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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage

Vorlage-Nr:

FB 23/0103/WP18

Federführende Dienststelle:
FB 23 - Fachbereich Immobilienmanagement
Beteiligte Dienststelle/n:

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

14.01.2022
23/000

Tagesordnungsantrag der Fraktion Die Linke vom 12.01.2022
- Sachstandsbericht öffentliche Toilettenanlagen
Ziele:
Beratungsfolge:
Datum
26.01.2022

Gremium
Hauptausschuss

Zuständigkeit
Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Sibylle Keupen
Oberbürgermeisterin

Vorlage FB 23/0103/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 20.01.2022

Seite: 1/6

Finanzielle Auswirkungen
JA

NEIN
x

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Gesamtbedarf (alt)

Gesamtbedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

- Verschlechterung

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Folge-

Folgekosten (alt)

kosten
(neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Finanzielle Auswirkungen stehen noch nicht fest und ergeben sich künftig aus der Art, der Anzahl und
dem Bau sowie Betrieb der Anlagen.

Vorlage FB 23/0103/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 20.01.2022

Seite: 2/6

Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Zur Relevanz der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
nicht

keine

positiv

negativ

nicht

eindeutig

keine

positiv

negativ

eindeutig

Der Effekt auf die CO2 -Emissionen ist:
Derzeit
nicht
gering

mittel

groß

ermittelbar
x

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2 –Emissionen erfolgt:
vollständig
überwiegend (50% - 99%)
teilweise (1% - 49%)
nicht
X

Noch nicht bekannt

Vorlage FB 23/0103/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 20.01.2022

Seite: 3/6

Tagesordnungsantrag
Mit Schreiben vom 12.01.2022 stellt die Fraktion Die Linke folgenden Antrag zur Tagesordnung des
Hauptausschusses:
„Nachdem die Bezirksvertretung Aachen-Mitte bereits im Jahr 2017 erfolglos versucht hatte, eine
öffentliche Toilette für den Westpark zu finanzieren, und unsere Fraktion am 1. Oktober 2020 ein
Konzept zur Bereitstellung ausreichender öffentlicher und barrierefreier Toiletten in den städtischen
Parks beantragt hatte, wurde in der Sitzung des Bürgerforums vom 29. Juni 2021 berichtet, dass eine
Arbeitsgruppe „öffentliche Toiletten“ eingerichtet worden sei, die klare verwaltungsinterne
Zuständigkeiten bzw. Ansprechpartner definieren und Kriterien zur Ermittlung von Bedarfsprioritäten
entwickeln sollte. Nach einem halben Jahr bitten wir darum, einen Sachstandsbericht vorzulegen.“

Erläuterungen
In letzter Zeit wird vermehrt der Wunsch aus Politik und Bürgerschaft gestellt, weitere öffentliche
Toilettenanlagen zu errichten. Nach Beantragung zur Errichtung einer Toilettenanlage für den Westpark
wurde hierzu im Bürgerforum im Juni 2021 berichtet und die Bildung einer stadtinternen Arbeitsgruppe
angeregt.
Zurzeit stehen im öffentlichen Raum in Aachen insgesamt 7 gegen Entgelt zugängliche
Toilettenanlagen, welche von der Firma RBL Media GmbH (RBL) betrieben werden. RBL musste sich
im Rahmen der Vergabe der Werbeanlagenstandorte dazu verpflichten, die durch den vorherigen
Werbepartner JCDecaux aufgestellten Toilettenanlagen in die Bewirtschaftung zu übernehmen. Die
siebte Anlage in Aachen wurde ebenfalls von RBL errichtet, um eine Toilettenlösung für den Bushof zu
finden. Die Aufstellung der siebten Anlage erfolgte noch im Rahmen des Werbevertrages und wurde
durch FB 30 geprüft und als geringfügige Vertragsergänzung mitgetragen. Weitere Anlagen können aus
vergaberechtlichen Gründen über diesen Vertrag jedoch nicht angefordert werden.
Für die Toilette am Bushof stellt RBL jährlich 47 T€ als Full-Service-Gebühr bei 10,5 jähriger
Vertragslaufzeit in Rechnung. Der Preis ergibt sich aus dem Gesamtvertragsverhältnis mit RBL mit
einer insgesamt 15-jährigen Laufzeit. Enthalten in dieser Gebühr sind Lieferung und Aufbau sowie die
Unterhaltung der Anlage, Einnahmen aus dem Betrieb gehen an die Firma RBL. Die notwendigen Zuund Ableitungen zum Betrieb der Anlagen müssen durch die Stadt hergestellt werden. Grundsätzlich
könnte auch für weitere Toilettenanlagen ein ähnliches Modell angewandt werden, bei dem die Stadt
die Lieferung, Aufstellung und den Betrieb an einen Dienstleister vergibt und selber für die Herrichtung
und technische Infrastruktur an den Standorten sorgt. Es ist zu bezweifeln, dass der derzeitige
Servicepreis von RBL für die Bushofanlage bei einer öffentlichen Ausschreibung als Maßstab für neue
Toiletten Bestand hätte.
Bisher sind im städtischen Haushalt keine Mittel für die Errichtung und die Unterhaltung von
zusätzlichen Toilettenanlagen eingestellt. Bei Durchführung eines Dienstleistungsmodells wie
beschrieben kämen damit pro Toilettenstandort bei z.B. 10-jähriger Vertragslaufzeit mindestens rund
500 T€ für die Bewirtschaftung der Anlagen sowie Einmalkosten für die Herstellung von Fundamenten,
Strom-, Wasser- und Abwasseranschlüssen auf die Stadt zu.
Vorlage FB 23/0103/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 20.01.2022

