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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Verwaltungsleitung
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 01/0242/WP17
öffentlich
20.01.2017

Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates der
Stadt Aachen vom 21.12.2016 (nichtöffentlicher Teil):
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

25.01.2017

Rat

Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt genehmigt die Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt vom 21.12.2016
(nichtöffentlicher Teil).

Vorlage FB 01/0242/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 23.01.2017

Seite: 1/2

Anlage/n:
Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt vom 21.12.2016 (nichtöffentlicher Teil).

Vorlage FB 01/0242/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 23.01.2017

Seite: 2/2

Nichtöffentlicher Teil

zu 1

Eröffnung der nichtöffentlichen Sitzung:

Der Oberbürgermeister stellt fest, dass keine Anträge auf Änderung der nichtöffenltichen Sitzung
vorliegen.

zu 2

Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt vom 23.11.2016
(nichtöffentlicher Teil):
Vorlage: FB 01/0215/WP17

Beschluss:
Der Rat der Stadt genehmigt einstimmig die Niederschrift über die Sitzung des Rates der Stadt vom
23.11.2016 (nichtöffentlicher Teil).

zu 3

Bericht aus der Vertretung der Stadt in Unternehmen und Einrichtungen:

Der Oberbürgermeister verweist auf die in der Vorlage enthaltenen Informationen zum Weiterbetrieb der
MVA Weisweiler, insbesondere aber auf den Termin am 10.02.2017, bei dem aller Voraussicht nach im
Energeticon noch mal eine Informationsveranstaltung über die genauen Vertragsgestaltungen stattfinden
werde. Er wolle betonen, dass mit diesen Verträgen nicht das Ende der Diskussion erreicht sei, sondern
man sich alsdann zügig mit der Fortsetzung über die nach Vertragsende folgenden Zeiten
auseinandersetzen werde.

Ratsherr Pütz, Vorsitzender der Piraten-Fraktion, erklärt sich nach all den intensiven Diskussionen
enttäuscht, dass dem Rat der Stadt lediglich kurz vor Fristende eine einseitige Tischvorlage vorgelegt
werde, zumal die Verträge alles andere als zufriedenstellend seien. Das jetzige Ergebnis sei
erschütternd.

Der Oberbürgermeister bittet darum, die Vorlage im Kontext von vielen Dokumenten zu sehen, die
seitens der Verwaltung vorgelegt worden seien und vor dem Hintergrund, dass
Unternehmensentscheidungen zu treffen seien, die sich in das komplexe Gesamtgefüge einzupassen
haben. Der Prozess sei schlicht jetzt für diese Phase abgeschlossen, so dass es lediglich wichtig sei, den
Sachstand noch mal auf den Punkt zu bringen. Derzeit gehe es eher um Verfahrensfragen und um die
Klärung, welche Gespräche nun zu führen seien. Sinn der Vorlage sei eine reine Information des
Zwischenstandes und nicht die Aufarbeitung des Gesamtvorgangs.

Rat/27/WP.17

Ausdruck vom: 20.01.2017
Seite: 42/50

zu 4

Bürgschaftsangelegenheiten:

Dieser Tagesordnungspunkt entfällt.

zu 5

Aachener Kreuz Merzbrück GmbH & Co. KG und Aachener Kreuz Merzbrück Verwaltungs
GmbH: Wiedereintrittsoption der Stadt Aachen
Vorlage: B 06/0059/WP17

Ratsherr Schultheis, SPD-Fraktion, erklärt, dass man gerne die Entscheidung noch länger offengehalten
hätte und es auch Bemühungen der Verwaltung gegeben habe, eine Verlängerung der Option zu
erreichen. Diese Option sei aber seitens der Gesellschafter nicht gewährt worden, wobei die Motivlage
nicht klar sei, sich aber sicherlich noch zeigen werde. Die SPD-Fraktion bitte darum, den folgenden,
geänderten Beschlussvorschlag zu beschließen: „Der Rat der Stadt nimmt die Erläuterungen der
Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die Wiedereintrittsoption in die Aachener Kreuz Merzbrück
GmbH & Co. KG und Aachener Kreuz Merzbrück Verwaltungs GmbH zum 31.12.2016 auslaufen zu
lassen, da eine Verlängerung der Option durch die Gesellschafter der AKM nicht gewährt wurde. Der Rat
der Stadt Aachen beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit allen beteiligten kommunalen Partnern
sowie der RWTH Aachen und der FH Aachen Gespräche mit dem Ziel der Einrichtung eines Clusters
zum Thema Luft und Raumfahrt auf dem Gelände der Aachener Kreuz Merzbrück GmbH zu führen.“

