Der Oberbürgermeister
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0119/WP17
öffentlich
09.06.2015
45/200
Aktueller Sachstand über die Förderanträge im Rahmen des U3Investitionsprogrammes "Kinderbetreuungsfinanzierung 20152018"
Beratungsfolge:
TOP:__
Datum
Gremium
Kompetenz
23.06.2015
KJA
Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis.
Vorlage FB 45/0119/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
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Keine finanzielle Auswirkungen
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
Gesamt-
Gesamtbedarf (alt)
20xx ff.
bedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschriebener Ansatz
Fortgeschriebe-
Ansatz
ner Ansatz
20xx ff.
20xx
20xx ff.
Folgekos-
Folgekos-
ten (alt)
ten (neu)
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
Verschlechterun
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
g
Vorlage FB 45/0119/WP17 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 11.08.2016
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Erläuterungen:
1. Investitionsförderprogramm
Mit Rundschreiben Nr. 42/870-2014 sowie Nr. 42/871-2014 teilte der Landschaftsverband Rheinland
(LVR) mit, dass ein neues Investitionsförderprogramm von Seiten des Bundes aufgelegt wird. Über
dieses Förderprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung 2015-2018“ werden weitere Bundesmittel für
den investiven U 3 Ausbau für Neubau, Aus- und Umbaumaßnahmen sowie Ausstattungsmaßnahmen
bereitgestellt.
Der Stadt Aachen wird ein Kontingent in Höhe von 1.697.825,62 € zugewiesen.
Gemäß dem Rundschreiben vom 03.12.2014 (Nr. 42/871-2014) mussten die entscheidungsreifen
Anträge dem Landschaftsverband bis zum 15.03.2015 vorgelegt werden.
2. Beschlusslage
Lt. KJA- Beschluss zur Vorlage „Priorisierung der Fördermittelanträge im Rahmen des neuen U 3
Investitionsprogrammes „Kinderbetreuungsfinanzierung 2015-2018“ vom 03.03.2015 wurden die
neuen Kriterien für die Priorisierung von Fördermaßnahmen im Rahmen von U 3 Investitionen
festgelegt.
Anhand der neuen Prioritätenliste hat die Verwaltung, entsprechend des Auftrages der Politik, alle bis
zu diesem Datum entscheidungsreifen Fördermittelanträge weitergeleitet.
Die Summe der Anträge übersteigt das der Stadt Aachen zugewiesene Budget.
Ein Nachrücken ist grundsätzlich möglich.
Nach telefonischer Rücksprache mit dem LVR wurden daher vorsorglich auch die Anträge gemeldet,
die nicht entscheidungsreif waren.
3. Veränderte Antragssituation
Zwischenzeitlich wurden Anträge vom Land vorab geprüft. Dies führte dazu, dass die Prioritäten der
einzelnen Anträge sich verändert haben.
3.1 Anträge der Kindertagespflege
Alte
Kindertagespflege Maßnahmen Anzahl der
Priorität
der geförderten U 3
Fördersumme
Plätze
4 - 16
diverse Anträge
Ausstattung
30
15.000,00
Die Anträge für den U 3 Ausbau im Bereich der Kindertagespflege wurden vom Land aus
zurückfließenden Mitteln alter Förderprogramme gewährt. Zuwendungsbescheide hierzu liegen bereits
vor. Bei Antragstellung war diese Fördermöglichkeit nicht bekannt.
Vorlage FB 45/0119/WP17 der Stadt Aachen
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Anzahl der
U3-Plätze,
die
geschaffen
werden
sollen
Träger
1
1
○
Caritas
Lebenswelten
GmbH
2
2
○
KKG
Franziska von
Aachen
Kreuzherrenstraße
3-5
16
3
17
↑
pro futura
GmbH
Forster Linde 5
16
4
18
↑
Stadt Aachen
Königsberger Str.
100
12
5
19
↑
Stadt Aachen
Mataréstr. 9
8
6
20
↑
Caritas
Lebenswelten
GmbH
Scheibenstr. 11
10
7
21
↑
AWO
Sigmundstr. 8
10
8
23
↑
pro futura
GmbH
Fassinstr. 4
6
9
24
↑
Villa Luna
GmbH privatgew.
Weißhausstr. 2
20
Prio alt
Tendenz
Priorität neu
3.2 übrige Anträge
Straße der
Einrichtung
Holsteinstraße 5
20
Status
vorher
innerhalb
des
Kontingents
vorher
innerhalb
des
Kontingents
vorher
innerhalb
des
Kontingents
vorher
innerhalb
des
Kontingents
vorher
innerhalb
des
Kontingents
vorher
innerhalb
des
Kontingents
vorher
innerhalb
des
Kontingents
neu
innerhalb
des
Kontingents
neu
innerhalb
des
Kontingents
Kontingent
der Stadt
Aachen
beantragte
Fördermittel
gemäß
Richtlinien
zum U3Ausbau
in €
360.000,00
146.595,00
288.000,00
216.000,00
144.000,00
105.289,07
108.000,00
108.000,00
221.941,55
1.697.825,62
Villa Luna
GmbH privatgew.
