Die Oberbürgermeisterin
Vorlage
Federführende Dienststelle:
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und
Mobilitätsinfrastruktur
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
FB 61/0300/WP18
Status:
öffentlich
Datum:
Verfasser/in:
23.12.2021
Dez. III / FB 61/300
Umgestaltung der Alten Vaalser Straße zur Fahrradstraße im
Rahmen des Interreg-C-Projekt "Cycling Connects"
Programmberatung
Ziele:
Klimarelevanz
keine
Beratungsfolge:
Datum
19.01.2022
20.01.2022
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
Mobilitätsausschuss
Zuständigkeit
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Verwaltung mit
der Durchführung einer Bürger*innenbeteiligung zur Umgestaltung der Alten Vaalser Straße zur
Fahrradstraße zu beauftragen.
Der Mobilitätsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung einer
Bürger*innenbeteiligung zur Umgestaltung der Alten Vaalser Straße zur Fahrradstraße.
Vorlage FB 61/0300/WP18 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.12.2021
Seite: 1/9
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx
Fortgeschrieb
Ansatz
ener Ansatz
20xx ff.
20xx ff.
Gesamtbedarf (alt)
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx
Fortgeschrieb
Ansatz
ener Ansatz
20xx ff.
20xx ff.
Folge-
Folgekosten (alt)
kosten
(neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Vorlage FB 61/0300/WP18 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.12.2021
Seite: 2/9
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine
positiv
negativ
nicht eindeutig
groß
nicht ermittelbar
x
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering
mittel
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine
positiv
negativ
nicht eindeutig
x
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering
mittel
groß
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering
mittel
groß
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig
überwiegend (50% - 99%)
teilweise (1% - 49 %)
Vorlage FB 61/0300/WP18 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.12.2021
Seite: 3/9
nicht
nicht bekannt
Ziel der Vorlage ist die Information der politischen Vertreter*innen und die Beauftragung einer
Bürger*innenbeteiligung. Es wird also insbesondere noch kein Beschluss zur Umgestaltung des Straßenraums
gefasst, die sich auf den Klimaschutz und die Klimafolgenabpassung auswirken würde.
Vorlage FB 61/0300/WP18 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.12.2021
Seite: 4/9
Erläuterungen:
1. Hintergrund
Die Stadt Aachen ist einer von zwölf Partnern im Interreg C-Projekt „Cycling Connects“. Ziel ist die
Verbesserung des grenzüberschreitenden Radroutennetzes in der Euregio Maas - Rhein. Das Projekt
wird von der Europäischen Union gefördert und hat eine Laufzeit bis Ende 2022.
Im Rahmen von „Cycling Connects“ konnte auf Aachener Stadtgebiet bereits der Gemmenicher Weg
neu asphaltiert und damit für den Radverkehr von und zum Dreiländereck attraktiviert werden. Ebenso
können Anpassungsmaßnahmen zur Einrichtung einer Fahrradstraße in der Alten Vaalser Straße aus
dem Projekt finanziert werden.
Auf niederländischer Seite sind unter anderem in Vaals bereits Verbesserungen für den Radverkehr
verwirklicht worden (siehe Anlage 1). Diese orientieren sich am niederländischen KnotenpunktNetzwerk, das vorwiegend für den Freizeitverkehr konzipiert ist. Die Alte Vaalser Straße knüpft an
dieses Netz an.
2. Bestand
Die Alte Vaalser Straße ist zwischen der Staatsgrenze und der Vaalser Straße etwa einen Kilometer
lang. Sie ist von Wohnbebauung geprägt, die sowohl Ein- als auch Mehrfamilienhäuser umfasst. Aus
verkehrlicher Sicht wichtige öffentliche Einrichtungen der Straße sind die Gemeinschaftsgrundschule
Vaalserquartier sowie der Sportplatz des FV Vaalserquartier. Bestandspläne des Gebiets sind als
Anlagen 2, 3 und 4 dieser Vorlage beigefügt.