Ratsherr Rau, Fraktion Die Grünen, beanstandet die mündliche Einbringung des Antrages. Auch
erschließe sich ihm der Zusammenhang nicht, gehe es doch hier ausschließlich um die Frage der
Optionswahrnehmung. Über den Rest habe der Ausschuss für Arbeit, Wirtschaft und Wissenschaft als
Fachausschuss zu beraten.

Der Oberbürgermeister hält eine solche Verknüpfung der Themen durchaus für nachvollziehbar.
Schließlich offenbare der Wiedereintritt im Sinne aller Partner die Möglichkeit der Nutzung der Position
der Stadt Aachen, um eine Verbindung zum Campus herzustellen und ein Luftfahrtprojekt zwischen
Forschung, Entwicklung und Wirtschaft in der Stadt entstehen zu lassen. Das funktioniere jedoch nur,
wenn es mit Merzbrück funktioniere.

Ratsherr Baal, Vorsitzender der CDU-Fraktion, sieht kein Problem in einer getrennten Abstimmung des
Beschlussvorschlages, sei doch offensichtlich, dass nicht jeder mit diesem einverstanden sei. Das Thema
des Wiedereintritts in die AKM sei aber im Wesentlichen vor dem Hintergrund diskutiert worden, eine
Ansiedlung des von Ratsherrn Schultheis benannten Clusters in Würselen-Merzbrück zu befördern. Man
sei zu dem Ergebnis gekommen, dass dafür die Übernahme von Gesellschafterrisiken nicht erforderlich
sei, weil die Position, die man in der Gesellschaft übernehmen würde, nicht hinreichend wäre, um alleine
Vorhaben durchzusetzen.

Ratsfrau Begolli Fraktion Die Linke, schließt sich den Ausführungen von Ratsherrn Rau an. Es sei auch
nach ihrem Empfinden ungeeignet, den vorliegenden Beschluss mit einem Cluster der RWTH auf dem
Rat/27/WP.17

Ausdruck vom: 20.01.2017
Seite: 43/50

Kreuz Merzbrück zu verknüpfen. Es handele sich hier durchaus nicht um eine Frage, die ad hoc getroffen
werden könne, zumal es möglich gewesen wäre, den anderen Fraktionen diesen Antrag vor der Sitzung
zur Kenntnisnahme zu übermitteln. Hieran werde deutlich, dass zunehmend von der Kultur des
Miteinanders und des miteinander Kommunizierens abgewichen werde.

Ratsherr Fischer, Fraktion Die Grünen, erklärt sich völlig überrascht und sieht sich überhaupt nicht
vorbereitet, einen solchen Beschluss zu fassen, weil es kein vorbereitendes Papier gegeben habe. Er
beantrage deshalb die getrennte Abstimmung der beiden Beschlussteile.

Ratsherr Pütz, Vorsitzender der Piraten-Fraktion, sieht sich nicht im Stande, den Antrag inhaltlich zu
bewerten. Es sei sicher, dass die Große Koalition ihren Beschlussvorschlag aufgrund der
Mehrheitsverhältnisse durchsetzen könne, er sei jedoch der Meinung, dass Entscheidungen vom Rat in
seiner Gesamtheit getragen werden sollten. Er trage gerne eine demokratisch abgestimmte
Entscheidungen mit, hier fehle ihm jedoch die Hintergrundinformation.

