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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage
Federführende Dienststelle:
E 46/47 - Stadttheater und Musikdirektion
Beteiligte Dienststelle/n:
Dezernat II
Dezernat IV

Vorlage-Nr:

E 46/47/0032/WP18

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

16.12.2021
E46/47

Vorläufiger Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2023/2024 von
Stadttheater und Musikdirektion Aachen
Ziele:

Klimarelevanz
keine

Beratungsfolge:
Datum
22.02.2022
22.03.2022
30.03.2022

Gremium
Betriebsausschuss Kultur und Theater
Finanzausschuss
Rat der Stadt Aachen

Zuständigkeit
Anhörung/Empfehlung
Kenntnisnahme
Entscheidung

Beschlussvorschlag:


Betriebsausschuss Kultur und Theater
Der Betriebsausschuss Kultur und Theater empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen den Vorläufigen
Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2023/2024 von Stadttheater und Musikdirektion Aachen
festzustellen.



Finanzausschuss
Der Finanzausschuss nimmt den Vorläufigen Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2023/2024 von
Stadttheater und Musikdirektion Aachen zur Kenntnis.



Rat
Der Rat der Stadt Aachen stellt auf Empfehlung des Betriebsausschusses Kultur und Theater
den Vorläufigen Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2023/2024 von Stadttheater und
Musikdirektion Aachen fest.

Keupen

FB 20

Dez. II

Oberbürgermeisterin

Schwier
Beigeordnete

Vorlage E 46/47/0032/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 03.02.2022

Seite: 1/5

Finanzielle Auswirkungen:
Siehe Erläuterungen und Planentwurf
Erläuterungen:
Vorbemerkungen


Der als Anlage beigefügte Entwurf des Vorläufigen Wirtschaftsplans für die Spielzeit 2023/2024
basiert grundsätzlich auf der zeitgleich für das Wirtschaftsjahr 2022/2023 erstellten und
vorgelegten Wirtschaftsplanung – jedoch weiterentwickelt um die zum jetzigen Zeitpunkt bereits
bekannten Änderungen sowie die Erwartungen zur weiteren Entwicklung der Corona-Pandemie.



Zur Thematik der aus dem politischen Raum angeregten Möglichkeit der Finanzierung von über
das bisher übliche Maß hinausgehenden dringend erforderlichen Investitionen "… aus der
derzeit vorhandenen Rücklage …" sowie der daraus auch für die Vorläufige Wirtschaftsplanung
2023/2024 hervorgehenden neuen Planbestandteile "Mittelfristige Ergebnisplanung" und
"Mittelfristige Finanzplanung" wird auf die Ausführungen in der dieser Vorlage
vorangehenden Vorlage zum Wirtschaftsplan für die Spielzeit 2022/2023 verwiesen.



Die Entwurfsunterlagen wurden FB 20 / Dezernat II entsprechend § 12 Betriebssatzung vorab
zwecks Abstimmung zugeleitet. Die in der mittelfristigen Planung des Theaters für die Zeit ab
2023/2024 berücksichtigten städtischen Betriebskostenzuschüsse (BKZ) weichen dabei von den
in der städtischen Haushaltsplanung vorgesehenen Beträgen insoweit ab, als die städtische
Haushaltsplanung bislang durchgängig keine Steigerung des BKZ vorsieht.



Nach dem aktuellen Stand der Jahresabschlussarbeiten für die Spielzeit 2020/2021
(Buchungsstand 07.12.2021) wird die Allgemeine Rücklage zum 31.07.2021 voraussichtlich
rund 7,5 Mio. Euro betragen. Unter Berücksichtigung des für die laufende Spielzeit 2021/2022
geplanten Jahresergebnisses wird sich die Allgemeine Rücklage zum 31.07.2022 zwar
voraussichtlich auf rd. 6 Mio Euro mindern, dennoch wird hieraus neben dem für die Spielzeit
2022/2023 geplanten Defizit von rund 1,0 Mio. Euro (vgl. zeitgleich vorgelegter Planentwurf)
auch das nach dem vorliegenden Entwurf für die Spielzeit 2023/2024 ausgewiesene Plan-Defizit
von rund 750 TEuro gedeckt werden können. Letzteres würde auch dann noch voraussichtlich
gelten, wenn die in der Planung des Theaters für die Spielzeit 2023/2024 unterstellte und damit
von der bisherigen städtischen Haushaltsplanung abweichende Erhöhung des städtischen BKZ
um 200 TEuro im Rahmen weiterer Abstimmungen nicht erfolgen würde.

