Die Oberbürgermeisterin
Vorlage
Federführende Dienststelle:
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und
Mobilitätsinfrastruktur
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
FB 61/0291/WP18
Status:
öffentlich
Datum:
Verfasser/in:
18.01.2022
Dez. III / FB 61/200
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 159 - Freunder Weg /
Hünefeldstraße - zwischen Freunder Weg, Hünefeldstraße und
Zeppelinstraße
hier: Aufhebungsbeschluss
Ziele:
Klimarelevanz
nicht eindeutig
Beratungsfolge:
Datum
09.02.2022
10.02.2022
Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Planungsausschuss
Zuständigkeit
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss, die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 159 - Freunder
Weg / Hünefeldstraße - im Bereich zwischen Freunder Weg, Hünefeldstraße und Zeppelinstraße im
Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 1 Abs. 8 BauGB die Aufhebung des
Aufstellungsbeschlusses A 159 - Freunder Weg / Hünefeldstraße - im Bereich zwischen Freunder
Weg, Hünefeldstraße und Zeppelinstraße im Stadtbezirk Aachen-Mitte.
Vorlage FB 61/0291/WP18 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.01.2022
Seite: 1/5
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx
Fortgeschrieb
Ansatz
ener Ansatz
20xx ff.
20xx ff.
Gesamtbedarf (alt)
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx
Fortgeschrieb
Ansatz
ener Ansatz
20xx ff.
20xx ff.
Folge-
Folgekosten (alt)
kosten
(neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Vorlage FB 61/0291/WP18 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.01.2022
Seite: 2/5
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine
positiv
negativ
nicht eindeutig
x
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering
mittel
groß
nicht ermittelbar
x
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine
positiv
negativ
nicht eindeutig
x
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering
mittel
groß
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering
mittel
groß
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)
Vorlage FB 61/0291/WP18 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.01.2022
Seite: 3/5
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig
überwiegend (50% - 99%)
teilweise (1% - 49 %)
nicht
x
nicht bekannt
Vorlage FB 61/0291/WP18 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.01.2022
Seite: 4/5
Erläuterungen:
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses A 159 - Freunder Weg / Hünefeldstraße - zwischen
Freunder Weg, Hünefeldstraße und Zeppelinstraße
1. Ziel und Zweck (Aufhebungsanlass)
Am 20.07.2004 wurde der Aufstellungsbeschluss A 159 - Freunder Weg / Hünefeldstraße - gefasst mit
dem Ziel, den Bestand des Gewerbe- und Industriegebietes zu erhalten und den Einzelhandel in
diesem Bereich zugunsten des gewerblichen Standortes zu beschränken. Der Bereich des A 159
überlagert einen Teil des seit 1974 bestehenden Bebauungsplanes Nr. 593 - Hünefeldstraße /
Freunder Weg / Köhlstraße / Hickelweg -. Da dieser keine Festsetzungen zur Steuerung des
Einzelhandels enthält und zum damaligen Zeitpunkt das Ansiedlungsinteresse eines Discounters
bestand, sollte ein neuer Bebauungsplan aufgestellt werden. Letztlich wurde das Verfahren nur für
einen Teilbereich abgeschlossen. Der Bebauungsplan Nr. 892 - Freunder Weg / Hünefeldstraße - ist
seit dem 17.11.2007 rechtskräftig.
Für den Bereich nördlich des Freunder Weges soll ein neuer Aufstellungsbeschluss gefasst werden (Freunder Weg / Zeppelinstraße -). Die Ziele für diesen Bebauungsplan entsprechen den heutigen
Anforderungen bzw. den aktuellen Entwicklungen in diesem Gebiet. Zur rechtlichen Klarstellung soll
parallel hierzu der Aufstellungsbeschluss A 159 aufgehoben werden. Dies ist auch erforderlich, da die
Ziele des A 159 nach 17 Jahren überholt sind.
Für den Bereich südlich des Freunder Weges besteht derzeit kein Regelungsbedarf. Falls künftig
dennoch Handlungsbedarf entsteht, kann auch hier ein Aufstellungsbeschluss mit einer aktualisierten
Zielsetzung gefasst werden.
2. Klimanotstand
Der Schutz der Atmosphäre durch eine drastische Reduktion schädlicher Klimagase sowie die
Anpassungsstrategien an die Folgen des stattfindenden Klimawandels sind Herausforderungen,
denen sich die Kommunen stellen und bei jedem Vorhaben CO2- Einsparungen wie Anpassungen
prüfen und festlegen müssen. Als erstes Hilfsmittel hat der Planungsausschuss die Anwendung der
städtischen Klima-Checkliste beschlossen. Auf die Anwendung der Liste wurde jedoch verzichtet, da
es hier lediglich um die Aufhebung eines Aufstellungsbeschlusses geht.
3. Beschlussempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt für das Plangebiet im Stadtbezirk Aachen die Aufhebung des
Aufstellungsbeschlusses A 159 - Freunder Weg / Hünefeldstraße -.
Anlage/n:
1. Übersichtsplan
2. Luftbild
3. A-Plan
Vorlage FB 61/0291/WP18 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 18.01.2022
Seite: 5/5