Für Ratsherrn Schultheis, SPD-Fraktion, ist die Aufregung nicht nachvollziehbar. Es gehe hier lediglich
darum, zu einem guten und richtigen Zeitpunkt Gespräche aufzunehmen und Zukunftsoptionen für die
Stadt und die Region offenzuhalten. Es bestehe durchaus ein inhaltlicher Zusammenhang zu dem ersten
Teil. Gleichwohl stimme er der Verfahrensweise der getrennten Abstimmung zu.
Es gehe einfach um die Frage, ob man eine Beteiligung brauche oder nicht, wenn man solche Gespräche
führe. Nun gebe es auf dem Gelände ja eine erweiterte Struktur verschiedener Gesellschaften, die dabei
hilfreich sein könnten. Insofern sei er der Meinung, dass man durchaus einen Versuch ohne direkte
Beteiligung starten könne, indem man die Option ziehe.

Ratsherr Servos, Vorsitzender der SPD-Fraktion, erachtet es nicht als richtig, die Themen nicht im
Zusammenhang zu betrachten. In der Tat diskutiere man über die Beteiligung an einer Gesellschaft.
Diese Beteiligung habe man in der Fraktion vorbesprochen und sei zu dem Ergebnis gelangt, dass eine
inhaltliche Ausrichtung des neu entstehenden Areals und Festlegung auf bestimmte Dinge vor allem den
Mehrwert mit sich bringe, z.B. an der Stelle ein Campus-Cluster verstärkt durchzusetzen. Hierbei handele
es sich um ein ganz normales Beratungsergebnis zu einem Punkt, das mitnichten vorab mit allen
Fraktionen abzustimmen sei.

Ratsherr Pilgram, Fraktion Die Grünen, richtet die Frage an das zuständige Dezernat, ob es zu diesem
Thema einen Sachstand gebe, über den man dann hier heute berichten könne.

Ratsherr Helg, Vorsitzender der FDP-Fraktion, erklärt sich inhaltlich als nicht abgeneigt, an dieser Stelle
ein Cluster anzusiedeln, die Vorlage benenne aber eindeutig die Wiedereintrittsoption der Stadt Aachen.
Das, was hier zusätzlich beantragt werde, sei eindeutig ein Aluid, das nicht auf der Tagesordnung zu
finden sei. Zur Beratung sei ein entsprechender Antrag zu stellen und noch mal unter den
demokratischen Gepflogenheiten dieses Souveräns, des Rates der Stadt Aachen, auch allen Fraktionen
zur Diskussion zu stellen. Das Einbringen eines solchen Antrages auf die letzte Sekunde halte er jedoch
für nicht gangbar.
Rat/27/WP.17

Ausdruck vom: 20.01.2017
Seite: 44/50

Ratsherr Deumens, Vorsitzender der Fraktion Die Linke, konstatiert, dass es sehr wohl um eine
Entscheidung gehe, nämlich um die, Gespräche zu diesem Cluster zu führen. Hier sei es doch durchaus
sinnvoll, alle Fraktionen über eine Vorlage auf den gleichen Informationsstand zu bringen, um dann
gemeinsam hierüber zu beraten. Auch er halte den Weg über einen offiziellen Antrag, der im
Fachausschuss diskutiert werde, für die bessere Lösung.

Ratsherr Baal, Vorsitzender der CDU-Fraktion, räumt ein, dass man die Thematik vorab hätte
besprechen können. Nichtsdestotrotz wolle er auf den Inhalt des Antrages hinweisen. Teil eins beinhalte
im Kern nichts anderes als die Zustimmung zum Beschlussentwurf der Verwaltung. Teil zwei beinhalte
das Führen von Gesprächen mit der RWTH und mit Würselen über die Frage der Ansiedlung eines
solchen Clusters. Man sei der Meinung, dass es vielleicht in der Wirkung in die RWTH, in die
Fachhochschule hinein und in der Wirkung auf den Bau- und Liegenschaftsbetrieb, der hier mitwirken
müsse, ein stärkeres Signal sei, wenn der Oberbürgermeister mit der Rückendeckung des Rates arbeite.
Man sei aber auch gerne bereit, über den zweiten Teil in der Hauptausschusssitzung am 25.01.2017 zu
beraten, sofern hier heute die Vertagung wegen weiteren Beratungsbedarfs angemeldet werde.

Ratsherr Pütz, Vorsitzender der Piraten-Fraktion, erklärt, dass die Wiedereintrittsoption schon in einigen
Ausschüssen debattiert worden sei, nie aber im Zusammenhang mit dem Cluster. Der Oberbürgermeister
sei hierzu bereits in Gesprächen, von daher verstehe er den Zeitdruck nicht. Zudem gebe es keinerlei
schriftliche Informationen hierzu. Andere Tagesordnungspunkte würden aufgrund dessen ebenfalls
vertagt werden.