Wesentliche Eckpunkte des Vorläufigen Erfolgsplans 2023/2024


Umsatzerlöse
Der geplante Umsatz aus Ticketverkauf basiert auf der optimistischen Annahme, dass die
negativen Auswirkungen der Corona-Pandemie sowohl bezogen auf das realisierbare
Platzangebot als auch auf die Nachfrage der Bevölkerung nach kulturellen Veranstaltungen bis
zur Spielzeit 2023/2024 vollständig ausgestanden sein werden. Nach Maßgabe dessen wird im
Vergleich zum Planwert für das Vorjahr mit einem Umsatzzuwachs von 150 TEuro geplant.

Vorlage E 46/47/0032/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 03.02.2022

Seite: 2/5



Sonstige Erträge
Bei den sonstigen Erträgen ist einerseits das Fördermittelniveau fortgeschrieben, dass gemäß
der Ende 2018 mit dem Land NRW abgeschlossenen Fördervereinbarung zum Ende der
Laufzeit (2022) erreicht sein wird. Darüber hinaus sind die bereits aus der Vorjahresplanung
bekannten und entsprechend der aktualisierten Projektplanung angepassten projektbezogenen
Fördermittel-Erträge für »Akzent Barock« und »MörgensLab« eingeplant, denen wiederum
entsprechende Aufwendungen bei Kontengruppe 42 gegenüber stehen. Nach gleichem Muster
sind die in der Spielzeit 2023/2024 voraussichtlich turnusmäßig wieder anfallenden Erträge und
Kosten (vgl. unten, Sachaufwand, Kontengruppe 57) für die Chorbiennale eingeplant.



Personalaufwand
Ausgehend von der zeitgleich vorgelegten Planung für die Spielzeit 2022/2023 wurde beim
Aufwand für das feste Personal (Kontengruppe 40) für die Folgezeit – d.h. ab 01.08.2023 – eine
tariflich bedingte Personalkostensteigerung von jährlich 1 % unterstellt. Darüber hinaus wurde
für 2023/2024 das Niveau der zur erwartenden Personalkosteneinsparungen in Folge
temporärerer Vakanzen und Langzeiterkrankungen wieder auf den ursprünglichen Stand
angehoben, d.h. insbesondere Wegfall der Zusatzkosten für einen Wechsel der Intendanz.
Bei Kontengruppe 42 (selbständige Gäste) zeigt sich der ursprünglich schon für das
vorangehende Jahr geplante Personalkostenrückgang für die Förderprojekte »Akzent Barock«
und »MörgensLab«, der sich in Folge der Corona-Pandemie und der damit einhergehenden
Änderungen im Projektverlauf zeitlich entsprechend nach hinten verschiebt, korrespondierend
mit den entsprechenden Erträgen (vgl. oben).
Die Fortschreibung der Personalkosten im Übrigen basiert auf den gedanklich fortgeführten
Prämissen, die auch die Grundlage für die Planwerte 2022/2023 bilden.



Sachaufwand
Bei Kontengruppe 50 (Lieferungen und Leistungen) ist der zusätzliche Aufwand für die
Fortsetzung des in der Spielzeit 2022/2023 voraussichtlich beginnenden Projekts zur
"Aufarbeitung der Geschichte des Stadttheater Aachen in der NS-Zeit" berücksichtigt.
Demgegenüber entlastend wirkt sich der für diese Kontengruppe erwartete Wegfall zusätzlicher
Kosten für Corona-Schutzmaßnahmen aus.
Darüber hinaus sollten die Bestrebungen, den derzeit rasant steigenden Rohstoffpreises durch
geänderte künstlerische Konzepte bei der Bühnenbildgestaltung zu begegnen, den
Kostenanstieg des Vorjahres bei Kontengruppe 54 zumindest teilweise kompensieren.
Bei Kontengruppe 57 fällt turnusmäßig wieder der mit entsprechenden Erträgen (vgl. oben)
korrespondierende Aufwand für die Chorbiennale an.

