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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage

Vorlage-Nr:

FB 36/0131/WP18

Federführende Dienststelle:
FB 36 - Fachbereich Klima und Umwelt
Beteiligte Dienststelle/n:

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

17.12.2021
FB 36/000

Thermalquellen am Büchel energetisch nutzen, Ratsantrag Nr 154/18
der CDU Fraktion vom 10.06.2021
Ziele:
Beratungsfolge:
Datum
18.01.2022
10.02.2022

Gremium
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Planungsausschuss

Zuständigkeit
Kenntnisnahme
Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis.
Der Planungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Kenntnis. Der Antrag gilt damit als
behandelt. Der Antrag gilt damit als behandelt.

Vorlage FB 36/0131/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 21.12.2021

Seite: 1/7

Finanzielle Auswirkungen
JA

NEIN
x

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Gesamtbedarf (alt)

Gesamtbedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

- Verschlechterung

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Folge-

Folgekosten (alt)

kosten
(neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Vorlage FB 36/0131/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 21.12.2021

Seite: 2/7

Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

groß

nicht ermittelbar

x
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering

mittel

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering
mittel
groß

x

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig
überwiegend (50% - 99%)
teilweise (1% - 49 %)

Vorlage FB 36/0131/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 21.12.2021

Seite: 3/7

x

nicht
nicht bekannt

Vorlage FB 36/0131/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 21.12.2021

Seite: 4/7

Erläuterungen:

Erläuterungen zum Ratsantrag der CDU vom 10.06.2021:
In dem Ratsantrag (Anlage 1) wird die Verwaltung beauftragt, im Rahmen der städtebaulichen
Erneuerung des Büchel aufzunehmen, dass die lokalen Thermalquellen für die Energieversorgung
(Wärme) der zu erstellenden Gebäude genutzt werden soll. Dabei sollen die folgenden Aspekte
beachtet werden:
 Wärmeversorgung der Gebäude mit lokalem Thermalwasser,
 bessere energetische Nutzung des Potentials der Quellaustritte und
 Klimaschutz durch die geothermische Nutzung und daraus resultierende CO2-Einsparung.
Die mit der Thermalwassernutzung am Büchel befassten städtischen Stellen (Gebäudemanagement,
Fachbereich Klima und Umwelt und Fachbereich Stadtentwicklung, - planung und
Mobilitätsinfrastruktur) haben die Frage ihrerseits geprüft und die SEGA ergänzend um Stellungnahme
gebeten.
Im Ergebnis wird dem Gedanken des Ratsantrags schon heute weitgehend Rechnung getragen.
