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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 45/0308/WP16
öffentlich
01.10.2013
45/400

Umsetzung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes "Inklusion auf
kommunaler Ebene"
Hier: Anteilige Finanzierung des kommunalen Aufwandes aus
freiwerdenden Mitteln und Verkaufserlösen von Schulgebäuden –
Antrag der SPD-Fraktion vom 25.06.2013
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

05.11.2013
20.11.2013

SchA
Rat

Kenntnisnahme
Entscheidung

Beschlussvorschlag:
1.)
a) Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, den Bericht der Verwaltung zur
Kenntnis zu nehmen.
b) Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Verwaltung mit der
Ertüchtigung der Gebäude der ehemaligen Regelschulen zu beauftragen.
c) Der Schulausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Aachen, die Verkaufsverträge von zu
veräußernden Schulgebäuden und Schulgrundstücken als Deckung für die unter b)
erforderlichen Aufwendungen und Investitionen zweckgebunden zu verwenden
2.)
a) Der Rat der Stadt Aachen nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
b) Der Rat der Stadt Aachen beauftragt die Verwaltung, die Gebäude der Regelschulen für die
inklusive Beschulung zu ertüchtigen.
c) Der Rat der Stadt Aachen beschließt, die Verkaufserträge von zu veräußernden
Schulgebäuden und Schulgrundstücken als Deckung für die unter b) erforderlichen
Aufwendungen und Investitionen zweckgebunden zu verwenden.
3.)

Der Ratsantrag der SPD-Fraktion vom 25.06.2013 ist somit erledigt.

Vorlage FB 45/0308/WP16 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 16.03.2021

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finanzielle Auswirkungen

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

Gesamt-

Gesamtbedarf (alt)

20xx ff.

bedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /
-

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausrechende Deckung

ausrechende Deckung

vorhanden

vorhanden

Verschlechterun
g

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

20xx ff.

Folgekos-

Folgekos-

ten (alt)

ten (neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
Verschlechterun

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausrechende Deckung

ausrechende Deckung

vorhanden

vorhanden

g

Vorlage FB 45/0308/WP16 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 16.03.2021

Seite: 2/9

Erläuterungen:
1. Ausgangssituation
Mit Schreiben vom 25.06.2013 hat die SPD Fraktion beantragt, die Haushaltsmittel, die durch die
Schließung der 3 Förderschulen „Lernen“ frei werden, sowie die durch Verkauf von Schulgebäuden
erzielten Einnahmen für die erforderlichen Aufwendungen und Investitionen zu verwenden, die zur
Umsetzung des kommunalen Inklusionsplanes erforderlich werden.
Es wird Bezug genommen auf das derzeit noch in der parlamentarischen Abstimmung befindliche
9. Schulrechtsänderungsgesetz, mit dem die Umsetzung der UN „Behindertenrechtskonvention“ in der
Schule verbindlich festgelegt wird.
2. 9.Schulrechtsänderungsgesetz - Beratungsstand
In der im Juni durchgeführten Anhörung im Landtag NRW zum Entwurf des
9.Schulrechtsänderungsgesetzes wurde die Umsetzung der Inklusion durch den geplanten
Gesetzentwurf heftig kritisiert. Die Kritik richtet sich insbesondere auf die ungesicherten
Rahmenbedingungen und die Ressourcenausstattung. Die Kommunen fordern, dass mit der
Übertragung der neuen Aufgaben der Inklusion durch das Land auf die Kommunen die benötigten
zusätzlichen Finanzmittel im Rahmen der Konnexität vom Land ausgeglichen werden.
Nach Auffassung der Landesregierung führt der Gesetzentwurf nicht zu einer Übertragung neuer
Aufgaben und auch nicht zu einer wesentlichen Belastung der Gemeinde und Gemeindeverbände im
Sinne der Landesverfassung und des Konnexitätsausführungsgesetzes. Als Begründung wird u.a.
angeführt, dass
-

es nicht zu einer höheren Zahl von Schülerinnen und Schüler kommt und

-

der Wechsel von Schülerinnen und Schülern überwiegend mir den Förderschwerpunkten
Lern- und Entwicklungsstörungen in eine allgemeine Schule keine zusätzlichen Kosten
erfordert und der Bedarf an Räumen und Ausstattung, Fahrkosten und Barrierefreiheit sowie
Differenzierungsmaßnahmen sich nicht wesentlich von den Mitschülerinnen und Mitschüler
ohne Behinderung unterscheidet.

