche inkl. der
zu planenden Bebauung auf diesen Flächen „autonom“, d. h. unabhängig von Flächen, auf die die SEGA als Auftraggeberin
heute keinen Zugriff hat, umgesetzt werden kann. Die „Autonomie“ bezieht sich dabei auf alle Aspekte der Planung wie z. B.
auf Baurecht, Eigentumsrecht, Erschließung usw. Die planungsrechtliche Sicherung der städtebaulichen Planung durch
einen Bebauungsplan soll vorausschauend mitgedacht werden (hier insbesondere Abstandsflächen).
Erweiterter Kernbereich
Nicht alle der im „erweiterten Kernbereich“ (grüne Umrandung) gelegenen Flächen befinden sich heute im Eigentum der
Stadt. Die Flächen des erweiterten Kernbereichs werden so beplant, dass sie die Planung des Kernbereichs sinnvoll und
ebenfalls städtebaulich hochwertig ergänzen. Ein kooperatives Vorgehen mit den Grundstückseigentümer*innen wird
angestrebt.
Rahmenplan
Im größeren Umgriff des Rahmenplans (rote Umrandung) werden Entwicklungsziele für das Umfeld der Kernbereiche
formuliert. Dies gilt insbesondere für die nicht von den Kernbereichen erfassten Abschnitte der Bebauung in der
Antoniusstraße, in denen neben einer baulichen Aufwertung die beschlossenen quantitativen und qualitativen Ziele bei der
Konzentration der Prostitution und deren Auswirkungen auf die Quartiersentwicklung zu berücksichtigen sind

Altstadtquartier Büchel

Zwischenstand Rahmenplanung / Weiteres Vorgehen

Seite 7 von 11

Der städtebauliche Entwurf (blaue Umrandung) wird zusammen mit dem Ergebnis des Wettbewerbs bzw. der kooperativen
Planungswerkstatt (s. Kapitel 1.4.3. Planungsprozess) Grundlage für den parallel zu entwickelnden Bebauungsplan und ggf.
für die Sanierungsmaßnahme sein.
Auf folgende wesentliche Aspekte wird für die Bearbeitung der Planungsaufgabe insbesondere Wert gelegt:
•

Planung von flexibel nutzbaren städtebaulichen Strukturen

•

Hohe Freiraumqualität, öffentlicher Raum mit großer Aufenthalts- und Erholungsqualität

•

„Zusammendenken“ von Hochbau und Freiflächen (insb. Verknüpfung EG-Zonen mit Außenraum und
Gebäude(dach)begrünung sowie dessen Nutzung)

•

Berücksichtigung der Prostitutionsnutzung in der Antoniusstraße und ihrer Auswirkungen auf das Umfeld,
Umsetzung der städtischen Entwicklungsziele

•

Unabhängige Realisierbarkeit der städtebaulichen Struktur auf dem Grundstück der SEGA („Kernbereich“ der
Planung)

•

Erweiterbarkeit des „Kernbereichs“ der Planung um angrenzende Grundstücke, für den Fall, dass deren
Eigentümer*innen mitwirkungsbereit bzw. veräußerungswillig sind

•

Einbindung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Sondierungsverfahren (potenzielle Investoren*innen;
Stadtmacher*innen)

•

Mitwirkung am Beteiligungsprozess der Bürger*innen (u.a. Ideengeber*innen)

•

Mitwirkung an Einbindung und Information der politischen Gremien

•

Berücksichtigung bestehender Wegerechte

•

Berücksichtigung der besonderen Topografie

Altstadtquartier Büchel

Zwischenstand Rahmenplanung / Weiteres Vorgehen

Seite 8 von 11

4. STADTRÄUMLICHE MODELLE
Kern der Entwicklung des neuen Büchel wird eine großzügige Grün- und Freifläche. Es entsteht aber auch eine neue
Bebauung, die den entstehenden Freiraum zum einen städtebaulich fasst, insbesondere durch die Erdgeschossnutzungen
belebt und durch Dach- und Fassadengestaltung mit der „Wiese“ korrespondiert.
Drei grundsätzlich unterschiedliche stadträumliche Modelle wurden diskutiert:
Modell 1: Wiese IN Bebauung
Programmatisch wird mit diesem Freiraummodell ein
ruhiger Rückzugsort in der Innenstadt geschaffen. Die
Freifläche ist vom umgebenden Straßenraum
zurückgezogen, sodass die Einsehbarkeit der Freianlage
vorrangig von der umgebenden Bebauung aus gegeben ist.

Modell 2: Wiese UM Bebauung
Die Freifläche gestaltet sich offen zum umgebenden
Straßenraum und wirkt auch als solche im Stadtgrundriss.
Die Fassung der Wiese erfolgt im Wesentlichen durch
bestehende Raumkanten. Auch wenn die Freifläche
großzügig dimensioniert ist, invertiert dieses stadträumliche
Modell die Grundkonzeption der Wiese, wie sie als Ergebnis
aus der Planungswerkstatt hervorgegangen ist, indem sie
eine Bebauung zum programmatischen Mittelpunkt der
Entwicklung macht.

