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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage
Federführende Dienststelle:
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und
Mobilitätsinfrastruktur
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:

FB 61/0303/WP18

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

20.12.2021
Dez. III / FB 61/300

RS4 - Radschnellweg Euregio
Sachstandsbericht zu den Ergebnissen der UVS
Ziele:
Beratungsfolge:
Datum
12.01.2022
19.01.2022
19.01.2022
20.01.2022
22.02.2022
08.03.2022

Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Mobilitätsausschuss
Naturschutzbeirat
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz

Zuständigkeit
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Die Bezirksvertretung Aachen-Richterich nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Naturschutzbeirat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Vorlage FB 61/0303/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 21.12.2021

Seite: 1/7

Finanzielle Auswirkungen
JA

NEIN
X

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Gesamtbedarf (alt)

Gesamtbedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

- Verschlechterung

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Folge-

Folgekosten (alt)

kosten
(neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

- Verschlechterung

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Keine finanziellen Auswirkungen, da der betroffene Bereich in der Zuständigkeit des Landesbetriebs
Straßenbau NRW liegt

Vorlage FB 61/0303/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 21.12.2021

Seite: 2/7

Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

groß

nicht ermittelbar

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering

mittel

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Vorlage FB 61/0303/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 21.12.2021

Seite: 3/7

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig
überwiegend (50% - 99%)
teilweise (1% - 49 %)
X

nicht
nicht bekannt

Erläuterung zur Klimarelevanz:
Es handelt sich derzeit um eine reine Information.
Durch die unmittelbare Nähe der beiden unterschiedlichen Varianten ergibt sich aller Voraussicht nach
kein Unterschied in den Klimafolgen für die beiden Varianten.
Die Maßnahme liegt in der Zuständigkeit des Landesbetriebs Straßenbau NRW.

Vorlage FB 61/0303/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 21.12.2021

Seite: 4/7

Erläuterungen:
Anlass:
Für den Radschnellweg Euregio (RSW) wurde 2017 die Machbarkeitsstudie abgeschlossen. Alle
Projektpartner (Städte Herzogenrath und Aachen sowie die StädteRegion Aachen) haben im Sommer
2017 in ihren politischen Gremien die notwendigen Beschlüsse eingeholt. Anschließend fiel die
Federführung für das Projekt aufgrund der Änderung des Straßen- und Wegegesetzes in NRW an das
Land NRW. Nach Übernahme durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW liefen und laufen die
Planungsschritte nun in Analogie zu einer Landesstraßenplanung.
Für die Umsetzung des RSW muss daher in Teilbereichen eine Planfeststellung und für die gesamte
Strecke die vorgeschaltete Linienfindung durchgeführt werden. Dazu ist eine
Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) notwendig.
Die Zuständigkeit für die Linienfindung liegt beim Landesbetrieb Straßenbau NRW, der die
notwendigen Planungen im Rahmen einer Verwaltungsvereinbarung an die Projektgruppe aus den
Städte Herzogenrath und Aachen unter der Federführung der StädteRegion Aachen delegiert hat. Der
Landesbetrieb Straßenbau NRW und aus der Vereinbarung resultierend die Projektgruppe ist für die
Teile außerhalb der bebauten Ortslage auf Aachener Stadtgebiet zuständig, während die Stadt
Aachen alleine für die Planungen, die innerhalb der bebauten Ortslage liegen, verantwortlich ist.
Für die UVS für den RSW wird mittlerweile eine grundlegend weiter entwickelte Fassung erarbeitet.
Diese berücksichtigt gegenüber der Entwurfsfassung der UVS, die im Rahmen der
Machbarkeitsstudie erstellt und im Juni/Juli 2017 den politischen Gremien in Aachen (Sitzungsvorlage
FB61/0712/WP17; bitte verlinken auf : Vorlage (aachen.de)) vorgestellt wurde, zusätzliche
Anforderungen aus der zwischenzeitlich geänderten Umweltgesetzgebung (UVP-Gesetz) sowie einen
umfassenderen Vergleich der verschiedenen Varianten der Linienführung sowie weitere
Anforderungen, die sich durch den Übergang des Projektes an den Landesbetrieb Straßenbau NRW
ergeben haben.
Sachstand
Das beauftragte Büro arbeitet seit Juni 2014 mit Unterbrechungen an der UVS. Die Bearbeitung hat
sich u.a. aufgrund der o.a. geänderten Gesetzgebung und den veränderten Anforderungen immer
weiter verzögert. Darüber hinaus wurde der Abschluss der Arbeiten durch das beauftragte Büro immer
wieder verschoben und ist jetzt für März 2022 anvisiert.
Um eine rechtssichere und abschließende Entscheidung zur Linienfindung herbeizuführen, hat der
Landesbetrieb Straßenbau NRW als Träger des Linienfindungsverfahrens in Abstimmung mit dem
Ministerium für Verkehr des Landes NRW entschieden, dass alle Untervariantenvergleiche im
Rahmen der Linienfindung abgearbeitet und entschieden werden.
Auf Aachener Stadtgebiet gibt es zwei Bereiche, für die ein solcher Untervariantenvergleich notwendig
wird:
1) Richterich: längere Führung des RSW entlang der Bahntrasse zwischen Autobahnbrücke und
Bezirksamt oder Führung des RSW entlang der Bahntrasse zwischen DB-Brücke Horbacher
Straße und Bezirksamt oder Führung entlang der Roermonder Straße
Vorlage FB 61/0303/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 21.12.2021