Der Oberbürgermeister erklärt, dass es Gespräche hierzu gebe, diese aber keinerlei Entscheidungsreife
hätten.

Ratsherr Mohr, Allianz für Aachen, schließt sich dem Vorschlag der Beratung des zweiten Teil des
Antrages im Hauptausschuss an.

Ratsherr Rau, Fraktion Die Grünen, beantragt die Vertagung des zweiten Teils des von Ratsherrn
Schultheis vorgetragenen Antrages auf die nächste Sitzung des Hauptausschusses am 25.01.2017. So
sei eine seriöse Beratung möglich und der erste Teil könne zum Abschluss gebracht werden.

Ratsherr Pilgram, Fraktion Die Grünen, erinnert an seine Bitte der Sachstandsinformation.

Der Oberbürgermeister führt aus, dass er in Kenntnis darüber sei, dass sowohl seitens der
Fachhochschule als auch seitens der RWTH Projekte und Planungen im Bereich Luftverkehr, elektrische
Antriebe, Leichtbauflugzeuge und autonomes Fliegen in Aachen gebe. Details seien ihm jedoch nicht
bekannt. Dass es Gespräche hierüber gebe, sei kein Geheimnis. Diese betreffen die Stadt Aachen
jedoch nur hinsichtlich der Einschätzung, ob es für die Stadt besser sei, die Campus-Cluster möglichst
räumlich zusammenzulassen, oder ob es besser sei, wenn sich ein Teil eines Clusters an einem anderen
Ort befinde. Seiner Meinung nach liege es im Bereich des Luftverkehrs nahe, eben nicht im Campus
West eine neue Landebahn zu bauen, sondern eher auf dem Gelände Merzbrück. Aber da die Stadt
Rat/27/WP.17

Ausdruck vom: 20.01.2017
Seite: 45/50

Aachen sich auf keiner Entscheidungsebene befinde, werde es auch keine Vorlage hierzu geben.

Der Oberbürgermeister lässt über den Antrag von Ratsherrn Rau auf Vertagung des zweiten Teils des
vorgestellten Beschlussentwurfs abstimmen, welcher mit 28 Dafür-Stimmen mehrheitlich abgelehnt wird.
Alsdann lässt er über den ersten Teil des Beschlussentwurfs, wie von Ratsherrn Schultheis vorgetragen,
abstimmen, der wie folgt lautet: „Der Rat der Stadt nimmt die Erläuterungen der Verwaltung zur Kenntnis
und beschließt, die Wiedereintrittsoption in die Aachener Kreuz Merzbrück GmbH & Co. KG und
Aachener Kreuz Merzbrück Verwaltungs GmbH zum 31.12.2016 auslaufen zu lassen, da eine
Verlängerung der Option durch die Gesellschafter der AKM nicht gewährt wurde.“
Des Weiteren lässt er über den zweiten Teil des Beschlussentwurfs, wie von Ratsherrn Schultheis
vorgetragen, abstimmen, der wie folgt lautet: „Der Rat der Stadt Aachen beauftragt die Verwaltung,
gemeinsam mit allen beteiligten kommunalen Partnern sowie der RWTH Aachen und der FH Aachen
Gespräche mit dem Ziel der Einrichtung eines Clusters zum Thema Luft- und Raumfahrt auf dem
Gelände der Aachener Kreuz Merzbrück GmbH zu führen.“
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig wie folgt:
Der Rat der Stadt nimmt die Erläuterungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt, die
Wiedereintrittsoption in die Aachener Kreuz Merzbrück GmbH & Co. KG und Aachener Kreuz Merzbrück
Verwaltungs GmbH zum 31.12.2016 auslaufen zu lassen, da eine Verlängerung der Option durch die
Gesellschafter der AKM nicht gewährt wurde.

