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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage

Vorlage-Nr:

FB 56/0151/WP18

Federführende Dienststelle:
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Beteiligte Dienststelle/n:

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

07.01.2022
FB 56/600

Bericht über die Auswirkungen des Gesetzes zur Förderung der
gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen
(Teilhabe und Integrationsgesetz)Tagesordnungsantrag der SPD-Fraktion
Ziele:

Klimarelevanz
keine

Beratungsfolge:
Datum
27.01.2022
02.02.2022

Gremium
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie
Integrationsrat

Zuständigkeit
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die Ausführungen der Verwaltung
zur Kenntnis.

Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Prof. Dr. Sicking
(Beigeordneter)

Vorlage FB 56/0151/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 18.01.2022

Seite: 1/7

Finanzielle Auswirkungen
JA

NEIN
x

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Gesamtbedarf (alt)

Gesamtbedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

- Verschlechterung

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Folge-

Folgekosten (alt)

kosten
(neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Vorlage FB 56/0151/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 18.01.2022

Seite: 2/7

Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

groß

nicht ermittelbar

x
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering

mittel

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig
überwiegend (50% - 99%)
teilweise (1% - 49 %)

Vorlage FB 56/0151/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 18.01.2022

Seite: 3/7

nicht
nicht bekannt

Vorlage FB 56/0151/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 18.01.2022

Seite: 4/7

Erläuterungen:
Die SPD-Fraktion des Rats der Stadt Aachen hat in ihrem Tagesordnungsantrag die Verwaltung
beauftragt, über den aktuellen Stand der Auswirkungen des novellierten Gesetzes zur Förderung der
gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen für die Stadt Aachen zu berichten.
Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen
Der Landtag in Nordrhein-Westfalen hat am 24.11.2021 den Gesetzentwurf zur Reform des Teilhabeund Integrationsgesetzes verabschiedet.
Die Reform des Teilhabe- und Integrationsgesetzes aktualisiert viele Regelungen, die mit dem ersten
Teilhabe- und Integrationsgesetz 2012 geschaffen wurden. Mit dem neuen Gesetz wird das positive
integrationspolitische Leitbild für das Einwanderungsland Nordrhein-Westfalen weiterentwickelt.
Daneben werden auch die Potentiale der auf Dauer hier lebenden Menschen zielgenauer gefördert.
Damit erhält Nordrhein-Westfalen ab dem 01.01.2022 das bundesweit modernste Integrationsrecht
und setzt wichtige Standards in der Integrationspolitik. Das Land stellt dafür rund 130 Millionen Euro
jährlich zur Verfügung und schafft damit eine große Planungssicherheit für eine verbindliche und
verlässliche Integrationsarbeit.
Im reformierten Gesetz sind die Optimierung der Teilhabechancen von Menschen mit
Einwanderungsgeschichte, die Öffnung aller institutionellen Regelsysteme durch den Abbau von
Zugangs- und Teilhabebarrieren sowie die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts zentrale
Aspekte. Das Land wird sich künftig auch stärker dem Handlungsfeld Antidiskriminierung widmen.
Dazu gehört ein Beschwerdemanagement bei den obersten Landesbehörden sowie die Förderung
von Beratungsstrukturen, Maßnahmen und Projekten für eine diskriminierungsfreie Gesellschaft. Das
Land tritt damit jeglichen Formen von Rassismus, Antisemitismus, gruppenbezogener
Menschenfeindlichkeit und Diskriminierung noch entschiedener entgegen.
Zudem sind umfassende Neuerungen in den Bereichen interkulturelle Öffnung und interkulturelle
Kompetenz vorgesehen: Es gibt erstmalig einen Paragrafen für Integration durch Bildung, der
chancengerechte Bildungsteilhabe durch eine Verzahnung verschiedener Angebote verwirklichen soll.
Bei den überarbeiteten Regelungen für Integration durch Spracherwerb, Ausbildung und Arbeit steht
die potentialorientierte und geschlechterdifferenzierte Stärkung der Fähigkeiten der Menschen mit
Einwanderungsgeschichte im Vordergrund.
Mit dem reformierten Teilhabe- und Integrationsgesetz ist nun auch eine vereinfachte Bewilligung der
Integrationspauschalen an die Kommunen möglich. Daneben wird vor dem Hintergrund der CoronaPandemie der Verwendungszeitraum der für 2019 ausgezahlten Mittel für Integrationsmaßnahmen in
Höhe von 432,8 Millionen Euro bis Ende November 2022 verlängert.
Die Reform des Teilhabe- und Integrationsgesetzes beinhaltet die weitere Stärkung der Kommunalen
Integrationszentren und der Integrationsarbeit vor Ort. Ein Meilenstein ist das flächendeckende
Landesförderprogramm „Kommunales Integrationsmanagement“ (KIM), das die kommunalen
Integrationsprozesse unterstützt und alle Akteure*innen vor Ort einbezieht. Alle Kreise und kreisfreien
Städte sollen Menschen mit Einwanderungsgeschichte in einem personalisierten Case-Management
Vorlage FB 56/0151/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 18.01.2022