Kfz-Verkehr
Die Alte Vaalser Straße ist eine Sammelstraße im Aachener Ortsteil Vaalserquartier. Sie ist
Bestandteil einer Tempo-30-Zone. Zwischen 7 und 19 Uhr weist sie auf Höhe der Keltenstraße eine
Kfz-Verkehrsbelastung von etwa 800 Fahrzeugen auf (Zählung 04.12.2018). In der Spitzenstunde
(15:30 – 16:30 Uhr) wurden ca. 100 Kfz gezählt.
Im Abschnitt Staatsgrenze bis Püngelerstraße befindet sich auf der südlichen Straßenseite
Fahrbahnrandparken mit etwa zehn Parkmöglichkeiten. Im Abschnitt Burgstraße bis Konradstraße
wird am nördlichen Fahrbahnrand geparkt (ca. 13 Parkstände). Im weiteren Verlauf der Alten Vaalser
Straße in östliche Richtung gibt es mehrere baulich angelegte Längs- und Senkrechtparkstreifen, die
von der vorliegenden Planung nicht berührt werden.
ÖPNV
Die ASEAG befährt die Alte Vaalser Straße in dichtem Takt: Zwischen 7 und 19 Uhr werden 6 bis 8
Fahrten pro Stunde und Richtung angeboten. Eine Besonderheit im Liniennetz stellt der
Einrichtungsbetrieb im Abschnitt Keltenstraße – Püngelerstraße in Fahrtrichtung Vaals dar. In die
Gegenrichtung verkehren die Busse hier über die Vaalser Straße.
Radverkehr
Bereits heute weist die Alte Vaalser Straße einen hohen Radverkehrsanteil auf: Im Dezember 2018
wurden auf Höhe der Keltenstraße 285 Radfahrende zwischen 7 und 19 Uhr gezählt. Über den Tag
betrachtet ergibt sich damit ein Radverkehrsanteil von ca. 36 Prozent. In der Spitzenstunde (17:45 –
18:45) wurden 38 Radfahrende gezählt. In Anbetracht der Jahreszeit der Zählung ist zu erwarten,
dass die radverkehrliche Bedeutung der Straße insgesamt noch höher zu bewerten ist.
Vorlage FB 61/0300/WP18 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.12.2021
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Fußverkehr
Die Gehwegbreiten der Alten Vaalser Straße unterschreiten an vielen Stellen das Regelmaß von
2,50m. Zudem wird der Gehweg zwischen der Konradstraße und der Vaalser Straße auf der Nordseite
an mehreren Stellen durch Baumscheiben punktuell eingeengt. Diese sind ihrerseits jedoch
unterdimensioniert, sodass keine guten Wuchsbedingungen für die Bäume vorliegen. Sowohl aus
Sicht des Fußverkehrs als auch aus Perspektive der Grünplanung wäre daher eine Verlegung der
Baumstandorte wünschenswert.
3. Planung
3.1.Allgemeines
Der aktuelle Planungsvorschlag (siehe Anlagen 5, 6 und 7) ist als Diskussionsgrundlage für die
geplante Bürger*innenbeteiligung zu verstehen. Dieser Entwurf sieht vor, die Alte Vaalser Straße auf
voller Länge als Fahrradstraße auszuweisen. Die Voraussetzungen hierfür sind im Hinblick auf den
hohen Radverkehrsanteil und die geringe Kfz-Verkehrsbelastung sehr gut.
Durch die Einrichtung der Fahrradstraße wird der Aachener Ortsteil Vaalserquartier durch ein
hochwertige Führungsform radverkehrlich erschlossen. Zudem knüpft die Planung an das ausgebaute
niederländische Radroutennetz an (siehe Anlage 1). Indem die Alte Vaalser Straße zur Fahrradstraße
wird, ergibt sich sowohl die Möglichkeit einer alternativen als auch einer ergänzenden Führung der
Rad-Vorrang-Route Vaals. Im September 2019 wurde die Führung dieser Route über die Vaalser
Straße beschlossen. Beide Straßen weisen für den Radverkehr eine wichtige Funktion auf.
