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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage

Vorlage-Nr:

FB 45/0180/WP18

Federführende Dienststelle:
FB 45 - Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

15.12.2021
FB 45/100

Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung in der Stadt Aachen
für das KiTa-Jahr 2022/2023
Ziele:

Klimarelevanz
keine

Beratungsfolge:
Datum
12.01.2022
12.01.2022
18.01.2022
19.01.2022
19.01.2022
19.01.2022
19.01.2022
02.02.2022
16.02.2022

Gremium
Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Kinder- und Jugendausschuss
Bezirksvertretung Aachen-Brand
Bezirksvertretung Aachen-Haaren
Bezirksvertretung Aachen-Laurensberg
Bezirksvertretung Aachen-Richterich
Bezirksvertretung Aachen-Kornelimünster / Walheim
Rat der Stadt Aachen

Zuständigkeit
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Anhörung/Empfehlung
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Kenntnisnahme
Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Der Kinder- und Jugendausschuss nimmt die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung
2022/2023 vorbehaltlich der Kenntnisnahmen in den Bezirksvertretungen zur Kenntnis und empfiehlt
dem Rat der Stadt Aachen,
1. die vorgelegte Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2022/2023 und die damit
verbundene Erhöhung des Platzangebotes für ü3-Kinder im Umfang von 81 Plätzen in KiBizgeförderten Kindertageseinrichtungen zu beschließen,
2. zur Abdeckung unvorhergesehener Bedarfe die Anmeldung einer „Not-KiTa“ zur
Landesförderung mit insgesamt 100 Plätzen (60 in Gruppenform III c und 40 in Gruppenform I
c) in Trägerschaft eines „anderen Trägers“ zu beschließen.
Die Bezirksvertretungen nehmen die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2022/2023 zur
Kenntnis.
Der Rat der Stadt Aachen beschließt
1. die vorgelegte Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2022/2023 und die damit
verbundene Erhöhung des Platzangebotes für ü3-Kinder im Umfang von 81 Plätzen in KiBizgeförderten Kindertageseinrichtungen,
2. zur Abdeckung unvorhergesehener Bedarfe die Anmeldung einer „Not-KiTa“ zur
Landesförderung mit insgesamt 100 Plätzen (60 in Gruppenform III c und 40 in Gruppenform I
c) in Trägerschaft eines „anderen Trägers“.
Vorlage FB 45/0180/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 22.12.2021

Seite: 1/4

Finanzielle Auswirkungen
JA

NEIN
x

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Gesamtbedarf (alt)

Gesamtbedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

- Verschlechterung

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Folge-

Folgekosten (alt)

kosten
(neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):
Für die Umsetzung des Bedarfsplans für die Kindertagesbetreuung 2022/2023 sind ausreichende
Haushaltsmittel über die Veränderungsnachweisung zum Haushaltsentwurf angemeldet und stehen
vorbehaltlich der Beschlussfassung des Rates zur Verfügung.

Vorlage FB 45/0180/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 22.12.2021

Seite: 2/4

Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

groß

nicht ermittelbar

x
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering

mittel

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig
überwiegend (50% - 99%)
teilweise (1% - 49 %)
nicht
nicht bekannt
Vorlage FB 45/0180/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 22.12.2021

Seite: 3/4

Erläuterungen:
In der Anlage wird die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2022/2023 der Stadt Aachen
vorgelegt.
Diese ist dem Landesjugendamt bis spätestens 15. März für das im gleichen Kalenderjahr beginnende
Kindertagesstättenjahr 2022/2023 verbindlich vorzulegen, um die entsprechenden Landeszuschüsse
zu erhalten.
Die Bedarfsplanung führt zu einer Versorgungsquote im ü3-Bereich von 96,77 % und im U3-Bereich
von 48,21 % im Kindertagesstättenjahr 2022/2023, beginnend mit dem 01.08.2022. Die unter Punkt 2
des Beschlussvorschlages angemeldeten 100 Plätze der „Not-KiTa“ sind in den vorgenannten
Versorgungsquoten nicht berücksichtigt.
Über die Planung wird die Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII/KJHG in ihrer Sitzung im Januar
2022 beraten. Über das Ergebnis wird mündlich in der Sitzung berichtet.

Anlage:
Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung in der Stadt Aachen für das KiTa-Jahr 2022/2023

Vorlage FB 45/0180/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 22.12.2021

Seite: 4/4

Bedarfsplanung
für die Kindertagesbetreuung
in der Stadt Aachen für
das KiTa-Jahr 2022/2023

© Andreas Steindl

www.aachen.de

Impressum
Stadt Aachen
Die Oberbürgermeisterin
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Mozartstraße 2-10
52058 Aachen
Tel.: 0241 432-0
Fotos: Bernd Schröder

Inhalt
Vorwort ................................................................................................................................................................... 5
Auswirkungen der aktuellen Corona-Pandemie ................................................................................................. 7
1.

Planungsrelevante Vorgaben und rechtliche Grundlagen der Bedarfsplanung ...................................... 8
1.1.

Rechtliche Grundlagen ................................................................................................................................................ 8

1.2.

Gruppenformen und Zeitkontingente nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) ........................................................... 9

1.3.

Stichtag für die Einschulung ........................................................................................................................................ 9

1.4.

Relevante Beschlüsse des Kinder- und Jugendausschusses der Stadt Aachen......................................................... 9

1.4.1.

Beschluss des KJA vom 04.06.2013 (auszugsweise) ......................................................................................... 9

1.4.2.

Beschluss des KJA vom 15.06.2021 (auszugsweise) ......................................................................................... 9

1.4.3.

Beschluss des KJA vom 05.11.2019 (auszugsweise) ......................................................................................... 9

1.5.

Projekt Rechtsanspruch auf Betreuungsplätze in frühkindlichen Bildungseinrichtungen in Trägerschaft ....................
der Stadt Aachen.................................................................................................................................................. 10

2.

3.

Förderungen und Zuschüsse für besondere Betreuungsangebote und -formen............................................................... 10
2.1.

Eingruppige Einrichtungen........................................................................................................................................... 10

2.2.

Waldkindergarten..........................................................................................................................................................11

2.3.

plusKiTa-Einrichtungen ............................................................................................................................................... 11

2.4.

Zuschüsse für flexible Öffnungszeiten ......................................................................................................................... 11

2.5.

KiTa-Investförderprogramm NRW 2025 und Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 bis 2021....................................... 11

Besonderheiten und Entwicklungen im Bereich der Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 12
3.1.

Entwicklung der inklusiven Betreuung vor dem Hintergrund des neuen Bundesteilhabegesetzes (BTHG) .................12

3.2.

Definition und Entwicklung der planungsrelevanten Altersgruppen der 0 bis 6-Jährigen ............................................ 15

3.3.

Betreuungsangebote für Kinder aus Zuwanderungsfamilien ....................................................................................... 15

3.4.

Berücksichtigung anderer, nicht kibiz-geförderter Betreuungsformen ......................................................................... 16

3.5.

Besonderheiten im KiTa-Ausbau ................................................................................................................................. 16

3.5.1.

Gesamtstädtische Ausgangslage ........................................................................................................................ 16

3.5.2.

Verzögerungen bzw. Verteuerungen bei Bauprojekten....................................................................................... 17

3.5.3.

Nutzung systematischer Überbelegungen .......................................................................................................... 18

3.5.4.

Prognoseherausforderungen............................................................................................................................... 19

3

3.6.

3.5.4.1.

Die Entwicklung der ü3-Versorgung ....................................................................................................... 19

3.5.4.2.

Wechselwirkungen mit umliegenden KiTa-Standorten ........................................................................... 19

3.5.4.3.

Wanderungsbewegungen (sozialraumübergreifende Wechselwirkungen)............................................. 20

3.5.4.4.

Bevölkerungsentwicklungen ................................................................................................................... 21

3.5.4.5.

Planung der Gruppenstrukturen bei Neubaumaßnahmen ...................................................................... 21

Auslagerungen von Kindertagesstätten in Folge von Baumaßnahmen im Rahmen des Betreuungsplatzausbaus . 21

3.6.1.

Aktuelle Auslagerungsstandorte....................................................................................................................... 21

3.6.2.

Notwendigkeit von Auslagerungsstandorten .................................................................................................... 22

3.7.

Fachkräftemangel in KiTas ....................................................................................................................................... 22

3.8.

Belegplätze in KiTas für Unternehmen ..................................................................................................................... 23

3.9.

Sachstand und Entwicklung der Kindertagespflege.................................................................................................. 23

4.

Ziele und Planungsgrundsätze der Stadt Aachen .................................................................................... 24

5.

Planungsergebnisse für das KiTa-Jahr 2022/2023 ................................................................................... 24

6.

5.1.

Altersbereich ü3  Versorgungsquote ü3 = 96,77 % .............................................................................................. 24

5.2.

Altersbereich U3  Versorgungsquote U3 = 48,21 % ............................................................................................. 25

5.3.

Entwicklung der Betreuungsplätze mit 45 Wochenstunden ...................................................................................... 25

5.4.

Fazit .......................................................................................................................................................................... 26

Finanzielle Auswirkungen........................................................................................................................... 28

Anlagen……………………………………………………………………………………………………………………....29

4

Vorwort

Susanne Schwier

Heinrich Brötz

Beigeordnete für Bildung, Jugend und Kultur

Leiter des Fachbereiches Kinder, Jugend und Schule

Mit dem beigefügten Planwerk wird die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung für die Stadt Aachen für
das KiTa-Jahr 2022/2023 vorgestellt.
Die gesamtstädtische Versorgungssituation verbessert sich im kommenden KiTa-Jahr, sowohl im U3- als auch im
ü3-Bereich. Zur Erreichung der für Aachen beschlossenen Zielversorgungsquoten sind allerdings noch weitere
Anstrengungen notwendig. Zwar sind verschiedene Neu- und Ausbauprojekte beschlossen und/oder in Planung;
ein zügiges Voranschreiten der baulichen Maßnahmen scheitert jedoch nach wie vor an den, aufgrund der
pandemischen Situation, weiterhin erschwerten Rahmenbedingungen im Bausektor und den komplexen
städtebaulichen Planungsanforderungen. Dass die aktuellen Versorgungsquoten im kommenden Jahr dennoch
einen Anstieg verzeichnen, ist hauptsächlich auf den aufgetretenen Rückgang der Kinderzahlen im
planungsrelevanten Altersbereich der 0- bis 6-Jährigen zurückzuführen. Da Aachen in diesem Altersbereich in
den vergangenen Jahren kontinuierlich gewachsen ist, bleibt abzuwarten, ob die Zahlen im nächsten Jahr weiter
rückläufig sind oder der bisherige leichte Wachstumstrend wieder aufgenommen wird.
Leider hat sich die Hoffnung auf eine geordnete Rückkehr zu einem echten Regelbetrieb „post Corona“ nicht
erfüllt. Auch wenn die Kindertagesstätten und die Kindertagespflege „formal“ im Regelbetrieb sind, sind diese
zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung letztlich aufgrund der sich wieder verschärfenden Infektionslage in der
täglichen Betriebsführung weit davon entfernt. Das hohe Maß an Flexibilität, Ausdauer, Engagement und Geduld,
das alle Mitarbeiter*innen in den Kindertageseinrichtungen, in der Kindertagespflege, bei den Trägern, aber auch
auf Seiten der Eltern, in den letzten fast zwei Jahren immer wieder gezeigt haben, ist bemerkenswert. Es ist ein
unschätzbares Gut, dass die bestmögliche Sicherstellung der Betreuung der Kinder nach wie vor oberste Priorität
besitzt, trotz aller Sorgen und Einschränkungen. Hierfür sprechen wir allen Beteiligten unseren Dank aus!