Der Rat der Stadt beschließt weiter bei elf Gegenstimmen und fünfzehn Enthaltungen mehrheitlich wie
folgt:
Der Rat der Stadt Aachen beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit allen beteiligten kommunalen
Partnern sowie der RWTH Aachen und der FH Aachen Gespräche mit dem Ziel der Einrichtung eines
Clusters zum Thema Luft- und Raumfahrt auf dem Gelände der Aachener Kreuz Merzbrück GmbH zu
führen.

zu 6

Trianel GmbH: Herabsetzung der Beteiligung an der Trianel Onshore Windkraftwerke
GmbH & Co. KG (TOW)
Vorlage: B 06/0061/WP17

Der Oberbürgermeister begrüßt Herrn Brösse von der STAWAG zu diesem Tagesordnungspunkt, der für
Rückfragen zur Verfügung steht.

Ratsherr Pütz, Vorsitzender der Piraten-Fraktion, führt aus, dass die Trianel sich die Anteile des Kapitals
II wieder auszahlen lasse und hierfür Erlöse in Höhe von 1,45 Mio. erhalten solle. Dies entspreche einer
Rendite von 5 %. Allerdings sei 2013 eine Rendite von 6 % bis 7 % erwartet worden. In verschiedenen
anderen Projekten sei diese Rendite fest gewesen. Er bitte um Erklärung, warum die Trianel nur
anteilweise aus dem Projekt aussteige.

Rat/27/WP.17

Ausdruck vom: 20.01.2017
Seite: 46/50

Herr Brösse erklärt, dass Trianel seinerzeit einen größeren Anteil an der TOW gezeichnet habe, um dann
später Anteile an andere Gesellschafter abzugeben. Die Erwartungen der Trianel seien vollkommen
erfüllt worden, denn sie habe sich gerade mal drei Jahre an der Gesellschaft beteiligt. Die Trianel
verbleibe jedoch teilweise in dem Projekt, weil sie sich als Projektentwickler sehe und diese Funktion
weiterhin für die Gesellschafter erfüllen wolle. Mit den Erlösen wolle sie wiederum andere Aktivitäten
finanzieren, die sie als Projektentwickler und als Betriebsführer durchführe, wie bspw. den Offshore-Park
TBB II, der zur Beschlussfassung anstehe. Die Entscheidung der Trianel sei durchaus schlüssig,
wenngleich er hier auch nur stellvertretend für die STAWAG sprechen könne.

Ratsfrau Lux, AfD, fragt, ob Trianel weiterhin auch für das gesamte Fremdkapital in der ursprünglichen
Höhe hafte oder ob sie aus der Haftung entlassen werde.

Herr Brösse erläutert, dass die Gesellschaften selbst non-recourse-finanziert seien, was bedeute, dass
jeder nur mit dem eingebrachten Eigenkapital hafte. Entsprechend trage die Trianel keine Haftung mehr
für die herausgenommenen Anteile.
Beschluss:
Vorbehaltlich der Zustimmung der Bezirksregierung stimmt der Rat der Stadt Aachen vei vier
Gegenstimmen und zwei Enthaltungen mehrheitlich einer Kapitalherabsetzung der Kapitaleinlage der
Trianel GmbH (Trianel) an der Trianel Onshore Windkraftwerke GmbH & Co. KG (TOW) von 9,00 Mio.
EUR (14,81 %) auf 2,295 Mio. EUR (5,35 %) und damit der Reduzierung der mittelbaren Beteiligung der
Stadt Aachen über E.V.A., STAWAG und Trianel an der TOW von 1,08 Mio. EUR (1,77 %) auf 0,35 Mio.
EUR (0,64 %) und der damit verbundenen Reduzierung der mittelbaren Beteiligungen an den
Tochterunternehmen der TOW zu.
Die Trianel erhält neben Rückzahlung des anteilig eingezahlten Eigenkapitals i.H. von 5,54 Mio. EUR
eine Abfindung i.H. von 1,45 Mio. EUR.

zu 7

Personalangelegenheiten:

Dieser Tagesordnungspunkt entfällt.

zu 8

Grundstücksangelegenheiten:

Bürgermeister Plum berichtet als Vorsitzender des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses, dass
dieser die Tagesordnungspunkte 8.2 und 8.3 einstimmig verabschiedet habe. Zu 8.1 habe es keinen
Beschlussvorschlag seitens der Verwaltung gegeben. Hier habe der Ausschuss einstimmig beschlossen,
dem Rat zu empfehlen, das Grundstück an den Höchstbietenden, die Firma Bausch GmbH, zu den in der
Vorlage genannten Bedingungen zu verkaufen. Auf Wunsch könne er gerne mitteilen, zu welchem Preis
Höchstbieter und Zweitbieter eingestiegen seien sowie die Buchwerte und auch den ermittelten

Rat/27/WP.17

Ausdruck vom: 20.01.2017
Seite: 47/50

Verkehrswert zu nennen.