Seite: 5/7

2) Kleingartenanlage Rütsch: Führung des RSW innerhalb der Kleingartenanlage am westlichen
Rand oder Führung des RSW unmittelbar westlich der Kleingartenanlage
Für den Punkt 1) ist zu erwarten, dass die Führung entlang der Roermonder Straße die
umweltverträglichste ist. Bisher gibt es noch keine belastbare Aussage zur Variantenentscheidung des
NRW Verkehrsministerium, ob eine andere Linie als die der Machbarkeitsstudie entlang der
Rormonder Straße präferiert wird.
Für den Punkt 2) Kleingartenanlage Rütsch deuten die nun zur Verfügung stehenden Unterlagen der
UVS bisher auf die Möglichkeit einer Anpassung gegenüber der Machbarkeitsstudie hin.
Mit der damaligen Sitzungsvorlage Vorlage (aachen.de) wurden in Aachen u.a. die Bezirksvertretung
Aachen Mitte am 21.06.2017, der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz am 11.07.2017 sowie der
Mobilitätsausschuss am 06.07.2017 und weitere Gremien darüber informiert, dass für die
Linienführung im Bereich der Kleingartenanlage Rütsch am Nordende der Rütscher Straße
verschiedene Varianten geprüft wurden. Als Ergebnis dieser Prüfung wurde die Variante unmittelbar
westlich der Kleingartenanlage (vgl. Anlage 1) präferiert, weil bei dieser Variante alle Kleingärten
erhalten werden können. Alternativ könnte der RSW innerhalb der Kleingartenanlage in westlicher
Randlage (vgl. Anlage 2) geführt werden. Dabei wären nach derzeitigem Erkenntnisstand insgesamt 7
Kleingärten betroffen. 5 Kleingärten könnten in etwa gleicher Größe unter Mitwirkung der Beteiligten
der Kleingartenanlage neu parzelliert werden und im Saldo müssten etwa zwei Kleingärten entfallen.
Die endgültige Entscheidung dazu sollte in den nachfolgenden Planungsstufen getroffen werden.
Bei der Erarbeitung der Linienfindungsunterlagen und der notwendigen Überarbeitung der UVS wurde
auch dieser Bereich in einem Untervariantenvergleich eingehender betrachtet und eine vergleichende
Bewertung beider Varianten für die relevanten, gesetzlich zu betrachtenden Schutzgüter (Mensch und
menschliche Gesundheit; Tiere, Pflanzen; Boden/Fläche; Klima und Luft, Landschaft, Kultur und
Sachgüter) durchgeführt, um die umweltschonendste Linienführung zu ermitteln. Im Ergebnis besitzt
die Variante innerhalb der Kleingartenanlage aus Umweltsicht Priorität gegenüber der Variante
unmittelbar westlich der Kleingartenanlage, da bei letzterer Variante ein wesentlich stärkerer Eingriff
vorliegt. Hierbei spielt insbesondere der deutlich geringere Verlust von Biotop- und
Biotopverbundflächen sowie von Feldgehölz und Lärmschutz-, Klima- und Immissionsschutzwald eine
Rolle. Der Eingriff in beiden Varianten ist ausgleichbar bzw. kompensierbar. Für die entfallenden
Kleingärten könnte bei Bedarf versucht werden, Ersatz auf benachbarten städtischen Grundstücken
zu schaffen.
In der Machbarkeitsstudie (2017) sprachen keine technischen und wirtschaftlichen Gründe gegen die
Variante innerhalb der Kleingartenanlage in westlicher Randlage. Sie wurde damals als
kostengünstiger eingeschätzt (vgl. Anlage 3). Bei den aktuellen vertiefenden Untersuchungen zur
Bautechnik und zu den Baukosten, die zur Erstellung der Unterlagen der Linienfindung notwendig
sind, zeichnet sich hier nach jetzigem Stand keine Änderung der Bewertung ab.