Nach aktueller Verwaltungsvorschrift zur StVO kommen Fahrradstraßen dann in Betracht, wenn die
Straße eine hohe Netzbedeutung für den Radverkehr hat, eine hohe Radverkehrsdichte bereits
besteht oder alsbald zu erwarten ist oder wenn die Straße lediglich eine untergeordnete Bedeutung für
den Kfz-Verkehr hat. Vor dem Hintergrund der hohen Bedeutung der Straße für den Radverkehr
(siehe oben) eignet sich die Alte Vaalser Straße gut als Fahrradstraße.
Für die optische Gestaltung von Fahrradstraßen gibt es in den technischen Regelwerken nur wenige
Vorgaben. Die Verwaltung hat einen Gestaltungsstandard mit einem hohen Anspruch an Sicherheit,
Erkennbarkeit und Komfort erarbeitet, den der Mobilitätsausschuss im September 2019 beschlossen
hat. Dieser sieht unter anderem vor, dass stets eine ausreichende Breite gegeben ist, um die
Begegnungsfälle ein Fahrrad – ein Pkw und ein Fahrrad – zwei Fahrräder zu ermöglichen. Als
Optimalmaß für die Fahrgasse wurde 4,50 m festgelegt. Fahrradstraßen werden in Aachen an den
Fahrbahnrändern mit einem unterbrochenen Breitstrich markiert. Dieses Element dient zum einen der
Wiedererkennbarkeit und verhindert zum anderen Unfälle zwischen Radfahrenden und unachtsam
geöffneten Autotüren. Eine Roteinfärbung der Fahrgasse war nach den Aachener Standards lediglich
im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen vorgesehen. Durch den Ende 2019 angenommenen
Radentscheid sind Fahrradstraßen nunmehr allerdings vollflächig rot einzufärben.
In Fahrradstraßen ist das Nebeneinanderfahren mit Fahrrädern erlaubt. Kfz-Verkehr ist grundsätzlich
nur ausnahmsweise zugelassen. In der Alten Vaalser Straße wird das Befahren mit Kraftfahrzeugen
allerdings weiterhin möglich bleiben. Dies gilt insbesondere für den ASEAG-Linienverkehr. In
Fahrradstraßen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h.
Die vorgestellte Planung beschränkt sich auf Beschilderungs- und Markierungsarbeiten sowie (in
Abschnitten) die Einfärbung der Fahrbahn. Die beigefügten Lagepläne dienen als Orientierungshilfe
im weiteren Planungsprozess und stellen nicht die anordnungsfähigen Pläne dar. Im weiteren Prozess
Vorlage FB 61/0300/WP18 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.12.2021
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müssen diese noch vervollständigt werden. Bauliche Anpassungen werden im Projektrahmen aus
zeitlichen und finanziellen Gründen nicht vorgenommen.
3.2.Details
Abschnitt Staatsgrenze bis Burgstraße
Im Abschnitt Staatsgrenze bis Püngelerstraße steht im Bestand neben dem Fahrbahnrandparken eine
Restfahrbahnbreite von 3,50 m zur Verfügung (siehe Anlage 2). Bei Einhaltung der Aachener
Gestaltungsstandards für Fahrradstraßen ist der Erhalt des Fahrbahnrandparkens nicht möglich. Bei
Einrichtung der Fahrradstraße würden etwa zehn Parkmöglichkeiten entfallen (siehe Anlage 5).
Hierdurch kann eine etwa 4,60 m breite Fahrgasse realisiert werden, die dem festgelegte Optimalmaß
von 4,50 m sehr nahekommt.
Im Jahr 2021 hat die Regionetz auf der Alten Vaalser Straße im Abschnitt zwischen der Staatsgrenze
und der Keltenstraße Tiefbauarbeiten begonnen, die Anfang 2022 abgeschlossen sein werden.
Grundsätzlich ist die Regionetz lediglich zu einer Oberflächenwiederherstellung des Teils der
Fahrbahn verpflichtet, der durch ihre Maßnahme beschädigt wurde. Im vorliegenden Fall handelt es ist
um einen Graben am Fahrbahnrand. Falls im Zuge der politischen Beratung keine grundsätzlichen
Vorbehalte gegenüber der Einrichtung einer Fahrradstraße deutlich werden, wird FB 61 ergänzende
finanzielle Mittel bereitstellen, um im Abschnitt Staatsgrenze bis Keltenstraße eine Deckensanierung
auf kompletter Fahrbahnbreite zu erwirken. Im Anschluss an die Wiederherstellung einer
hochwertigen Fahrbahndecke soll die Fahrradstraße in diesem Abschnitt rot eingefärbt werden.
