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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage
Federführende Dienststelle:
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und
Mobilitätsinfrastruktur
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:

FB 61/0271/WP18

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

22.12.2021
Dez. III / FB 61/300

Poller Eilendorfer Straße und Schroufstraße;
Antrag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen zur Erarbeitung von
Maßnahmen, um die Nutzung von Gehwegen durch fahrenden,
motorisierten Verkehr zu unterbinden vom 10.10.2020 sowie
Ergänzung zum Antrag an die Bezirksvertretung Brand vom
23.03.2021
Ziele:

Klimarelevanz
keine

Beratungsfolge:
Datum
19.01.2022

Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Brand

Zuständigkeit
Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Die Bezirksvertretung Aachen-Brand nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und
beschließt das Aufstellen von zwei Pollern in der Eilendorfer Straße und vier Pollern in der
Schroufstraße an den vorgeschlagenen Standorten vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2022.
Der Antrag sowie seine Ergänzung gelten damit als behandelt.

Vorlage FB 61/0271/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 22.12.2021

Seite: 1/7

Finanzielle Auswirkungen
JA

NEIN

x

5-120102-900-0240-300-1 Kleinmaßnahmen im Straßenraum
Investive

Ansatz

Auswirkungen

2021*

Fortgeschriebe
ner Ansatz

Fortgeschriebe

Ansatz

ner Ansatz

2022 ff.

2021

2022 ff.

Gesamt-

Gesamt-

bedarf (alt)

bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

225.938,22

225.938,22

360.000

360.000

0

0

Ergebnis

225.938,22

225.938,22

360.000

360.000

0

0

+ Verbesserung /

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

- Verschlechterung

4-120102-947-2 Kleinmaßnahmen im Straßenraum
konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

2021

Ertrag
Personal-/
Sachaufwand
Abschreibungen
Ergebnis
+ Verbesserung /
- Verschlechterung

Fortgeschriebe
ner Ansatz

Fortgeschriebe

Ansatz

ner Ansatz

2022 ff.

2021

2022 ff.

Folge-

Folge-

kosten (alt)

kosten (neu)

0

0

0

0

0

0

96.554,17**

96.554,17**

240.000

240.000

0

0

39.912,70***

39.912,70***

60.000

60.000

0

0

136.466,87

136.466,87

300.000

300.000

0

0

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
*Haushaltsansatz 2021 i.H.v. 190.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2020
i.H.v. 36.438,22 € und abzügl. Verlagerung zu einem anderen PSP-Element i.H.v. 500 €
**Haushaltsansatz 2021 i.H.v. 80.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr 2020
i.H.v. 16.554,17 €
***Haushaltsansatz 2021 i.H.v. 40.000 € zzgl. Ermächtigungsübertragung aus dem Haushaltsjahr
2020 i.H.v. 412,70 € und abzügl. Verlagerung zu einem anderen PSP-Element i.H.v. 500 €

Vorlage FB 61/0271/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 22.12.2021

Seite: 2/7

Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

groß

nicht ermittelbar

x
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering

mittel

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig
überwiegend (50% - 99%)
teilweise (1% - 49 %)

Vorlage FB 61/0271/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 22.12.2021

Seite: 3/7

x

nicht
nicht bekannt

Die Klimarelevanz wird für diese Vorlage mit „keine“ beurteilt. Es handelt sich bei der Maßnahme um eine
Maßnahme der Verkehrssicherheit, die keine Auswirkungen auf das Verkehrsaufkommen und somit die CO2Emissionen hat.