Vorlage E 46/47/0032/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 03.02.2022

Seite: 3/5

Zum übrigen Sachaufwand bestehen zum jetzigen Zeitpunkt keine Erkenntnisse, die eine
konkrete Anpassung der vorläufigen Planwerte im Detail rechtfertigen würden. Dies wird dann
im Rahmen der Aufstellung des („endgültigen“) Wirtschaftsplans 2023/24 erfolgen – in der
Hoffnung, dass sich hier dann der aktuelle Trend zur allgemeinen Preissteigerung nicht
nachhaltig niederschlagen wird.



Abschreibungen
Der Planwert für die Abschreibungen 2023/2024 ist nach demselben Prozedere ermittelt, wie im
Wirtschaftsplan 2022/2023, d.h. Werte aus der Simulationsrechnung auf den Stand des
Anlagevermögens zum 31.07.2021, in der auch entsprechende Auflösungen der für erhaltene
Investitionszuschüsse jeweils gebildeten bilanziellen Sonderposten berücksichtigt sind, zzgl. der
aus der Investitionsplanung 2021/2022 bis 2023/2024 kalkulierten Abschreibungen, ebenfalls
unter Berücksichtigung entsprechend kalkulierter Auflösungen von Sonderposten für erhaltene
Investitionszuschüsse.



Städt. Betriebskostenzuschuss (BKZ)
Der im vorliegenden Planentwurf für 2023/2024 berücksichtigte BKZ weicht in Summe um 200
TEuro von der bisherigen städtischen Haushaltsplanung ab, die bislang für die Zeit ab dem
Wirtschaftsjahr 2021/22 durchgängig keine Erhöhung des städtischen BKZ für das Theater
vorsieht.

Vermögensplan / Liquiditätsbedarf


Der Vermögensplan im Rahmen und zum Zeitpunkt der vorläufigen Wirtschaftsplanung ist wie
gewohnt seiner Natur nach als Budget-Planung zu verstehen. Eine Konkretisierung nach
einzelnen Investitionsmaßnahmen erfolgt regelmäßig erst im Rahmen der Aufstellung des
zugehörigen ("endgültigen") Wirtschaftsplans, um die Maßnahmen dann besser – weil zeitnäher
– am betrieblichen Bedarf orientieren und priorisieren zu können.
Dies gilt insbesondere auch für die Realisierung der Groß-Position "Erneuerung veraltete
Bühnentechnik (aus allg. Rücklage)", zu der die Wirtschaftsplanung der vorherigen Spielzeit
2022/2023 eine dezidierte Vorplanungsphase vorsieht.



Die im Rahmen der Projekte «Akzent Barock» und «MörgensLab» geplanten Investitionen
werden vollständig aus bewilligten Fördermitteln finanziert. Mögliche zeitliche Verlagerungen der
Realisierung in Folge einer sich ändernden Projektplanung würden durch gleichzeitige
Verschiebung des entsprechenden Investitionszuschusses nach vorheriger Abstimmung mit der
Bezirksregierung keinen zusätzlichen betrieblichen Finanzierungsbedarf auslösen.



Die liquiditätsmäßige Wirkung der für 2023/2024 insgesamt geplanten Investitionen ist in der
zeitgleich vorgelegten mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung dargestellt.

Vorlage E 46/47/0032/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 03.02.2022

Seite: 4/5

Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung bis 2024/2025
Die mittelfristige Planung im Rahmen der Vorläufigen Wirtschaftsplanung unterscheidet sich
naturgemäß nicht von derjenigen, die im Rahmen der zeitgleich vorgelegten Planung für das
vorherige Wirtschaftsjahr vorgelegt wird. Insofern wird auch an dieser Stelle auf die entsprechenden
Ausführungen in der dieser Vorlage vorangegangenen Vorlage zum Wirtschaftsplan für die Spielzeit
2022/2023 verwiesen.

