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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Gebäudemanagement
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

E 26/0006/WP17
öffentlich
03.09.2014
E 26/00

Verlagerung der Telekommunikation zum Fachbereich Personal
und Organisation
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

23.09.2014

BAGbM

Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss nimmt die Ausführungen des Gebäudemanagements zur Kenntnis.

Vorlage E 26/0006/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 09.09.2014

Seite: 1/4

Erläuterungen:
Bedingt durch die rasante technische Weiterentwicklung der herkömmlichen Telekommunikation zu
mobilen internetbasierten Diensten, die weit über die herkömmliche „Telefonie“ hinausgehen, ist eine
Trennung zwischen der IT-Technologie und der klassischen Telekommunikation in diesem
Zusammenhang kaum noch möglich.
Da in der Zukunft vermehrt die klassischen Diensthandys durch mobile internet-basierte Geräte wie
Blackberrys / Smartphones ersetzt werden, sollte auch hier ein Zusammenrücken mit der ITTechnologie stattfinden.
Die Telefonfunktion ist bei diesen modernen Geräten in den Hintergrund gerückt. Die Nutzung des
Internets und die Funktion als „Taschen-PC“ stehen im Vordergrund. Als Beispiel sei hier die
Ausstattung der Politessen des FB 32 mit iPhones genannt. Die Geräte dienen als Ersatz für
Digitalkameras, Handys und mobile Datenerfassungsgeräte.
Sobald Internetdienste benutzt und/oder Daten erhoben werden, handelt es sich jedoch um den
Einsatz von IT und die einschlägigen Bestimmungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit sind
zu berücksichtigen. Die Verantwortung hierfür obliegt dem IT-Management beim Fachbereich
Personal und Organisation (FB 11).
Mit der Verlagerung der Telekommunikation zu FB 11 wird einer sinnvollen Zusammenführung von
Organisationsverantwortung Rechnung getragen.
Neben dem Einsatz von mobilen Geräten setzt sich auch die Telekommunikation mittels Datenleitung
sog. „Voice over IP“ als neue Technik für die Verwaltung immer mehr durch. Sie bietet viele
zusätzliche Funktionalitäten im Verantwortungsbereich der IT und ist neben der digitalen
Telekommunikation eine sinnvolle Ergänzung. Zurzeit wird diese Technik nur in ausgewählten
Bereichen der Verwaltung eingesetzt. Zukünftig wäre sie noch weiter auszubauen, um den Fortschritt
innerhalb der Technik stärker zu nutzen.
Die vorgenannten Beispiele zeigen auf, dass IT und Telekommunikation zukünftig nicht mehr getrennt
betrachtet werden können. Telekomunikation und IT wachsen immer mehr zusammen. Eine zentrale
Aufgabenwahrnehmung ist daher geboten.
Der Verwaltungsvorstand beschloss aus diesen Gründen in seiner Sitzung am 09.04.2013, den FB 11
mit der Prüfung der Verlagerung des Aufgabengebietes „Telekommunikationsservice“ vom
Gebäudemanagement nach FB 11/400 zu beauftragen.

Vorlage E 26/0006/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 09.09.2014

Seite: 2/4

Zwischenzeitlich haben Gespräche und Analysen zwischen FB 11 und E 26 stattgefunden, auf deren
Basis die Verlagerung von sowohl Mobil- als auch Festnetztelefonie abschließend vorbereitet werden
kann. Die Übergabe findet sinnvollerweise zum Ende eines Haushalts-/Wirtschaftsjahres statt, so dass
sich dies zum 01.01.2015 anbietet.
Im Vorgriff auf die vollinhaltliche Verlagerung zum 01.01.2015 wechseln die beiden mit den Aufgaben
betraute Mitarbeiterinnen örtlich im Laufe des Oktobers 2014 zum FB 11/400, damit die operative
Wahrnehmung der „Verwaltung der Mobil- und Festnetztelefonie“ sukzessive etabliert werden kann.
Bisher wird sowohl die Mobil- als auch die Festnetztelefonie beim E 26 im gleichen Datensystem/programm geführt. Auch die Abrechnungssysteme/-programme sind nicht voneinander getrennt. Die
Trennung wäre nicht ohne unverhältnismäßig hohen Aufwand durchführbar. Die Möglichkeit der
Erhaltung dieses einheitlichen Datensystems/-programms wird durch die gemeinschaftliche
Verlagerung insofern erhalten.
Für übergeordnete Arbeiten im Bereich der Telekommunikation z.B. Vertrags-angelegenheiten,
strategische Fragen und Koordinationsaufgaben wurden im E 26 lediglich geringfügige Stellenanteile
beim Teamleiter Elektrotechnik und Abteilungsleiter Technik vorgehalten – auch aufgrund
eingespielter Abläufe in der Bestandserhaltung. Diese geringfügigen Stellenanteile können in der
Praxis nicht herausgelöst und somit nicht zum FB 11 verlagert werden.
Darüber hinaus gehende umfangreiche operative Leistungen (z.B. Ansprechpartner für Supportfragen
der Festnetztelefonie, wie z.B. Veränderung von Rufnummern, Austausch von Telefonapparaten usw.)
werden bereits seit vielen Jahren von „net-aachen“ im Sinne eines umfassenden Dienstleisters für die
Stadt Aachen wahrgenommen. Hier ist E 26 bereits nur noch in geringem Umfang operativ tätig.
Das für den Telekommunikationsservice (Festnetz und Mobil 2013 ca. 1,3 Mio. € p.a.) sowie für die
o.a. 1,5 Stellen bestimmte Budget wird unter Mitwirkung der Finanzsteuerung von E 26 auf FB 11
übertragen.
Das Beteiligungsverfahren nach dem LPVG wird federführend durch den FB 11 eingeleitet und
voraussichtlich am 30.09.2014 abgeschlossen.
Für den Bereich der Mobiltelefonie ist eine Übertragung unkritisch und es sind - bis auf
Abrechnungsfragen und -systeme mit der Festnetztelefonie - keine besonderen Schnittstellen zu
beachten.
Im Bereich der Festnetztelefonie sind im Hinblick auf Schnittstellen und Standards Regularien
erforderlich und vorzubereiten. Zeitziel für die abschließende Bearbeitung des Regelwerkes ist Mitte
Dezember 2014.

Vorlage E 26/0006/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 09.09.2014

Seite: 3/4

Insbesondere im Bereich der gebäudespezifischen technischen Anlagen (Brandmelde-, Alarmierungs, Sicherheits- und ggf. Eingangsüberwachungsanlagen) sind diese Regularien und Vereinbarungen
erforderlich (Kriterien-/ Leistungs-kataloge), innerhalb deren E 26 weiterhin die Baumaßnahmen
eigenständig und zügig abwickeln kann, um diese auch nach der Übergabe des Aufgabengebietes an
den FB 11 reibungslos betreuen zu können.
Der E 26 bleibt weiterhin zuständig für die Datenleitungen ab Hauseingang bis in die Räumlichkeiten.
Bei den WAN-Verbindungen ergibt sich kein Änderungsbedarf. Darüber hinaus wird FB 11/400
verantwortlich sein für das Netz ab der Datensteckdose.

Vorlage E 26/0006/WP17 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 09.09.2014

Seite: 4/4