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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage

Vorlage-Nr:

BA 1/0060/WP18

Federführende Dienststelle:
B 1 - Bezirksamt Aachen-Brand
Beteiligte Dienststelle/n:

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

12.11.2021

Mitteilungen der Verwaltung
Verbreiterung Vennbahnweg zwischen Trierer Straße und
Rombachstraße
Schreiben vom Dezernat Stadtentwicklung, Bau und Mobilität
vom 03.11.2021
Ziele:
Beratungsfolge:
Datum
01.12.2021

Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Brand

Zuständigkeit
Kenntnisnahme

O. g. Mitteilung ist als Anlage beigefügt.

Vorlage BA 1/0060/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 15.12.2021

Seite: 1/1

Stadt Aachen
Die Oberbürgermeisterin

Datum: 03.11.2021
Bearbeitung: Dez. III / FB 61/720

Mitteilung der Verwaltung
für die Sitzung Bezirksvertretung Aachen-Brand am 01.12.2021

Verbreiterung Vennbahnweg zwischen Trierer Straße und Rombachstraße Ausführungsplanung
Der Planungsbeschluss vom 05.12.2018 zur Wegeverbreiterung der Vennbahntrasse zwischen Trierer
Straße und Rombachstraße (Vorlage Nr. FB36/0327/WP17) zeigte den zum damaligen Zeitpunkt
vorgesehenen Verlauf der Wegeverbindung. Die Bezirksvertretung Brand legte in ihrer Sitzung vom
08.09.2021 diese Wegeverbindung für die weiteren Planungen der Verbreiterung des Vennbahnweges
sowie des Pocketparks als verbindliche Korridore fest. Die Verwaltung wurde zudem beauftragt, die
Ausführungsplanungen spätestens im Rahmen der Novembersitzung der Bezirksvertretung zur
Entscheidung vorzulegen.
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
Die Ausführungsplanung für die Verbreiterung der Vennbahntrasse zwischen Trierer Straße und
Rombachstraße befindet sich aktuell noch in der Bearbeitung. Derzeit werden weitere
Untersuchungen im Rahmen des Themas Baumschutz ausgeschrieben, da die mit dem
Planungsbeschluss vorgestellten Trassenverläufe, sowie mögliche Alternativen zum Teil erheblich in
den Kronen-Trauf-Bereich der Bestandsbäume hineinragen. Dies betrifft insbesondere den
Anschlussbereich der Rombachstraße und westlichere Abschnitte, in denen geschützte Bäume
vorhanden sind. Sobald diese Untersuchungen abgeschlossen sind, kann die Ausführungsplanung zur
Verbreiterung des Vennbahnweges finalisiert vorgelegt werden.
Die Verwaltung weist darauf hin, dass davon auszugehen ist, dass der im Jahr 2018 beschlossene
Korridor zur Wegeführung teilweise (aufgrund von geschützten Bäumen) angepasst werden muss.
Von diesen Anpassungen ist die Wegeführung im Bereich des geplanten Pocketparks nicht betroffen.
Die Ausführungsplanung zum Pocketpark kann daher losgelöst von der noch abzuschließenden
Ausführungsplanung der Vennbahnweg-Verbreiterung betrachtet werden. Weitere verwaltungsinterne
Abstimmungen wie z.B. zur Beleuchtung im Bereich des Parks finden aktuell statt.
Aufgrund der hohen Arbeitsauslastung des Bereichs FB 61/700, insbesondere da weitere
Förderprojekte mit Fristablauf dringend vorangetrieben werden müssen, wird der
Ausführungsbeschluss erst im Laufe des Jahres 2022 zur Entscheidung eingebracht werden können.

In Vertretung
(Frauke Burgdorff)
Beigeordnete