Der Oberbürgermeister stellt nach Rückfrage fest, dass kein Bedarf zur weiteren Erläuterung des
Zahlenwerks bestehe und lässt über den Beschlussvorschlag abstimmen.

zu 8.1

Verkauf eines Baugrundstücks in Aachen-Brand, Rombachstraße, zur Errichtung von
zwei Mehrfamilienhäusern mit einem Anteil von 40 % öffentlich geförderter
Mietwohnungen:
Vorlage: FB 23/0291/WP17

Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt einstimmig, das Baugrundstücks in Aachen-Brand, Rombachstraße, zur
Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit einem Anteil von 40 % öffentlich geförderter
Mietwohnungen an den Höchstbietenden, die Firma Bausch GmbH, zu den in der Vorlage genannten
Bedingungen zu verkaufen.

zu 8.2

Prüfung des gemeindlichen Vorkaufsrechtes: für die Immobilie
in Aachen, Büchel 43 (Parkhaus Büchel)
Vorlage: FB 23/0297/WP17

Beschluss:
Der Rat der Stadt stimmt einstimmig zu, mit der Käuferin, der Büchel Immobilien GmbH, eine
Abwendungsvereinbarung durch ein notarielles Kaufangebot abzuschließen.

zu 8.3

Verlängerung eines Erbbaurechtes:
Erbbaurecht in Aachen, Passstr. 79, der Kur- und Badegesellschaft mbH
Vorlage: FB 23/0302/WP17

Beschluss:
Der Rat der Stadt Aachen beschließt einstimmig die Verlängerung des Erbbaurechtes Passstr. 79 der
Kur- und Badegesellschaft mbH bis zum 31.12.2076.

Rat/27/WP.17

Ausdruck vom: 20.01.2017
Seite: 48/50

zu 9

Haushaltsjahr 2016 - Bereitstellung überplanmäßiger Mittel im PSP-Element 5-011301900-00100-100-5 "Herausgabe von Kaufpreisen":
Vorlage: FB 23/0305/WP17

Ratsherr Blum, FDP-Fraktion, kritisiert, dass die Kosten in Höhe von 9.000 Euro vermeidbar gewesen
wären, hätte man den Bebauungsplan im Vorfeld entsprechend geprüft. Eine Autoverwertung sei nämlich
nach diesem schlichtweg nicht zulässig. Es sei nicht nachvollziehbar, dass Grundstücke in der Hoffnung
verkauft würden, dass deren Nutzung im Nachhinein abänderbar sei.

Ratsfrau Begolli, Fraktion Die Linke, schließt sich den Ausführungen ihres Vorredners an. Es müsse
sichergestellt sein, dass Grundstücke nur an Betriebe verkauft würden, deren Ausrichtung der zulässigen
Nutzung entspreche. Änderungen in der Nutzung seien vorab zu klären.

Ratsfrau Moselage, FDP-Fraktion, fragt, ob die durch die Rückabwicklung entstehenden Notarkosten
noch hinzuzurechnen seien.

Stadtdirektorin Grehling erklärt, dass in der Vorlage der Mindestbetrag für die Rückabwicklung enthalten
sei. Etwaige weitergehende Schadensersatzansprüche seien noch nicht endgültig abgearbeitet.

Bürgermeister Plum räumt ein, dass die dem geplanten Gewerbe nicht entsprechende Nutzung
ausdrücklich kommuniziert worden sei, merkt aber gleichzeitig an, dass der Bebauungsplan öffentlich
einsehbar gewesen sei. Von daher treffe den Vertragspartner zumindest eine Mitverursachung. Vor
diesem Hintergrund stelle sich die Frage, warum die Stadt die Vermessungskosten in vollem Umfang
bezahlen müsse.

