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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage
Federführende Dienststelle:
FB 01 - Fachbereich Bürger*innendialog und
Verwaltungsleitung
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:

FB 01/0196/WP18

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

17.01.2022

Stellungnahmen der Verwaltung zu Ratsanfragen
Ziele:
Beratungsfolge:
Datum
26.01.2022

Gremium
Rat der Stadt Aachen

Zuständigkeit
Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt nimmt die von der Verwaltung vorgelegten Stellungnahmen zu verschiedenen
Ratsanfragen zur Kenntnis.

Sibylle Keupen
Oberbürgermeisterin

Vorlage FB 01/0196/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 24.01.2022

Seite: 1/2

Erläuterungen:
Zu diversen Ratsanfragen liegen Stellungnahmen der Verwaltung vor, die als Anlage beigefügt sind
bzw. als Tischvorlage ausgeteilt werden.

Anlage/n:
Stellungnahmen (ggf. nur als Tischvorlagen)

Vorlage FB 01/0196/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 24.01.2022

Seite: 2/2

Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage des Ratsherrn Pilgram, GRÜNE, vom 29.11.2021:
„Parksituation für Fahrräder am Eurogress/Neuen Kurhaus“
1. Ist das Problem der fehlenden Fahrradabstellanlagen der Verwaltung bekannt?
Mit der pandemiebedingten Verlegung der städtischen Ausschusssitzungen ins Eurogress ist erstmals offensichtlich
geworden, dass die Zahl der zur Verfügung stehenden Fahrradstellplätze zu gering ist, da bei diesen
Veranstaltungen der Bedarf häufig größer als das Angebot ist.
Bereits im November wurde eine ähnliche Anfrage beantwortet. Und zwar dahingehend, dass die für
Fahrradstellplätze in Frage kommenden Flächen leider sehr begrenzt sind, und wir uns daher entschieden haben,
im Zufahrtsbereich hinter der Schranke eine große Zahl an Stellplätzen zu schaffen. Wir haben auch den Hinweis
aufgenommen, dass die dafür angeschafften Fahrradständer nicht optimal seien und zugesagt, hier Abhilfe zu
schaffen.
2. Wenn ja, was hat die Verwaltung bisher getan, um das Problem zu lösen, sowohl zeitnah als auch
perspektivisch?
3. Warum ist das bekannte Problem bisher noch nicht gelöst?
4. Wann und wie will die Verwaltung das Problem lösen?
Grundsätzlich sind die für Fahrradstellplätze zur Verfügung stehenden Flächen im Umfeld des Eurogress bzw. des
Neuen Kurhauses sehr begrenzt.
Um schnellstmöglich Abhilfe zu schaffen, wurden im Zufahrtsbereich zum Hof des Eurogress – zusätzlich zu den
vier Fahrradbügeln rechts vom Haupteingang sowie einem Ständer für zehn Fahrradstellplätze vor der Einfahrt zu
der Schranke - weitere 32 Fahrradstellplätze geschaffen.
Perspektivisch werden im Zuge der Sanierung des neuen Kurhauses insgesamt weitere 57 Fahrradstellplätze
geschaffen. Derzeit wird geprüft, ob die Maßnahme der Stellplätze, die im Bereich des Parks vorgesehen sind,
bereits früher umgesetzt werden kann. Weitere Stellplätze, die unmittelbar hinter dem Neuen Kurhaus vorgesehen
sind, werden allerdings erst mit Abschluss der Sanierung des Neuen Kurhauses erstellt werden können.
Zudem wird geprüft, ob eine kleine Parkgrünfläche (links vor dem Haupteingang des Eurogress) für weitere
Fahrradstellplätze geeignet ist und entsprechend hergerichtet werden könnte.
Da es technisch nicht möglich ist, in dem Zufahrtsbereich zum Hof des Eurogress Fahrradbügel zu montieren, für
die tiefe Bohrungen notwendig sind, wurden zunächst Fahrradständer angeschafft, die ohne Bohrungen aufgestellt
werden können. Da es sich dabei um sogenannte „Felgenkiller“ handelt, werden diese Ständer in Kürze gegen
Fahrradbügel ausgetauscht, die aufgestellt werden können und für die keine Bohrungen vorgenommen werden
müssen (ähnlich denen im Hangeweiher).
Bei dem Zufahrtsbereich zum Hof des Eurogress handelt es sich um einen öffentlichen Weg, der auch den Zugang
zum Park ermöglicht. Die Schranke zu diesem Bereich wird nicht als Barriere wahrgenommen, da täglich viele
Menschen diesen Weg nutzen. Daher halten wir diesen Bereich für sehr geeignet. Zudem befindet sich dieser
Bereich in der Nähe des Bühneneingangs, der regelmäßig bei Veranstaltungen mit einem Pförtner besetzt ist.
Eine Ausschilderung bei den Fahrradstellplätzen im Bereich des Haupteingangs mit dem Hinweis auf weitere
Fahrradstellplätze in diesem Zufahrtsbereich ist beauftragt und wird in Kürze installiert.