Weißhausstr. 2
Campus
Boulevard 60
10
25
↑
Vincerola
GmbH privatgew.
11
22
↓
Studentenwerk
Rüttscher Str. 155
Aachen
unterhalb
des
Kontingents
12
24
unterhalb
des
Kontingents
unterhalb
des
Kontingents
154,00
138.058,45
112.326,30
432.000,00
4.078.035,99
€
Der Förderantrag für die Maßnahme Goerdeler Str. wurde bereits abgelehnt und ist somit aus der
Übersicht ersatzlos gestrichen worden.
4. Bewilligung der Förderanträge erfolgt durch den LVR
Die Verwaltung stellt die Förderanträge zusammen und prüft die Anträge auf Plausibilität,
Wirtschaftlichkeit, Sparsamkeit und Vollständigkeit.
Zwingendes Kriterium für einen entscheidungsreifen Antrag ist die Sicherstellung der Finanzierung.
Fördermittel werden in Form einer Festbetragsfinanzierung maximal bis zu 90 % als Zuschuss
gewährt.
Ein Eigenanteil von 10 % verbleibt in jedem Fall.
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5. Rechtsgrundlage für eine Ablehnung
Der Landschaftsverband ist durch den Runderlass des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend,
Kultur und Sport (MFKJKS) vom 09.05.2008 in Verbindung mit dem Runderlass vom 05.11.2014 dazu
ermächtigt worden im Rahmen des U 3 Ausbaus Anträge auf Fördermittel des Bundes abzuwickeln.
Gemäß dem Rundschreiben Nr. 42/871-2014 des Landschaftsverbandes Rheinland vom 03.12.2015
war die Gesamtmeldung aller entscheidungsreifen Anträge bis zum 15.03.2015 vorzunehmen.
6. Folge einer Ablehnung durch den LVR
Eine Ablehnung des Antrages durch den Landschaftsverband führt zu einer Nichtgewährung von
Fördermittel. Auch das Zurücksetzen eines Förderantrages an das Ende der Meldung der Aachener
Anträge könnte zu einer Nichtgewährung von Fördermitteln führen, da die Förderanträge das
Aachener Kontingent übersteigen.
7. Förderanträge für die Maßnahmen Holsteinstraße und Forster Linde
Bei diesen beiden Maßnahmen ist der Träger nicht in der Lage, die Gesamtfinanzierung der
Maßnahme aus eigenen Mitteln sicher zu stellen.
7.1 Holsteinstraße
Bei der Holsteinstraße erklärt der Träger, dass er in der Lage ist, den 10%igen Eigenanteil (40.000 €)
sowie weitere 80.000 € aus eigenen Mitteln zu finanzieren.
Zusätzlich hat er beim Bistum Aachen einen Zuschuss in Höhe von 120.000 € beantragt.
Da sich die aktuelle Schätzung der Bausumme auf insgesamt 978.800 € beläuft, beantragt der Träger
zur Gesamtfinanzierung der Maßnahme einen städtischen Zuschuss in Höhe der verbleibenden
378.800 €.
7.2. Forster Linde
Die Kostenschätzung für diese Baumaßnahme benennt 796.000 € als Gesamtsumme.
Über Fördermittel können maximal 288.000 € bewilligt werden.
Damit verbleibt ein Delta von ca. 508.000 €.
Der Träger sieht sich in der Lage einen gewissen Anteil der Baukosten aus eigenen Mittel zu
stemmen.
Hierzu könnte z.B. der Eigenanteil an den Fördermitteln von 10% gehören. Eine konkrete Höhe wurde
bisher nicht benannt.
Zur Finanzierung der Gesamtmaßnahme ist der Träger auf einen städtischen Zuschuss angewiesen.
Sollte bis zum Erlass der Zuwendungsbescheide durch den LVR für die beiden zuvor genannten
Maßnahmen noch keine Entscheidung über den städtischen Zuschuss getroffen worden sein, würde
dies die Ablehnung oder Zurückstellung der Anträge zur Folge haben.
Die Träger könnten dann die Finanzierung der Maßnahmen in keinem Fall sicherstellen. Gemäß
Beschluss des Kinder- und Jugendausschusses vom 03.03.2015 wurde festgelegt, dass Anträge
Kibiz-geförderter Einrichtungen, die sich in Sozialräumen befinden, in denen die Zielversorgungsquote
für U3 noch nicht erreicht ist, vor Anträgen von privatgewerblichen Trägern priorisiert werden sollen.
Dies trifft auf die beiden vorgenannten Anträge zu. Sollte die Finanzierung der Maßnahmen jedoch
nicht vollständig gesichert sein, könnten die Anträge zwangsläufig durch den Landschaftsverband an
das Ende der Antragsliste gestellt werden und würden damit noch hinter den Anträgen der
privatgewerblichen Einrichtungen liegen.
Vorlage FB 45/0119/WP17 der Stadt Aachen
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