5

Auch die neuen Regelungen für die Betreuung von Kindern mit (drohender) Behinderung stellen sowohl die
Bedarfsplanung, als auch die Einrichtungen noch vor große Herausforderungen. Wir bewegen uns weiterhin in
einer schwierigen Umbruchphase zur Umsetzung der Regelungen nach dem Bundesteilhabegesetz.
Die jährliche Fortschreibung der Bedarfsplanung besitzt eine hohe Bedeutung für unsere Stadt, in dem
Bestreben, gemeinsam mit den beteiligten Akteuren in der Verwaltung, den Kindertageseinrichtungen und in der
Kindertagespflege sowie den freien Trägern der Jugendhilfe ein gut aufgestelltes, vielfältiges und an den
Bedarfen der Familien orientierten Betreuungsplatzangebot für unsere Kleinsten vorhalten zu können.

Wir wünschen Ihnen eine interessante und anregende Lektüre.

Susanne Schwier
Beigeordnete für Bildung, Jugend und Kultur

Heinrich Brötz
Leiter des Fachbereiches Kinder,
Jugend und Schule

6

Auswirkungen der aktuellen Corona-Pandemie
Auch über 1,5 Jahre nach Beginn der Corona-Pandemie und Rückkehr zum „Regelbetrieb“ nach den
Sommerferien hat die Pandemie weiterhin immense Auswirkungen auf die pädagogische Arbeit und den Alltag in
den Einrichtungen: Das Betreten der KiTa durch die Eltern – vor allem in der Bring- und Abholphase – ist
einrichtungsspezifisch zu regeln. Je nach räumlicher Situation geben Eltern weiterhin ihre Kinder an der
Gruppenaußentür oder am Haupteingang ab, andere entwickelten ein Kartensystem oder bestimmte Laufwege;
dies alles mit dem Ziel, Begegnungen und Kontakte und damit mögliche Infektionen zu reduzieren. Die
Kommunikation mit den Eltern läuft weiterhin überwiegend über Telefonate, Elternbriefe oder Mail.
Es zeigte sich auch im zweiten Jahr, dass die Eingewöhnung nicht wie gewohnt stattfinden konnte und einen
erheblich längeren Zeitraum beanspruchte; auch die Bestandkinder zeigten nach den Sommerferien größere
Probleme, sich wieder auf den KiTa-Alltag einzulassen.
Die Gratwanderung zwischen dem Betreuungsbedarf und dem gesetzlichen Auftrag von Bildung und Erziehung
auf der einen Seite und dem Schutz vor Infektionen auf der anderen Seite – Vorschulkinder sind weiterhin nicht
geimpft und tragen keinen Mund-Nasen-Schutz – gilt es weiterhin gerecht zu werden. Die Impfung eines
Großteils der Beschäftigten trug zwar zu einer Entspannung bei, jedoch führt der Beginn der Herbst-/
Erkältungszeit und die verschärfte Infektionslage mit Impfdurchbrüchen erneut zu einer weiteren Anspannung der
Situation. Teilweise können infolge dessen Aufsichtspflichten nicht gewährleistet und Betriebsführungen nicht
gesichert werden. Dies hat häufig zur Folge, dass Gruppen zusammengelegt; Gruppen oder gar am Ende ganze
KiTas geschlossen werden müssen.
Auch wenn – wie vom Land kommuniziert – die Kindertagesstätten formal im Regelbetrieb sind, sind die
Einrichtungen vor Ort und trägerübergreifend in den täglichen Abläufen und Umfängen weiter von einem
Regelbetrieb unter „Normalbedingungen“ entfernt.

7

1. Planungsrelevante Vorgaben
und rechtliche Grundlagen der
Bedarfsplanung
1.1. Rechtliche Grundlagen
§ 24 II SGB VIII (seit 01.08.2013)
Ein Kind, das das erste Lebensjahr vollendet hat, hat bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch
auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege.
§ 24 III SGB VIII:
Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer
Tageseinrichtung.
§ 24 I SGB VIII:
Ein Kind, das das erste Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Einrichtung oder in
Kindertagespflege zu fördern, wenn
• diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen
Persönlichkeit geboten ist oder
• die Erziehungsberechtigten
o einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind,
o sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder
Hochschulausbildung befinden oder
o Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des zweiten Buches erhalten.
• Für alle Kinder bis zum Schuleintritt gilt:
Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf.
§ 4 II KiBiz:
Die Jugendämter erstellen für ihren Bezirk einen Bedarfsplan zur Kindertagesbetreuung in
Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege und schreiben diesen jährlich fort. Der Bedarfsplan weist die
im Jugendamtsbezirk zur Bedarfsdeckung betriebsgenehmigten Plätze in Tageseinrichtungen und in
Kindertagespflege aus. Er enthält die zur Realisierung eines bedarfsgerechten Angebotes voraussehbare
Entwicklung für einen mehrjährigen Zeitraum mit der Beschreibung erforderlicher Maßnahmen unter
Berücksichtigung besonderer sozialräumlicher und zielgruppenorientierter Belange.

8

1.2. Gruppenformen und Zeitkontingente nach dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz)
Gemäß der Anlage zu § 33 KiBiz gilt Folgendes:
In allen Gruppenformen ist grundsätzlich ein Betreuungsumfang möglich von wöchentlich

Gruppenform

Welche Kinder werden betreut?

Anzahl Kinder pro Gruppe

Gruppenform I:
25 Std. / 35 Std. / 45 Std.

Im Alter von 2 bis 6 Jahren,
20 Kinder
davon mind. 4, max. 6 Kinder im Alter
von 2 Jahren

Gruppenform II:
25 Std. / 35 Std. / 45 Std.

Im Alter von unter 3 Jahren

Gruppenform III:
25 Std. / 35 Std.

Im Alter von 3 Jahren und älter

10 Kinder

25 Kinder

45 Std.

20 Kinder

Die Besonderheiten bei den Gruppenstrukturen sowie der Förderung von Kindern mit Behinderung werden in
Kapitel 3.1 näher erläutert.

1.3. Stichtag für die Einschulung
Bei der Bemessung des Platzbedarfes für die 3 bis 6-jährigen Kinder wird für das Kindergartenjahr
2022/2023 folgender Stichtag berücksichtigt: Kinder, geboren bis einschließlich 30.09.2016.

1.4. Relevante Beschlüsse des Kinder- und Jugendausschusses der Stadt Aachen
1.4.1. Beschluss des KJA vom 04.06.2013 (auszugsweise)
Die Verwaltung wird beauftragt, Vorschläge für die Realisierung einer Versorgungsquote von 50 % für
die U3-Betreuung zu entwickeln und deren Finanzierung im Haushalt 2014 ff darzustellen.

1.4.2. Beschluss des KJA vom 15.06.2021 (auszugsweise)
Zur Schaffung einer bedarfsgerechten Verteilung der Stundenkontingente unter Berücksichtigung der
Elternwünsche sollen ab dem KiTa-Jahr 2022/2023 die 45-Stunden-Plätze maximal dem
entsprechenden prozentualen Anteil in Höhe von jeweils 80 % sowohl im ü3-Bereich als auch im U3Bereich entsprechen (Vorlagen-Nummer: FB45/0101/WP18).

1.4.3. Beschluss des KJA vom 05.11.2019 (auszugsweise)
Aufgrund des verstärkten Handlungsdrucks und -bedarfs im Innenstadtbereich darf die Verwaltung im
Sinne von übergreifenden (Ausbau-) Planungen die Sozialräume 1 bis 6 zu einem „Sozialraumcluster“
zusammenfassen und losgelöst von der derzeitigen, politisch beschlossenen Zielversorgungsquote im
U3-Bereich von 50 % bei Bedarf die Betreuungsplätze über entsprechende Maßnahmen ausbauen
(Vorlagen-Nummer: FB 45/0673/WP17).

9

1.5. Projekt Rechtsanspruch auf Betreuungsplätze in frühkindlichen Bildungseinrichtungen
in Trägerschaft der Stadt Aachen
Im Kontext des Rechtsanspruches auf frühkindliche Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in
Kindertagespflege bereits ab dem vollendeten ersten Lebensjahr orientiert sich die Stadt Aachen als
Trägerin von städtischen Kindertageseinrichtungen an der Maßgabe, Betreuungsplätze in
Kindertageseinrichtungen auf der Grundlage von gerechten, transparenten und überprüfbaren Kriterien zu
vergeben.
Handlungsfelder
In Beachtung der Vorgaben der Rechtsprechung wurden drei Handlungsfelder für die Stadt Aachen
ausgemacht, die derzeit im Rahmen eines im März 2019 initiierten Projekts erarbeitet werden:
• Vergabekriterien
• Platzvergabeverfahren
• Platzmobilisierung im bestehenden Betreuungssystem
Die Projektleitung erfolgt über das Büro von Dezernat IV. In den Handlungsfeldern „Platzvergabeverfahren“
und „Platzmobilisierung im bestehenden Betreuungssystem“ erfolgt eine fachbereichsübergreifende
Zusammenarbeit unter Beteiligung der Fachbereiche Kinder, Jugend und Schule, Recht und Versicherung,
Personal, und Organisation, E-Government und Informationstechnologie sowie dem Personalrat der
allgemeinen Verwaltung.
Der Kinder- und Jugendausschuss hat in seiner Sitzung am 09.06.2020 die künftig anzuwendenden
Vergabekriterien einstimmig beschlossen (Vorlage: FB 45/0761/WP17). Diese sollen nach entsprechender
Beteiligung der Eltern-Mitwirkungsgremien zur Anwendung gebracht werden. Darüber hinaus wurde die
Verwaltung beauftragt, eine IT-Lösung zur Unterstützung des Vergabeverfahrens einzuführen.

