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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage
Federführende Dienststelle:
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und
Mobilitätsinfrastruktur
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:

FB 61/0289/WP18

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

10.12.2021
Dez. III / FB 61/200

Bebauungsplan - Freunder Weg / Zeppelinstraße - zwischen
Freunder Weg und Eisenbahnweg
hier: Aufstellungsbeschluss
Ziele:

Klimarelevanz
nicht eindeutig

Beratungsfolge:
Datum
09.02.2022
10.02.2022

Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Planungsausschuss

Zuständigkeit
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Sie empfiehlt dem Planungsausschuss zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung:


geordnete städtebauliche Entwicklung mit gewerblichem Schwerpunkt



verträgliche Entwicklung von Wohnen und Gewerbe unter Berücksichtigung des
Immissionsschutzes



Entzerrung der Gemengelage



Schaffung von Raumkanten entlang Freunder Weg, Eisenbahnweg und Zeppelinstraße



Nachverdichtung mindergenutzter Flächen



Berücksichtigung klimatischer Ziele (FNP)



Klimaverträgliche Höhenentwicklung und Dichte



Begrenzung der Versiegelung, Erhöhung des Grünanteils



Einsatz erneuerbarer Energien



Verringerung der Stellplatzflächen auf ein maximal erforderliches Maß

Steuerung Einzelhandel
die Aufstellung des Bebauungsplanes - Freunder Weg / Zeppelinstraße - für den Planbereich
zwischen Freunder Weg und Eisenbahnweg im Stadtbezirk Aachen-Mitte zu beschließen.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Er beschließt gemäß § 2 Abs.1 BauGB zur Sicherung nachfolgender Ziele der Bauleitplanung


geordnete städtebauliche Entwicklung mit gewerblichem Schwerpunkt



verträgliche Entwicklung von Wohnen und Gewerbe unter Berücksichtigung des
Immissionsschutzes



Entzerrung der Gemengelage

Vorlage FB 61/0289/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 18.01.2022

Seite: 1/8



Schaffung von Raumkanten entlang Freunder Weg, Eisenbahnweg und Zeppelinstraße



Nachverdichtung mindergenutzter Flächen



Berücksichtigung klimatischer Ziele (FNP)



Klimaverträgliche Höhenentwicklung und Dichte



Begrenzung der Versiegelung, Erhöhung des Grünanteils



Einsatz erneuerbarer Energien



Verringerung der Stellplatzflächen auf ein maximal erforderliches Maß



Steuerung Einzelhandel

die Aufstellung des Bebauungsplanes - Freunder Weg / Zeppelinstraße - für den Planbereich
zwischen Freunder Weg und Eisenbahnweg im Stadtbezirk Aachen-Mitte.

Vorlage FB 61/0289/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 18.01.2022

Seite: 2/8

Finanzielle Auswirkungen
JA

NEIN
x

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Gesamtbedarf (alt)

Gesamtbedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

- Verschlechterung

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Folge-

Folgekosten (alt)

kosten
(neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Vorlage FB 61/0289/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 18.01.2022

Seite: 3/8

Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig
x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering

mittel

groß

nicht ermittelbar
x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig
x

Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Vorlage FB 61/0289/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 18.01.2022

Seite: 4/8

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig
überwiegend (50% - 99%)
teilweise (1% - 49 %)
nicht
x

nicht bekannt

Vorlage FB 61/0289/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 18.01.2022

