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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Der Oberbürgermeister

Vorlage
Federführende Dienststelle:
Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

FB 61/0719/WP16
öffentlich
13.08.2012
FB 61/80

Abpollerung des Bürgersteigs im Vennbahnbogen / Münsterstraße
275
Antrag der CDU-Bezirksfraktion Aachen-Brand vom 08.05.2012
Beratungsfolge:
Datum

TOP:__
Gremium

Kompetenz

Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis, wonach
eine Separierung der Verkehrsflächen im verkehrsberuhigten Bereich Im Vennbahnbogen nicht
erfolgt.

Finanzielle Auswirkungen:
keine

Vorlage FB 61/0719/WP16 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 21.02.2014

Seite: 1/2

Erläuterungen:
Die Verkehrsflächen in verkehrsberuhigten Bereichen nach Verkehrszeichen 325/326 StVO dienen als
Mischflächen allen Verkehrsarten zur gemeinsamen Nutzung, wobei die Aufenthaltsfunktion überwiegt
und Kraftfahrer besondere Rücksicht auf Fußgänger nehmen müssen. Andererseits müssen auch
Fußgänger dem Anliegerverkehr mit Pkw die Möglichkeit einräumen, von bzw. zu ihren Wohnungen
zu fahren. Eine Trennung der Verkehrsarten bzw. begleitende Gehwege sind in verkehrsberuhigten
Bereichen ausdrücklich nicht erwünscht.
Im gesamten Verlauf der Straße Im Vennbahnbogen müssen alle Verkehrsarten sich miteinander
arrangieren, wobei es keine kritischen und unkritischen Abschnitte gibt. Im angesprochenen Bereich
des Hauses Münsterstraße 275 ist die Sicht der Fußgänger und Autofahrer aufeinander optimal. Der
zusätzlich mit einem Flachbord angedeutete „Gehweg“ entlang des denkmalgeschützten Hauses
veranlasst die Autofahrer zur Nutzung der verbleibenden Restfläche und schafft bereits jetzt einen
deutlich höheren Fußgängerschutz als die übrigen Teilstücke des Vennbahnbogens. Eine darüber
hinausgehende Abgrenzung bzw. Fußgängersicherung ist weder im Sinne des verkehrsberuhigten
Bereiches noch gegenüber den anderen Straßenstücken vertretbar bzw. erforderlich.
Sollte die Abpollerung der Verkehrssicherheit im Bereich der unmittelbar am Straßenrand liegenden
Haustüre des Hauses Münsterstraße 275 dienen, so wäre vorstellbar, dem Hauseigentümer im Wege
einer Sondernutzung das Aufstellen eines maximal 40 cm breiten Blumenkübels am Hausrand zu
gestatten und hierdurch den Kraftfahrzeugverkehr weiter weg von seinem Hauseingang zu drücken.
Hierdurch wäre das gefahrlose Heraustreten aus dem Hause bzw. Verlassen der Garagenausfahrt
erreicht, ohne dass die gewünschten Altstadtpoller durch den Baubetriebshof regelmäßig repariert
bzw. nach Umfahren erneuert werden müssten.

Anlage/n:
Antrag der CDU-Bezirksfraktion Aachen-Brand vom 08.05.2012

Vorlage FB 61/0719/WP16 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 21.02.2014

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