2.

Förderungen und Zuschüsse
für besondere Betreuungsangebote
und -formen

2.1. Eingruppige Einrichtungen
Gemäß § 35 Abs. 1 KiBiz können eingruppige Einrichtungen, die am 28.02.2007 in Betrieb waren, einen
zusätzlichen Pauschalbetrag von bis zu 15.000 Euro erhalten. Über die Gewährung des Betrages
entscheidet das Jugendamt im Benehmen mit dem Träger der Einrichtung. Eine Auflistung der eingruppigen
Einrichtungen ist als Anlage 3 beigefügt.

10

2.2. Waldkindergarten
Gemäß § 35 Abs. 2 KiBiz können Waldkindergartengruppen einen zusätzlichen Pauschalbetrag von bis zu
15.000 Euro je Gruppe erhalten. Über die Gewährung des Betrages entscheidet das Jugendamt im
Benehmen mit dem Träger der Einrichtung.
Darüber hinaus erfolgte zum 01.08.2020 eine Anpassung der Anforderungen zur Erteilung einer
Betriebserlaubnis für Waldkindergartengruppen. Mit Blick auf die besonderen Rahmenbedingungen und der
(zumindest teilweisen) Nutzung von Betreuungsräumen im Wald ist zur Wahrung der Aufsichtspflicht und des
Kindeswohls zusätzliches Personal erforderlich. Ab dem KiTa-Jahr 2020/2021 ist pro Gruppe eine
zusätzliche Ergänzungskraft im Stundenumfang von 70 % der vertraglich festgelegten wöchentlichen
Betreuungszeit einzusetzen.

2.3. plusKiTa-Einrichtungen
Ausgehend von der im Rahmen der KiBiz-Revision vorgenommenen Zusammenfassung der vormaligen
plusKiTa- und Sprachfördereinrichtungen in einen gemeinsamen Fördertatbestand, wurden gemeinsam mit
der AG § 78 KiTas und Tagespflege neue Förderkriterien erarbeitet. Die Kriterien sowie ihre Entwicklung, die
darauf basierende Auswahl der neuen plusKiTas ab dem KiTa-Jahr 2021/2022 und die Fördersumme je
Einrichtung wurden dem KJA am 09.02.2021 in einer separaten Vorlage vorgelegt und beschlossen
(Vorlage: FB 45/0028/WP18). Eine Auflistung der aktuellen plusKiTa-Einrichtungen ist als Anlage 4
beigefügt.

2.4. Zuschüsse für flexible Öffnungszeiten
Seit der Revision des KiBiz gewährt das Land nach § 48 jedem Jugendamt einen Zuschuss zur
Flexibilisierung von Betreuungszeiten. Dabei sind verschiedene familienunterstützende Angebote in der
Kindertagesbetreuung möglich wie z.B. Öffnungszeiten über 47 Wochenstunden und/oder an Wochenenden
und Feiertagen, Reduzierung der Schließtage im Kindergartenjahr usw. Bei der Konzeptionierung und
Inanspruchnahme der flexiblen Angebotsformen ist den alters- und entwicklungsbezogenen Bedürfnissen
der Kinder nach Kontinuität und Verlässlichkeit sowie den Bindungs- und Bildungsprozessen der einzelnen
Kinder Rechnung zu tragen; es gilt grundsätzlich der Beschluss des städtischen Kinder- und
Jugendausschusses für Aachen, dass die individuelle Betreuungszeit je Kind den Umfang von 45
Wochenstunden / 9 Stunden pro Tag nicht überschritten werden soll, eventuelle Ausnahmen laufen über den
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule.
In seiner Sitzung am 02.11.2021 hat der Kinder- und Jugendausschuss in einem Grundsatzbeschluss
entsprechend der Vorlage Nummer FB 45/0159/WP18 über die Förderung gemäß § 48
Kinderbildungsgesetz entschieden.
Freie Träger und Kindertagespflege werden zeitnah zur Antragstellung aufgefordert werden. Zu gegebener
Zeit werden weitere Informationen folgen.

2.5. KiTa-Investförderprogramm NRW 2025 und Kinderbetreuungsfinanzierung 2020 bis 2021
Bereits seit dem Jahr 2008 bestehen in der Investitionskostenförderung Förderungsmöglichkeiten von Bund
und Land, die über das Jugendamt des Landschaftsverbandes Rheinland und die örtlichen öffentlichen
Träger der Jugendhilfe abgewickelt wurden.

11

Bei dem Förderprogramm „KiTa-Investitionsprogramm NRW 2025“ wurde die Logik der Förderung – von
Jugendamtbudgets zu einer Ausbaugarantie – weiterentwickelt und Plätze für Kinder bis zum Schuleintritt
gefördert. Zudem wurden Fördermöglichkeiten sowohl zur Schaffung von neuen als auch zum Erhalt von
vorhandenen Plätzen aufgenommen.
Das sich anschließende 5. Bundesinvestitionsprogramm „Kinderbetreuungs-finanzierung 2020 bis 2021“
entspricht in der Ausgestaltung des Fördergegenstandes dem KiTa-Investitionsprogramm NRW 2025.
Erhöht und somit an die Preisentwicklung seit August 2017 angepasst wurden die Förderhöhen für Neu-,
Aus- und Umbaumaßnahmen.
Diese zentrale Aussage der Fördergarantie im Ausbau gilt es auf kommunaler Ebene entsprechend zu
würdigen und umzusetzen (Vorlage: FB 45/0683/WP17). Die Stadt Aachen ist bemüht, die über diese
Programme bereitgestellten Fördermittel maximal auszuschöpfen.
Im letzten Jahr 2020 wurden 25 Anträge auf Gewährung einer Zuwendung zur Schaffung von neuen Plätzen
in Kindertagespflege gestellt, welche alle durch den LVR bewilligt wurden.
Zudem wurden im Kalenderjahr 2021 14 Anträge auf Gewährung einer Zuwendung zur Schaffung von neuen
Plätzen in der Kindertagespflege gestellt, von denen bereits 9 durch den LVR bewilligt wurden. 8 der 9
Bewilligungen ergingen über die Bundesförderung "Kinderbetreuungsfinanzierung 2020-2021" und lediglich
eine über das "Kita-Investitionsprogramm-NRW 2025".
Für eine detailliertere Darstellung zum Stand der Anträge wird auf eine entsprechende Berichtsvorlage
verwiesen, welche am 07.12.2021 dem Kinder- und Jugendausschuss zur Kenntnis vorgelegt worden ist
(Vorlage: FB 45/0174/WP18).

3. Besonderheiten und Entwicklungen
im Bereich der Bedarfsplanung für die
Kindertagesbetreuung
3.1. Entwicklung der inklusiven Betreuung vor dem Hintergrund des neuen
Bundesteilhabegesetzes (BTHG)
Nach den bisherigen KiBiz-Regelungen können in einer KiTa-Gruppe 1 bis maximal 6 Kinder mit (drohender)
Behinderung in einer Gruppe betreut werden. Bei Gewährung der FinK-Pauschale (FinK = Förderung
inklusiver Kinder) sind dann in der Regel entsprechend der nachfolgenden Übersicht in dieser Gruppe
Platzreduzierungen vorzunehmen:

12

Anzahl der Kinder
mit (drohender)
Behinderung

Gruppenform I und III
U3- oder ü3-Kinder
45 Std./Woche
(max. Gruppengröße)

Gruppenform III
ü3-Kinder
25 Std/Woche oder
35 Std./Woche
(max. Gruppengröße)

Gruppenform II
nur U3-Kinder
mit 25 / 35 / 45 Std./Woche
(max. Gruppengröße)

1

19

24

10

2

18

23

10

3

17

22

./.

4

16-17

18

./.

5-6

15-17

17

./.

In den Gruppenformen I und II können maximal zwei U3-Kinder mit (drohender) Behinderung aufgenommen
werden, ergänzend hierzu kann bei der Gruppenform II von einer Platzreduzierung abgesehen werden.
Zum 1. Januar 2020 ist die nächste Stufe des Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung
von Menschen mit Behinderungen (Bundesteilhabegesetz – BTHG) in Kraft getreten mit Regelungen für eine
wirksame und möglichst umfassende Teilhabe von Menschen mit (drohender) Behinderung. In diesem
Zusammenhang wurden auch signifikante Änderungen für die Betreuung von Kindern mit (drohender)
Behinderung in Kindertageseinrichtungen (auch Kindertagespflege oder Frühförderstellen) eingeführt,
insbesondere die Verlagerung der Zuständigkeit für sämtliche heilpädagogische Leistungen für Kinder mit
(drohender) Behinderung in der Kindertagesbetreuung bis zum Schuleintritt an den überörtlichen Träger der
Sozialhilfe (Landschaftsverband Rheinland – LVR).
Gleichzeitig wurden die Kindertageseinrichtungen zu Leistungserbringern und gewährleisten seitdem die
Durchführung der heilpädagogischen Leistungen vor Ort, Antragsteller für diese Leistungen sind nun die
Eltern. Die Beratung der Eltern, ihre Unterstützung bei der Antragstellung und die Hilfeplanung werden zwar
weiterhin vor Ort in den Kommunen durchgeführt, allerdings nun direkt durch den Landschaftsverband (über
das sogenannte Fallmanagement).
Durch diese Verlagerung der Zuständigkeit soll zum einen eine Vereinheitlichung der Bedarfsermittlung und
die auf das Kind ausgerichtete Leistungserbringung erreicht werden. Zum anderen soll der Leitgedanke
gestärkt werden, dass jedes Kind einen Anspruch darauf hat, grundsätzlich in jeder Kindertageseinrichtung
betreut zu werden und letztendlich auch in dieser Einrichtung bis zum Schuleintritt verbleiben zu können.
Sehr schnell zeigte sich, dass Eltern vielfach ihrem Wunsch- und Wahlrecht nachkamen und ihre Kinder –
in ihrer Wunsch-KiTa anmeldeten; so findet – wie angestrebt – eine größere Mischung und Diversität
innerhalb der Gruppen statt.
Für die Planung und Prognose (auch fiskalisch) bedeutet die Entwicklung eine weitergehende
Herausforderung, da unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Modellformen
(Gruppenabsenkungsmodell; Zusatzkraftmodell) in Kombinationen mit möglichen Überbelegungen mehrere
Variablen hinzugekommen sind, die sich mit – je mehr sie in die Fläche gehen – potenzieren.