Seite: 5/8

Erläuterungen:
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan - Freunder Weg / Zeppelinstraße - zwischen
Freunder Weg und Eisenbahnweg
1. Ziel und Zweck der Planung (Planungsanlass)
Für den Bereich zwischen Freunder Weg und Eisenbahnweg soll zur Sicherung einer geordneten
städtebaulichen Entwicklung ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Das Gebiet befindet sich in einer
Gemengelage im Übergangsbereich zwischen ausschließlich gewerblich genutzten Flächen und
Wohngebieten. Im Plangebiet sind neben größeren Produktions- und Lagerhallen auch kleinere
Gewerbebetriebe, Dienstleistungen und Einzelhandel anzutreffen sowie Wohnbebauung aus
unterschiedlichen Entstehungszeiten. Auch in diesem Bereich zeichnet sich ein struktureller Wandel
ab. Große Gewerbeeinheiten werden oder wurden bereits aufgegeben. So entstand auf einer
Gewerbebrache die Wohnanlage „Guter Freund“ sowie in direkter Nachbarschaft ein neuer
Bürostandort. Die ehemals ansässige Fa. Hutchinson hat ihren Standort in Aachen aufgegeben und
das Grundstück verkauft, sodass auch auf diesen Flächen neue Entwicklungen absehbar sind.
Bereits 2003 wurde für Teile des Plangebietes der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Eisenbahnweg / Freunder Weg - (A 149) gefasst, dessen Planungsziele 2016 nochmals konkretisiert
wurden (siehe Vorlage FB 61/0396/WP17). Der östliche Teil des Geltungsbereiches überlagert den
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan - Freunder Weg / Hünefeldstraße - (A 159), der 2004
beschlossen wurde.
Ziel des A 149 war insbesondere die Entflechtung der Gemengelage unter Berücksichtigung des
Immissionsschutzes sowie die Schaffung von Raumkanten. Dieser Aufstellungsbeschluss soll
aufgehoben werden, ebenso die für diesen Bereich geltende Vorkaufsrechtsatzung. Der
Aufstellungsbeschluss A 149 wurde im Jahr 2003 im Rahmen der Stadterneuerung Aachen-Ost
gefasst. Zu dieser Zeit liefen die Planungen für die Aachen Arkaden. Im näheren Umfeld befanden
sich mehrere große Brachflächen, die einem hohen Entwicklungsdruck unterlagen. Zur Sicherung
einer geordneten städtebaulichen Entwicklung wurden Ziele formuliert, die in den folgenden Jahren
dazu geführt haben, dass die Fläche "Kartoffel Braun" sowie das ehemalige CMC-Gelände (zentrales
Depot der Militärhandelsorganisation Cantine Militaire Centrale, CMC, der belgischen Streitkräfte am
Bahnhof Rothe Erde) im Sinne dieser Ziele entwickelt wurden. Die Aufstellung eines
Bebauungsplanes war dazu letztlich nicht erforderlich.
Damit sind die Ziele dieses Aufstellungsbeschlusses für große Teile des Geltungsbereiches erreicht
worden, so dass eine Aufhebung rechtliche Klarheit schafft. Die Aufhebung des
Aufstellungsbeschlusses und der Vorkaufsrechtsatzung wird in einer separaten Vorlage behandelt.
Ein wesentliches Ziel des Aufstellungsbeschlusses war die Entzerrung der Gemengelage zwischen
Wohnen und Gewerbe. Dieses Ziel soll auch weiterhin verfolgt werden, insbesondere entlang der
Zeppelinstraße, die heute durch einen städtebaulich sehr unbefriedigenden Übergang zwischen den
verschiedenen Nutzungsarten geprägt ist. Entsprechend wird diese Zielsetzung in den neuen
Aufstellungsbeschluss - Freunder Weg / Zeppelinstraße - übernommen. Der Zuschnitt des
Plangebietes ergibt sich aus dem aktuellen Steuerungsbedarf in diesem Bereich.
Die Fläche der Deutschen Bahn AG wird nicht mehr Bestandteil des neuen Aufstellungsbeschlusses,
da sie - anders als damals von der DB angekündigt - doch weiterhin für Bahnzwecke erforderlich ist.
Vorlage FB 61/0289/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 18.01.2022