Dementsprechend ist geplant, die Fahrbahn auch im Abschnitt Staatsgrenze bis Burgstraße rot
einzufärben.
Der Planungsvorschlag sieht vor, die Fahrradstraße vorfahrtsberechtigt zu führen und damit
bestehende Rechts-vor-Links-Regelungen an den Einmündungen aufzuheben. Im genannten
Abschnitt betrifft dies die Einmündung an der Staatsgrenze sowie die Püngelerstraße und die
Burgstraße.
Abschnitt Burgstraße bis Konradstraße
Im Abschnitt Burgstraße bis Konradstraße ist die Ausweisung einer Einbahnstraße in Fahrtrichtung
Vaals geplant (siehe Anlage 5). Für den Radverkehr bleiben beide Fahrtrichtungen erlaubt. Die
Einbahnstraßenregelung folgt den Wünschen der ASEAG, deren Betrieb im heute stattfindenden
Begegnungsverkehr Bus - Pkw aufgrund der geringen Fahrbahnbreite von 4,00 m häufig
beeinträchtigt wird (siehe Anlage 2). Da zudem die Sichtbedingungen aufgrund der Straßenkrümmung
schlecht sind, kann oftmals bei der Einfahrt in den Streckenabschnitt nicht erkannt werden, ob mit
Gegenverkehr zu rechnen ist. So kommt es regelmäßig zu Situationen, in denen Rückwärtsfahrten
von Pkw erforderlich werden, die den Linienverkehr verzögern. Die mit der geplanten Regelung
entstehenden Einschränkungen für den MIV werden als vertretbar angesehen, da aufgrund der bereits
bestehenden Einbahnstraßenregelung in der Püngelerstraße der Großteil der Fahrzeuge (88 Prozent)
den betreffenden Abschnitt ohnehin in der auch künftig erlaubten Fahrtrichtung befährt.
Das Fahrbahnrandparken soll in diesem Abschnitt von der Nord- auf die Südseite und damit auf die
Innenseite der Kurve verlegt werden. Hierdurch entsteht eine bessere Einsehbarkeit des
Streckenabschnitts. Für den Begegnungsfall von Bus- und Radverkehr genügt die Fahrgassenbreite
von 3,10 m in der Regel nicht. Es sind zwei Ausweichstellen zwischen den parkenden Fahrzeugen
vorgesehen. Insgesamt stehen etwa elf Parkmöglichkeiten zur Verfügung.
Vorlage FB 61/0300/WP18 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.12.2021
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Alternativ besteht die Möglichkeit, alle Parkstände zu entfernen, um das Begegnen von Bussen und
Radverkehr durchgängig zu ermöglichen. Die ASEAG favorisiert diese Variante. Die Fahrgasse wäre
dann etwa 5,20m breit.
Auch der Abschnitt Burgstraße – Konradstraße soll im Anschluss an die
Asphaltdeckenwiederherstellung rot eingefärbt werden. An den Einmündungen Burgstraße und
Konradstraße soll die Alte Vaalser Straße Vorrang erhalten.
Abschnitt Konradstraße bis Keltenstraße
Der Abschnitt Konradstraße bis Keltenstraße ist von der geplanten Einbahnstraßenregelung nicht
betroffen, hier kann der Kfz-Verkehr weiterhin in beide Richtungen fahren. Der Parkstreifen auf der
Nordseite ist von der Einrichtung der Fahrradstraße unberührt. Die Fahrgassenbreite beträgt etwa
4,85 m.
Auch in diesem Abschnitt ist die vollflächige Roteinfärbung der Fahrbahn geplant. Wie bereits
erwähnt, soll die Recht-vor-Links-Regelung an der Konradstraße aufgehoben werden; Gleiches gilt für
die Kreuzung Keltenstraße (siehe Anlage 5).
