Navigation überspringen

Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage
Federführende Dienststelle:
FB 02 - Fachbereich Wirtschaft, Wissenschaft,
Digitalisierung und Europa
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:

FB 02/0119/WP18

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

22.12.2021
FB 02

Sachstand Zensus 2022
Ziele:
Beratungsfolge:
Datum
25.01.2022

Gremium
Zuständigkeit
Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Regionalentwicklung Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Wirtschaft und Regionalentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum
Sachstand Zensus 2022 zur Kenntnis.

Vorlage FB 02/0119/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 07.01.2022

Seite: 1/5

Finanzielle Auswirkungen
JA

NEIN
X

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Gesamtbedarf (alt)

Gesamtbedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

- Verschlechterung

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Folge-

Folgekosten (alt)

kosten
(neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig
X

Vorlage FB 02/0119/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 07.01.2022

Seite: 2/5

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering

mittel

groß

nicht ermittelbar
X

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig
X

Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig
überwiegend (50% - 99%)
teilweise (1% - 49 %)
nicht
nicht bekannt

Vorlage FB 02/0119/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 07.01.2022

Seite: 3/5

Sachstand Zensus 2022
Zensus 2022 - die Aufgabe der Stadtverwaltung Aachen
Der Zensus 2022 ist eine registergestützte und um eine zusätzliche Stichprobe ergänzte
Volkszählung, einschließlich einer Vollerhebung in Sonderbereichen sowie einer Gebäude- und
Wohnungszählung mit Stichtag am 15. Mai 2022. Die letzte Volkszählung im Jahr 2011 ergab in der
Stadt Aachen Diskrepanzen zwischen den Einwohnerzahlen des Melderegisters und den durch das
Land NRW ermittelten Zahlen. Um gesicherte Daten aus den Melderegistern stichprobenartig zu
überprüfen, werden bundesweit Erhebungsstellen mit der Aufgabe der stichprobenartigen
Haushaltsbefragung betraut. Der Zensus 2022 beruht auf einer EU-Richtline (EG) Nr. 763/2008 und
deren Umsetzung im Zensusgesetz des Bundes (ZensVorbG 2022 und ZensG 2022) und den
dazugehörigen länderspezifischen Umsetzungen, für Aachen gilt das Zensusausführungsgesetz NRW
2022 (ZensG 2022 AG NRW). Die Stadtverwaltung Aachen übernimmt mit dieser Aufgabe auch die
Verantwortung für die Erhebung in allen übrigen Kommunen der StädteRegion.
Meilensteine des Zensus 2022
Ab Anfang 2022 wird neben der Erhebungsstellen-Leitung zusätzliches Personal eingestellt, bis im
April die Erhebungsstelle vollbesetzt sein wird. Parallel hierzu erfolgt die Rekrutierung,
Verpflichtungserklärungen, Schulungen und Ausstattung von ca. 400 Erhebungsbeauftragten (EB), die
die Interviews in den Haushalten durchführen. Ab dem Stichtag, 15. Mai 2022, beginnen die
Haushaltsbefragungen durch ebendiese EBs. Zeitgleich erfolgt die Eingabe der Ergebnisse durch
geschulte Sachbearbeiter*innen im abgeschotteten Bereich der Erhebungsstelle (UG
Verwaltungsgebäude Blücherplatz). Ab September 2022 wird das Personal wieder schrittweise
abgebaut. Die Erhebungsstelle bleibt bis März 2023 bestehen. Die Ergebnisse des Zensus sollen
bundesweit im November 2023 durch das Statistische Bundesamt veröffentlicht werden.
Einrichtung der Erhebungsstelle für die StädteRegion
Die Erhebungsstelle, die von der Stadt Aachen eingerichtet wurde, ist für das gesamte Gebiet der
StädteRegion einschließlich der Stadt Aachen zuständig. Dies ist durch die oben genannten öffentlichrechtlichen Vereinbarungen geregelt. Die dafür notwendigen Beschlüsse wurden vom Rat der Stadt
am 19.02.2020 gefasst (Vorlagen Nr. FB 02/0196/WP17 und FB 02/0197/WP17) und am 01.09.2021
(FB 02/0079/WP18) bestätigt. Der Städteregionstag hat die öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen am
29.09.2021 bestätigt (2021/0416). Die gefassten Beschlüsse wurden der Bezirksregierung zugestellt.
Bereits abgeschlossene Aufgaben in der Erhebungsstelle (EHST) durch FB02/200:


Einrichtung, Abschottung und erste Inbetriebnahme der Erhebungsstelle (EHST)



Beschaffung der IT-Infrastruktur, sowie Inbetriebnahme der ersten IT-Arbeitsplätze



Einstellung des stellvertretenden Erhebungsstellenleiters und IT-Ansprechpartners



Anmeldungen/Berechtigungen seitens der zentralen Landes-Erhebungsstelle IT.NRW-Zensus



Durchführung der Grundlagenschulungen für Multiplikatoren/Verantwortliche



Teilnahme an interkommunalen Arbeitsgruppen zum Erfahrungsaustausch und Hilfestellungen



Erstellung eines grundlegendes Sicherheitskonzeptes

Vorlage FB 02/0119/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 07.01.2022

Seite: 4/5

Zentrale noch anliegende Aufgaben zur Vervollständigung der Erhebungsstelle:


Einstellung Personal (EHST-Leitung, Sachbearbeiter*innen)



Vorbereitungen der Schulungen für die Erhebungsbeauftragte/Interviewer*innen



Rekrutierung Erhebungsbeauftragte/Interviewer*innen
(inkl. Verpflichtungserklärungen, Schulungen und Ausstattung)



Abschluss der Infrastruktureinrichtung in der EHST Verwaltungsgebäude Blücherplatz 43



Logistische Lösungen für die Ausstattung umfangreicher Materialien von der IT.NRW
(Erhebungsbögen für Erhebungsbeauftragte/Interviewer*innen)

Vorlage FB 02/0119/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 07.01.2022

Seite: 5/5