13

Für die Träger von Kindertageseinrichtungen wächst die Herausforderung, alle in Trägerschaft befindlichen
Kindertagestätten inhaltlich, konzeptionell, personell und organisatorisch darauf vorzubereiten/zu begleiten.
Die kurzfristigen unterjährigen Aufnahmen und eventuell notwendigen Zusatzleistungen stellen die Träger
vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels und den Anforderungen des LVR vor Herausforderungen.
Es besteht weiterhin der Eindruck, das der LVR als sachlich und örtlich zuständiger Leistungsträger für
Kinder mit Behinderungen im vorschulischen Bereich noch nicht abschließend grundlegende
Fragestellungen in Hinblick auf Prozesse, Qualitäten, Finanzierungen, Abrechnungen und Bewilligungen
gelöst hat, so dass hier in der Praxis noch verschiedene Hürden bestehen und seitens der Stadt noch keine
Vereinbarung abgeschlossen wurde. Hier befindet man sich noch im Verhandlungsstatus mit
Vereinbarungen einer Übergangsregelung.
Es besteht hierzu ein regelmäßiger und konstruktiver Austausch auch mit den freien Trägern.
Hinsichtlich der Entwicklung der Plätze für Kinder mit Behinderung insgesamt kann für das KiTa-Jahr
2022/2023 im Vergleich zum Vorjahr ein Anstieg von 39 ü3- und ein Abbau von 2 Plätzen im U3-Bereich
verzeichnet werden.
Konkret stiegen die Betreuungsplätze mit einer Förderung nach dem Bundesteilhabegesetz im Vergleich
zum Vorjahr deutlich an. Hierbei wird in nahezu doppelt so vielen Einrichtungen das Modell der
Gruppenstärkenabsenkung eingeführt als das Modell Zusatzkraft. Bei Anwendung des Modells
Gruppenstärkenabsenkung wird die Regelgruppenstärke analog zur obigen Vorgehensweise bei FinK
abgesenkt, bei dem Modell Zusatzkraft kann die Regelgruppenstärke gleichbleiben, dafür erhält die
Einrichtung einen höheren Zuschuss für Fachkräfte.
Gleichzeitig ist die Anzahl an FinK-Plätzen deutlich zurückgegangen. Dies kann beispielsweise darauf
zurückzuführen sein, dass die Kinder, welche bislang einen Betreuungsplatz mit einer FinK-Förderung belegt
haben, in die Schule gewechselt und für Neuaufnahmen von Kindern mit (drohender) Behinderung keine
Anträge nach FinK mehr möglich sind. Ebenso besteht die Möglichkeit, dass Eltern für ihre Kinder einen
entsprechenden Antrag beim Fallmanagement gestellt haben und die bisherige FinK-Förderung
umgewandelt wurde in eine Förderung nach dem BTHG.
Die Überführung der noch bestehenden FinK-Plätze in das BTHG-System hat auch Auswirkungen auf die
Planung der Betreuungsplätze. Durch die optionale Wahl zwischen den beiden obigen Modellen erhält der
Träger die Möglichkeit, sich aktiv für das Modell Zusatzkraft zu entscheiden und damit einhergehend auf die
Absenkung der Regelgruppenstärke verzichten zu können. Eine weitere Neuerung ist, dass Gruppen mit
nach dem BTHG geförderten Plätzen – im Gegensatz zu den FinK-Regelungen – grundsätzlich auch
überbelegt werden können. Hierbei ist allerdings die Situation vor Ort – sowohl räumlich, als auch personell
und pädagogisch und unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Kinder – durch den Träger zu bewerten.
Im Ergebnis kann dies dazu führen, dass dem notwendigen Abbau von Betreuungsplätzen infolge von
Plätzen für Kinder mit Behinderung in den Einrichtungen entgegengewirkt werden kann.

14

3.2. Definition und Entwicklung der planungsrelevanten Altersgruppen der 0 bis 6-Jährigen
Als Grundlage für die vorgelegte Planung sind auf Basis der tatsächlichen im Stadtgebiet Aachen
wohnhaften Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren zum Stichtag 31.07. die sogenannten planungsrelevanten
Altersgruppen von zentraler Bedeutung. Hierbei werden die Meldezahlen um eine U3-Hochrechnung und
um den Stichtagsjahrgang ergänzt.
U3-Hochrechnung:
Neben der Anzahl der tatsächlich im Stadtgebiet Aachen wohnhaften Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren zum
Stichtag 31.07. werden im Rahmen der Bedarfsplanung auch Prognosewerte für Kinder berücksichtigt, die
voraussichtlich im Laufe des zu beplanenden KiTa-Jahres – hier: 2022/2023 – geboren werden (sogenannte
„U3-Hochrechnung“).
Stichtagsjahrgang:
Weiterhin beinhalten die U3-Kinder den sogenannten „Stichtagsjahrgang“ bzw. „hereinwachsenden
Jahrgang“. Hierbei handelt es sich um die U3-Kinder, die zwischen dem 01.11. des kommenden KiTaJahres bis zum 31.07. des Folgejahres das 3. Lebensjahr vollenden (Beispiel: für die Bedarfsplanung
2022/2023 sind dies die Kinder, die zwischen dem 01.11.2019 und dem 31.07.2020 geboren worden sind).
Diese Kinder werden im Laufe des zu beplanenden KiTa-Jahres teilweise bereits einen ü3-Platz benötigen.
Im laufenden KiTa-Jahr 2021/2022 (zum Stichtag 31.07.2020) konnte noch ein leichtes Wachstum der
planungsrelevanten Kinderzahlen im Alter von 0 bis 6 Jahren im Vergleich zum Vorjahr festgestellt werden.
Zum Stichtag 31.07.2021 – und somit maßgebend für das KiTa-Jahr 2022/2023 – verzeichnet die Stadt
Aachen hingegen erstmals seit Jahren ein leichtes Absinken der Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren, sowohl
insgesamt als auch in den beiden einzelnen Altersgruppen 0 bis 3 und 3 bis 6 Jahren (s. Anlage 10).
Wenige Sozialräume können einen relevanten Anstieg der Kinderzahlen verzeichnen, mit Ausnahme der
Sozialräume 6 (Forst / Driescher Hof im U3-Bereich), 8 (Haaren, im ü3-Bereich), 11 (West / Gut Kullen /
Vaalserquartier im ü3-Bereich) und 13 (Kornelimünster / Oberforstbach / Schleckheim in beiden
Altersbereichen). In den übrigen Sozialräumen lassen sich vielmehr stagnierende oder absinkende Zahlen
feststellen. Hieraus resultieren dementsprechend auch Auswirkungen auf die Versorgungssituation in diesen
Sozialräumen. Die Auswirkungen werden detailliert in den sozialräumlichen Darstellungen (s. Anlage 2)
beschrieben.

3.3. Betreuungsangebote für Kinder aus Zuwanderungsfamilien
Im Oktober 2021 leben ca. 180 Kinder aus neu zugewanderten Familien im Alter von 0 bis 6 Jahren im
Stadtgebiet Aachen, davon sind ca. 110 im Alter von 3 bis 6 Jahren. Insbesondere für diese Kinder, die zum
Teil noch keine KiTa besucht haben, besteht mit Blick auf den anstehenden Übergang in die Grundschule,
ein hoher Bedarf für einen Betreuungsplatz in einer KiTa.
Auch wenn die Thematik zwischenzeitlich nicht mehr verstärkt in der öffentlichen Wahrnehmung zu sein
scheint, finden weiterhin in relevanter Anzahl Zuwanderungen statt. Ebenso leben weiterhin Kinder aus den
Familien in Aachen, die in 2015/2016 geflüchtet sind. Insofern ist das Ziel nach wie vor, auch diesen Kindern
schnellstmöglich einen Betreuungsplatz anbieten zu können.

15

Förderprogramm „Kinderbetreuung in besonderen Fällen“
Neben dem regulären Platz in einer Kindertagesstätte gibt es diverse niederschwellige Betreuungsangebote
mit dem Ziel, die Kinder an den Besuch in einer Kindertagesstätte heranzuführen und die Familien gleichzeitig mit dem Bildungssystem vertraut zu machen.
Mit Hilfe dieser Maßnahmen können erste Angebote für Kinder aus Flüchtlingsfamilien, gerade für die Zeit, in
der sie noch in Flüchtlingsunterkünften untergebracht sind, durchgeführt werden.
Im Kalenderjahr 2021 wurden 4 Spielgruppen und Eltern-Kind-Gruppen für Familien mit Fluchthintergrund
gefördert und durchgeführt. Dabei wurden je nach Bedarf unterschiedliche Konzepte umgesetzt, die aber alle
im Kern die Vorbereitung auf die Kindertagesstätten beinhalteten. Träger dieser Spielgruppen waren das
Evangelische Erwachsenenbildungswerk und der Akademische Verein.

3.4. Berücksichtigung anderer, nicht kibiz-geförderter Betreuungsformen
Die Plätze der anderen Betreuungsformen (privatgewerbliche Anbieter, Spielgruppen) fließen in die
Berechnung der Versorgungsquoten ein. Da die Angebote privat betrieben werden, besteht allerdings keine
Sicherheit über bzw. eine Einflussmöglichkeit auf die aktuellen Platzzahlen. Als Planungsgrundlage wird
daher auf die Platzzahlen zurückgegriffen, für die eine Betriebserlaubnis des LVR vorliegt (vgl. Anlage 6).
Die Berücksichtigung der in diesen Betreuungsformen angebotenen Plätze bringt eine Unsicherheit mit sich,
da die Anbieter jederzeit – auch kurzfristig – Plätze ausbauen oder abbauen können.
Neben den Schwankungen bei den Platzzahlen der privatgewerblichen Anbieter kommt es in den letzten
Jahren vermehrt zu vollständigen Schließungen ganzer Einrichtungen oder Angebote.
Neben der Schließung von Einrichtungen zeigt sich, dass immer häufiger Anbieter von privaten
Betreuungsangeboten einen Wechsel in die KiBiz-Förderung anstreben.
Sofern der Anbieter alle formalen Voraussetzungen erfüllt, wie z. B. die Anerkennung als freier Träger der
Jugendhilfe sowie eine gültige Betriebserlaubnis, ist ein Übergang in die KiBiz Förderung grundsätzlich
möglich.
Die Aufnahme in die KiBiz-Förderung wäre aber nur dann möglich, wenn über die KiTa-Bedarfsplanung ein
Bedarf an öffentlich geförderten KiTa-Plätzen bestätigt werden kann.

