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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage
Federführende Dienststelle:
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und
Mobilitätsinfrastruktur
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:

FB 61/0306/WP18

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

21.12.2021
Dez. III / FB 61/201

Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 241 Grünenthaler Straße
/ Kaletzbenden für den Bereich Grünenthaler Straße 65 /
Tennishallengelände
hier: Aufhebungsbeschluss
Ziele:

Klimarelevanz
nicht eindeutig

Beratungsfolge:
Datum
19.01.2022
10.02.2022

Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Planungsausschuss

Zuständigkeit
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 241 Grünenthaler Straße / Kaletzbenden - im Stadtbezirk Aachen-Richterich zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB die Aufhebung des
Aufstellungsbeschlusses A 241 - Grünenthaler Straße / Kaletzbenden - im Stadtbezirk AachenRichterich.

Vorlage FB 61/0306/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 21.12.2021

Seite: 1/4

Finanzielle Auswirkungen
JA

NEIN
X

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Gesamtbedarf (alt)

Gesamtbedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

- Verschlechterung

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Folge-

Folgekosten (alt)

kosten
(neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Vorlage FB 61/0306/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 21.12.2021

Seite: 2/4

Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig
X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering

mittel

groß

nicht ermittelbar
X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig
X

Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig
überwiegend (50% - 99%)
teilweise (1% - 49 %)
nicht
X

nicht bekannt

Vorlage FB 61/0306/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 21.12.2021

Seite: 3/4

Erläuterungen:
1. Ziel und Zweck (Aufhebungsanlass)
Am 12.01.2012 beschloss der Planungsausschuss für den Bereich des ehemaligen
Tennishallengeländes in der Grünenthaler Straße 65 anlässlich der Aufgabe des
Hallentenniszentrums den Aufstellungsbeschluss (A 241). Ziele dieses Aufstellungsbeschlusses sind:
1. Wohnbebauung in einer Grundstückstiefe von ca. 40 m parallel zur Grünenthaler Straße;
2. Der sich südlich daran anschließende Grundstücksteil des derzeitigen TennishallenGrundstückes soll zu einem Grünzug entwickelt werden.
Im Flächennutzungsplan 1980 der Stadt Aachen ist das Plangebiet (komplett) als "Grünflächen"
dargestellt. Der Feststellungsbeschluss zum Flächennutzungsplan AACHEN*2030 wurde durch den
Rat der Stadt Aachen am 26.08.2020 gefasst und der Bezirksregierung Köln zur Genehmigung
vorgelegt. Mit Schreiben vom 24.02.2021 wurde der Flächennutzungsplan AACHEN*2030 mit
Auflagen genehmigt. Derzeit werden die Auflagen eingearbeitet, im Anschluss erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung. Mit erfolgter Bekanntmachung wird der Flächennutzungsplan AACHEN*2030
rechtskräftig. Der Flächennutzungsplan AACHEN*2030 stellt einen ca. 40 Meter breiten Streifen
parallel zur Grünthaler Straße als "Wohnbaufläche" und den südlichen Bereich des Pangebiets als
„Grünflächen“ dar. Dies entspricht den Zielen des alten Aufstellungsbeschlusses A 241.
Mittlerweile wurden die Grundstücke, die als Wohnbaufläche vorgesehen waren, bebaut und die Ziele
des alten Aufstellungsbeschlusses wurden in den Flächennutzungsplan AACHEN*2030 übernommen.
Daher sind die Ziele des Aufstellungsbeschlusses A 241 bereits erreicht und er kann aufgehoben
werden.
2. Klimanotstand
Entsprechend dem Beschluss des Rates vom 19.06.2019 sollen die Auswirkungen der Beschlüsse
hinsichtlich der Klima-schutz- und Klimaanpassungsaspekte dargestellt werden, um den Gremien bei
der Entscheidungsfindung zu helfen. Die Ziele des Aufstellungsbeschlusses A 241 sind bereits
erreicht. Nach der Aufhebung werden die Flächen nach § 34 BauGB beurteilt. Es sind keine
Auswirkungen auf das Klima durch die geplante Aufhebung zu erwarten.
3. Beschlussempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 241 - Grünenthaler Straße /
Kaletzbenden - im Stadtbezirk Aachen-Richterich zu beschließen.

Anlage/n:
1.
2.

Übersichtsplan
Luftbild

Vorlage FB 61/0306/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 21.12.2021

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