Stadtdirektorin Grehling führt aus, dass die Stadt das Grundstück als Ersatzgrundstück für das zu
räumende Grundstück angeboten habe. Der Erwerber habe demnach vermuten dürfen, dass das
Grundstück möglicherweise für seine Zwecke genutzt werden könne.

Ratsherr Palm, Allianz für Aachen, erinnert an die Ablehnung dieses Tagesordnungspunktes im
Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss, die die Diskussion überflüssig mache.

Ratsherr Pütz, Vorsitzender der Piraten-Fraktion, merkt an, dass neben den nun entstehenden Kosten
auch dahingehend ein Schaden entstehe, dass das Autoverwerthaus kein alternatives Grundstück in
Aachen erhalte. Schließlich sei diesem seinerzeit das Grundstück auch deshalb angeboten worden, um
seinen Standort in der Stadt zu sichern und seine Abwanderung zu verhindern.

Der Oberbürgermeister bittet Herrn Bussen, Fachbereich Immobilienmanagement, um weitergehende
Erläuterung des Sachverhaltes.

Herr Bussen berichtet, dass die Autoverwertung an einer städteplanerisch ungünstigen Stelle gelegen
habe, weshalb von Seiten der Verwaltung eine Verlagerung befürwortet worden sei. Ein Fehler bei der
Rat/27/WP.17

Ausdruck vom: 20.01.2017
Seite: 49/50

Diskussion dieser Frage könne nicht ausgeschlossen werden. Was die Kosten angehe, so seien neben
den Vermessungskosten die Grunderwerbskosten und die Notar- und Gerichtskosten zu erstatten. Ob
darüber hinaus Schadensersatzansprüche geltend gemacht würden, sei derzeit noch nicht absehbar.

Ratsherr Corsten, CDU-Fraktion, schildert, dass es auf dem mitten in einem Wohngebiet liegenden
Gelände von AC-Cars einen Großbrand gegeben habe, der aufgrund der Gefährdung der angrenzenden
Wohnbebauung Anlass gegeben habe, ein Ausgleichsgelände für das Unternehmen zu suchen. Im sich
anschließenden Verfahren, an dem mehrere Fachbereiche der Stadt beteiligt gewesen seien, habe man
dann das besagte, aber nicht geeignete Gelände gefunden. Sicherlich dürfe man hier schon von
Fahrlässigkeit sprechen, weshalb man nun an einem entsprechenden Ausgleich für den Unternehmer
arbeiten und darüber hinaus ein geeignetes Grundstück finden müsse. Bei der Frage nach einem
Mitverschulden seitens des Unternehmers wegen mangelnder Selbstinformation müsse man stets von
der Parallelwertung in der Laiensphäre ausgehen. Selbst wenn er über die Nutzung Kenntnis hätte haben
können, wovon man nicht unbedingt ausgehen dürfe, so durfte er doch auf die Aussage der
Stadtverwaltung, dass das ihm angebotene Grundstück eine geeignete Ausgleichsfläche darstelle,
vertrauen.

Ratsherr Palm, Allianz für Aachen, bittet Bezirksbürgermeister Tillmanns um Stellungnahme, sei doch
dieser Tagesordnungspunkt auch in der Bezirksvertretung Aachen-Brand intensiv diskutiert worden.

Der Oberbürgermeister merkt an, dass dies nicht Gegenstand des Tagesordnungspunktes sei und lässt
über den Beschlussvorschlag abstimmen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Aachen beschließt für das Haushaltsjahr 2016 einstimmig seine Zustimmung zur
Gewährung von überplanmäßigen Mitteln in Höhe von 480.839,38 € bei PSP-Element 5-011301-90000100-100-5 „Herausgabe von Kaufpreisen“, Kostenart 7821 0000 zu erteilen.

zu 10

Mitteilungen der Verwaltung:

Der Oberbürgermeister stellt fest, dass keine Mitteilungen der Verwaltung vorliegen.

Philipp

Stühlen

Oberbürgermeister

Schriftführerin

Rat/27/WP.17

Ausdruck vom: 20.01.2017
Seite: 50/50