3.5. Besonderheiten im KiTa-Ausbau
3.5.1. Gesamtstädtische Ausgangslage
In den ersten Jahren des U3-Ausbaus war der Bedarf an U3-Plätzen auf das gesamte Stadtgebiet
verteilt. Als Orientierung für den Ausbau dienen die Zielversorgungsquoten von 50 % im U3-Bereich
sowie 97 % im ü3-Bereich. Aufgrund der zu diesem Zeitpunkt niedrigen Versorgungsquoten (vorrangig
im U3-Bereich) in den einzelnen Sozialräumen, konnte der Bedarf für einen KiTa-Neubau nahezu
flächendeckend und unabhängig vom konkreten Standort bestätigt und gleichzeitig auf umfangreiche
Umwandlungspotentiale in den Bestandseinrichtungen zurückgegriffen werden.
Mit fortschreitender Verbesserung der Versorgungsquoten im U3-Bereich wird die detaillierte
sozialräumliche Betrachtung immer wichtiger, da in immer mehr Sozialräumen eine Näherung an die
Zielversorgungsquoten erreicht wird; zum Teil sind die Quoten bereits überschritten.

16

Neue Plätze lassen sich aktuell jedoch vorrangig fast nur noch über Neubauten realisieren. Ehemals
vorhandene Umwandlungspotenziale in Bestandseinrichtungen wurden bereits fast vollständig
ausgeschöpft. Für eine wirtschaftliche Betriebsführung wird ein Neubau grds. als 4 bis 6-gruppige
Einrichtung geplant, was zu einer größeren Anzahl an neuen Plätzen (u. a. auch viele ü3-Plätze) führt.
Wenn in einem Sozialraum zur Erreichung der Zielversorgungsquoten lediglich nur noch ein geringer
Ausbaubedarf besteht, werden bei Realisierung eines Neubaus diese Quoten über die neu
geschaffenen Plätze überschritten (vgl. auch Kapitel 3.5.4.1).
Bei der Entscheidung über den Bedarf eines KiTa-Neubaus, der mit hohen investiven bzw. laufenden
Kosten verbunden ist und daher ein langfristiger Bedarf (ca. 20 bis 25 Jahre) gegeben sein sollte,
müssen demnach alle relevanten Faktoren (u.a. in Kapitel 3.5.4.1 ff.) für eine möglichst gute Prognose
(auch mittel- bis langfristig) in die Überlegungen einbezogen werden.
Sämtliche Ausbaumaßnahmen orientieren sich eng an den Förderrichtlinien und Empfehlungen des
Landschaftsverbands Rheinland (LVR). Hierzu entwickelte das städtische Gebäudemanagement einen
Leitfaden als Handreichung und Orientierungshilfe sowohl für Neubauten als auch für den Umbau
bereits bestehender Einrichtungen. Die dort enthaltenen Rahmenbedingungen sind für
Neubaumaßnahmen grundsätzlich umzusetzen, bei bestehenden Einrichtungen sind diese in
angemessener Weise zu berücksichtigen und entsprechend der gegebenen baulichen und räumlichen
Umstände anzupassen. Der Leitfaden des Gebäudemanagements ist öffentlich im Internet einsehbar
unter:
http://www.aachen.de/de/stadt_buerger/planen_bauen/gebaeudemanagement/ABTEILUNGEN/4_Hochb
autechnisches_GM/Planungsbausteine_Kindergaerten.html

3.5.2. Verzögerungen bzw. Verteuerungen bei Bauprojekten
Die weiter anhaltenden, erschwerten baukonjunkturellen und corona-bedingten Rahmenbedingungen, in
denen auch die Bauvorhaben im Bildungsbereich geplant und umgesetzt werden, nicht absehbare
Kostenentwicklungen, verstärkte städtebauliche sowie Mobilitätsanforderungen erschweren nach wie vor
seriöse Prognosen hinsichtlich Kosten und Termine in diesen Bereichen.
Hierzu gehören z. B.:
• erhebliche Hygieneaufwendungen und -anforderungen auf den Baustellen zur
Pandemieabwehr,
• 20-Jahres-Hoch in der Bauumsatzentwicklung für öffentliche Bauvorhaben,
• volle Auftragsbücher bei Planungsbüros, Baufirmen und Handwerkerschaft,
• Personalengpässe und Fachkräftemangel in der Bauwirtschaft,
• Rohstoffmangel, Material-Verknappung und Liefer-Engpässe,
• Deponie-Engpässe und stark steigende Entsorgungskosten für Bauabfälle,
• Nicht mehr kalkulierbare Kosten für bestimmte, wichtige Baumaterialien.
Diese Rahmenbedingungen gelten nicht nur für städtische Bauvorhaben, sondern gleichermaßen auch
für den privaten Bausektor (Investoren). Die Politik wurde hierüber durch die Vorlage des
Gebäudemanagements (E26) am 25.09.2018 im Betriebsausschuss für das Gebäudemanagement,

17

am 29.11.2018 im Schulausschuss und am 04.12.2018 im Kinder- und Jugendausschuss informiert
(vgl. Vorlage: E 26/0143/WP17). Die beschriebene Situation hält an. Mit einer Beruhigung des Marktes
ist vorerst nicht zu rechnen.

3.5.3. Nutzung systematischer Überbelegungen
Nach § 28 Abs. 2 KiBiz ist es grundsätzlich zulässig, je Gruppe eine Überschreitung von 2 Kindern
(Überbelegung) vorzunehmen. Losgelöst von dieser gesetzlich normierten Möglichkeit sind hierbei
jedoch auch andere Rahmenbedingungen wie die Betriebserlaubnis und räumliche Gegebenheiten
inklusive der Gruppenstrukturen zu beachten.
Von der Möglichkeit der Überbelegung wurde bereits in den vergangenen Jahren und wird auch aktuell
immer wieder von allen Trägern Gebrauch gemacht. Hierdurch konnten bzw. können u.a. unterjährig
dringende Betreuungsbedarfe abgedeckt bzw. strukturelle Übergänge in der Gestaltung der
Altersstruktur (U3 zu ü3) abgefangen werden.
Vor dem Hintergrund der steigenden Betreuungsbedarfe wurden gemeinsam mit den betreffenden KiTaLeitungen und unter Beteiligung des Personalrates, erstmalig für das KiTa-Jahr 2019/2020 in zehn
städtischen Kindertageseinrichtungen sogenannte „optionale“ Überbelegungsplätze eingerichtet, um
damit dem steigenden Bedarf an KiTa-Plätzen bis zur Umsetzung laufender und geplanter
Neubaumaßnahmen zu begegnen. Diese Plätze wurden auch in den folgenden KiTa-Jahren
bereitgestellt, ein weiterer Ausbau ist in städtischen Einrichtungen aktuell nicht vorgesehen.
Auch die freien Träger der Jugendhilfe zeigten ihre Bereitschaft, die Stadt in dem Bemühen einer guten
Versorgung mit der Einrichtung optionaler Überbelegungen zu unterstützen, unter der Voraussetzung
der Übernahme der auf die Überbelegungsplätze entfallenden Trägeranteile.
Gemeinsam mit der Arbeitsgemeinschaft (AG) nach § 78 SGB VIII „KiTas und Kindertagespflege“
wurden in 2021 drei verschiedene Arten von Überbelegungen voneinander abgegrenzt: 1.) optionale
Überbelegungen, 2.) strukturelle Überbelegungen und 3.) anlassbezogene, unterjährige
Überbelegungen. Die Definitionen zu allen drei Arten finden sich in der Vorlage FB 45/0108/WP18-1,
welche dem Kinder- und Jugendausschuss am 24.08.2021 zur Entscheidung vorgelegt wurde. Der
Kinder- und Jugendausschuss beschloss, – vorbehaltlich der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel
– die Übernahme des Trägeranteils inklusive des gesetzlichen Zuschusses zum einen für insgesamt bis
zu 70 optionale und unterjährige, anlassbezogene Überbelegungsplätze und zum anderen für
strukturelle Überbelegungsplätze in Kindertagesstätten in freier Trägerschaft für einen Zeitraum von zwei
Jahren ab dem KiTa-Jahr 2022/2023.
Für das KiTa-Jahr 2022/2023 werden über die vorgelegte Bedarfsplanung folgende Überbelegungsarten
eingeplant:
1.) Optionale Überbelegungen:
In städtischen Einrichtungen: 53, davon 21 im U3- und 32 im ü3-Bereich,
In Einrichtungen in freier Trägerschaft: 7, davon 1 im U3- und 6 im ü3-Bereich.

18

2.) Strukturelle Überbelegungen:
In städtischen Einrichtungen: insgesamt 139, davon 47 im U3- und 92 im ü3-Bereich,
In Einrichtungen in freier Trägerschaft: insgesamt: 110, davon 30 im U3- und 80 im ü3-Bereich.
Bei den strukturellen Überbelegungen wird darauf hingewiesen, dass kein Abgleich vorgenommen
worden ist, wie viele dieser Plätze zusätzlich für 2022/2023 eingerichtet und welche bereits im Vorjahr
angeboten worden sind. Insofern wäre der Rückschluss, dass es sich bei den obigen Plätzen
ausschließlich um neue Plätze handelt, an dieser Stelle nicht korrekt. Gleichzeitig ist zu erkennen, dass
von der Möglichkeit der strukturellen Überbelegungen in höherem Umfang Gebrauch gemacht wird als
noch im laufenden KiTa-Jahr 2021/2022.