Anlage/n:
V-WiPlan_23-24_E20211216.pdf

Vorlage E 46/47/0032/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 03.02.2022

Seite: 5/5

Stadttheater und Musikdir. Aachen (E 46/47) - Vorläuf. Wirtschaftsplan 2023/24
- Erfolgsplan Entwurf vom: 20.01.2022

Ergebniskonten
*
*
**
*
*
*
*
*
*
**
*
*
*
*
*
*
*
*
**
**

Umsatzerlöse
Sonstige Erträge
Summe Erträge
40 - Festes Personal
41 - Teilspielzeitbeschäftigte
42 - Selbstständige Gäste
43 - Beamte
44 - Versorgungsempfänger
49 - Sonstiger Personalaufwand
Summe Personalaufwand
50 - Lieferungen und Leistungen
51 - Überlassungsentgelte
52 - Marketing
53 - Musikal. Mat. & Rechte
54 - Ge- / Verbrauchsmat. Bühne
56 - Sonst. betr. Aufwand
57 - Gesond. Aufw. eig. Gastsp./-konz.
58 - Außerordentl. Aufwand
Summe Sachaufwand
Abschreibungen u. Zinsen

*** Betriebsergebnis vor städt. BKZ
*** Städt. BKZ
**** Betriebsergebnis nach städt. BKZ

Gesamtaufwendungen
Betriebseigene Erträge
Betriebseigene Aufwendungen

Vorläuf. IST
2020/21
(Stand: 07.12.21)

Plan
2021/22

Plan
2022/23

- 112.981 €
- 2.099.573 €
- 2.212.554 €
14.399.003 €
645.568 €
654.845 €
529.161 €
32.272 €
9.970 €
16.270.819 €
1.236.534 €
1.662.047 €
164.095 €
79.408 €
197.186 €
1.115.009 €
62.227 €
50.306 €
4.566.812 €
149.416 €

- 1.035.600 €
- 1.933.100 €
- 2.968.700 €
17.996.400 €
755.200 €
1.416.900 €
562.100 €
46.000 €
30.000 €
20.806.600 €
1.637.050 €
1.918.100 €
300.900 €
290.000 €
393.000 €
1.191.600 €
110.000 €
-- €
5.840.650 €
199.100 €

- 2.012.100 €
- 1.836.300 €
- 3.848.400 €
18.528.531 €
755.200 €
1.471.600 €
570.700 €
46.000 €
30.000 €
21.402.031 €
1.602.050 €
1.910.500 €
300.900 €
290.000 €
423.000 €
1.155.800 €
10.000 €
-- €
5.692.250 €
199.700 €

18.774.493 €
- 22.259.000 €

23.877.650 €
- 22.435.300 €

23.445.581 €
- 22.401.900 €

- 3.484.507 €

1.442.350 €

1.043.681 €

Vorl. Plan
2023/24
- 2.162.100 €
- 1.842.700 €
- 4.004.800 €
18.618.051 €
755.200 €
1.294.400 €
576.400 €
46.000 €
30.000 €
21.320.051 €
1.567.050 €
1.910.500 €
300.900 €
290.000 €
408.000 €
1.155.800 €
110.000 €
-- €
5.742.250 €
297.600 €
23.355.101 €
- 22.603.700 €
751.401 €
Kostendeckungsgrad
27.359.901,00 €
4.004.800,00 €
25.898.201,00 €
15,46%

∆ Vorl. Plan /
Plan Vorjahr
- 150.000 €
- 6.400 €
- 156.400 €
89.520 €
-- €
- 177.200 €
5.700 €
-- €
-- €
- 81.980 €
- 35.000 €
-- €
-- €
-- €
- 15.000 €
-- €
100.000 €
-- €
50.000 €
97.900 €
- 90.480 €
- 201.800 €
- 292.280 €

E 46/47 - Stadttheater und Musikdirektion Aachen
Vorläufiger Wirtschaftsplan 2023/24
- Vermögensplan (gem. § 16 EigVO NRW)
Entwurf: 20.01.2022

Investitionsausgaben
Baumaßnahmen:
- Sonstige Baumaßnahmen

10.000 €

Beschaffungsmaßnahmen:
- Erneuerung veraltete Bühnentechnik
- Planung Erneuerung veraltete Bühnentechnik (aus allg. Rücklage)

120.000 €
1.400.000 €

- Beschaffung Instrumente

10.000 €

- Beschaffung IT- Arbeitsplatzausstattung

10.000 €

- Sonstige Beschaffungen (inkl. GwG)