Verbindliche Aussagen darüber, ob und in welcher Weise eine erweiterte Einbindung der
Thermalwasserversorgung für das städtebauliche Vorhaben des Büchel umgesetzt werden kann, sind
zum jetzigen Zeitpunkt nicht möglich; im Zuge des Planverfahrens wird Verwaltung das Thema „im
Auge behalten“ und Politik über neue Entwicklungen zeitnah informieren. Die Stellungnahmen der
Fachbereiche/Eigenbetriebe im Einzelnen:
Stellungnahme des FB Klima und Umwelt, Unteren Wasserbehörde (als Genehmigungsbehörde)
Eine geothermische Nutzung des überschüssigen Thermalwassers stellt grundsätzlich ein gutes und
sinnvolles Anliegen dar. Insbesondere im Hinblick auf das CO2-Einsparpotential und den damit
verbundenen Klimaschutz, ist eine Energienutzung dieser erneuerbaren Energie von großem Interesse.
Im Burtscheider Quellenzug wird eine Thermalwassernutzung schon seit längerem umgesetzt. Auch in
der Carolus Therme wird Thermalwasser aus dem Aachener Quellenzug (Kaiserquelle und
Rosenquelle) seit vielen Jahren zum Zwecke der Wärmeversorgung eingesetzt. Für diese Rosenquelle
ist eine erweiterte energetische Nutzung geplant; ein Vertragsabschluss zur thermischen Nutzung des
überschüssigen Wassers zwischen der Stadt Aachen als Quellbetreiberin und der Landmarken AG als
Eignerin der Immobilie (ehemaliges Lust for Life) befindet sich hier in Vorbereitung; die Rosenquelle
liegt im Untergeschoß des ehemaligen Kaufhauses.
Schon im Jahr 2008 gab es eine Potentialstudie zur energetischen Nutzung des Thermalwassers der
Aachener Rosenquelle von Herrn Christoph Senz; die Studie liegt der Verwaltung vor und liefert
wichtige Anhaltspunkte. Für eine potenzielle Nutzung im Bereich von Neubauten auf dem BüchelGrundstück bleibt nach aktuellem Stand nur das überschüssige Wasser aus der Kaiserquelle. Hierbei
handelt es sich jedoch um eine deutlich geringere Menge im Vergleich zur Rosenquelle. Nach Abzug
der derzeitigen Nutzung (i.W. Elisenbrunnen) bleibt eine potenziell verbindliche (vertragliche) Menge
von ca. 3,5 m³ / Stunde bei einer Temperatur von durchschnittlich 51°C. Inwieweit mit dieser Menge
eine ausreichende energetische Versorgung gewährleistet werden kann, muss konzeptionell geprüft
werden und hängt u.a. von den zu errichtenden Gebäuden ab. Derzeit wird vom FiW (Forschungsinstitut
für Wasser- und Abfallwirtschaft an der RWTH Aachen (FiW) e. V.) eine solche Studie im Auftrag der
SEGA durchgeführt.
Weiterhin bleibt die technische Umsetzung einer Zuführung von Thermalwasser aus der Kaiserquelle zu
prüfen. Die SEGA hat zum vorliegenden Antrag eine eigene Stellungnahme verfasst, die dieser
Stellungnahme als Anlage beiliegt (Anlage 2). Ob eine thermische Nutzung rechtlich als
Vorlage FB 36/0131/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 21.12.2021