3.5.4. Prognoseherausforderungen
3.5.4.1.

Die Entwicklung der ü3-Versorgung

Der bereits im KiTa-Jahr 2021/2022 festgestellte positive Wachstumstrend der ü3-Plätze setzt
sich erfreulicherweise auch für das KiTa-Jahr 2022/2023 fort. Dies ist beispielsweise darauf
zurückzuführen, dass insbesondere im ü3-Bereich von der Möglichkeit der Einplanung von
Überbelegungen Gebrauch gemacht wurde (s. Kapitel 3.5.3). Weiterhin lässt sich feststellen,
dass zum KiTa-Jahr 2022/2023 eine hohe Anzahl an Betreuungsplätzen für Kinder mit
Behinderung mit einer FinK-Förderung im Vergleich zum Vorjahr abgebaut worden ist bei
gleichzeitigem Aufbau von Plätzen mit einer Förderung nach dem Bundesteilhabegesetz.
Je nach Fördermodell ist eine weitere Reduzierung der Regelgruppenstärke nicht zwingend
notwendig. Nähere Erläuterungen hierzu finden sich in Kapitel 3.1.
Ausgehend von der Versorgungsquote im ü3-Bereich (vgl. Unterkapitel 5.1) ist gesamtstädtisch
zwar noch keine Überversorgung an ü3-Plätzen eingetreten. Gleichzeitig ist die Entwicklung der
ü3-Versorgung mit jeder fertiggestellten Ausbaumaßnahme neu zu prüfen und zu bewerten, um
gegebenenfalls frühzeitig gegensteuern zu können. Dies vor dem Hintergrund, dass über einen
KiTa-Neubau – neben der Schaffung von U3-Plätzen – auch in größerem Umfang ü3-Plätze
geschaffen werden, um eine Gruppenstruktur zu erhalten, die grundsätzlich den Verbleib der
Kinder bis zum Schuleintritt ermöglicht. KiTa-Neubauten sind somit in der Regel mit einem
hohen Anteil an neuen ü3-Plätzen verbunden.
Sofern diese neuen ü3-Plätze zu einer potentiellen Überversorgung im ü3-Bereich im
betreffenden Sozialraum führen könnten, sind sozialraumbezogen die hierdurch entstehenden
neuen Umwandlungspotentiale träger- und einrichtungsübergreifend umzusetzen.
Hinsichtlich der haushalterischen Auswirkungen wird auf Ziffer 6 der Erläuterungen verwiesen.

3.5.4.2.

Wechselwirkungen mit umliegenden KiTa-Standorten

Durch die über einen KiTa-Neubau geschaffenen Betreuungsplätze (ca. 70 bis 100 Plätze)
ergeben sich Wechselwirkungen mit den umliegenden bereits bestehenden KiTa-Standorten.

19

Dort sowie ggfs. im gesamten Sozialraum ändert sich voraussichtlich die Nachfragesituation
aufgrund des neu geschaffenen Platzangebots.
Mögliche strukturelle Anpassungen in den Bestands-KiTas sollten daher frühzeitig mit in den
Blick genommen werden, um für diese Einrichtungen weiterhin ein qualitativ hochwertiges und
gleichzeitig bedarfsgerechtes Platzangebot gewährleisten zu können und den Fortbestand der
Einrichtungen zu sichern.

3.5.4.3.

Wanderungsbewegungen (sozialraumübergreifende Wechselwirkungen)

Infolge des fortschreitenden Betreuungsplatzausbaus haben sich in der Stadt Aachen vor allem
zwei Effekte eingestellt:
Zum einen findet in immer mehr Sozialräumen eine Annäherung an die Zielversorgungsquote
im U3-Bereich statt. Mit weiteren Neubauprojekten werden diese Zielversorgungsquoten in
Teilen überschritten. Zum anderen lassen die differenzierten Planungen/Analysen im
Ausbaubereich die Vermutung zu, dass die Bedarfe an Betreuungsplätzen je nach Sozialraum
unterschiedlich hoch ausfallen können.
Ein Grund für diese zum Teil voneinander abweichenden Betreuungsplatzbedarfe sind die
Wanderungsbewegungen zwischen den Sozialräumen, insbesondere zwischen den
benachbarten. Dies bedeutet, dass Kinder teilweise nicht in dem Sozialraum eine KiTa
besuchen, in welchem sie und ihre Familie wohnhaft sind. Die Gründe hierfür sind individuell
und vielfältig. Daher handelt es sich um eine nicht zu vernachlässigende Größenordnung.
Aufgrund dessen rücken diese Wanderungsbewegungen zwischen den Sozialräumen in der
Stadt Aachen stärker als neue Prognoseherausforderungen in den Fokus bei künftigen
Planungen im Rahmen des Betreuungsplatzausbaus. Der Fachbereich Kinder, Jugend und
Schule analysiert daher umfassend die Wanderungsbewegungen seit dem KiTa-Jahr
2008/2009. Im zuletzt ausgewerteten KiTa-Jahr 2019/2020 sind gesamtstädtisch knapp 1.400
Kinder gewandert. Es ergibt sich somit kaum eine Veränderung im Vergleich zum Vorjahr.
Weiterhin wurden die Sozialräume 1 bis 6 aufgrund ihrer verstärkten, wechselseitigen
Wanderungsbewegungen planerisch zu einem sogenannten „Sozialraumcluster“ unter
Berücksichtigung der sozialräumlichen Grenzen zusammengefasst, in welchem die Verwaltung
losgelöst von der derzeitigen, politisch beschlossenen Zielversorgungsquote im U3-Bereich von
50 % bei Bedarf die Betreuungsplätze über entsprechende Maßnahmen weiter ausbauen kann.
In Bezug auf die jeweiligen Aspekte, die im Rahmen der Prüfung der Wanderungsbewegungen
berücksichtigt worden sind, wird auf die KJA-Vorlage vom 17.09.2019 (Vorlagen-Nummer: FB
45/0673/WP17) verwiesen.
Es ist zu betonen, dass es sich bei diesen Ausführungen weder um feststehende Planungen
oder Prognosen handelt, sondern sie unterstützen derzeit den Fachbereich Kinder, Jugend und
Schule bei der Bewertung von Grundstücken. Bei Realisierung von Ausbaumaßnahmen oder
Standortentscheidungen sind immer individuell detaillierte Prüfungen der Räume,
Wanderungsbewegungen und Wechselwirkungen vorzunehmen. Darüber hinaus sind trotz

20

jetziger inhaltlicher Fokussierung auf den Innenstadtbereich die weiteren Sozialräume und
Bezirke bei den Ausbauplanungen von gleicher Relevanz.

3.5.4.4.

Bevölkerungsentwicklungen

Durch Baugebiete, Zuzüge und auch Geburtenraten gibt es laufende Veränderungen bei der
Bevölkerungsentwicklung in einem Sozialraum. Eine sozialräumliche, kleinteilige
Bevölkerungsprognose liegt für die Stadt Aachen jedoch noch nicht vor.
Gerade für den KiTa-Bereich ist es eine Herausforderung, verlässliche Prognosen auf sich
entwickelnde Platzbedarfe zu erstellen, da lediglich für wenige Jahre auf tatsächliche
Kinderzahlen zurückgegriffen werden kann. Prognosen für Folgejahre sind bei gleichzeitig
hohem Investitionsvolumen demnach von einer hohen Unsicherheit geprägt.

3.5.4.5.

Planung der Gruppenstrukturen bei Neubaumaßnahmen

KiTa-Neubauten werden grundsätzlich als 4 bis 6-gruppige Einrichtungen geplant, da diese
sowohl für den Betrieb als auch unter wirtschaftlichen Aspekten am sinnvollsten bewertet
werden.
Kinder sollen die Möglichkeit haben, von Beginn der Betreuung bis zum Schuleintritt in einer
KiTa zu bleiben. Damit dies gewährleistet werden kann, ist die Gruppenstruktur solcher
Einrichtungen so zu planen, dass die doppelte bis dreifache Anzahl an ü3-Plätzen im Vergleich
zu den angebotenen U3-Plätzen vorhanden ist.
Abhängig von den Versorgungsquoten im ü3-Bereich, die bereits in einem Sozialraum
vorhanden sind, kann die Realisierung eines KiTa-Neubaus zu einer ü3-Überversorgung
führen, sofern nicht gleichzeitig an anderen Standorten Anpassungen (Reduzierung von ü3Plätzen) erfolgen.

3.6. Auslagerungen von Kindertagesstätten in Folge von Baumaßnahmen im Rahmen des
Betreuungsplatzausbaus
Im Rahmen des Betreuungsplatzausbaus sind häufig umfassende Baumaßnahmen in KiTas erforderlich.
Die Erfahrungen der letzten Jahre aus bereits erfolgten Baumaßnahmen haben gezeigt, dass umfassende
Baumaßnahmen nicht während des laufenden Betriebs der KiTas erfolgen sollten, da die Belastungen für die
Kinder, das Personal und die Elternschaft nicht zu vertreten sind. Hinzu kommen negative Auswirkungen auf
die Bauphase, da die Baumaßnahmen überwiegend lediglich während der Schließungszeiten der KiTas
(Wochenende, Ferien, Abendstunden etc.) durchgeführt werden können.

3.6.1. Aktuelle Auslagerungsstandorte
Derzeit stehen die nachfolgenden Auslagerungsstandorte – vorrangig für die städtischen Einrichtungen
– zu Verfügung:
1.) GGS Am Haarbach
Es wurden Räumlichkeiten der GGS am Haarbach zur Verfügung gestellt, in denen seit dem 01.08.2021
übergangsweise eine „Vorläufergruppe“ für den Neubau im Ortskern Haaren als Gruppenform I mit
insgesamt 22 Kindern realisiert wurde, um dem hohen Betreuungsplatzbedarf im betreffenden

21

Sozialraum 8 (Haaren) bis zur Realisierung des Neubauprojektes zu begegnen. Organisatorisch ist
diese Gruppe der KiTa Auf Überhaaren 20 zugeordnet.
2.) Ehemalige KiTa Reimserstraße (Preuswald)
Die KiTa Reimserstraße 63 hat 2016 ihren Betrieb in dem fünfgruppigen Ersatzneubau in direkter
Nachbarschaft aufgenommen. Seit dem Umzug der KiTa in den Neubau wird das ehemalige Gebäude
als Auslagerungsstandort für bis zu vier KiTa-Gruppen genutzt.
Seit August 2021 wird ein Teil der Räumlichkeiten durch die AWO zur Auslagerung der zweigruppigen
Kita Gartenstraße 25 genutzt.
3.) GGS Schönforst (Forst)
Die für Auslagerungszwecke genutzten freien Räume der GGS Schönforst stehen nach Beschluss im
Schulausschuss am 20.08.2020 sowie im Kinder- und Jugendausschuss am 24.08.2020 nach Rückzug
der KiTa Stettiner Straße 16 im August 2020 weiterhin als zweigruppiger Auslagerungsstandort zur
Verfügung. Seit 2021 werden die Räumlichkeiten von der städtischen KiTa Kaiserstraße 57 für die Zeit
des Neubaus der eigentlichen KiTa genutzt. Da das Projekt zwischenzeitlich europaweit ausgeschrieben
wurde und der Auftrag vergeben werden konnte, wird mit der Baumaßnahme voraussichtlich 2022
begonnen.
Pavillons Schagenstraße (Brand)
In der Containeranlage Schagenstraße 60 konnten bislang bis zu sechs KiTa-Gruppen betreut werden.
Da die Baugenehmigung im November 2021 ausgelaufen ist, können die Räumlichkeiten nicht weiter
genutzt werden.

