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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage
Federführende Dienststelle:
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und
Mobilitätsinfrastruktur
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:

FB 61/0249/WP18

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

04.10.2021
Dez. III / FB 61/300

Zukünftige Mobilität in Burtscheid unter Berücksichtigung der
Engstelle Kapellenstraße/ Burtscheider Markt;
Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW
Ziele:
Beratungsfolge:
Datum
26.10.2021

Gremium
Bürgerforum

Zuständigkeit
Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Es verweist den Antrag zur
weiteren Beratung in die Bezirksvertretung Aachen-Mitte.

Vorlage FB 61/0249/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 20.10.2021

Seite: 1/7

Finanzielle Auswirkungen
JA

NEIN
x

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Gesamtbedarf (alt)

Gesamtbedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

- Verschlechterung

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Folge-

Folgekosten (alt)

kosten
(neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Vorlage FB 61/0249/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 20.10.2021

Seite: 2/7

Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

groß

nicht ermittelbar

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering

mittel

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig
überwiegend (50% - 99%)
teilweise (1% - 49 %)

Vorlage FB 61/0249/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 20.10.2021

Seite: 3/7

nicht
nicht bekannt

Vorlage FB 61/0249/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 20.10.2021

Seite: 4/7

Erläuterungen:
Anlass
Mit Antrag gem. § 24 GO NRW bittet der Arbeitskreis Mobilität der Quartiersentwicklung Burtscheid
und der Stadteilkonferenz Burtscheid zu prüfen, inwiefern die Interessen der unterschiedlichen
Verkehrsteilnehmenden im Hinblick auf die Bewegungssicherheit unter Berücksichtigung der Engstelle
Kapellenstraße/ Burtscheider Markt miteinander in Einklang gebracht werden können. Eine
umfassende Planung der Verkehrsinfrastruktur erscheine in Burtscheid als zwingend erforderlich, da
Radfahrende auf Grund mangelnder sicherer Alternativen trotz Fahrverbot die Fußgängerzone als
Durchgangsroute nutzen und der Zulieferverkehr das Verkehrsaufkommen im Bereich der
Fußgängerzone zusätzlich verstärke.
Heutige Situation und Ausblick
Die Erreichbarkeit des Standortes Burtscheid muss mit allen Verkehrsmitteln erhalten bleiben.
Dabei bedarf es im Sinne der anstehenden Mobilitätswende der Reduzierung des MIV und der
Stärkung des Umweltverbundes (ÖPNV, Fuß- und Radverkehr) durch ein gesamtstädtisches
modernes und zukunftszugewandtes Verkehrs- und Mobilitätskonzept. Dazu gehören auch eine
effiziente Nutzung von Parkplatzflächen vor dem Hintergrund der knappen Flächenverfügbarkeit sowie
intelligent angeordnete Mobilstationen mit Sharingangeboten und Mobility-Hubs, um die Lieferketten
für das Viertel nachhaltig und effizient zu organisieren.
Zurzeit fehlt eine attraktive Radverkehrsverbindung über die Kapellenstraße in die Innenstadt, da das
Radfahren in der Fußgängerzone untersagt ist. Es werden aber auch für diesen Bereich im Rahmen
der Erstellung eines gesamtstädtischen Radhauptnetzes die wichtigsten Radfahrbeziehungen
erarbeitet, um diese dann zu ertüchtigen. In der Vorlage zum Beschluss des Rad-Vorrang-Netzes
wurde 2019 z.B. formuliert: "Eine geeignete Routenführung für die Anbindung Burtscheids soll geprüft
und der Bezirksvertretung Aachen-Mitte sowie dem Mobilitätsauschuss separat als Rad-VorrangRoute zum Beschluss vorgelegt werden.". Im Gutachten zum Radhauptnetz der Stadt Aachen ist die
Verbindung des Stadteilzentrums Burtscheid mit dem Hauptzentrum entsprechend als
Aufgabenstellung formuliert. Im Rahmen des Entwurfsprozesses wird es in verschiedenen Stadien
Workshops mit Politik, Verbänden etc. geben, um letztendlich ein mit den Akteur*innen abgestimmtes
Netz zu erhalten. Das finale Gesamtnetz wird nach jetzigem Sachstand in der zweiten Jahreshälfte
2022 der Politik zur Beratung vorgelegt. Zwischenergebnisse, die ggfs. auch die Anbindung
Burtscheids betreffen, können vorgezogen kommuniziert werden.
Der „Südausgang Hauptbahnhof“ ist ein zentrales Projekt des Innenstadtkonzepts 2022. Neben der
verkehrsinfrastrukturellen Bedeutung können in diesem Projekt auf der Ebene der Stadtentwicklung
und Stadterneuerung die übergeordneten Netze des Fuß- und Radverkehrs und die Anbindung
Burtscheids verbessert werden. Der Planungsausschuss hat im Juni 2021 die Durchführung eines
Qualifizierungsverfahrens im Rahmen einer Mehrfachbeauftragung beschlossen. Ziel ist es, die
komplexe Planungsaufgabe hinsichtlich der verkehrlichen, der städtebaulich-räumlichen, der
architektonischen und platzgestalterischen Aspekte qualitätvoll zu lösen. Die Inangriffnahme des
Qualifizierungsverfahrens wird für 2022 vorbereitet.
Vorlage FB 61/0249/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 20.10.2021