Seite: 6/8

So erfolgte im Laufe der letzten Jahre die Ansiedlung von bahntechnischer Infrastruktur, z.B. einen
Innenreinigungsanlage für Züge.
Im südwestlichen Teil des Geltungsbereichs besteht nach heutiger Einschätzung kein Bedarf mehr zur
Steuerung der städtebaulichen Entwicklung, da hier keine nennenswerten Entwicklungspotentiale
mehr vorhanden sind.
Ziel des A 159 war insbesondere die Steuerung des Einzelhandels, eine Zielsetzung, die in den neuen
Aufstellungsbeschluss übernommen werden soll. Zur Klarstellung soll der A 159 ebenfalls aufgehoben
werden. Die Aufhebung wird in einer separaten Vorlage behandelt.
Neben den Zielen, die aus dem bisherigen Aufstellungsbeschluss übernommen wurden (Entflechtung
der Gemengelage und Schaffung von Raumkanten) sind jedoch auch neue, an den heutigen
Anforderungen ausgerichtete Ziele zu formulieren. Es sind die klimatischen Voraussetzungen zu
berücksichtigen, insbesondere, da der Flächennutzungsplan (FNP) *2030 in diesem Bereich neben
einer „Belüftungsbahn“ auch einen „Schutzbereich Stadtklima“ darstellt. Weiterhin ist eine zwingende
Voraussetzung, mit Grund und Boden sorgsam und flächensparend umzugehen. Unter Beachtung der
klimatischen Einschränkungen besteht deshalb das Ziel, mindergenutzte Flächen nachzuverdichten
und ein effizientes Maß an Höhe und Dichte zu ermöglichen. Gleichzeitig wird das Ziel verfolgt, den
Grünanteil im Plangebiet zu erhöhen. Durch eine höhere Dichte innerhalb der Bauflächen sowie durch
die Begrenzung von Stellplatzflächen auf ein maximal notwendiges Maß kann der Anteil
unversiegelter, begrünter Flächen erhöht werden. Dies wirkt sich nicht nur positiv auf das Stadtklima
aus, sondern ermöglicht auch die Anlage von Frei- und Aufenthaltsflächen. Der Einsatz von
erneuerbaren Energien (z.B. Solarenergie) soll ebenfalls zu einer besseren Nachhaltigkeit beitragen.
Die Erarbeitung von Mobilitätskonzepten für den gewerblichen und auch für den privaten Verkehr
sollten bei konkreten Bauvorhaben gefordert werden. Im Rahmen von Angebotsbebauungsplänen
können Mobilitätskonzepte in der Regel nicht umgesetzt werden, da noch keine verbindlichen
Grundlagen für die künftigen Verkehre und Stellplatzanforderungen vorliegen.
Darüber hinaus ist es erforderlich, Einzelhandelsansiedlungen im Plangebiet zu steuern. Zum Schutz
der zentralen Versorgungsbereiche, aber auch zur Sicherung von Gewerbestandorten, soll
großflächiger Einzelhandel insbesondere mit zentren- und nahversorgungsrelevanten Sortimenten
weitgehend ausgeschlossen werden. Dabei genießen bereits vorhandene Einzelhandelsbetriebe
Bestandschutz.

2. Klimanotstand
Der Schutz der Atmosphäre durch eine drastische Reduktion schädlicher Klimagase sowie die
Anpassungsstrategien an die Folgen des stattfindenden Klimawandels sind Herausforderungen,
denen sich die Kommunen stellen und bei jedem Vorhaben CO2- Einsparungen wie Anpassungen
prüfen und festlegen müssen. Als erstes Hilfsmittel hat der Planungsausschuss die Anwendung der
städtischen Klima-Checkliste beschlossen. Diese Liste wurde zu dem vorliegenden Verfahrensschritt
angewendet, um die grundsätzlichen klimarelevanten Aspekte zu beleuchten.
Die Prüfung anhand der Checkliste (siehe Anlage) hat ergeben, dass auch wenn das Plangebiet
großflächig versiegelt und bebaut ist, es doch ein Potential für eine nachhaltige Entwicklung bietet. Im
Vorlage FB 61/0289/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 18.01.2022

Seite: 7/8

Bebauungsplanverfahren ist vor allem die Lage innerhalb des Schutzbereichs Stadtklima und der
Belüftungsbahn Stadtklima zu berücksichtigen.

3. Beschlussempfehlung
Die Verwaltung empfiehlt für das Plangebiet im Stadtbezirk Aachen-Mitte für den Bereich Freunder
Weg / Zeppelinstraße zur Sicherung folgender städtebaulicher Ziele:


geordnete städtebauliche Entwicklung mit gewerblichem Schwerpunkt



verträgliche Entwicklung von Wohnen und Gewerbe unter Berücksichtigung des
Immissionsschutzes



Entzerrung der Gemengelage



Schaffung von Raumkanten entlang Freunder Weg, Eisenbahnweg und Zeppelinstraße



Nachverdichtung mindergenutzter Flächen



Berücksichtigung klimatischer Ziele (FNP)



Klimaverträgliche Höhenentwicklung und Dichte



Begrenzung der Versiegelung, Erhöhung des Grünanteils



Einsatz erneuerbarer Energien



Verringerung der Stellplatzflächen auf ein maximal erforderliches Maß



Steuerung Einzelhandel

den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplanes - Freunder Weg / Zeppelinstraße - A-309
fassen.