3.6.2. Notwendigkeit von Auslagerungsstandorten
Im Rahmen des Betreuungsplatzausbaus wird es auch in den nächsten Jahren weiterhin zu neuen,
teilweise umfassenden, Baumaßnahmen kommen, sodass fortwährend eine dringende Notwendigkeit an
Auslagerungsstandorten besteht. Gleichzeitig fragen vermehrt auch freie Träger an, ob die Stadt Aachen
bei der umbaubedingten Auslagerung ihrer KiTa-Gruppen unterstützen und helfen kann. Der
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule hat auf Anträge der Träger Caritas Lebenswelten, pro futura
und Arbeiterwohlfahrt eine Vorlage erstellt und mit Beschluss vom 09.06.2020 den Kinder- und
Jugendausschuss über die hohe Brisanz des Themas informiert (Vorlage: FB 45/0727/WP17). Dieser
beauftragte die Verwaltung, eine Arbeitsgruppe mit Vertretungen der freien Träger einzurichten, um
gemeinsam neue Auslagerungsoptionen zu erarbeiten. Die Arbeitsgruppe mit Vertretungen der freien
Träger und aus der Verwaltung ist bereits gebildet und prüft derzeit laufend Lösungsmöglichkeiten.

3.7. Fachkräftemangel in KiTas
Für den Bereich der Kindertageseinrichtungen ist auch weiterhin ein zunehmender Fachkräftemangel zu
verzeichnen, der dazu führt, dass vakante Stellen in den Einrichtungen immer wieder, auch über einen
längeren Zeitraum, nicht besetzt werden können. Dieser Fachkräftemangel ist bei städtischen
Kindertageseinrichtungen wie auch bei kirchlichen und freien Trägern, aber auch privatgewerblichen KiTas

22

deutlich zu spüren. Gründe hierfür sind unter anderem der weitere Platz-Ausbau sowie das altersbedingte
Ausscheiden von vielen Mitarbeitern bzw. Mitarbeiterinnen.
Laufende Einstellungen fangen Abgänge (bspw. durch Wegzüge oder Berentung) und Inaktivitäten (z. B.
Schwangerschaft mit Beschäftigungsverbot, Elternzeit, Langzeiterkrankungen) häufig nicht auf; nur in
Ausnahmefällen kann auf mehrere vorliegende Bewerbungen zurückgegriffen werden.
Kurzfristig führt der anhaltende Fachkräftemangel immer wieder dazu, dass bei überraschend auftretenden
Personalausfällen die Betriebsführung in Kindertagesstätten eingeschränkt bzw. gefährdet wird. Gerade vor
dem Hintergrund der Corona-Situation nehmen Krankmeldungen aufgrund von Infektionen zu. Da insgesamt
die Personalsituation in sämtlichen Einrichtungen angespannt ist, kann in Einzelfällen nur noch mit einer
Abordnung von Mitarbeitern bzw. Mitarbeiterinnen anderer KiTas reagiert werden. Darüber hinaus sind
Gruppenzusammenlegungen oder -schließungen weiterhin notwendig.

3.8. Belegplätze in KiTas für Unternehmen
Ausgehend von dem Beschluss des Rates der Stadt Aachen zur Förderung von betrieblich unterstützter
Kinderbetreuung und -bildung (Vorlage: FB 51/0172/WP16) vom 05.09.2012 gehen weiterhin immer wieder
Nachfragen von Unternehmen nach Belegplätzen ein. Wie auch bereits bei der Platzvergabe an auswärtige
Kinder ist eine besondere Prüfung in jedem Einzelfall notwendig, ob auf diese Plätze zur Sicherstellung des
Rechtsanspruchs (für vorrangig Aachener Kinder) verzichtet werden kann. Hier wird es nach Einschätzung
des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule in den meisten Sozialräumen eher zu einer Stagnation bei der
betrieblichen Kinderbetreuung kommen.

3.9. Sachstand und Entwicklung der Kindertagespflege
Durch die Revision des Kinderbildungsgesetzes und zuletzt die Reform des Kinder- und
Jugendstärkungsgesetzes kommt es im Bereich der Kindertagespflege zu einem Zuwachs von Aufgaben, die
für den Verein eine große Herausforderung darstellen. Eine grundlegende Erhöhung der finanziellen
Geldleistungen für das Jahr 2021 im Zusammenhang mit einer Aktualisierung der Leistungsvereinbarung mit
dem Verein für Familiäre Tagesbetreuung e. V. waren Inhalt einer Vorlage im Kinder- und Jugendausschuss
im November 2021 (Vorlage: FB 45/0158/WP18). Für die Jahre 2022ff wird aktuell zukunftsgerichtet eine
weitere neue Leistungsbeschreibung und damit Leistungsvereinbarung erarbeitet.

23

4. Ziele und Planungsgrundsätze
der Stadt Aachen
In der vorgelegten Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung werden nachfolgende Ziele und
Planungsgrundsätze beachtet:
• Die Planung erfolgt sozialraumbezogen.
• Es wird davon ausgegangen, dass für ein bedarfsgerechtes Angebot für die Altersgruppe der 3- bis 6Jährigen eine Versorgungsquote von 97 % im ü3-Bereich und für die Altersgruppe der unter 3-Jährigen von
50 % vorgehalten werden muss.
• Aufgrund des verstärkten Handlungsdrucks und –bedarfs im Innenstadtbereich können die Sozialräume 1 bis

•
•
•
•

6 zu einem „Sozialraumcluster“ zusammenfasst werden. Im Sinne von übergreifenden (Ausbau-) Planungen
können daher die Betreuungsplätze bei Bedarf losgelöst von der derzeitigen, politisch beschlossenen
Zielversorgungsquote im U3-Bereich von 50 % über entsprechende Maßnahmen ausgebaut werden.
Bei der Planung und Realisierung von Neubauten sollen vorrangig Sozialräume mit hoher Unterversorgung
(niedrigen Versorgungsquoten) berücksichtigt werden.
Für Kinder mit besonderem Förderbedarf in allen Altersgruppen sollen bedarfsgerecht Betreuungsplätze zur
Verfügung stehen. Inklusive Plätze sind auch für die Altersgruppe U3 vorzuhalten.
Es wird davon ausgegangen, dass Kinder in der Regel frühestens erst mit einem Alter von 4 Monaten zur
Betreuung in eine Kindertageseinrichtung gegeben werden.
Bei der Anzahl der 45 Stunden Kontingente sollen die vom KJA beschlossenen Quoten von max. 80 % im ü3Bereich und max. 80 % im U3-Bereich möglichst eingehalten werden.

5. Planungsergebnisse für das
KiTa-Jahr 2022/2023
5.1. Altersbereich ü3  Versorgungsquote ü3 = 96,77 %
Insgesamt können im KiTa-Jahr 2022/2023 81 neue ü3-Plätze (hiervon 39 für Kinder mit Behinderung)
realisiert werden. Somit gelingt es erneut, die Versorgungsquote im ü3-Bereich im Vergleich zum Vorjahr
gesamtstädtisch zu steigern.
Da für 2022/2023 keine weiteren Neubauten in Betrieb genommen werden, ist dieser Effekt jedoch zum
einen auf die Nutzung von Überbelegungen in den Gruppen sowie der flexibleren und zum Teil
großzügigeren Planung bei Plätzen für Kinder mit Behinderung mit einer Förderung nach dem
Bundesteilhabegesetz zurückzuführen, infolge dessen weitere Plätze in den bestehenden Einrichtungen
gewonnen werden können. Zum anderen wirkt sich der leichte Rückgang der Kinder im Altersbereich von
3 bis 6 Jahren positiv auf die Versorgungsquoten aus.

24

Dennoch ist der Bedarf für den Altersbereich ü3 gesamtstädtisch gesehen als gerade noch ausreichend
abgedeckt zu bezeichnen. Für eine differenzierte sozialräumliche Betrachtung wird auf die
Zusammenfassungen und Perspektiven der einzelnen Sozialräume in dieser Vorlage verwiesen.
Eine erneute Verringerung der Versorgungsquote ist zu vermeiden, um die Versorgung der Kinder ab drei
Jahren weiterhin flächendeckend sicherstellen zu können. Obwohl die Versorgungsquote gesamtstädtisch
gesteigert werden kann, besteht nach wie vor noch ein Ausbaubedarf zur Erreichung der
Zielversorgungsquote. Daher gilt es weiterhin, die Quote in den Folgejahren über neu zu schaffende ü3Plätze weiter zu erhöhen. Entsprechende Maßnahmen befinden sich bereits in Planung. Es wird zurzeit
davon ausgegangen, dass nach Fertigstellung der Maßnahmen die angestrebte Versorgungsquote von 97 %
im ü3-Bereich im Stadtgebiet Aachen erreicht werden kann.
Darüber hinaus muss in einzelnen Sozialräumen aktuell ein temporäres deutliches Absinken der ü3Versorgungsquote festgestellt werden. Dies resultiert sowohl aus steigenden Kinderzahlen als auch aus
noch nicht in 2022/2023 fertiggestellten Ausbaumaßnahmen in diesen Bereichen. In diesen Sozialräumen, in
denen die Versorgungsquote aktuell auf ein kritisches Maß gesunken ist, gilt es zu prüfen, ob eine
Mitversorgung über benachbarte Sozialräume möglich ist.

5.2. Altersbereich U3  Versorgungsquote U3 = 48,21 %
Auch im U3-Bereich gelingt es für das KiTa-Jahr 2022/2023, die Versorgungsquote zu steigern. Allerdings
begründet sich diese Steigerung leider ebenfalls nicht in einem Ausbau der Betreuungsplätze. Das
vorhandene Betreuungsplatzangebot wird sogar um 31 Plätze (hiervon 2 für Kinder mit Behinderung)
reduziert.
Unter anderem ist dies auf Gruppenumwandlungen bzw. die Umwandlung einzelner Plätze zurückzuführen
sowie – analog zum Altersbereich ü3 – einem leichten Rückgang der Altersgruppe der unter 3-Jährigen im
Vergleich zum Vorjahr. Obwohl die Gruppenumwandlungen teilweise zu einem Abbau von U3- zugunsten
von ü3-Plätzen geführt haben, waren diese in den betreffenden Einrichtungen notwendig, um den
Betreuungsbedarfen (insbesondere einrichtungsinterne Wechsel von U3 zu ü3) in den räumlichen
Gegebenheiten besser gerecht werden zu können. Somit ist den beantragten Umwandlungen von Seiten des
Fachbereiches zugestimmt worden.
Für die Folgejahre befinden sich Ausbaumaßnahmen (vorrangig Neubauten) in Planung bzw. Realisierung,
so dass über die in diesem Zuge geschaffenen Betreuungsplätze mit einer Verbesserung der
Versorgungsquote bis hin zur Erreichung der Zielversorgungsquote zu rechnen ist.