Seite: 4/6

Es handelt sich bei den derzeitigen Anlagen um Modelle, die nur für eine Person geeignet sind. Bei
hohem Publikumsverkehr und starker Frequentierung müssten daher voraussichtlich mehrere Anlagen
an einem Standort erstellt oder eine größere begehbare Anlage gebaut werden. Bisher nicht geklärt ist,
wie viele Anlagen und an welchen Standorten diese errichtet werden sollten, um die Bedarfe zu decken.
Eine Internetrecherche hat ergeben, dass z.B. die Stadt Düsseldorf mit derzeit ca. 200 Anlagen im
Mittelfeld deutscher Städte liegt. Die Stadt setzt dabei ein Mischmodell von geleasten Modulanlagen
ähnlich der RBL-Anlagen und selbst gebauten Anlagen um. Bei ca. 2,5 mal mehr Einwohnern und stark
frequentierten Bereichen wie der Altstadt hat Düsseldorf einen Bedarf von mindestens 200 Anlagen
ermittelt. Für Aachen wäre als erster Ansatz somit voraussichtlich mit mindestens 50 Anlagen zu
rechnen, was zu Kosten analog der RBL-Anlage von jährlich rund 2,5 Mio. € zuzüglich einmaliger
Kosten für notwendige Leitungsverlegungen etc. führen würde. Die Herstellungskosten für fest
errichtete Anlagen wurden bisher nicht berechnet, da dies von der Größe und dem Standort abhängt.
Unabhängig ob mobile Modulanlagen oder stationär gebaute Anlagen, handelt es sich bei
Toilettenanlagen nach Bauordnung NRW um bauliche Anlagen, für die Bauanträge gestellt und
genehmigt werden müssen. Auch die Modulanlagen müssen fundamentiert und aufgestellt werden, und
für jede Anlage, unabhängig von der Bauart, sind an jedem Standort Abwasser-, Frischwasser- und
Stromanschlüsse zu verlegen, um die Anlagen zu betreiben. Einzuplanen ist, dass alle Anlagen
regelmäßig gewartet, gereinigt und die Einnahmen entnommen werden müssen (ggfls. durch einen
Dienstleister zu übernehmen) und dass die Koordination des Dienstleisters gewährleistet werden muss.
Die Verwaltung wird daher zunächst die Bedarfe im Stadtgebiet ermitteln und Standorte definieren, an
denen Toiletten aufgestellt werden sollen. Es bieten sich alle gut besuchten und stark frequentierten
Flächen an (Parkanlagen, öffentliche Plätze besonders in der Innenstadt, Veranstaltungsflächen etc.),
sowie stark frequentierte überregionale Freizeitachsen (u.a. Vennbahnradweg, Eifelsteig) und ggf. stark
frequentierte P+R Parkplätze. In den jeweiligen Quartieren spielen dabei auch stadtgestalterische
Aspekte eine große Rolle, insbesondere im Unesco-Weltkulturerbe Bereich.
Die bisherigen Ergebnisse der Arbeitsgruppe, an der FB 23, FB 32, FB 36, FB 60, FB 61, FB 63, E 18,
E 26 sowie bei Bedarf die Bezirke mitwirken bzw. mitwirken sollen, sind folgende:
 Die Verwaltung erarbeitet derzeit ein Gesamtkonzept, an welchen Standorten wie viele
Toilettenanlagen benötigt werden, welches in der ersten Jahreshälfte fertiggestellt werden soll
 vorgezogene Einzelfallentscheidungen sollten unabhängig vom Gesamtkonzept möglich sein
(z.B. beabsichtigte „Kulturwiese“, Hollandwiese)
 Die Verwaltung holt Vergleichsangebote für die Aufstellung von mobilen Anlagen ein, um
einzelne Standorte vorab bedienen zu können
 Standorte, an denen aufgrund der Publikumsfrequenz und der Nutzung ein erhöhter Bedarf –
damit für größere Anlagen – besteht, müssen identifiziert werden
 die ermittelten Standorte werden priorisiert (ggf. Bildung von Paketen)
 Standards werden festgelegt (Barrierefreiheit, Sicherheit, Ausstattung, Auffindbarkeit,
Beschilderung, Bezahlbarkeit etc.)
 Standortbezogen muss festgelegt werden, ob es bei den (mobilen) Modellen (ähnlich RBL)
bleibt, oder ob fest installierte / massiv gebaute Anlagen errichtet werden
Vorlage FB 23/0103/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 20.01.2022

