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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage
Federführende Dienststelle:
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und
Mobilitätsinfrastruktur
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:

FB 61/0304/WP18

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

22.12.2021
Dez. III / FB 61/300

Fortschreibung Nahverkehrsplan der Stadt Aachen
Ziele:

Klimarelevanz
keine

Beratungsfolge:
Datum
20.01.2022

Gremium
Mobilitätsausschuss

Zuständigkeit
Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Der Mobilitätsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis und beauftragt die
Verwaltung, den Nahverkehrsplan der Stadt Aachen fortzuschreiben.

Vorlage FB 61/0304/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 22.12.2021

Seite: 1/6

Finanzielle Auswirkungen
JA

NEIN
x

Investive

Ansatz

Auswirkungen

2022

Fortgeschrieb
ener Ansatz
2022

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

2023 ff.

2023 ff.

Gesamtbedarf (alt)

Gesamtbedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

- Verschlechterung

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

2022

Ertrag

Fortgeschrieb
ener Ansatz
2022

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

2023 ff.

2023 ff.

Folge-

Folgekosten (alt)

kosten
(neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben/

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Die Fortschreibung erfolgt durch die Verwaltung. Es fallen daher keine Kosten an.

Vorlage FB 61/0304/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 22.12.2021

Seite: 2/6

Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

groß

nicht ermittelbar

x
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering

mittel

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig
überwiegend (50% - 99%)
teilweise (1% - 49 %)

Vorlage FB 61/0304/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 22.12.2021

Seite: 3/6

nicht
x

nicht bekannt

Vorlage FB 61/0304/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 22.12.2021

Seite: 4/6

Erläuterungen:
Gemäß dem Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr in Nordrhein-Westfalen (ÖPNVG
NRW) haben Kreise, kreisfreie Städte und Zweckverbände als Aufgabenträger zur Sicherung und
Verbesserung des ÖPNV jeweils einen Nahverkehrsplan (NVP) aufzustellen und bei Bedarf
fortzuschreiben. Über den Nahverkehrsplan entscheidet nach § 9 (4) ÖPNVG NRW die
Vertretungskörperschaft des Aufgabenträgers.
Der aktuell gültige Nahverkehrsplan, 2. Fortschreibung 2015 wurde am 26.08.2015 vom Rat der Stadt
Aachen beschlossen. Die 1. Änderung 2018 hatte insbesondere das Ziel, die Angebotsstruktur
(Liniennetz) und das Angebotsprofil (Qualitätsanforderungen) für ein Zielnetz 2018 zu definieren. Das
Zielnetz 2018 bildete gleichzeitig die Basis für die im Dezember 2017 erfolgte Neuvergabe der ÖSPVLeistungen in der Stadt Aachen.
Die nun geplante Fortschreibung des Nahverkehrsplans soll den bisher geltenden Nahverkehrsplan,
fortführen.
Der Bedarf der Fortschreibung des NVP ergibt sich zum einen aus den gesetzlichen Vorgaben, die
Zielsetzung „Barrierefreiheit zum 1. Januar 2022“ im Nahverkehrsplan zu verankern: „Gemäß § 8 Abs.
3 Satz 3 PBefG hat der Nahverkehrsplan die Belange der in ihrer Mobilität oder sensorisch
eingeschränkten Menschen mit dem Ziel zu berücksichtigen, für die Nutzung des öffentlichen
Personennahverkehrs bis zum 1. Januar 2022 eine vollständige Barrierefreiheit zu erreichen bzw.
gemäß § 8 Abs. 3 Satz 4 Ausnahmen hiervon konkret zu nennen und zu begründen.“ Daran arbeitet
die Verwaltung bereits, gemäß Auftrag des Mobilitätsausschusses vom 30.09.2021. Dies war
notwendig, damit die genannte Frist zur Barrierefreiheit im NVP eingehalten werden kann.
Darüber hinaus hat die Fortschreibung das Ziel, die Angebote nachfrageorientiert weiterzuentwickeln,
gleichzeitig aber auch eine angemessene Grundversorgung zu gewährleisten. Durch eine
Optimierung der Netze und eine differenzierte Ausgestaltung der Angebote soll der ÖPNV im Gebiet
der Stadt Aachen bis in die Nachbarregionen gestärkt und für den Bürger*innen attraktiv gestaltet
werden.
Des Weiteren gibt der Nahverkehrsplan einen Ausblick auf die Gestaltung des Mobilitätsmarktes der
Zukunft. Dabei gilt es, neue attraktive Mobilitätsangebote zu schaffen und den ÖPNV stärker mit
anderen Mobilitätsdiensten wie beispielsweise dem Car- oder Bikesharing zu vernetzen. Auf diese
Weise sollen Synergien genutzt und Alternativen zur individuellen PKW-Nutzung gestärkt werden.
Hierzu zählen auch Angebote mit alternativen Antrieben im ÖPNV wie der Einsatz von Elektro- und
Wasserstoffbussen.
Der seit Jahren entwickelte E-Tarif ist gerade auf den Markt gekommen und muss ebenfalls im
Nahverkehrsplan aktuell und perspektivisch behandelt werden. Schließlich muss auch die zukünftige
Finanzierung des ÖPNV-Angebotes weiter untersucht und Lösungswege aufgezeigt werden.

Vorlage FB 61/0304/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 22.12.2021

Seite: 5/6

Denkbar ist eine modulare Bearbeitung und Aufstellung der Fortschreibung des Nahverkehrsplans.
Dabei haben die vorgenannten Belange der Barrierefreiheit sowie ein Abgleich des beauftragten
Angebotes Ende 2017 mit dem des heutigen Fahrplans eine hohe Priorität.

Vorlage FB 61/0304/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 22.12.2021

Seite: 6/6