Abschnitt Keltenstraße bis Vaalser Straße
Im Abschnitt Keltenstraße bis Vaalser Straße ist zunächst die Einrichtung einer Fahrradstraße nach
den Aachener Standards ohne die vollflächige Roteinfärbung geplant (siehe Anlagen 6 und 7). Der
Grund hierfür ist, dass in diesem Abschnitt die hohen Anforderungen der Roteinfärbung mit
Epoxidharz an die Oberflächenqualität derzeit nicht erfüllt werden können. Eine vollflächige
Roteinfärbung ist damit erst nach erfolgter Fahrbahnsanierung möglich, die jedoch frühestens für 2027
vorgesehen ist. Ausgenommen hiervon sind die Einmündungsbereiche; diese würden dem Aachener
Fahrradstraßen-Standard entsprechend bereits vorab mit Ausweisung der Fahrradstraße rot
eingefärbt. Hierfür wird eine anspruchslosere Kaltplastikbeschichtung eingesetzt.
Zu einem späteren Zeitpunkt sollen durch ergänzende bauliche Maßnahmen die
Oberflächenherstellung in markierungsfähigem Asphalt auf der gesamten Strecke geschehen, die
oben beschriebenen Mängel der Baumscheiben auf den Gehwegen behoben sowie die barrierefreie
Gestaltung der Bushaltestellen umgesetzt werden.
Die Einrichtung der Fahrradstraße hat keine Auswirkungen auf die baulichen angelegten Parkstreifen
im Abschnitt Keltenstraße bis Vaalser Straße. Die Fahrgassenbreite variiert zwischen 4,75 m und
5,10 m.
Die Rechts-vor-Links-Regelung an den Einmündungen Keltenstraße, im Mittelfeld und
Eburonenstraße soll aufgehoben werden, um die Achse der Fahrradstraße vorfahrtsberechtigt zu
führen. An den Einmündungen Schmiedgasse und Gallierstraße gilt eine derartige Vorrangsregelung
bereits heute.
4. Kosten und Finanzierung
Die Kosten für die Umgestaltung der Alten Vaalser Straße zur Fahrradstraße sind abhängig von der
weiteren Planung. Für die dargestellte Planung, die als Diskussionsgrundlage dienen soll, werden
Kosten von 210.000 € kalkuliert. Im Rahmen des oben bereits genannten Projekts „Cycling Connects“
werden die Kosten für gesamte neue Beschilderung und Markierung sowie die Roteinfärbung der
Fahrradstraße zwischen Keltenstraße und Grenzübergang zu 50 Prozent durch die EU finanziert.
Vorlage FB 61/0300/WP18 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.12.2021
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5. Fazit und Empfehlung
Es wird empfohlen, die Bürger*innen auf Basis der vorgestellten Planung zu beteiligen. Die dabei
gewonnenen Erkenntnisse sollen in der Planung aufgegriffen werden. Anschließend wird eine
Entscheidung über die Umgestaltung der Alten Vaalser Straße in den politischen Gremien getroffen.
Anlage/n:
Anlage 1 - Projektumsetzung auf niederländischer Seite
Anlage 2 - Lageplan Bestand L1
Anlage 3 - Lageplan Bestand L2
Anlage 4 - Lageplan Bestand L3
Anlage 5 - Lageplan Planung L1
Anlage 6 - Lageplan Planung L2
Anlage 7 - Lageplan Planung L3
Vorlage FB 61/0300/WP18 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 23.12.2021
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Anlage 1
Projektumsetzung auf niederländischer Seite
niederländischer
Projektbeitrag
deutscher
Projektbeitrag
Tyrellsestraat
Akenerstraat
© Eric Ummels, Gemeente Vaals
KJP
Tentstraat
Tyrellsestraat
Lindenstraat
Kerkstraat
Bergstraat
Bergstraat
Koperstraat
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November 2021
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Rechts-vor-Links aufheben
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Zwischen Burgstraße und Konradstraße
Einbahnstraße einrichten
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Rechts-vor-Links aufheben
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Haltestelle
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Variante: Entfall des Parkstreifens (-11P)
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Ende der Roteinfärbung
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Rechts-vor-Links aufheben
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Rote Fahrbahneinfärbung
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Fahrbahn
November 2021
Busbucht
Laurensberg
Im Mobilitätsausschuss beraten