Die kommunalen Spitzenverbände gehen hingegen davon aus, dass in Folge der vorgesehenen
Gesetzgebung die für die Geltendmachung von Konnexitätsansprüchen wesentliche Grenze
überschritten wird.
Die Geschäftsstelle des Städtetages NRW erwartet in Anbetracht des Verstoßes des Gesetzentwurfs
gegen das Konnexitätsprinzip, dass Städte kommunale Verfassungsbeschwerden einlegen werden.
Für diesen Fall ist vom Städtetag NRW eine Koordination bei der Einlegung der
Verfassungsbeschwerde seiner Mitgliedsstädte vorgesehen.
Der Gesetzentwurf macht darüber hinaus keine Aussage zu schulorganisatorischen Standards, die für
die Entwicklung zu einem inklusiven Schulsystem notwenig sind. Diese sind festzulegen, da sie die

Vorlage FB 45/0308/WP16 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 16.03.2021

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Höhe der kommunalen Kosten und den entsprechenden finanziellen Ausgleich maßgeblich
bestimmen.
Der zusätzliche Kostenaufwand entsteht aus Sicht der Schulträger z.B. durch
- Personalkosten
- z.B. Betreuungs- und sozialpädagogisches Personal
- Gebäudekosten in Abhängigkeit der Schwerpunkte des Förderbedarfs für Räume und
räumliche Ausstattung:
- Unterrichts- und Differenzierungsräume
- Therapie und Pflegeräume
-

- Herstellung von Barrierefreiheit

- Schülerfahrkosten, inklusionsgeeignete Lehr- und Lernmittel
3. Sachstand der integrative Beschulung in Aachen im Schuljahr 2013/2014
In der Vergangenheit hat die Stadt Aachen im Schulbereich im Rahmen des Gemeinsamen
Unterrichts und des Unterrichts in Integrativen Lerngruppen Lösungen entwickelt und damit bereits
gute Voraussetzungen für inklusive Schulen geschaffen.
Bezogen auf das Lernen im gemeinsamen Unterricht und in Integrativen Lerngruppen von Kindern
und Jugendlichen mit und ohne Förderbedarf sind die derzeit
-

38 Grundschulen

-

5 Hauptschulen

-

4 Gesamtschulen

in der Stadt Aachen auf einem guten Weg. Auch an den
-

4 Realschulen

-

8 Gymnasien

werden zunehmend Schülerinnen und Schüler mit besonderen Lernbedingungen beschult.
In Reaktion auf die rückläufige Schülerzahl an den Förderschulen der Stadt Aachen hat der Rat am
21.11.2012 den Schulentwicklungsplan Förderschulen beschlossen. In der Folge wurden zum
21.07.2013 drei von vier Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen geschlossen. Diese
Entwicklung hängt eng mit der Zunahme der Beschulung im Rahmen des Gemeinschaftlichen Lernen
an Regelschulen zusammen.
3.1. Integrative Beschulung in Grundschulen
An den Grundschulen der Stadt Aachen werden insgesamt 327 Schüler/innen mit einem zusätzlichen
Förderbedarf im GU (an 17 „Schwerpunkt Grundschulen“) in nachfolgend aufgeführten
Förderschwerpunkten beschult:
-

Förderschwerpunkt Lernen:

61 Schüler/innen

-

Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung:

108 Schüler/innen

-

Förderschwerpunkt Sprache:

121 Schüler/innen

-

Förderschwerpunkt geistige Entwicklung:

15 Schüler/innen

-

Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung

14 Schüler/innen

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-

Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation

5

Schüler/innen

-

Förderschwerpunkt Sehen

3

Schüler/innen

______________________
gesamt: 327 Schüler/innen
Die sich hieraus ergebende Inklusionsquote für das Schuljahr 2013/2014 kann erst nach Vorliegen
der Schülerzahlen für die Förderschulen in den ersten Tagen nach Schuljahresbeginn Anfang
September dargestellt werden. Hierzu wird in der Sitzung berichtet.
3.2. Integrative Beschulung an weiterführenden Schulen
An den weiterführenden Schulen werden insgesamt 477 Schüler/innen mit zusätzlichem Förderbedarf
beschult, davon werden 219 Schüler/innen an Hauptschulen, 27 Schüler/innen an Realschulen, 218
Schüler/innen an Gesamtschulen und 13 Schüler/innen an Gymnasien im GU und in 17 integrativen
Lerngruppen beschult.
-