Vorlage FB 61/0271/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 22.12.2021

Seite: 4/7

Erläuterungen:
1. Anlass
In ihrem Antrag vom 10.10.2020 fordert die Fraktion der Grünen in der Bezirksvertretung AachenBrand die Erarbeitung von Maßnahmen, um die Nutzung von Gehwegen durch fahrenden,
motorisierten Verkehr im gesamten Stadtbezirk zu unterbinden (s. Anlage 1). Hierzu gehören bspw.
klassische Poller oder Pflanzkübel. In einem dazugehörigen Ergänzungsantrag vom 23.03.2021
werden konkrete Problemstellen in der Eilendorfer Straße und der Schroufstraße in Aachen-Brand
benannt sowie erste Lösungsmöglichkeiten für die Eilendorfer Straße aufgeführt (s. Anlage 2). Es wird
beantragt, die Gehwege in den dargestellten Bereichen durch geeignete Maßnahmen zu sichern.
2. Heutige Situation
Die Wohnstraßen in Aachen-Brand sind in weiten Teilen als Tempo-30-Zonen ausgeführt. Eine
Verkehrsberuhigung wird hierbei in vielen Fällen durch wechselseitig ausgewiesene Bereiche des
Fahrbahnrandparkens realisiert, welche in den Parkbereichen nur eine einspurige Fahrbahnnutzung
zulassen. Teilweise sind die Bereiche schlecht einsehbar, weshalb es immer wieder zu
Begegnungsverkehr kommt. In diesen Fällen muss entweder die nachrangige Fahrtrichtung warten
oder der bereits eingefahrene Verkehr abgewartet werden. Es zeigt sich vermehrt, dass Fahrzeuge
nicht mehr warten, sondern bei Begegnungsverkehr auf den Gehweg ausweichen. Begünstigt wird
dies insbesondere im Bereich von Grundstückszufahrten und Bordsteinabsenkungen. Das Überfahren
von Gehwegen gefährdet die Sicherheit der Gehwegnutzer*innen, vor allem von Kindern und älteren
Menschen.
3. Zu berücksichtigende Aspekte
Grundsätzlich sind bei der Aufstellung von Pollern oder Pflanzkübeln in der öffentlichen
Verkehrsfläche verschiedene Aspekte zu berücksichtigen. Zum einen muss bei der Aufstellung von
Pollern ein Sicherheitsabstand zum Fahrbahnrand von 0,50 m (bzw. 0,30 m bei geringem
Schwerverkehrsanteil) eingehalten werden. Bei der Prüfung und Bewertung, ob ein Poller aufgestellt
werden kann, ist also wesentlich, dass die verbleibenden Gehwegbreiten den Anforderungen von
Fußgängern und insbesondere mobilitätseingeschränkten Personen weiterhin gerecht bleiben. Zu
mobilitätseingeschränkten Personen gehören u. a. geh- und sehbehinderte Menschen, aber auch
ältere Menschen, Kinder sowie bspw. Schwangere oder Personen mit Kinderwagen. Die nutzbare
Gehwegbreite sollte 1,80 m nach Möglichkeit nicht unterschreiten. Im Sinne der Barrierefreiheit spricht
sich die Kommission Barrierefreies Bauen dafür aus, möglichst auf den Einbau von Pollern im
öffentlichen Raum zu verzichten. Daher ist hier im Einzelfall abzuwägen, ob ein Poller eingebaut wird
oder nicht. Zum anderen sind mit dem Einbau von Pollern oder dem Aufstellen von Pflanzkübeln
Material- und Personalkosten verbunden.

Vorlage FB 61/0271/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 22.12.2021

Seite: 5/7

4. Planung
Eine bezirksweite Prüfung der Wohnstraßen in Aachen-Brand auf mögliche Gefahrenstellen kann die
Verwaltung aus Kapazitätsgründen nicht leisten. Es ist jedoch möglich, konkrete Hinweise auf
Gefahrenstellen zu verfolgen und zu prüfen. Eine Prüfung konkreter Eingaben ist im Falle der
Eilendorfer Straße sowie der Schroufstraße aufgrund der Ergänzung zum Antrag bereits erfolgt (s.
Anlage 3).
Eilendorfer Straße
Für die Eilendorfer Straße liegen zunehmend Beschwerden bzgl. des hohen Schwerverkehrsanteils
vor. Dieser ist u. a. bedingt durch den Gewerbepark Brand, die Gewerbebetriebe im Ginster sowie das
Gewerbegebiet Brand-Nord. Zudem kommt es vermehrt zu Überfahrten einander begegnender
motorisierter Fahrzeuge. Daher wurden die in der Ergänzung zum Antrag vorgeschlagenen Standorte
für Poller geprüft und bewertet. Im Folgenden werden die Ergebnisse der Bewertung für die einzelnen
Standorte aufgeführt.