Anlage/n:
1. Übersichtsplan
2. Luftbild
3. Klimacheckliste
4. A-Plan

Vorlage FB 61/0289/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 18.01.2022

Seite: 8/8

Fachbereich Stadtentwicklung,
Stadtplanung und Mobilitätsinfrastruktur

Die Oberbürgermeisterin

Klimaschutz und Klimaanpassung in Aachen –
Checkliste für städtebauliche Entwürfe und
Bebauungspläne
- Bebauungsplan Freunder Weg / Zeppelinstraße (zum Aufstellungsbeschluss)

Hinweis:
Die Systematik und Inhalte dieser Checkliste wurden zum Teil von der Checkliste „Klima-Check in der Bauleitplanung“ der
RWTH Aachen im Rahmen des Projekts BESTKLIMA – Umsetzung und Qualitätssicherung des Klimaanpassungskonzeptes
im Bergischen Städtedreieck – übernommen.
Die Checkliste dient der Überprüfung von Klimaschutz- und Klimaanpassungsbelangen im Rahmen von städtebaulichen
Entwürfen und Bebauungsplänen und wird fortlaufend aktualisiert.

Klimaschutz

Klimaanpassung

Klimaschutz und Klimaanpassung

Planungsphase 1: Generelle Einschätzung der Fläche aus Sicht des Klimaschutzes und der Klimaanpassung /
Planungsvoraussetzungen
Kriterium

Klassifizierung

Stadtklimatische
Verhältnisse

☐ Lage außerhalb beider Signaturen (+)



☐ Lage innerhalb der Signaturen
Schutzbereich Stadtklima (-)
☐ Lage innerhalb der Signatur
Belüftungsbahn Stadtklima (-)
☒ Lage innerhalb beider Signaturen
(Schutzbereich Stadtklima und
Belüftungsbahn Stadtklima) (--)



Anmerkungen / Erläuterung
Bei der künftigen Planung sind
die klimatischen
Auswirkungen zu prüfen und
entsprechende Maßnahmen
durchzuführen. Sinnvoll ist die
Erarbeitung eines
Klimagutachtens.

☐ Erstellung eines lokalen Klimagutachtens
(+)
Lage im Stadtgebiet /
Vornutzung der Fläche

☐ Rückbau von versiegelten Siedlungsund Verkehrsflächen im Bereich
„Schutzbereich Stadtklima“ (++)

Das Plangebiet ist heute
großflächig versiegelt und bebaut.
Im Weiteren ist zu prüfen, ob und
welche Flächen entsiegelt und
begrünt werden können und die
Nutzung von Bestandgebäuden
möglich ist.

☐ Rückbau von versiegelten Siedlungsund Verkehrsflächen mit der
Klimafunktion Schutzbereich
Belüftungsbahn (++)
☐ Rückbau von versiegelten Siedlungsund Verkehrsflächen außerhalb von
Flächensignaturen (+)
☒ Nutzung von Bestandsgebäuden, sofern
energetisch sinnvoll (+)



☒ Flächenrecycling / Fläche bereits
versiegelt (+)



☒ Innenentwicklung (0)



☐ Bauliche Außenentwicklung (-)
☐ Bauliche Inanspruchnahme von
Freiflächen mit Klimafunktion (--)
Gefährdung gegenüber
Starkregen

☐ Keine Hanglage, Geländemulde oder senke, Rinne (nicht topografisch
exponiert) (+)
☒ Hanglage, Geländemulde oder -senke
oder Rinne (topografisch exponiert) (-)
☐ Bekannte, vergangene
Schadensereignisse in der Lage (-)



Das Plangebiet neigt sich von
Nordosten (195,0 m) Richtung
Bahnlinie (184,5 m) um ca.10 m
Richtung Südwesten.
Die Oberflächenentwässerung ist
im weiteren Verfahren zu prüfen.

2

Eignung für
Solarenergienutzung

☐ Keine Verschattung vorhanden (+)
☒ Lage lässt günstige solare Ausrichtung
erwarten: Süd +/- 45° möglich (+)



☐ Verschattung der Fläche (-)
☐ Lage lässt günstige solare Ausrichtung
nicht erwarten: Süd +/- 45° nicht möglich
(-)
Lage
(bezogen auf Freiraum)

Anschluss an das
Radwegenetz

☐ Entfernung zu öffentlich zugänglichem
Freiraum (Mindestgröße 500 m²,
Mindestbreite: 15 m), Premiumfußweg
oder Wanderweg < 500 m (+)

Ein Angebot an öffentlichen Freiund Grünflächen ist im Bereich
des Plangebietes kaum
vorhanden. Lediglich an der
Zeppelinstraße befindet sich eine
kleine Grün- / Spielfläche sowie
einen Bolzplatz.