Förderschwerpunkt Lernen:

185 Schüler/innen

-

Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung:

356 Schüler/innen

-

Förderschwerpunkt Sprache:

182 Schüler/innen

-

Förderschwerpunkt geistige Entwicklung:

27 Schüler/innen

-

Förderschwerpunkt körperliche und motorische Entwicklung

30 Schüler/innen

-

Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation

14 Schüler/innen

-

Förderschwerpunkt Sehen

10 Schüler/innen
______________________
gesamt: 477 Schüler/innen

Die sich hieraus ergebende Inklusionsquote für den Bereich der Sekundarstufe I für das Schuljahr
2013/2014 wird aus o.g. Gründen in der Sitzung mitgeteilt.

4. Handlungsleitlinien für die Umsetzungsplanung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes in
Aachen und Verordnung über die Schulgrößen der Förderschulen
Die Umsetzung der Inklusion im Bereich der allgemeinbildenden Schulen wird zu Kostenbelastungen
beim Schulträger Stadt Aachen führen.
Bisher wurde der Schulträger der Stadt Aachen vor der Aufnahme von Schüler/innen mit besonderem
Förderbedarf an Regelschulen um Zustimmung gebeten. Somit hatte der Schulträger die Gelegenheit
zu prüfen, inwieweit die jeweilige Regelschule z.B. gebäudetechnisch in der Lage war/ist einen
Schüler mit besonderem Förderbedarf zu beschulen. Im Falle von unverhältnismäßigen
Kostenaufwendungen zur Herrichtung des Schulgebäudes konnte der Schulträger die Zustimmung
verweigern.
Die Entwicklung der Beschulung von Schüler/innen mit besonderem Förderbedarf an Regelschulen –
vgl. Kapitel 3.1 – zeigt, dass der Schulträger Stadt Aachen eine fachliche Haltung zur Inklusion an den
Tag legt. Bei der Beschulung von Schüler/innen mit dem Förderschwerpunkt Lernen, emotionale und
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Ausdruck vom: 16.03.2021

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soziale Entwicklung und Sprache fallen i.d.R. für den Schulträger keine besonderen zusätzlichen
Aufwendungen an.
Das 9. Schulrechtsänderungsgesetz wird mit dem beabsichtigten Rechtsanspruch auf die Beschulung
in einer Regelschule die Anforderungen an den Schulträger Stadt Aachen jedoch erhöhen. Demnach
müssen dem Grunde nach alle Regelschulen so ausgestattet werden, dass sie Schüler/innen mit
Förderbedarf aufnehmen können.
Der Bedarf an Barrierefreiheit in den Schulen der Stadt Aachen zeigt exemplarisch, dass hier ein
hoher Investitionsbedarf zu erwarten ist. Zur Herstellung von Barrierefreiheit sind kostenintensive
Maßnahmen (z.B. Einbau von Rampen neben Treppenstufen, Einbau von Aufzügen, automatische
Türöffner, Umbau von Toiletten) erforderlich.
Folgende städt. Schulen sind im engeren Sinne für Kinder und Jugendliche mit körperlichen
Behinderungen barrierefrei (Rollstuhlgerecht bedeutet: Aufzüge, Rampen, breite Türen,
behindertengerechte Toilettenanlagen sind vorhanden) und erfordern in diesem Sinne keine weiteren
Investitionen:
-

GGS Am Höfling (nur Paterre)

-

GGS Montessori Schule Eilendorf (nur Paterre)

-

Geschwister-Scholl-Gymnasium

-

Gesamtschule Brand

-

Maria- Montessori-Gesamtschule

-

Schulzentrum-Laurensberg (Anne-Frank-Gymnasium, Heinrich-Heine-Gesamtschule)

-

Inda-Gymnasium (Neubau 100% rollstuhlgerecht, Altbau zu 75%)