Modell 3: Wiese AN Bebauung
Auch dieses Stadtraummodell öffnet sich zum umgebenden
Stadtraum. Die Freifläche wird als gestaltendes Element im
Stadtgrundriss wirksam und ist von den umliegenden
Straßen aus gut einsehbar. Hier steht der öffentliche
Freiraum im Mittelpunkt. Die Bebauung - auch die
bestehende - wirkt unterstützend indem sie die räumlichen
Kanten der „Wiese“ definiert.

Altstadtquartier Büchel

Zwischenstand Rahmenplanung / Weiteres Vorgehen

Seite 9 von 11

Das Modell „Wiese AN Bebauung“ entspricht weitestgehend der in der Sitzung des Planungsausschuss vom 15.04.2021
beschlossenen Grundkonzeption „Wiese“ und ist grundsätzlich geeignet, die in diesem Beschluss formulierten Ziele und
Qualitäten zu erfüllen.
Folglich wird sich die weitere Planung am Modell 3 – Wiese AN Bebauung orientieren. Auf dieser Grundlage werden
verschiedene Varianten erarbeitet und zur Diskussion gestellt, um daraus eine „Zielvariante“ herauszuarbeiten. Der Stand
dieses Erarbeitungsprozesses wird in den Sitzungen der Gremien vorgestellt.

Altstadtquartier Büchel

Zwischenstand Rahmenplanung / Weiteres Vorgehen

Seite 10 von 11

5. WEITERES VORGEHEN
Ein wesentliches Kennzeichen des Planungsprozesses der Jahre 2020 und 2021 des Projektes Büchel liegt in der
kooperativen Planung und Entwicklung durch das Sondierungsverfahren „Stadt machen am Büchel“ und die kooperative
Planungswerkstatt sowie der intensiven und transparenten Information und Beteiligung, insbesondere der Bürger*innen und
der potenziellen Investor*innen („Stadtmacher*innen“) sowie der politischen Gremien. Diese Kultur des Dialogs soll
weitergeführt werden.
Insofern ist die Vorstellung der Varianten in den Sitzungen der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 12. Januar 2022 und im
Planungsausschuss am 13. Januar 2022 der Auftakt zur Konsultation von Bürger*innen, Stadtmacher*innen und
anliegenden Grundstückseigentümer*innen. Die Anregungen, die eingebracht werden, sollen zunächst die drei Varianten
verfeinern. Auf Basis dieser durchgearbeiteten Varianten sollen Bezirksvertretung und Planungsausschuss im Mai eine
Zielvariante beschließen, die dann die Basis für die konkrete Durcharbeitung im Rahmenplan und im städtebaulichen
Entwurf als Grundlage für die Bauleitplanung ab Sommer 2022 ist.
Die wesentlichen Handlungsstränge, die insbesondere 2022 verfolgt werden sollen sind:
•
•
•
•
•
•

•
•

Fortführung und Vertiefung der Rahmenplanung und der städtebaulichen Planung in Varianten und ab Mai die
Ausarbeitung der Zielvariante
Konkretisierung der Grundstücksvergabe insbesondere für den Nutzungsbaustein „Wissen“
Qualifizierung der Stadtmacher*innen im Hinblick auf eine Teilnahme an den Konzeptvergabeverfahren für die
Grundstücke
Konsultation der Öffentlichkeit zur städtebaulichen Planung (Varianten und Zielplanung)
Einbindung der Bürger*innen in die Planung der öffentlichen Freifläche
Rechtsverfahren
o Planrechtschaffung (z. B. Bebauungspläne 999, 999A) inkl. Einarbeitung der Ergebnisse div.
Fachgutachten und Stellungnahmen
o Vorbereitende Untersuchungen und Sanierung
Fortsetzung der begonnenen Abstimmung mit den Vertreter*innen von ICOMOS auf Basis der vorliegenden
Varianten und dann der Zielvariante
Umsetzung der Planung für die „ZwischenZeit Büchel“ (nach Abschluss des Parkhausabbruchs) und kuratierte
Bespielung der der Fläche

Voraussichtlich im 2. oder 3. Quartal 2022 soll mit der Durcharbeitung des Konzeptbausteins Wiese konkret begonnen
werden (freiraumplanerische Durcharbeitung) – in diese Durcharbeitung sollen auch erste Erkenntnisse aus der im Frühjahr
beginnenden Zwischenzeit einfließen.
Voraussichtlich im 2. Quartal 2022 soll das Konzeptvergabeverfahren für den „Baustein Wissen“ gestartet werden, um damit
verbunden die konkrete Durcharbeitung der Freiraumplanung und des städtebaulichen Entwurfes sowie der
planungsrechtlichen Grundlagen zu initiieren.
Auf Basis dieser Eingrenzung erfolgt dann der Beschluss der Rahmenplanung und des städtebaulichen Entwurfes als
Grundlage für anschließende Programmberatungen und die Inangriffnahme bzw. Fortführung der Bauleitplanung.
Die Verwaltung wird den Arbeitsstand der Varianten zur Rahmenplanung sowie die Zeit- und Meilensteinplanung in den
Gremiensitzungen weiter konkretisieren.

Altstadtquartier Büchel

Zwischenstand Rahmenplanung / Weiteres Vorgehen

Seite 11 von 11