Hausnummern 29 und 31
Die Ergänzung zum Antrag enthält Standortvorschläge für Poller vor den Häusern Eilendorfer
Straße 29 und 31. Aufgrund der direkten Nachbarschaft der vorgeschlagenen Standorte und
der dadurch bedingten geringen Entfernung zweier Poller, schlägt die Verwaltung das
Aufstellen eines Pollers zwischen den Häusern Eilendorfer Straße 29 und 31 vor. So wird der
Gehweg auf diesem kurzen Teilstück bei der Aufstellung nur eines Pollers nur einmalig
punktuell hinsichtlich der Barrierefreiheit eingeschränkt. Zudem bleiben auch die
Grundstückszufahrten der Häuser Nummer 29 und 31 besser befahrbar, was durch das
Aufstellen von Pollern vor beiden Häusern erschwert würde.



Hausnummer 63
Ein weiterer Standortvorschlag betrifft den Bereich vor dem Haus Eilendorfer Straße 63. Das
Aufstellen eines Pollers auf dem Gehweg ist in diesem Bereich aus folgenden Gründen jedoch
nicht möglich. Ein Großteil der Fläche stellt Grundstückseinfahrten dar, in denen kein Poller
aufgestellt werden kann. Gleiches gilt in unmittelbarer Nähe der Einfahrten, da sonst ein Einund Ausfahren nicht mehr möglich ist. Darüber hinaus ist die verbleibende Restgehwegbreite
vor Haus Nummer 63 zu gering, was wesentlich für die Bewertung ist. Aufgrund des
Schwerverkehrsanteils in der Eilendorfer Straße muss ein Mindestabstand des Pollers von der
Fahrbahn von 0,50 m eingehalten werden. Eine Verringerung dieses Abstands zugunsten
einer breiteren Restgehwegbreite ist nicht möglich.



Hausnummer 69
In der Ergänzung zum Antrag wird außerdem vorgeschlagen, einen Poller im Bereich des
Hauses Eilendorfer Straße 69 aufzustellen. Aufgrund der ausreichenden Gehwegbreite ist das
Aufstellen eines Pollers möglich. Hier folgt die Verwaltung dem Vorschlag der Fraktion und
schlägt vor, hier einen Poller zu errichten.

Vorlage FB 61/0271/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 22.12.2021

Seite: 6/7

Schroufstraße (zwischen Kleinbahnstraße und Freunder Landstraße):
In der Schroufstraße kommt es zwischen der Kleinbahnstraße und der Freunder Landstraße aufgrund
der Topographie und des Straßenverlaufs häufig zu Begegnungsverkehr im Bereich des dort
zugelassenen Fahrbahnrandparkens. Zwar wurde hier in einem Teilstück bereits das
Fahrbahnrandparken durch ein absolutes Halteverbot unterbrochen, um eine Ausweichmöglichkeit im
Falle von Begegnungen zu schaffen. Dies alleine scheint das Problem jedoch nicht zu lösen. Nach
Prüfung und Bewertung der Schroufstraße schlägt die Verwaltung vor, jeweils einen Poller oberhalb
der folgenden Grundstückseinfahrten zu setzen:


Hausnummer 6,



Hausnummer 10,



Hausnummer 12,



Hausnummer 12 d.

5. Finanzielle Auswirkungen und weiteres Vorgehen
Die Kosten je Poller inkl. Einbau belaufen sich je nach Modell auf ca. 250 Euro Bruttokosten. Es wird
somit für die 6 Poller mit Kosten von ca. 1.500 Euro gerechnet.
Sobald der Haushalt für 2022 rechtskräftig ist, können die Poller aus dem PSP-Element 5-120102900-02400-300-1/4-120102-947-2 „Kleinmaßnahmen im Straßenraum“ finanziert und aufgestellt
werden.

