Die Oberbürgermeisterin
Vorlage
Federführende Dienststelle:
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und
Mobilitätsinfrastruktur
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
FB 61/0283/WP18
Status:
öffentlich
Datum:
Verfasser/in:
16.12.2021
Dez. III / FB 61/100
Bodenverbrauch reduzieren - Änderung von Einzelflächen im FNP
Aachen*2030;
Ratsantrag der Grünen Fraktion vom 24.08.2021, Nr. 184/18
Ziele:
Beratungsfolge:
Datum
13.01.2022
Gremium
Planungsausschuss
Zuständigkeit
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis, er folgt dem Vorschlag der
Verwaltung auf eine Änderung der im Antrag angesprochene Einzelflächen im FNP AACHEN*2030 zu
verzichten. Der Ratsantrag der Grünen Fraktion vom 24.08.2021, Nr. 184/18 gilt damit als behandelt.
Vorlage FB 61/0283/WP18 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.12.2021
Seite: 1/6
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
X
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx
Fortgeschrieb
Ansatz
ener Ansatz
20xx ff.
20xx ff.
Gesamtbedarf (alt)
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx
Fortgeschrieb
Ansatz
ener Ansatz
20xx ff.
20xx ff.
Folge-
Folgekosten (alt)
kosten
(neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Vorlage FB 61/0283/WP18 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.12.2021
Seite: 2/6
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine
positiv
negativ
nicht eindeutig
groß
nicht ermittelbar
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering
mittel
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine
positiv
negativ
nicht eindeutig
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering
mittel
groß
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering
mittel
groß
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig
überwiegend (50% - 99%)
teilweise (1% - 49 %)
nicht
nicht bekannt
Vorlage FB 61/0283/WP18 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.12.2021
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Erläuterungen:
Anlass
Die Grünen Fraktion hat am 24.08.2021 den Ratsantrag Nr. 184/18: Bodenverbrauch reduzieren –
Änderung von Einzelflächen im FNP 2030, eingebracht. Diesen hat der Rat der Stadt in seiner Sitzung
am 01.09.2021 angenommen und zur weiteren Behandlung an den Planungsausschuss verwiesen.
Der Antrag zielt darauf ab, für 10 über das Stadtgebiet verteilte Bereiche Änderungsverfahren des
Flächennutzungsplans AACHEN*2030 einzuleiten, mit dem Ziel, die jeweils dargestellte Nutzung in
landwirtschaftliche Fläche oder Grünfläche zu ändern.
Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes Aachen*2030
Der Flächennutzungsplan AACHEN*2030 wurde vom Rat der Stadt Aachen in seiner Sitzung am
26.08.2020 beschlossen und am 24.02.2021 von der Bezirksregierung Köln genehmigt.
Vorausgegangen war ein mehrjähriger Planungsprozess mit intensiver inhaltlicher Diskussion und
fachlichen Abstimmungen.
Neben den veränderten Rahmenbedingungen, neuen gesetzlichen Grundlagen und Vorgaben hatten
sich auch die voraussehbaren Bedürfnisse einer städtebaulichen Entwicklung für die Stadt Aachen
geändert. Somit ergab sich die Notwendigkeit, die nach der beabsichtigten städtebaulichen Nutzung
sich ergebende Art der Bodennutzung in den Grundzügen neu darzustellen.
In den Planungsprozess sind vielfältige, zum Teil konkurrierende Belange eingeflossen. Nach
Beratungen in allen Bezirksvertretungen und den betroffenen Fachausschüssen ist der Rat den
Abwägungsvorschlägen gefolgt und hat eine umfassende Abwägungsentscheidung getroffen
Alle im Antrag genannten Flächen wurden im Verfahren zur Neuaufstellung des
Flächennutzungsplanes AACHEN*2030 eingehend auf städtebauliche und Umweltaspekte geprüft
und bewertet und haben an der Gesamtabwägung teilgenommen. Es handelt sich um die Flächen:
HA-GE-09 Elleterfeld / Haaren
KW-WO-34 Auf dem Büschling / Kornelimünster-Hahn
KW-WO-23 Schmidthoferweg / Kornelimünster-Schmidthof
KW-WO-25 Abtei / Kornelimünster
KW-WO-30 Kornelimünster Süd / Kornelimünster (red. Anmerkung: KW-GR-01 / KW-WO-36)
KW-GR-04 Inde Hahn / Kornelimünster.