Seite: 5/7

In einem weiteren kooperativen Planungsprozess sollen Leitbilder für die städtebaulich-räumliche
Entwicklung des Kur- und Rehastandorts Burtscheid erarbeitet werden. Auf der Grundlage der
Beschlüsse des Planungsausschusses hat die Verwaltung hierfür ein bürger*innenbeteiligtes
Werkstattverfahren vorbereitet, an dem insgesamt drei interdisziplinär besetzte Planungsteams
teilnehmen. Das Werkstattverfahren sieht zum Auftakt (Ende November 2021) eine viertägige
kooperative Planungswerkstatt vor. Nach einer öffentlichen Zwischenpräsentation und darauf
aufbauend mehrwöchigen Arbeitsphase werden die abschließenden Entwurfsarbeiten der
Planungsteams im I. Quartal 2022 öffentlich vorgestellt und diskutiert. Die Auslobung für das
Werkstattverfahren wird Anfang November 2021 im Planungsausschuss behandelt. Aus dem Ergebnis
der bisherigen Öffentlichkeitsbeteiligung besteht ein starker Wunsch nach einer fahrradfreundlichen
Durchquerung Burtscheids und einer Verbesserung für den Fußverkehr. Die Verbesserung der
Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raums, insbesondere die Neugestaltung der Fußgängerzone, ist
ebenfalls ein wichtiges Thema.
In der Fußgängerzone Burtscheids ist Liefern und Laden bereits heute zeitlich beschränkt.
Insbesondere Paketlieferdienste, zum Teil aber auch Einkaufende missachten jedoch häufiger das
Einfahrverbot außerhalb dieser Zeiten. Städtische Überwachungskräfte ahnden die Verstöße
regelmäßig. Größere Einzelhandelsläden, die in der Kapellenstraße ansässig sind, werden nicht über
die Fußgängerzone, sondern von der rückwärtigen Seite beliefert. Fahrtwege des Lieferverkehrs
werden durch bauliche Unterbindung von Durchgangsverkehr an der Engstelle Kapellenstraße /
Burtscheider Markt minimiert. Interessenkonflikte von Verkehrsteilnehmenden in Fußgängerzonen
werden aber auch in Zukunft weiterhin grundsätzlich bestehen bleiben.
Bezüglich der allgemeinen Parkraumsituation wurde im November 2020 die Nacherhebung in der
Bewohnerparkzone „BU2“ (Viehhofstraße) durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen im
Bewohnerparkbereich „BU2“ einen minimalen Rückgang des Motorisierungsgrades von 0,2 % in den
letzten 3 Jahren, während sich der Motorisierungsgrad im Bundesgebiet gegenüber 2017 um 2,5%
erhöht hat (und im Bereich der StädteRegion Aachen um 2,8 %). Die Gegenüberstellung der
Gesamtauswertung der Parkraumauslastung mit der Voruntersuchung von 2017 zeigt zu allen
Zeitschritten einen deutlichen Rückgang, einen Anstieg der Bewohnerfahrzeuge und einen Rückgang
der Fremdnutzung. Die Gesamtauslastung liegt im Tagesverlauf relativ schwankungsarm zwischen 64
und 72 % auf dem verfügbaren Parkraumangebot und erhöht sich infolge nicht ordnungsgemäß
abgestellter Fahrzeuge, die außerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche erhoben wurden, um 2,8 bis
4,0 %. Die Auslastung liegt damit deutlich unter der 2017 festgestellten Auslastung von
durchschnittlich 89 %. Weitere Bewohnerparkzonen sind im Süden Burtscheids geplant. Die
Verwaltung geht davon aus, dass im Jahr 2022 die Planungsarbeiten für die zukünftigen Zonen "BU5"
(Malmedyer Straße) und "Erz" (Erzbergerallee) und im Anschluss daran die Arbeiten der Zone "BU4"
(Kalverbenden) im Jahr 2023 begonnen und damit eine weitere Reduzierung des ruhenden Verkehrs
erreicht werden kann.

Vorlage FB 61/0249/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 20.10.2021

Seite: 6/7

Anlage/n:
Bürgerantrag des AK Mobilität der Quartiersentwicklung Burtscheid und Stadtteilkonferenz Burtscheid

Vorlage FB 61/0249/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 20.10.2021

Seite: 7/7