50.000 €

- Geförderte Investitionen im Projekt "Akzent Barock"

16.000 €

- Geförderte Investitionen im Projekt "Mörgens Lab"

-- €
1.616.000 €

Deckungsmittel
Invest.-Zuschuss für Projekt "Akzent Barock"

16.000 €

Invest.-Zuschuss für Projekt "Mörgens Lab"

-- €

Sonst. Invest.-Zuschuss

-- €

Deckungsmittel gemäß mittelfr. Finanzplan

1.600.000 €
1.616.000 €

E 46/47 - Stadttheater und Musikdirektion Aachen
Wirtschaftsplan 2022/23
- Mittelfristige Ergebnisplanung - (gem. § 18 EigVO NRW)

Entwurf: 20.01.2022

(Beträge in TEuro)
** Erträge
** Personalaufwand
** Sachaufwand
* "Alt"-AfA (lt. WiPlan bzw. AV-Bestand zum 31.07.2021)
* AfA aus neu geplanten Investitionen
** Abschreibungen (inkl. SoPo-Auflösung)
** Zinsen
*** Betriebsergebnis vor städt. BKZ
*** Städt. BKZ
**** Geplantes JA-Ergebnis

2020/21
(Vorläuf. IST)
- 2.212,6
16.270,9
4.566,7
149,4

2021/22

2022/23

2023/24

2024/25

149,4
0,0
18.774,4
- 22.259,0

- 2.968,7
20.806,6
5.840,7
165,1
33,0
198,1
1,0
23.877,7
- 22.435,3

- 3.848,4
21.402,0
5.692,3
133,0
65,7
198,7
1,0
23.445,6
- 22.401,9

- 4.004,8
21.320,1
5.742,3
111,5
185,1
296,6
1,0
23.355,2
- 22.603,7

- 4.054,8
21.517,8
5.662,3
97,3
230,1
327,4
1,0
23.453,7
- 22.803,7

- 3.484,6

1.442,4

1.043,7

751,5

650,0

7.459,2

6.016,8

4.973,1

4.221,6

3.571,6

Entw. allg. Rücklage zum jew. Periodenende:
(Rücklagenbestand lt. vorläuf. JA 2019/20: 3.974,6 TEuro)

- Mittelfristige Finanzplanung - (gem. § 18 EigVO NRW)
(Beträge in TEuro)
* Jahresüberschuss / -defizit nach BKZ (+/-)
* Abschreibungen / Zuschreibungen AV (+/-)
* Zunahme / Abnahme Rückstellungen (+/-)
* Zunahme / Abnahme Forderungen L&L (-/+)
* Zunahme / Abnahme Verbindlichkeiten L&L (+/-)
* sonst. zahlungsunwirksame Aufwendungen / Erträge (+/-)
* sonst. zahlungswirksame Posten (+/-)
** Operativer Cash-Flow
** Auszahlungen für Investitionen ins AV (-)
** Einzahlungen aus AV-Abgängen (+)
** Einzahlungen aus Invest.-Zuschüssen (+)
** Ein-/Auszahlungen aus/für Kreditaufnahme/-tilgung (+/-)
*** Netto Cash-Flow
*** Cashpool-Guthaben zu Periodenbeginn
**** Cashpool-Guthaben am Periodenende

2020/21
(Vorläuf. IST)
3.484,6
149,4
262,4
0,0
0,0
0,0
0,0
3.896,4
- 362,0
0,0
150,2
0,0
3.684,6
4.721,0
8.405,6

2021/22
- 1.442,4
198,1
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
- 1.244,3
- 210,0
0,0
0,0
0,0
- 1.454,3
8.405,6
6.951,3

2022/23
- 1.043,7
198,7
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
- 845,0
- 336,4
0,0
36,4
0,0
- 1.145,0
6.951,3
5.806,3

2023/24
- 751,5
296,6
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
- 454,9
- 1.616,0
0,0
16,0
0,0
- 2.054,9
5.806,3
3.751,4

2024/25
- 650,0
327,4
0,0
0,0
0,0
0,0
0,0
- 322,6
- 300,0
0,0
0,0
0,0
- 622,6
3.751,4
3.128,8