5. Besteht so direkt vor den beiden Häusern überhaupt die Notwendigkeit von allgemeinen PKWParkplätzen?
6. Ist es nicht möglich, die Zufahrt auf Lieferverkehre zu beschränken und auf das Absetzen von
Besucher*innen und sonst nur noch einige Behindertenparkplätze auszuweisen sowie einen Taxistand?
7. Warum können die vorhandenen Parkplätze nicht schon jetzt als Fahrradparkplätze genutzt werden?
Momentan sind ein Teil der Parkplätze vor dem Eurogress/Neuen Kurhaus ausgewiesene barrierefreie Stellplätze
sowie Stellplätze für Taxen. Mit Eröffnung des Neuen Kurhauses werden alle Parkplätze um den Brunnen - gemäß
der Vorgaben der Landesbauverordnung - zukünftig barrierefreie Stellplätze sein, so dass der Nachweis der
barrierefreien Stellplätze für das Eurogress sowie das Neue Kurhaus erfüllt ist.
Daher ist es nicht möglich, die vorhandenen PKW-Stellplätze in Fahrradstellplätze umzuwandeln, denn hierbei
würde es sich nur um eine temporäre Lösung handeln. Vielmehr wollen wir dauerhafte Lösungen herbeiführen, die
zum Teil mit den bereits neu eingerichteten Fahrradstellplätzen im Zufahrtsbereich schon umgesetzt worden sind.
8. Warum hat man die Pflanzkübel neben der Brunnenanlage entfernt, wodurch das Parkplatzangebot noch
vergrößert wurde.
Die Pflanzkübel mussten entfernt werden, um den nicht unerheblichen Liefer- und Lastverkehr, der in Kürze im
Zusammenhang mit der Sanierung des Neuen Kurhauses deutlich zunehmen wird, gewährleisten zu können. Große
LKW mit Auflieger hatten schon mehrfach Schwierigkeiten mit der Zufahrt hinter das Eurogress bzw. das Neue
Kurhaus. Leider wurde versäumt, im Zuge des Entfernens der Pflanzkübel mittels Straßenmarkierungen
deutlich zu machen, dass auf diesen Flächen nicht geparkt werden dürfen. Das ist mittlerweile nachgeholt worden.

Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Ratsfrau Dr. Heike Wolf, SPD, vom 14.12.2021:
„Großbrand in einer Lagerhalle in Aachen-Richterich am 08.12.2021“

In der im Betreff genannten Ratsanfrage wurde Bezug genommen auf den Einsatz der Feuerwehr in AachenRichterich am 08.12.2021. Es brannte in einem Teilbereich eines Gewerbekomplexes. Betroffen waren im
Wesentlichen zwei Werk- und Lagerhallen.
Die Ratsanfrage stellt konkret vier Fragen, welche im Folgenden beantwortet werden sollen. Vorweggestellt
werden noch einige zusätzliche Informationen zu dem konkreten Einsatz.
Es wird in der Ratsanfrage auf eine Presseberichterstattung verwiesen, welche durchgeführte Messungen
referenziert. Seitens der Feuerwehr wurden keine Messungen durchgeführt und dies auch nicht medial
kommuniziert. Nach dem hiesigen Kenntnisstand wurden auch durch andere Fachämter keine weiteren
Messungen durchgeführt. Insofern kann bei FB 37 nicht nachgehalten werden, woher diese Information stammt.
Zudem wird auf die initiale Warnung mittels Warn-App verwiesen, welche das Schließen von Fenstern und Türen
sowie das Ausschalten von Lüftungsanlagen rät. Dies wurde seitens der Feuerwehr in der Tat derart und in der
Warnstufe „Bevölkerungsinformation“ kommuniziert. Es wurde vorsorglich der entsprechende Warntext, welcher
landesweit einheitlich vorgegeben ist, in der Bevölkerungsinformation veröffentlicht.

1. Die Feuerwehr Aachen verfügt über eine Sondereinheit, die sowohl Material für Luftmessungen,
wie auch qualifiziertes Fachpersonal besitzt. Wurde diese Spezialeinheit für die Durchführung der
o.g. Messung eingesetzt?
Nein, es wurden keine Messungen durchgeführt. Der an diesem Tage dem Einsatzleiter zur Seite
gestellte Ausbildungsbeamte ist in seiner ehrenamtlichen Funktion Zugführer des Messzuges Nord der
StädteRegion Aachen und verfügt damit, neben der identischen fachlichen Qualifikation wie die
Spezialkräfte des örtlichen CBRN-Zuges, über zusätzliche taktische Qualifikationen, die dort nicht
vorhanden sind und ist somit neben dem Einsatzleiter qualifiziert, die Notwendigkeit und den Einsatz
eines CBRN-Zuges zu beurteilen.