Seite: 5/7

Entscheidungskriterium in einem Wettbewerb aufgenommen werden und sie einem privatem
Eigentümer auferlegt werden kann, wird zu einem späteren Zeitpunkt in Abstimmung mit dem
Rechtsamt entschieden. Erst nach Festlegung der städtebaulichen Konzeption kann – unter
Berücksichtigung von Umweltentlastung und Wirtschaftlichkeit - über eine vertragliche Lösung mit dem
Bauherrn zur Absicherung einer energetisch-thermischen Nutzung verhandelt werden. Wasserrechtlich
stünde einer thermischen Thermalwassernutzung grundsätzlich nichts entgegen, es wäre jedoch die
bestehende gehobene Erlaubnis anzupassen.
Stellungnahme des Gebäudemanagements (als Betreiber der städt. Thermalquellen sowie als
Heilwasserbetrieb)
Das Gebäudemanagement der Stadt Aachen ist Betreiber der im Büchel-Areal gelegenen Kaiserquelle
und der Rosenquelle 2 (Komphausbadstraße). Dazu liegt die gehobene Erlaubnis zur Entnahme von
Thermal- / Quellwasser (Grundwasser) aus diesen Quellen vor. Somit ist auch die Weitergabe an Dritte
nur durch den Betreiber möglich. Der Bescheid ist wirksam bis zum 31.05.2041.
Zusätzlich ist anzumerken, dass diese Quellen auch in die Zuständigkeit des Heilwasserbetriebes
gehören. Dieser ist ebenfalls im Gebäudemanagement verortet. Der Heilwasserbetrieb unterliegt der
Überwachung und der strengen Auflagen der Bezirksregierung Köln nach den Vorgaben des
Arzneimittelgesetzes. Demzufolge sind notwendige Produkt-Schutzzonen und Labore aufwendig dort
eingerichtet worden. Alle möglichen Maßnahmen, die hier zur geothermischen Nutzung in Betracht
gezogen werden, müssen in diesen Kontext gebracht werden und sind auf Integrierbarkeit zu prüfen.
Die Rosenquelle in der Komphausbadstraße ist in der Nutzung zukünftig zu 100% ausgelastet (siehe
oben); damit wird primär die Carolus-Therme versorgt, die Brunnenanlagen in der Monheimsallee und
geothermisch zukünftig auch das Gebäude ehemals „Lust for Life“ im überschüssigen Restwasser. Wie
oben dargelegt, stehen lediglich 3,5 m³/h aus der Kaiserquelle zur weiteren Verfügung, um eine
mögliche geothermische Nutzung zu untersuchen.
Bei einem privaten Eigner muss ein formaljuristisches Vertragswerk zur Nutzung gestaltet werden,
welches als Entscheidungskriterium in den Hochbauwettbewerb aufzunehmen wäre.
Stellungnahme des FB Stadtentwicklung, - planung und Mobilitätsinfrastruktur
In Anlehnung an die in der Anlage beigefügte Stellungnahme der Städtischen Entwicklungsgesellschaft
Aachen (SEGA), welche zur Entwicklung des Büchel-Areals gegründet wurde, können die folgenden
Aspekte betrachtet werden.
a) Nutzung auf Quartiersebene und für die geplante Freianlage
Kürzlich wurde eine Potentialstudie zur innovativen Verwertbarkeit von Wasser und Abwasser im Zuge
der Entwicklung des Quartiers in Auftrag gegeben. Bestandteil dieser Studie wird auch sein, die
technische Machbarkeit und die wirtschaftlichen Randbedingungen der Nutzung des Thermalwassers
zu prüfen (nähere Informationen, s. Anlage 2).
b) Individuelle, gebäudebezogene Nutzung
Dass Thermalquellen ein geeignetes Mittel zur energetischen Nutzung sein können, hat sich schon bei
dem in Burtscheid angesiedelten Projekt „Quartier74“ gezeigt. Hier wird die Heizlast über eine hinter
dem Gebäude befindliche Quelle gedeckt. Die Wärme wird über einen Wärmetauscher, der in den
Quellstrom installiert ist, abgeführt und über ein Leitungssystem in den Gebäuden verteilt.
Die Hochbauentwicklung soll im Bereich Büchel über Konzeptvergaben erfolgen. Der Aspekt der
Thermalquellennutzung könnte ein zusätzliches, eher weiches Bewertungskriterium in diesen
Konzeptvergaben sein (nähere Informationen, s. Anlage 2).
Vorlage FB 36/0131/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 21.12.2021

Seite: 6/7

Anlage/n:

Ratsantrag der CDU vom 10.06.2021
Stellungnahme der SEGA vom 15.07.2021

Vorlage FB 36/0131/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 21.12.2021

Seite: 7/7

FRAKTION IM RAT
DER STADT AACH EN

CDU-Fraktlon Im Rat der Stadt - S20SS Aachen

An die
Oberbürgermeisterin der Stadt Aacheji Eingang bei FB 01
Frau Sibylle Keupen
Rathaus

10. Juni 2021

52058 Aachen

Geschäftsstelle:
Verwaltungsgebäude Katschhof
Johannes-PauMl.-Straße 1
52062 Aachen
Raum 111
Telefon 0241/432 7211
Fax
0241/432 7222
cdu.fraktion@mail.aachen.de
www.cdu-fraktion-aachen.de

CDU 21.043
Aachen, den 10.06.2021

Ratsantrag

Thermalquellen am Büchel energetisch nutzen
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Aachen beantragt im Rat der Stadt folgenden Beschluss
zu fassen:
Die Verwaltung wird beauftragt, im Rahmen der städtebaulichen Erneuerung des Büchel
aufzunehmen, dass die lokalen Thermalquellen für die Energieversorgung (Wärme) der zu
erstellenden Gebäude genutzt werden sollen. Folgende Ziele sollen beachtet werden:

•

Wärmeversorgung der Gebäude mit lokalem Thermalwasser

•

Bessere energetische Nutzung des Potentials der Quellaustritte

•

Klimaschutz durch die geothermische Nutzung der Quellen und daraus resultieren­
der C02"Einsparung (Emissionsreduktion)

Begründung
Die Aachener Thermalquellen sind historisch, kulturell und geologisch eine Besonderheit
der Stadt. Sie waren prägend für die Gründung der Stadt und ihre weitere Entwicklung. Die
Römerinnen genossen genauso wie Karl der Große und die Öcher*innen insgesamt das
wohltuende, warme Wasser aus der Tiefe.

*WCDU

HAMIOMIM UI
OE«5TAOr^ACXIfi

Daneben stellen die Aachener Thermalquellen ein erhebliches geothermisches Potential
dar, das zur energetischen Nutzung in Gebäuden herangezogen werden kann und sollte.
Untersuchungen zeigten bereits, dass beispielsweise das damalige Kaufhaus „Lust for Life"
(Komphausbadstraße 10,52062 Aachen), in dessen Keller sich die Rosenquelle befindet, ge­
othermisch geheizt werden könnte. Dadurch würde eine erhebliche Reduktion der CO2Emmissionen entstehen.
Die Nutzung der thermischen Energie könnte auch im Zuge der Errichtung von Gebäuden
im Rahmen der städtebaulichen Erneuerung des Büchel möglich sein. Die technische Um­
setzung der Wärmenutzung im falle eines Neubaus sogar einfacher zu realisieren, weil die
Heizungssysteme bei Neubauten direkt für die Thermalwassernutzung ausgelegt werden
können.
Zudem liegt das Grundstück günstig zwischen der Rosenquelle im Osten und der Kaiser­
quelle im Westen. Diese Quellen erschließen aktuell das Thermalwasser, schlagen jedoch
täglich den Großteil des warmen Wassers ungenutzt in die Kanalisation ab.
Um diese Verschwendung zu beenden und gleichzeitig einen erheblichen Beitrag zum Kli­
maschutz zu realisieren, könnte die energetische Nutzung der geothermischen Energie des
Aachener Quellwasserzugs in den neuen Gebäuden genutzt werden. Deshalb soll dies als
Entscheidungskriterium in den Hochbauwettbewerb aufgenommen werden.
Mit freundlichen Grüßen

Iris Lurken
Fraktionsvorsitzende

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Die Oberbürgermeisterin

Aachen, den 09.06.2021

Frau Beigeordnete Burgdorff
Frau Stadtdirektorin Grehling
Flerrn Beigeordneten Dr. Kremer
Frau Beigeordnete Schwier
Flerrn Beigeordneten Prof. Dr. Sicking

Anträge zur Ratssitzung am 23.06.2021
Anliegende Fotokopie von Anträgen, die zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt gestellt werden,
übersende ich mit der Bitte um Kenntnisnahme. Sofern die Behandlung der Anträge in
nichtöffentlicher Sitzung erfolgen muss, bitte ich um rechtzeitigen Hinweis, damit die Unterlagen
nicht der örtlichen Tagespresse zugänglich gemacht werden (§ 11 Abs. 4 und 12 Abs. 6
Geschäftsordnung).
1 Ratsantrag der CDU-Fraktion vom 09.06.2021:
-

„Thermalquellen am Büchel energetisch nutzen“, (Nr. 154/18).

Zusatz für Dez. Ill + Dez. V:
Ich bitte höflich um gemeinsame Bearbeitung des Ratsantrages Nr. 154/18 nachdem dieser durch den
Rat der Stadt in seiner Sitzung am 23.06.2021 angenommen wurde.

gez.

ausgefertigt;
gez.

(Keupen)
Oberbürgermeisterin

(Berg)