LA-SO-03 Hochschule Melaten Variante 3 / Laurensberg
LA-WO-02 Finkenhag/ Laurensberg
AM-WO-34 Hasselholzer Weg / AC Mitte
RI-WO-01 Wiesenweg / Richterich
Vorlage FB 61/0283/WP18 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.12.2021
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Würde dem Antrag gefolgt, hätte dies die Rücknahme von Potentialflächen in folgender
Größenordnung zur Folge:
Wohnbaufläche: - 12,4ha
Gewerbliche Bauflächen: - 1,3ha
Sondergebiet Hochschulnutzung: - 1,7ha
Grünfläche, Zweckbestimmung Sportplatz: -3,6ha
Der Flächennutzungsplan AACHEN*2030 stellt ergänzend zu den Reserven der Innenentwicklung
sowie den Reserven der in Aufstellung befindlichen Bebauungspläne 71 ha neue Wohnbauflächen
dar. Für die Bedarfsdeckung werden mit einem Anteil von 50% 13 ha neue gemischte Bauflächen
hinzugerechnet. Dies sind insgesamt 84 ha neue Flächen für Wohnungsbau. Im Vergleich zu dem
ermittelten zusätzlichen Bedarf von rund 178 ha bleibt ein Delta von 94 ha, das im Stadtgebiet nicht
abgedeckt werden kann. Diese Bedarfslücken würden sich damit entsprechend noch weiter erhöhen.
Im Rahmen der Abwägung zum Flächennutzungsplan AACHEN*2030 und der damit einhergehenden
Gewichtung von sich zum Teil konträr gegenüberstehenden Belangen spielte der Zielkonflikt zwischen
der Rücknahme von Bauflächen einerseits und der zumindest weitgehenden Deckung der für Aachen
bestehenden Wohnbauland- und Gewerbeflächennachfrage bereits eine tragende Rolle. In der
Abwägung gewichtete die Stadt die Belange einer neuen Flächenausweisung zur Deckung
bestehender Baulandbedarfe in unterschiedlichen Standorten höher als die Belange bspw. des
Freiraumschutzes, des Erhalts des derzeitigen Siedlungsgefüges oder des Erhalts von
landwirtschaftlichen Flächen.
Auf Basis der gesamtstädtischen Betrachtung kam der Rat der Stadt Aachen zur Überzeugung, dass
im Rahmen des Abwägungsvorschlags der Verwaltung insgesamt ein ausgewogenes Maß zwischen
geordneter städtebaulicher Entwicklung durch Bauflächendarstellung und dem Schutz des
Außenbereichs und Freiraums erreicht wurde. Der Anregung, Flächen und Ressourcen zu schonen,
wurde in der Abwägung mit anderen Belangen – hier insbesondere der Bereitstellung von
Wohnbauflächen und gewerblichen Bauflächen - so weit wie möglich und in einem in der
Gesamtschau verträglichen Umfang gefolgt.
Eine weitere Verknappung der ohnehin schon den Bedarf nicht deckenden Flächenpotentiale könnte
weitere Folgen nach sich ziehen. So könnte eine weitere Flächenverknappung bei hoch bleibender
Nachfrage zu einer Erhöhung der Grundstückswerte führen. Damit einher ginge eine Verteuerung des
Wohnungsbaus, was konträr zum Auftrag der Schaffung von preisgünstigem Wohnraum stünde.