Seite: 5/7

fördern können. Dadurch wird das individuelle Potential bestmöglich gestärkt. Das Kommunale
Integrationsmanagement ist auf Dauer angelegt und wird mit dem Gesetz rechtlich verankert und
finanziell abgesichert.
Zudem wird das erfolgreiche Programm „KOMM-AN, Ehrenamt für Geflüchtete und
Neuzugewanderte“, in die Strukturen der Kommunalen Integrationszentren überführt und so verstetigt
werden.
Auswirkungen und Veränderungen für die Integrationsarbeit in der Stadt Aachen
Die Integrationsarbeit in der Stadt Aachen wird durch die Landesfördermittel aus dem Teilhabe- und
Integrationsgesetz maßgeblich unterstützt. Durch die Reform des Gesetzes ist eine verbindliche und
verlässliche Fortführung der Arbeit in den kommenden Jahren möglich. Dies betrifft u.a.
Landesprogramme, welche innerhalb der Kommune gefördert und umgesetzt werden, sowie u.a. die
Förderung der Integrationsmaßnahmen freier Träger, z.B. im Bereich der Integrationsagenturen.
Zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung lagen noch keine aktualisierten Richtlinien und Erlasse für die
einzelnen Programme und Förderstrukturen bzw. für neue Landesprogramme etc. vor. Diese sind
jedoch zeitnah angekündigt.
Insofern können zum jetzigen Zeitpunkt die konkreten Auswirkungen auf die Integrationsarbeit in
Aachen in den kommenden Jahren nicht final eingeschätzt werden.
Förderung von Landesprogrammen im Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Das neue Teilhabe- und Integrationsgesetz zeigt u.a., dass das Förderprogramm „KOMM-AN“ zur
Förderung des Ehrenamtes in der Arbeit mit Geflüchteten und Neuzugewanderten in die
Grundstrukturen des Kommunalen Integrationszentrums überführt und damit entfristet werden soll.
„KOMM-AN“ wird in der Stadt Aachen seit 2017 erfolgreich umgesetzt.
Die Fortsetzung des Programms in den Regelstrukturen bedeutet für die Stadt Aachen und die hier
ansässigen Initiativen und Vereine, die sich in dem Bereich engagieren, eine langfristige und
nachhaltige Stärkung des ehrenamtlichen Engagements.
Dieses wurde bislang jährlich mit einer Personalstelle sowie 10.000 € Sachmitteln für Veranstaltungen
und Fortbildungen für das Ehrenamt und 91.000 € an Fördermitteln unterstützt, welche durch das
Kommunale Integrationszentrum an antragsstellende Initiativen, Vereine und Einrichtungen für die
Durchführung von ehrenamtlichen Angeboten und Maßnahmen weitergeleitet wurden.
Jedes Jahr erhalten so rund 25 Vereine und Institutionen finanzielle Unterstützungen für ihre
zahlreichen Maßnahmen. Mit der angekündigten Entfristung und Überführung in das Regelangebot
des Kommunalen Integrationszentrums kann dieses wichtige zivilgesellschaftliche Engagement für
Geflüchtete und Neuzugewanderte in der Stadt Aachen auch in den kommenden Jahren finanziell
unterstützt und mit Fortbildungs- und Netzwerkangeboten gestärkt und ausgebaut werden. Eine
Richtlinie zur konkreten Umsetzung ab dem 01.01.2022 liegt – wie oben beschrieben – bis zur
Vorlagenerstellung noch nicht vor.
Die Überführung von „KOMM-AN“ in die Regelstruktur bedeutet, wie auch im Gesetz geschrieben,
eine Aufwertung und Stärkung des Kommunalen Integrationszentrums.

