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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 61/0979/WP16
öffentlich
27.08.2013
FB 61/80

Einrichtung eine Fußgängerüberweges an der Kreuzung
Nordstraße / Karl-Kuck-Straße
Antrag der CDU-Bezirksfraktion vom 18.07.2013
Beratungsfolge:

TOP:__

Datum

Gremium

Kompetenz

11.09.2013

B-1

Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand beschließt die Einrichtung eines Fußgängerüberweges über die
Nordstraße östlich der Kreuzung Karl-Kuck-Straße. Die Umsetzung vor Ort wird im Rahmen der
jährlich verfügbaren Haushaltsmittel unter Berücksichtigung der vom Mobilitätsausschuss zu
beschließenden Prioritätenliste für Schulwegsicherungsmaßnahmen im gesamten Stadtgebiet
Aachen eingeplant.

Vorlage FB 61/0979/WP16 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 19.08.2014

Seite: 1/2

Erläuterungen:
Bereits im November 2011 haben Eltern aus dem Neubaugebiet An der Unterbahn in einer Mail an die
Straßenverkehrsbehörde die Einrichtung eines Fußgängerüberweges an der genannten Stelle
angeregt. Die Verwaltung hat daraufhin am 17.01.2012 eine Verkehrszählung durchgeführt. Als
Ergebnis wurden 340 Kraftfahrzeuge sowie 83 querende Fußgänger in der Spitzenstunde von 07.30
Uhr 08:30 Uhr gezählt, so dass die nach den “Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von
Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001)“ erforderlichen Mindestverkehrmengen von mindestens 200 KFZ
und 50 querenden Fußgängern in der gleichen Spitzenstunde gegeben sind.
Nachfolgend hat die Verwaltung interne Gespräche geführt, in welcher Form der Fußgängerüberweg
vor Ort angelegt werden soll. Hierbei wurde das beidseitige Vorziehen von Gehwegköpfen auf
Parkstandstiefe entsprechend beigefügter Systemskizze für notwendig gehalten, um eine
Sichtbeziehung zwischen den querenden Kindern und den Fahrzeugführern zu schaffen. Gleichzeitig
werden die Kraftfahrer durch die Fahrbahneinengung eine besondere Aufmerksamkeit auf diese
Querungsstelle legen. Insofern befürwortet die Verwaltung einen Fußgängerüberweg an dieser Stelle.
Bezüglich einer zeitnahen Umsetzung ist jedoch festzuhalten, dass der Verwaltung zur „Erhöhung der
Fußgängersicherheit durch Querungshilfen, Fußgängerüberwege, Schulwegsicherung“ nur ein
jährlicher Haushaltsansatz von 30.000 € zur Verfügung steht. Mit diesem Ansatz müssen alle in
Aachen einschließlich der sechs Außenbezirke gewünschten, geprüften und beschlossenen
Maßnahmen nacheinander hergestellt werden.
Aufgrund des Umstandes, dass ein einzelner Fußgängerüberweg samt Beleuchtung, Markierung und
ggf. baulichen Anpassungen an den Fahrbahnrändern ca. 15.000 € kostet, sind nur zwei bis drei
Maßnahmen jährlich aus der angestauten „Warteliste“ zu erledigen. Derzeit befinden sich sechs noch
unerledigte Querungsstellen auf der Warteliste, die aufgrund der bereits älteren politischen
Beschlüsse zunächst erledigt werden. Hieraus resultiert, dass der in der Rede stehende
Fußgängerüberweg über die Nordstraße möglicherweise noch zwei bis drei Jahre bis zu seiner
Umsetzung vor Ort dauern wird.
Dies ist sicherlich unbefriedigend, jedoch geben weder die Unfalllage noch andere objektive Kriterien
Veranlassung dazu, den Standort Nordstraße in der Prioritätenliste vorzuziehen und damit ältere
bereits beschlossene Fußgängersicherungsmaßnahmen in anderen Bezirken noch weiter
zurückzustellen. Die chronologische Einhaltung der Beschlussfassungen sollte ein faires Kriterium bei
der Reihenfolge der baulichen Umsetzung sein.

Anlage/n:
- Antrag der CDU-Bezirksfraktion Aachen-Brand vom 18.07.2013
- Lageplan für den geplanten Fußgängerüberweg

Vorlage FB 61/0979/WP16 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 19.08.2014

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