Hierdurch könnte der Trend zur Abwanderung ins Umland weiter verstärkt werden, was wiederum zu
einer Erhöhung der Ein- und Auspendlerzahlen führen kann. Die Herausnahme von Flächen aus dem
Flächennutzungsplan wird sich ebenfalls auf die Neuaufstellung des Regionalplans auswirken. Da
derzeit das Ziel verfolgt wird, alle nicht auf den jeweiligen Gemeindegebieten abbildbaren
Flächenbedarfe im regionalen Kontext nachzuweisen würde sich die Flächeninanspruchnahme weiter
von dem Oberzentrum in die Region verlagern. Allein schon aus strategischen Erwägungen sollten die
innerhalb Aachens nicht gedeckten Bedarfszahlen nicht weiter erhöht werden, da sonst auch
langfristige Handlungsspielräume weiter reduziert werden würden.
Vorlage FB 61/0283/WP18 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.12.2021
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Die Darstellungen des Flächennutzungsplans sind behördenverbindlich und schaffen keinerlei
Baurecht. Sie stellen Potentiale der Entwicklung dar, die genutzt werden können, aber nicht müssen.
Für alle im Antrag vorgeschlagenen Bereiche ist zur Baurechtschaffung ein Bebauungsplanverfahren
notwendig. Jede einzelne Fläche muss damit im Zuge der Programmberatung durch weitere
Beschlussfassungen wie Aufstellungsbeschluss, Beschlüsse zu Öffentlichkeits- und
Behördenbeteiligungen und dem Satzungsbeschluss durch die politischen Gremien diskutiert und
abschließend behandelt werden. Eine pauschale Herausnahme würde einer Abwägungsentscheidung
im Zuge der Aufstellung von Bebauungsplänen vorgreifen.
Nicht zuletzt würden durch die vorzunehmenden Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren
unverhältnismäßig viele Personalressourcen gebunden, die dann für Projekte, die aufgrund der
Neuaufstellung des Flächennutzungsplans AACHEN*2030 zurückgestellt wurden und nun prioritär
bearbeitet werden müssen, nicht mehr zur Verfügung stehen.
Empfehlung der Verwaltung
Der Flächennutzungsplan stellt "für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten
städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren
Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen" dar (§5 Abs.1 BauGB). Im Sinne einer
vorbereitenden Bauleitplanung schafft er die Grundlage für die Aufstellung von Bebauungsplänen
(verbindliche Bauleitplanung). Er ist dabei behördenverbindlich und nicht parzellenscharf. Der
Flächennutzungsplan AACHEN*2030 ist mit einer Entwicklungsperspektive bis zum Jahr 2035
aufgestellt worden. Die Herausnahme von Flächen würde den Handlungsspielraum zur maßvollen
Entwicklung der Stadt Aachen nun zu einem sehr frühen Zeitpunkt noch weiter einschränken. Die
einzelnen Flächen sollten daher weiterhin Bestandteil der Entwicklungsspielräume und der Diskussion
im Einzelfall, sowohl im Rahmen der Regionalplanung als auch im Rahmen der Rahmen der
Aufstellung von Bebauungsplänen überlassen bleiben.
Anlage/n:
Ratsantrag 184/18
Flächenbilanz
Vorlage FB 61/0283/WP18 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 16.12.2021
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GRÜNE
Fraktion im Rat der Stadt Aachen
Geschäftsstelle
Grüne Fraktion im Rat der Stadt - 52062 Aachen
Eingang bei Fß
Oberbürgermeisterin
Sibylle Keupen
Rathaus/Markt
52058 Aachen
01
2Ï Äug. 2021
Verwaltungsgebäude Katschhof
Johannes-Paul-Il.-Straße 1
52062 Aachen
Grüne
0241/432-7217
Antrag Nr. 36/2021
Aachen, 24.08.2021
Ratsantrag
Bodenverbrauch reduzieren - Änderung von Einzelflächen im FNP 2030
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
die Fraktion der GRÜNEN beantragt, im Rat der Stadt folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beauftragt die Verwaltung folgende Flächen (Bezeichnungen aus dem Äufstellungsverfahren
FNP 2030) wie folgt in einem Änderungsverfahren im Flächennutzungsplan in ihrer Flächen-bzw.