☒ Entfernung zu öffentlich zugänglichem
Freiraum (Mindestgröße 500 m²,
Mindestbreite: 15 m), Premiumfußweg
oder Wanderweg > 500 m (-)



☒ Entfernung zu einer Radhauptverbindung
≤ 200 m (+)



Das Plangebiet grenzt unmittelbar
an den Vennbahnweg und bietet
somit eine gute Anbindung an
das Fuß- und Radwegenetz.



Eine gute Anbindung an den
ÖPNV mit mehreren Haltestellen
in den angrenzenden Straßen ist
vorhanden. Der Bahnhof Rothe
Erde liegt in fußläufiger
Entfernung.

☐ Entfernung zu einer Radhauptverbindung
> 200 m (-)
Lage
(bezogen auf
Infrastruktur)

Bei Gewerbebauten, aber auch
bei Wohngebäuden bestehen
gute Voraussetzungen für die
Nutzung von Solarenergie. Bei
der Festsetzung von Bauflächen
ist eine entsprechende
Ausrichtung zu berücksichtigen.

☒ Entfernung zu Haltestellen des Bus- oder
Schienennetzes der Qualitätsstufe 1
gem. Nahverkehrsplan (+)
☐ Entfernung zu Haltestellen des Bus- oder
Schienennetzes nach Mindeststandard
gem. Nahverkehrsplan (0)
☐ Entfernung zu Haltestellen des Bus- oder
Schienennetzes unter Mindeststandard
gem. Nahverkehrsplan (-)
☒ Entfernung zu Nahversorgung Radius ≤
700 m (+)


Im näheren Umfeld liegen
mehrere Discounterstandorte
sowie das Einkaufszentrum
Aachen-Arkaden.

☐ Entfernung zu Nahversorgung Radius >
700 m (-)
☒ Entfernung zu Kita ≤ 1.000 m (+)
☐ Entfernung zu Kita > 1.000 m (-)
☒ Entfernung zu Grundschule ≤ 1.000 m
(+)



☐ Entfernung zu Grundschule > 1.000 m (-)
Besitzverhältnisse

In der näheren Umgebung liegen
mehrere Kitas und Schulen.
Bei konkreten (größeren)
Vorhaben kann ggfs. steuernd
eingegriffen werden.

☐ Baugebiet überwiegend im städtischen
Besitz (++)
☐ Baugebiet in der Hand eines Investors /
Eigentümers (+)



☒ Viele Einzeleigentümer (o)

3

Art des
Bebauungsplanes

☐ Vorhabenbezogener Bebauungsplan mit
Durchführungsvertrag (++)



Die Art des Verfahrens steht noch
nicht fest.

☐ Angebotsbebauungsplan auf städtischen
Flächen (++)
☐ Bebauungsplan mit städtebaulichem
Vertrag (+)
☐ Angebotsbebauungsplan (o)

Zusammenfassende Bewertung der Planungsphase 1
Plus (Anzahl)

Minus (Anzahl)

7

2

Erläuterungen / verbal-argumentative Zusatzbewertung

Was ist in der nächsten Planungsphase zu beachten?
Bei den nächsten Planungsschritten sind insbesondere die Einschränkungen bzw. Auswirkungen zu berücksichtigen, die sich
aufgrund der Lage innerhalb des Schutzbereichs Stadtklima und der Belüftungsbahn Stadtklima ergeben.

4

Anlage zum Beschluss des Planungsausschusses
vom
zur Aufstellung des Bebauungs
planes “Freunder Weg / Zeppelinstraße“

A 309

Für die Richtigkeit der Darstellung des Planungsbereiches.
Aachen, den
Die Oberbürgermeisterin
Baudezernat
In Vertretung

Fachbereich Stadtentwicklung,
-planung und Mobilitätsinfrastruktur
Im Auftrag

Fachbereich Geoinformation
und Bodenordnung
Im Auftrag

Der Planungsausschuss hat in seiner Sitzung vom
gemäß
§ 2 (1)(4) Baugesetzbuch beschlossen, einen Bebauungsplan aufzustellen.
Aachen, den
Die Oberbürgermeisterin
Im Auftrag

Es wird bestätigt, dass der Aufstellungsbeschluss des A 309 der Be­
schlussfassung im Planungsausschuss entspricht und dass alle Ver­
fahrensvorschriften bei dessen Zustandekommen beachtet worden
sind.
Aachen, den

Oberbürgermeisterin

Hinweis:
Im Planungsbereich befinden sich ganz oder teilweise folgende Fluchtlinien-,
Durchführungs- bzw. Bebauungspläne, die ggf. zu ändern, zu ergänzen oder
aufzuheben sind:
Nr. 218