Anlage/n:
Anlage 1: Antrag Grüne-Fraktion in der BV Aachen-Brand vom 10. Oktober 2020
Anlage 2: Ergänzung zum Antrag Grüne-Fraktion in der BV Aachen-Brand vom 23. März 2021
Anlage 3: Fotodokumentation über die vorgeschlagenen Standorte der Poller

Vorlage FB 61/0271/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 22.12.2021

Seite: 7/7

GRÜNE
Fraktion in der Bezirksvertretung
Aachen-Brand

Bezirksbürgermeister
Peter Tillmanns
Bezirksamt
Paul Küpper Platz
52078 Aachen
nachrichtlich
Herrn Bezirksamtsleiter
Wolfgang Sanders
23. März 2021
Ergänzung zum Antrag an die Bezirksvertretung Brand vom 10.10.2020
Sehr geehrter Herr Tillmanns.
Die Fraktion der Grünen hat folgende Ergänzung zum Antrag
Erarbeitung von Maßnahmen, um die Nutzung von Gehwegen durch fahrenden,
motorisierten Verkehr zu unterbinden (10. Okt. 2020)
Beispiel: Problem Eilendorfer Straße
Im verkehrsberuhigtem Bereich der Eilendorfer Straße zwischen Eberichshofstraße
und Freunder Landstraße, der hier im Wesentlichen durch wechselseitige Parkzonen
am Straßenrand realisiert ist, kommt es immer wieder vor, dass Fahrzeuge
Abschnittsweise über den Gehweg fahren und nicht den Gegenverkehr abwarten.
Dies ist insbesondere der Fall bei der Begegnung mit Transportern und LKWs,
welche durch die anliegenden Gewerbegebiete häufig durch die Eilendorfer Straße
fahren. Begünstigt wird das Auffahren auf den Gehweg durch die vielen Einfahrten
und den teilweise niedrigen Bordstein.
Eine mögliche Lösung könnten aus unserer Sicht Poller vor den Hausnummern 29,
31,63 und 69 sein, die ein Ausweichen des fließenden Verkehrs auf den Bürgersteig
zu unterbinden,
Beispiel: Problem Schroufstraße
Im Bereich zwischen Freunder Landstraße und Kleinbahnstraße befindet sich eine
längere Zone mit einseitigem Parkstreifen. Immer wieder kommt es auch hier zur
Ausweichfahrt überden Gehweg, insbesondere bei Rechtsabbiegern aus der
Kleinbahnstrasse, die ihre Aufmerksamkeit bei der Einfahrt in die Schroufstraße vor
allem nach links wenden und dann vom Gegenverkehr überrascht auf den Gehweg
ausweichen.
Dies sind Beispiele und keine vollständige Liste. Eine weitere Problemstelle in der
Kolpingstraße wurde in der Zwischenzeit durch Poller auf dem Gehweg gesichert.
Wir beantragen mit dieser Ergänzung, die Gehwege in den dargestellten Bereichen
durch geeignete Maßnahmen zu sichern.

GRÜNE
Fraktion in der Bezirksvertretung
Aachen-Brand

Mit freundlichen Grüßen
gez. Dorothee von Eckardstein
gez. Wilhelm Depenbrock
Foto: Eilendorfer Straße

Foto: obere Schroufstr:

gez. Susanne Lulla-Propers
gez. Klaus Hußmann

Anlage 3:
Fotodokumentation über die vorgeschlagenen Standorte der Poller:
• Eilendorfer Straße und
• Schroufstraße

ca. 1,90 m

Eilendorfer Straße 29/ 31

0,50 m

Bewertung:
Aufstellen eines Pollers möglich.

ca. 2,10 m

Eilendorfer Straße 69

0,50 m

Bewertung:
Aufstellen eines Pollers möglich.

ca. 1,40 m 0,50 m

Schroufstraße 6

Bewertung:
Aufstellen eines Pollers möglich.

ca. 1,50 m

Schroufstraße 10

0,50 m

Bewertung:
Aufstellen eines Pollers möglich.

ca. 1,40 m 0,50 m

Schroufstraße 12

Bewertung:
Aufstellen eines Pollers möglich.

ca. 1,20 m 0,50 m

Schroufstraße 12d

Bewertung:
Aufstellen eines Pollers möglich.