Nutzungsdarstellung zu verändern:
HA-GE-09
Elleterfeld / Haaren
Rückführung der im FNP 2030 beschlossenen Ausweisung als gewerblichen Fläche in
landwirtschaftliche bzw. Grünfläche
KW-WO-34
Auf dem Büschling / Kornelimünster-Hahn
Rückführung der im FNP 2030 beschlossenen Ausweisung als Wohnfläche in landwirtschaftliche
Fläche
KW-WO 23
Schmidthoferweg / Kornelimünster-Schmidthof
Rückführung der im FNP 2030 beschlossenen Ausweisung als Wohngebiet in Grünfläche auf den
Verwaltungsvorschlag zum FNP Entwurf
KW-WO 25
Abtei / Kornelimünster
Rückführung der im FNP 2030 beschlossenen Ausweisung als Wohngebiet in Grünfläche
KW-WO 30
Kornelimünster Süd / Kornelimünster
Streichung der Wohnbaufläche Kornelimünster Süd aus dem FNP, sowie Rücknahme der neu
ausgewiesen Sportfläche auf die bisherige geltende Festsetzung
1
KW-GR-04
Inde Hahn / Kornelimünster.
Rückführung der im FNP 2030 beschlossenen Ausweisung als Sportfläche in landwirtschaftliche
Fläche
LA-SO-03
Hochschule Melaten Variante 3 / Laurensberg
Änderung der im FNP 2030 beschlossenen Ausweisung als Sondergebiet Hochschule in neu:
Grünfläche (ehemals ausgewiesen als Bahnfläche)
LA-WO-02
Finkenhag/Laurensberg
Rückführung der im FNP 2030 beschlossenen Ausweisung als Wohngebiet in landwirtschaftliche
Fläche
AM-WO-34
Hasselholzer Weg / AC Mitte
Rückführung der im FNP 2030 beschlossenen Ausweisung als Wohngebiet in Grünfläche
RI-WO-01
Wiesenweg / Richterich
Rückführung der im FNP 2030 beschlossenen Ausweisung als Wohngebiet in landwirtschaftliche
Fläche
Begründung:
Ein weiterer im FNP 2030 geplante Verbrauch von unversiegeltem Grund und Boden zu Gunsten von
neuen Gewerbe- oder Wohnflächen ist ständig kritisch zu überprüfen.
Der Umgang mit dem Schutzgut Boden und damit mit den ökologischen Leistungen, die der Boden für
uns
erbringt, sind
in
der Abwägung
mit den
anderen
berechtigten
Interessen
und
der
Verhältnismäßigkeit bezogen auf die jeweilige Fläche zu betrachten.
Gerade dieser Sommer hat erneut gezeigt, dass die Klimakatastrophe auch in Deutschland und in
Aachen angekommen ist. Dürre, Hitze, Starkregen und Hochwasserereignisse erfordern, in einer
kritischen Diskussion den FNP 2030 in einzelnen Flächen zu hinterfragen.
Insbesondere die Flächen im Übergang zwischen Innen- und Außenbereich sind hier bedeutsam, um
die Flächenverbrauch gerade an den Siedlungsrändern zu begrenzen.
Wir halten deshalb die Rückführung der oben genannten Flächen zu Gunsten von landwirtschaftlicher
oder Grünnutzung für geboten.
Mit freundlichen Grüßen
Monika Wenzel
Johannes Hucke
Fraktionssprecherin GRÜNE
Planungspolitischer Sprecher GRÜNE
2
Anlage 2 – Flächenbilanz Siedlungsflächen