Der Oberbürgermeister
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Recht und Versicherung
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 30/0023/WP17
öffentlich
21.09.2017
Herr Hannen
Wahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk AachenBrand:
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
15.11.2017
Bezirksvertretung Aachen-Brand
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag der Verwaltung wird Herr Heinrich Reiß, Niederforstbacher Str. 24, 52078 Aachen, für
die Dauer von 5 Jahren als Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Aachen-Brand gewählt.
In Vertretung
(Grehling)
Vorlage FB 30/0023/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.12.2017
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Keine finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 30/0023/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.12.2017
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Erläuterungen:
Das Amtsgericht Aachen hat mit Wirkung zum 30. 07. 2017 die Amtsniederlegung des ehemaligen
Schiedsmannes Erich Hoffmann für das Schiedsamt Aachen-Brand genehmigt.
Auf der Suche nach einem Nachfolger/einer Nachfolgerin für die ehrenamtliche Tätigkeit der
Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Aachen-Brand bekundete der im Gebäudemanagement der
Stadt Aachen beschäftigte Beamte, Herr Heinrich Reiß, sein Interesse an der Ausübung der
ehrenamtlichen Tätigkeit als Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Aachen-Brand.
Zwischenzeitlich erklärte sich Herr Reiß auch schriftlich dazu bereit, im Falle einer Wahl durch die
Bezirksvertretung Aachen-Brand, die ehrenamtliche Tätigkeit der Schiedsperson zu übernehmen.
Herr Reiß wurde daraufhin vom Fachbereich Recht zu einer persönlichen Vorstellung in der Sitzung
der Bezirksvertretung schriftlich eingeladen.
Nach § 21 Ziffer 30 der Zuständigkeitsordnung der Stadt Aachen sind die Bezirksvertretungen für die
Entscheidung über die Wahl der Schiedspersonen zuständig.
Seitens der Verwaltung wird nach vorheriger Rücksprache mit dem Vorsitzenden der
Bezirksvereinigung Aachen des BDS e.V. (Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen),
Herrn Hans Josef Schmitz, vorgeschlagen, Herrn Heinrich Reiß, der mit einer Wahl einverstanden ist,
gemäß § 3 Schiedsamtsgesetz Nordrhein-Westfalen (SchAG NRW) für die Dauer von 5 Jahren als
Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Aachen-Brand zu wählen.
Anlage/n:
Keine
Vorlage FB 30/0023/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.12.2017
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