Seite: 5/6

 Erweiterte Lösungen werden geprüft, ob die Kombination mit Gastronomie (Beispiel Ferbers)
oder mit anderen Nutzungen (z.B. Kiosk mit angegliederter Toilettenanlage im Kennedypark) im
Hinblick auf Wirtschaftlichkeit, soziale Kontrolle etc. sinnvoll sein könnten
 Festlegung der Bedarfsträgerschaft der Toiletten (welche Organisationseinheit verwaltet die
Anlagen und kontrolliert / bewirtschaftet diese)
 Bereitstellung der Finanzmittel für die Errichtung und den laufenden Betrieb / die Mietkosten
werden geklärt
Die Ergebnisse der Analyse werden in einer Matrix aufbereitet, die einen schnellen Überblick über die
jeweiligen Standorte ermöglicht (Bedarfsplan mit Bedarfsträger und Finanzierung, Standort,
vorhandene Infrastruktur, Größe, Kombination mit sonstigen Einrichtungen, Priorität, Eigentümer,
Verantwortlicher für Planung und Vergabe der erforderlichen Anschlüsse, Verantwortlicher für Planung
und Vergabe der Anlagen (soweit kein Eigenbau), Vertragsgeber).

Anlage:

Tagesordnungsantrag der Fraktion DIE LINKE vom 12.01.2022

Vorlage FB 23/0103/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 20.01.2022

Seite: 6/6

Fraktion im Rat der Stadt Aachen

Fraktion Die Linke
im Rat der Stadt Aachen
Verwaltungsgebäude Katschhof
Räume 137-139
52058 Aachen
Telephon: 0241 /432 7244
fraktion.dielinke@mail.aachen.de

Fraktion Die Linke. • Verwaltungsgebäude Katschhof • 52058 Aachen

Frau
Oberbürgermeisterin Sibylle Keupen
Rathaus/Markt - Fax 432-8008
52058 Aachen

Eingang bei FB 01

12. Jan. 2022

Aachen, 12. Januar 2022
Antrag

zur

Tagesordnung

des

Hauptausschusses

am

26.1.2022

Sachstandsbericht Öffentliche Toiletten

Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
bitte setzen Sie folgendes Thema auf die Tagesordnung des
Hauptausschusses am 26. Januar 2022:
Sachstandsbericht Öffentliche Toiletten

Begründung
Nachdem die Bezirksvertretung Aachen-Mitte bereits im Jahr 2017 erfolglos
versucht hatte, eine öffentliche Toilette für den Westpark zu finanzieren, und
unsere Fraktion am 1. Oktober 2020 ein Konzept zur Bereitstellung
ausreichender öffentlicher und barrierefreier Toiletten in den städtischen Parks
beantragt hatte, wurde in der Sitzung des Bürgerforums vom 29. Juni 2021
berichtet, dass eine Arbeitsgruppe „öffentliche Toiletten“ eingerichtet worden
sei, die klare verwaltungsinterne Zuständigkeiten bzw. Ansprechpartner
definieren und Kriterien zur Ermittlung von Bedarfsprioritäten entwickeln sollte.
Nach einem halben Jahr bitten wir darum, einen Sachstandsbericht vorzulegen.
Mit freundlichen Grüßen

C1 .
Leo Deumens

Im----

Ulla Epstein

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Katharina Hrvacanin

www.fraktion-dielinke-aachen.de