Vorlage FB 56/0151/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 18.01.2022

Seite: 6/7

Die Reform des Gesetzes unterstützt zudem mit der Stärkung des Handlungsfeldes zur
Antidiskriminierung die aktuelle Schwerpunktarbeit des Kommunalen Integrationszentrums im Bereich
„Rassismuskritik und Demokratieförderung“. Ob und wie sich dies konkret in Programmen oder
Projekten durch das Land auswirken wird, ist derzeit noch unklar.
Die Förderung und gesetzliche Verankerung des neuen „Kommunalen Integrationsmanagements“
(KIM) bedeutet für die Stadt Aachen für die kommenden Jahre eine klare Planungsperspektive. Dies
ist insbesondere vor dem Hintergrund entscheidend, dass der Aufbau des Programms und der neuen
rechtskreisübergreifenden Strukturen ein langfristiger Prozess sein wird, welcher eine dauerhafte
neue Systematik in Integrationsprozesse bringt.
Das Programm KIM wird in der Stadt Aachen im Kommunalen Integrationszentrum in einem neuen
Team aufgebaut. Die Teamleitung und Koordinatorin hat ihren Dienst im November 2021 angetreten.
Die ersten Case Manager*innen, eine Verwaltungsassistenz sowie eine Koordinationsstelle konnten
zum 01.01.2022 ihren Dienst beginnen.
Weiteres Personal wird sukzessiv in den kommenden Monaten eingestellt werden. Mit dem Aufbau
des Teams wird auch das Programm Schritt für Schritt aufgebaut werden.
Für weitere Informationen zur Novellierung des Gesetzestextes siehe:
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_text_anzeigen?v_id=10000000000000000486

Vorlage FB 56/0151/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 18.01.2022

Seite: 7/7

TAGESORDNUNGSANTRAG
Bericht über die Auswirkungen des Gesetzes zur Förderung der gesellschaftlichen
Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen (Teilhabe- und Integrationsgesetz)

Sehr geehrter Herr Deumens,
die Fraktion der SPD im Rat der Stadt Aachen beantragt, auf die Tagesordnung der nächsten
Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demografie den Punkt „Bericht über die
Auswirkungen des Gesetzes zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in
Nordrhein-Westfalen (Teilhabe- und Integrationsgesetz)“ zu nehmen, zu welchem die
Verwaltung die sich daraus ergebenden Konsequenzen für die Integrationsarbeit der Stadt
Aachen darstellen soll.

Begründung:
Der Landtag hat am 24.11.2021 den Gesetzentwurf Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen
Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen (Teilhabe- und Integrationsgesetz - TlntG)
angenommen und verabschiedet. Das Gesetz tritt - vorbehaltlich seiner Verkündung - am
01.01.2022 in Kraft und hat die Optimierung der Teilhabechancen von Menschen mit
Einwanderungsgeschichte, die Öffnung aller institutionellen Regelsysteme durch Abbau von
Zugangs- und Teilhabebarrieren sowie die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts als
Ziel und soll die Integration verbindlicher und verlässlicher machen.

Mit freundlichen Grüßen
Nathalie Koentges
sozialpolit. Sprecherin
SPD-Fraktion