2. Falls nicht, wer hat die Messung durchgeführt?
Die Feuerwehr hat keine späteren Messungen durchführen lassen. Nach unserem Kenntnisstand haben
auch andere Stellen (z.B. Fachbereich Umwelt) ebenfalls keine Messungen durchgeführt.

3. In welchen Einsätzen war die CBRN-Einheit dieses Jahr insgesamt schon tätig?
Der CBRN-Zug war in 2021 (Stand 17.12.2021) in folgenden Einsätzen tätig:
 03.03.2021: Hilfeleistung CBRN2 Friedrichstraße
 24.03.2021: Hilfeleistung CBRN2 Friedrichstraße
 01.04.2021: Feuer CBRN Landoltweg 1a
 26.06.2021: Hilfeleistung Gas Hirschgraben
 14.07.2021: 4 x Unwetter Wasser
 15.07.2021: 5 x Unwetter Wasser
 15.07.2021: Bereitstellung
 16.07.2021: Unwetter Wasser Stolberg Prym Werke
 21.08.2021: Hilfeleistung CBRN2 Bahnhof West
 21.09.2021: Hilfeleistung CBRN2 Bahnhof West
 21.11.2021: Hilfeleistung CBRN1 Kelmesbergweg
4. Wie bzw. durch wen wird der Einsatz der CBRN-Einheit normalerweise veranlasst?
Es gibt zwei Wege, auf denen der CBRN-Zug alarmiert wird.
Zum einen gibt es definierte Einsatzstichwörter, welche aufgrund der gemeldeten Einsatzszenarien in der
Leitstelle direkt alarmiert werden. Ab einer gewissen Art und Größe der Einsätze ist der CBRN-Zug initial
in dieser Alarmmittelkette enthalten.
Die zweite Möglichkeit der Alarmierung dieser Einheit ist die unmittelbare Anforderung durch den
Einsatzleiter der Feuerwehr.

Stellungnahme der Verwaltung zur Ratsanfrage der Fraktion DIE LINKE vom 16.11.2021:
Beleuchtung des Haarener Kreuzes

1. Wer ist Besitzerin des Haarener Kreuzes?
Der Bau des Haarener Kreuzes ist 1971 durch die Gemeinde Haaren erfolgt. Nach der kommunalen Neugliederung
1972 ist das Kreuz in den Besitz der Stadt Aachen übergegangen.

2. Wird die Beleuchtung des Kreuzes aus Sicherheitsgründen von öffentlichen Stellen vorgeschrieben?
Es sind keine Gründe ersichtlich, die eine sicherheitstechnische Beleuchtung des Kreuzes begründen würden. Die
einzige denkbare Notwendigkeit in diesem thematischen Kontext könnte in einer Sichtbarkeit für Flugobjekte liegen.
Dies kann jedoch auch ausgeschlossen werden, da eine solche Signalisierung immer über eine rote Beleuchtung
sichergestellt werden muss. Dies ist im Falle des Haarener Kreuzes nicht gegeben.

3. Wenn nein, mit welcher Begründung wurde eine Beleuchtung des o. g. Kreuzes beantragt? Liegt eine
Baugenehmigung vor?
Zum jetzigen Zeitpunkt wird vonseiten der Bauaufsicht, nach aktuellem Kenntnisstand, nicht davon ausgegangen,
dass für die Beleuchtung eine Baugenehmigung vorliegt. Eine abschließende Prüfung würde einer intensiven ArchivRecherche von historischen Akten bedürfen, die händisch nach Hinweisen durchsucht werden müssten.

4. Wie bewertet der Fachbereich Umwelt die Auswirkungen auf Flora und Fauna durch die von dem Kreuz
ausgehende Lichtverschmutzung?
Die Beleuchtung des Haarener Kreuzes findet seit Jahrzehnten satt; durch die umgebenden Autobahnen sowie
Wohn und Gewerbebereiche ist auf dem Haarberg auch nachts ein vergleichbar hoher allgemeiner Lichtpegel gegeben.
Die heutige LED Beleuchtung erweist sich gegenüber früheren Beleuchtungssystemen (Strahler, Neonröhren) als
sehr energiesparend.
Dem Fachbereich Umwelt sind keine neg. Hinweise oder Bedenken der Naturschutzverbände im Hinblick auf die
Beleuchtungsanlage bekannt. Ungeachtet des grundsätzlichen Ziels, die Lichtemissionen im Stadtgebiet zu reduzieren, beurteilt der Fachbereich Umwelt die Haarbergkreuz-Thematik auch daher als weniger bedeutsam für Flora
und Fauna.

5. Wie verträgt sich ein so prominent platziertes Kreuz mit weithin sichtbarer Beleuchtung mit einer weltoffenen Stadt wie Aachen, mit vielen Religionen, aber auch vielen nicht religiösen Menschen?
Die vielen sichtbaren und präsenten Bauwerke diverser Religionen in Aachen zeigen die Vielfalt, welche unsere
Stadt ausmachen und zu einem gedeihlichen Miteinander beitragen.