Vorlage FB 61/0303/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 21.12.2021

Seite: 6/7

Da sich an dieser Stelle eine Veränderung der Vorzugsvariante im Bereich der Kleingartenanlage
Rütsch gegenüber der Machbarkeitsstudie und somit der politischen Beschlusslage in Aachen
abzeichnet, möchte die Verwaltung im Sinne eines transparenten Verfahrens, auf diese mögliche
Veränderung bei der Linienfindung aktiv hinweisen und alle Beteiligten auf die Möglichkeit einer
Stellungnahme im Rahmen der Beteiligungen der Linienfindung aufmerksam machen.

Weiteres Vorgehen:
Nach der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 20.01.2022 wird zunächst die im weiteren
Verfahrensweg vom Landesbetrieb Straßenbau vorgesehene Abstimmung u.a. mit den
Umweltbehörden durchgeführt. Als weitere Beteiligte sind beispielsweise die Forst- und
Landwirtschaftsbehörde sowie die anerkannten Naturschutzvereinigungen zu nennen. Nach
Würdigung und ggfls. Einarbeitung der dabei eingegangenen Stellungnahmen und Beiträge wird die
UVS abgeschlossen. Die UVS ist ein wesentlicher Fachbeitrag zu den Unterlagen der Linienfindung.
Diese Unterlagen der Linienfindung liegen im Entwurf vor. Sie werden nach Fertigstellung der UVS
anschließend ggf. noch angepasst und dann fertig gestellt.
Im Anschluss erfolgt die Offenlage für das eigentliche Verfahren der Linienfindung. Der Start der
Offenlage wird zurzeit für das 2. Quartal 2022 erwartet. Mit der Offenlage der Unterlagen der
Linienfindung wird die UVS den Trägern öffentlicher Belange und allen interessierten Bürger*innen
öffentlich zugänglich gemacht und die Gelegenheit gegeben, Stellung zu den Unterlagen zu beziehen.
Auch diese ggf. auch erneuten Stellungnahmen werden gewürdigt, fachgerecht abgewogen und
können zu Änderungen der Vorplanung führen.
Finanzielle Auswirkungen
Keine

Anlage/n:
Anlage 1 - Variante RSW unmittelbar westlich der Kleingartenanlage Rütsch
Anlage 2 - Variante RSW innerhalb der Kleingartenanlage Rütsch in westlicher Randlage
Anlage 3 - Auszug aus der Machbarkeitsstudie 2017 zu Kleingartenanlage Rütsch

Vorlage FB 61/0303/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 21.12.2021

Seite: 7/7

Q:\PROJEKTE\80806s\13 Zeichnungen\02 Studie Vorplanung\80806s_V02-V05.dwg -

02.09.16-12:01

(Annahme)

Auftraggeber:

Projekt:

Gezeichnet:

Portillo Melchior, R.
52070 Aachen

Radschnellweg Euregio

Datum:

August 2016
Blatt Nr.:

Inhalt:

GE1.1
Gewerbepark Brand 48
52078 Aachen

1:500

(Umfahrung der Kleingartenanlage)

Parzellen Bestand

6
5

(Annahme)

4
4

3
2
1

02.09.16-11:58
Q:\PROJEKTE\80806s\13 Zeichnungen\02 Studie Vorplanung\80806s_V02-V05.dwg -

3
2

1

Auftraggeber:

Projekt:

Gezeichnet:

Portillo Melchior, R.
52070 Aachen

Radschnellweg Euregio

Datum:

September 2016
Blatt Nr.:

Inhalt:

GE1.2
Gewerbepark Brand 48
52078 Aachen

1:500

(Durchfahrung und Neuordnung der Kleingartenanlage)

MACHBARKEITSSTUDIE
zum Radschnellweg
Aachen – Herzogenrath/ Kerkrade/ Heerlen

Auftraggeber:
StädteRegion Aachen
Stadt Aachen
Stadt Herzogenrath

Projektpartner:
Gemeinde Heerlen (NL)
Gemeinde Kerkrade (NL)
Provinz Limburg (NL)
Parkstad Limburg (NL)

Verfasser:
Ingenieurbüro H. Berg & Partner GmbH
In Zusammenarbeit mit
Ingenieurbüro Doser
Ingenieurbüro Helmert

Streckenbeschreibung mit Führungselementen der ausgewählten Variante

Maßnahmen (Planung)
Ab der Nizzaallee ist geplant, den Radschnellweg in der Nebenanlage als Zweirichtungsradweg
fortzusetzen (siehe Abb. 41).
Nach der Festlegung der Vorzugsvariante durch die
politischen Gremien im Juni 2016 wurden im November
2016 den Kleingärtnern der Kleingartenanlage Rütsch die
bisherigen

Planungsideen

vorgestellt.

Anschließend

wurden die von den Kleingärtnern vorgeschlagenen
Alternativvarianten geprüft und mit den vorgesehenen
beiden Varianten verglichen.
Als Ergebnis dieser Prüfung wird die Variante unmittelbar
westlich

der

Kleingartenanlage

präferiert.

Hierdurch Abb. 41: Rütscher Straße
bleiben alle Gärten erhalten. Dazu ist jedoch ein Eingriff in (Zweirichtungsradweg)
den dortigen Böschungsbereich und Baumbestand erforderlich. In der weiteren Planung ist
nach gutachterlicher Bewertung des Biotopbereiches die genaue Trassenführung zu entwickeln.
Alternativ kann der Radschnellweg in Randlage innerhalb der Kleingartenanlage geführt
werden. Diese Variante ist kostengünstiger und schont die Biotopflächen, führt aber im Saldo
zum Verlust von etwa zwei Kleingärten und wird daher von den Kleingärtnern abgelehnt.
Im Grenzbereich der Kleingärten ist ein Sichtschutz zwischen Radweg und Kleingärten sinnvoll.
Der Bahndamm in Laurensberg wird über das geplante Brückenbauwerk (siehe Kap. 8 –
Ingenieurbauwerke) über Kohlscheider Straße und Toledoring erreicht. Auf dem Bahndamm
verläuft der Radweg weiter als Zweirichtungsradweg bis zur Straße Tittardsfeld. Die
Schlossparkstraße soll dabei über ein weiteres geplantes Brückenbauwerk planfrei gequert
werden.
Die Fußgänger werden über den Bahndamm und die
Brücken parallel mitgeführt. Hierdurch entsteht neben den
bereits vorhandenen Wegebeziehungen, die erhalten
bleiben,

eine

neue

fußläufige

Verbindung

zum

Naherholungsgebiet Lousberg.
Auf dem Bahndamm ist der vorhandene Gehweg „Weißer
Weg“

im

Dammkronenbereich

zu

versetzen.

Die

Aufenthalts- und Erholungsfunktion des Bahndamms soll
auf jeden Fall beibehalten und durch den Radschnellweg
nicht verdrängt werden. Zum Schutz der Fußgänger soll Abb. 42: Alter Bahndamm in Laurensberg

Machbarkeitsstudie Radschnellweg Euregio

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