Das sind 7 von 62 städtischen Schulen im Schuljahr 2013/2014 (nach Schließung der GGS
Kronenberg und den Förderschulen Am Kennedypark, Am Kurbrunnen und Beginenstraße). Bei der
Ermittlung des Investitionsbedarfes zur Herstellung von Barrierefreiheit werden diese Schulen nicht
berücksichtigt.
Der Städtetag NRW hat folgende pauschale Kostenschätzung für die Herstellung eines barrierefreien
Zugangs ermittelt:
-

Rampe

20.000 €

-

Fahrstuhl

-

Maßnahmen barrierefreier Hygienebereich (körperlich,geistige Entwicklung)

10.000 €

-

Taktile/optische Orientierungshilfen (Förderbedarfe Sehen, Hören)

10.000 €

100.000 €

Übertragen auf die Aachener Grundschulen (zugrunde gelegt werden 36 Grundschulen sowie 1
Förderschule Primar) würde die Herstellung von Barrierefreiheit ein Investitionsbedarf in den
kommenden Jahren im nachfolgend aufgeführten Umfang bedeuten:
-

Rampe

-

Maßnahmen Hygienebereich

6 Schulen (derzeit)

60.000 €

-

Taktile/optische Orientierungshilfen

8 Schulen (derzeit)

80.000 €

Vorlage FB 45/0308/WP16 der Stadt Aachen

37 Schulen

Ausdruck vom: 16.03.2021

740.000 €

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Gesamtkosten:

880.000 €

Kosten für Maßnahmen im Hygienebereich sowie für taktile/optische Orientierungshilfen wurden für
die Grundschulen zugrunde gelegt, die aktuell Schüler/innen mit dem entsprechenden Förderbedarf
beschulen. Der Einbau von Aufzügen in Grundschulen wurde noch nicht berücksichtigt.
Für die Herstellung der Barrierefreiheit in Schulen der Sekundarstufe I hat der Städtetag einen
pauschalen Investitionsbedarf von 100.000 € unterstellt, der in Aachen an 18 Schulen (incl. 2
Förderschulen mit Unterricht in der SI) entsteht und dementsprechend Kosten von 1.800.000 €
verursacht.
Die Herstellung von Barrierefreiheit an allen städt. Schulen erfordert insofern Gesamtinvestitionen in
Höhe von voraussichtlich mindestens 2.680.000 € die nicht über die vorhandene Ansätze der
Gebäudeunterhaltung zu stemmen sind.
Der Umfang weiter entstehender Kosten wird sich in den Festlegungen des noch zu erstellenden
Inklusionsplanes als Teil der Schulentwicklungsplanung für Aachen und den hieraus folgenden
Standards ergeben. Hier sind zu nennen:
-

Kosten für Lehr- und Lernmittel

-

Ganztagsbetreuung

-

Schulsozialarbeit, Schulpsychologen

-

Schülerfahrkosten

Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass auf den Schulträger Stadt Aachen durch das 9.
Schuländerungsgesetz voraussichtlich zusätzliche Ausgaben zukommen werden, die im Haushalt die
bislang nicht vorgesehen sind. Inwieweit das Land NRW den Kommunen zusätzliche Mittel für die
Umsetzung von Inklusion zur Verfügung stellen wird, bleibt abzuwarten.
Zur Erstellung eines Inklusionsplanes als Teil der SEPL wurde wie vom Schulausschuss in seiner
Sitzung im Juni 2013 beschlossen, zunächst die Einberufung eines „Runden Tisches“ am 12.09.2013
vorgesehen. Über das Ergebnis des „Runden Tisches“ wird in der Sitzung am 05.11.2013 berichtet.

5. Fazit
Die oben angegebenen Eckpunkte geben der Stadt Aachen eine umfangreiche Verantwortung für die
Gestaltung des Prozesses, jedoch keine finanzielle Unterstützung.
Es ist offen, ob ein Konsens mit den kommunalen Spitzenverbänden und der Landesregierung erzielt
werden kann oder eine verfassungsgerichtliche Auseinandersetzung die Folge sein wird.
In diesem Kontext wird auf einen Ratsantrag der CDU-Fraktion vom 26.07.2013 hingewiesen, wonach
der Rat der Stadt Aachen das Land NRW auffordert, sich an den Kosten der Inklusion zu beteiligen.

Vorlage FB 45/0308/WP16 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 16.03.2021

Seite: 7/9

Aus Sicht der Verwaltung werden - solange keine gesetzlichen Rahmenbedingungen vorliegen Einzelfalllösungen notwendig sein.
Zur Herstellung von Barrierefreiheit von öffentlichen Gebäuden ist die Stadt Aachen laut DIN 18040
verpflichtet. Für alte öffentlich zugängliche Gebäude greift der Bestandsschutz für bestehende
Gebäude ohne Nutzungsänderung.
Die durch die Schließung der 3 Förderschulen freiwerdenden Mittel aus den Schulbudgets wurden
bereits der Förderschule Am Rödgerbach zur Gewährleistung der Ganztagsbetreuung in der Sek.I zur
Verfügung gestellt. (vgl. Vorlage FB 40/0157/WP 16)
Eine Aussage zum Umfang freiwerdender Mittel im Rahmen der entfallenden Betriebskosten und
Bauunterhaltung ist derzeit noch nicht möglich. Ob und in welchem Umfang hier Mittel zur Umsetzung
von Inklusion an Regelschulen zukünftig eingesetzt werden können, ist zu gegebener Zeit zu prüfen
und darzulegen.
Im Zuge des Beschlusses „Schulentwicklungsplan Förderschule“ (vgl. Vorlage FB 40/0145/WP 16)
wurden 3 von 4 Förderschulen geschlossen. Die Perspektive der Gebäude der geschlossenen
Förderschulen sieht wie folgt aus:
FöS Am Kurbrunnen

Gebäude soll Ende 2013 veräußert werden.

FöS Beginenstr.

Wird als Teilstandort der FöS Rödgerbach noch benötigt, eine
Prognose der voraussichtlichen Dauer ist derzeit nicht möglich.

FöS Am Kennedypark

Gebäude soll ab Schuljahr 2014/2015 von der FöS Walheim genutzt
werden; freie Räume sollen für U 3 Ausbau geprüft werden.

Die zukünftige Nutzung der durch bereits vollzogene Schulschließungen freigewordener
Schulgebäude stellt sich derzeit wie folgt dar:
GS Kronenberg

Das Gebäude wird im Sommer 2014 teilweise zum Neubau einer Kita
abgerissen; der bestehendbleibende Teil wird für U 3 Betreuung
genutzt.

Klaus-Hemmerle- Schule

Derzeit wird ein Gebäudetrakt für die vorübergehende Unterbringung
von Kita’s während der notwendiger Sanierungsarbeiten genutzt; das
restliche Gebäude nutzt die Musikschule für die Dauer der
Sanierungsarbeiten des Gebäudes Blücherplatz. Die abschließende
Nutzung des Gebäudes ist derzeit unklar.

Somit könnten nach derzeitigem Sachstand lediglich der zu erwartende Erlös aus dem Verkauf des
Schulgebäudes der ehemaligen Förderschule Am Kurbrunnen für Investitionen im Rahmen der
Umsetzung der Inklusion genutzt werden. Es ist damit zu rechnen, dass die entsprechenden
Verhandlungen bis Ende des Jahres abgeschlossen sein werden.
Zu der Frage, ob und in welchen Höhe Mittel aus einem Verkauf eingesetzt werden können, ist derzeit
noch keine Aussage möglich.
Neben den noch nicht abgeschlossenen Vertragsverhandlungen sind folgende haushaltsrechtliche
Bedingungen zu beachten:

Vorlage FB 45/0308/WP16 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 16.03.2021

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Um einen ertragswirksamen Verkaufserlös eines Gebäudes zu generieren, muss der Verkaufspreis
zum Verkaufsdatum den aktuellen Buchwert des Gebäudes übersteigen. Die Differenz zwischen dem
Verkaufspreis und dem Buchwert stellt den Ertrag aus dem Verkauf dar.
Es ist zu beachten, dass – sobald der Verkauf konkret wird - E 26 das Gebäude zum Buchrestwert
aus der Bilanz nimmt und der Wert in das Umlaufvermögen der städt. Bilanz übertragen wird.
Da im Gesamthaushalt das Gesamtdeckungsprinzip gilt, ist eine Inanspruchnahme der Verkaufserlöse
für die Finanzierung der Inklusion im Rahmen der Haushaltsplanberatungen zu entscheiden.

Vorlage FB 45/0308/WP16 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 16.03.2021

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