5.3. Entwicklung der Betreuungsplätze mit 45 Wochenstunden
Die Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung orientierte sich bis zum KiTa-Jahr 2021/2022 an dem
Beschluss des Kinder- und Jugendausschusses vom 03.03.2015 (Vorlage FB 45/0058/WP17, Absatz 6),
wonach die Anteile der 45-Stunden-Plätze unter Berücksichtigung der Elternwünsche maximal bei 85 % im
U3-Bereich und 75 % im ü3-Bereich liegen sollten.
Eine Auswertung der tatsächlichen Entwicklung der 45-Stunden-Plätze in den letzten Jahren ergab jedoch,
dass die bisherige Quote im ü3-Bereich jährlich überschritten wurde.

25

Bei Zugrundelegung der Annahme und dem Bestreben, dass U3-Kinder nach Vollendung ihres 3.
Lebensjahres in derselben Einrichtung bis zum Schuleintritt verbleiben können, ist es naheliegend, dass –
aufgrund der Tatsache, dass die Anteile an 45-Stunden-Plätzen im U3-Bereich bereits von Beginn an sehr
hoch war – die Eltern auch weiterhin einen 45-Stunden-Platz in Anspruch nehmen und den
Betreuungsumfang nicht reduzieren möchten. Insbesondere auch vor dem Hintergrund, dass eher davon
auszugehen ist, dass Eltern bei fortschreitendem Alter ihrer Kinder stärker in das Berufsleben einsteigen
bzw. zurückkehren möchten.
Insofern war vor dem Hintergrund des gesetzlichen Rechtsanspruches sowohl aus Sicht des Fachbereiches
Kinder, Jugend und Schule als auch der freien Träger eine Anpassung der Quoten erforderlich.
Der Kinder- und Jugendausschuss beschloss daher am 15.06.2021 (Vorlage: FB 45/0101/WP18) die
Anpassung der planerischen Grundlagen wie folgt:
Bis zu 80 % im U3-Bereich (Absenkung) und
Bis zu 80 % im ü3-Bereich (Anhebung).
Die Planzahlen für die Bedarfsplanung für 2022/2023 erreichen im 45 Stunden Bereich einen Prozentsatz
von
78,95 % bei den U3-Plätzen
80,23 % bei den ü3-Plätzen.
Somit steigen die Quoten sowohl im U3- als auch im ü3-Bereich im Vergleich zum Vorjahr erneut leicht an.
Wohingegen die U3-Quote noch unter der aktuell politisch beschlossenen Quote liegt, befindet sich die
Quote im ü3-Bereich leicht über der Quote von 80%. (s. Anlage 11). Dies ist den gemeldeten, tatsächlichen
Bedarfen der Eltern geschuldet und kann – wie im Vorjahr – über die Unterschreitung der Quote im U3Bereich aufgefangen werden. Die weitere Entwicklung der Quote im ü3-Bereich bleibt abzuwarten.
Insbesondere die für einen Zeitraum nach Beruhigung der aktuellen pandemischen Situation anvisierte
Elternbefragung kann wichtige Informationen über die tatsächlichen Elternbedarfe geben, welche für die
weitere Entwicklung der Verteilung der Betreuungsumfänge genutzt werden können.

5.4. Fazit
Mit der Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2022/2023 gelingt es zwar erfreulicherweise erneut,
eine gesamtstädtische Steigerung der Versorgungsquoten sowohl im U3- als auch im ü3-Bereich zu
schaffen. Vorrangig ist dies jedoch auf den in diesem Jahr zu verzeichnenden Rückgang der
planungsrelevanten Kinderzahlen zurückzuführen, da lediglich im ü3-Bereich ein leichter Ausbau von Plätzen
erfolgt.
Dennoch bestehen in beiden Altersbereichen insbesondere aus den nachfolgenden Gründen noch
Ausbaubedarfe zur Erreichung der beschlossenen Zielversorgungsquoten:
Entwicklung der Kinderzahlen
Zwar verzeichnet die Stadt Aachen in diesem Jahr einen leichten Rückgang in den planungsrelevanten
Altersgruppen der 0 bis 6-Jährigen. Aktuell stellt dies jedoch lediglich eine zunächst einmalige
Unterbrechung des positiven und kontinuierlichen Anstiegs selbiger Zahlen in den vergangenen Jahren dar.

26

Das nächste Jahr wird zeigen, ob sich die Kinderzahlen weiter rückläufig entwickeln oder der bisherige Trend
eines kontinuierlichen Anstiegs fortgesetzt wird. Ein Blick auf die aktuellen Daten zeigt, dass die Stadt
Aachen zur Erreichung der politisch beschlossenen Zielversorgungsquoten, die Ausbaubemühungen
vorantreiben muss. Auch sozialräumlich bestehen nach wie vor Schwankungen im Hinblick auf die
Versorgung mit Betreuungsplätzen in räumlicher Umgebung. Daher wird weiterhin die Fertigstellung der
noch in Planung befindlichen Ausbaumaßnahmen erwartet.
Verzögerte Umsetzung von Baumaßnahmen
Wie unter Ziffer 3.5.2 erläutert, verzögern sich weiterhin zahlreiche Baumaßnahmen aufgrund der
Rahmenbedingungen und gehen deutlich später in Betrieb. Trotz vorausschauender Planung und einer
Vielzahl bereits erwirkter Baubeschlüsse kommt es, anders als erwartet, hierdurch nicht zu der angestrebten
zeitnahen Entlastung bzw. Steigerung der Versorgungsquoten. Dies trifft sowohl den öffentlichen wie auch
den privaten (Investoren) Bausektor, den öffentlichen Träger der Jugendhilfe wie auch die Träger der freien
Jugendhilfe.
Insgesamt ist festzustellen, dass sich die Zeiträume, unabhängig davon, nach welchem Modell die
Baumaßnahme angelegt ist (städtische Baumaßnahme oder Investorenmodell), von der Erstplanung bis zur
Realisierung deutlich verlängert haben.
In Anbetracht der derzeitigen Einschätzungen ist daher trotz der beschlossenen Bauvorhaben mit einer
signifikanten Entlastung erst mit Umsetzung der bereits beschlossenen Baumaßnahmen zu rechnen. Dies
insbesondere vor dem Hintergrund, dass der Ausbau im Wesentlichen nur noch über Neubauprojekte
realisiert werden kann.
Insoweit gilt es unter den derzeitigen Rahmenbedingungen möglichst effizient für eine Beschleunigung der
Bauvorhaben Sorge zu tragen und weitere Verzögerungen zu vermeiden. Gleichzeitig gilt es,
Übergangslösungen bis zur Umsetzung der zahlreichen Baumaßnahmen zu schaffen: In einzelnen
Sozialräumen sind die Versorgungsquoten deutlich gesunken, sodass insbesondere in diesen Sozialräumen
nach kurzfristigen (Übergangs-) Lösungen gesucht wird. Hierzu bildet zum einen die systematische
Betrachtung von Möglichkeiten zur Überbelegung eine wichtige Unterstützung, wovon bereits von einigen
Trägern Gebrauch gemacht wird. Zum anderen sorgt beispielsweise in Haaren eine „Vorläufergruppe“ des
Neubaus im Ortskern in den frei gewordenen Räumlichkeiten der GGS Am Haarbach für eine kurzfristige
Entlastung.

27

6. Finanzielle Auswirkungen
Die vorgelegte Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2022/2023 und die damit verbundenen
haushalterischen Auswirkungen wurde auf Basis der neuen Förderbedingungen der verabschiedeten KiBizNovellierung zum 01.08.2020 für den Haushalt 2022 ff kalkuliert. Eingeflossen sind sämtliche bisher vom KJA
beschlossenen Sonderverträge (Trägeranteilübernahmen, Mietübernahmen und Regelungen zu den BetriebsKiTas). Die erforderlichen Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2022 stehen vorbehaltlich der Beschlussfassung
des Rates zur Verfügung.
Für den weiteren Ausbau (U3 wie ü3) zur Erreichung der Zielversorgungsquoten (50 % U3; 97 % ü3) sind, soweit
aktuell einschätzbar, die Betriebskostenzuschüsse neuer Kindertageseinrichtungen mit bereits vorliegenden
Beschlüssen mit ihren voraussichtlichen Inbetriebnahmen etatisiert.
Weiterhin wird, unter Bezug auf vorstehende Ausführungen, auf folgende fiskalische Risikofaktoren für die
mittelfristige Finanzplanung hingewiesen:
• Die zu erwartenden Bedarfe zur Versorgung von Kindern aus Zuwanderungsfamilien mit Zuweisung nach
Aachen sind nur eingeschränkt auf der Grundlage der aktuellen Datenlage berücksichtigt, ebenso wie ein
möglicher weiterer Anstieg der planungsrelevanten Kindergruppen.
• Der potentiell mögliche Wechsel von bisher „nicht KiBiz-geförderten Angeboten“ in die öffentliche KiBizFörderung wird zu einer erheblichen finanziellen Belastung führen, ohne dass sich die Versorgungsquote
hierdurch nennenswert ändert. Wegfallende „andere Betreuungsformen“ führen zu einem erhöhtem KiBizgeförderten Ausbaubedarf, um die Zielversorgungsquoten zu erreichen und damit zu erhöhten, bisher nicht
etatisierten Aufwendungen.
• Die Folgen der Corona-Pandemie und ihre Auswirkungen auf die Trägerlandschaft und letztlich die fiskalische
Abwicklung des laufenden KiTa-Jahres sind noch nicht einschätzbar.
• Für Kinder mit Behinderungen zeigt sich, dass die auslaufende alte Fördersystematik „FINK“ und die mehr
und mehr greifende Förderung nach den Regelungen des Bundesteilhabegesetztes (BTHG) und der damit
verbundenen neuen Fördersystematik, erhebliche Prognoserisiken auch im Rahmen der KiBiz-Finanzierung
mit sich bringen. Bisher bestandene Begrenzungen durch vorgeschriebene „Platzabsenkungen“ werden durch
das nunmehr mögliche „Zusatzkraftmodell“ und der Möglichkeit von Überbelegungen im
„Gruppenabsenkungsmodell“ durchbrochen. Hierdurch und durch die erheblichen Kosten dieser Plätze zeigt
sich, dass schnell vorab nicht kalkulierbare fiskalische Effekte eintreten. Diese werden noch dadurch
verstärkt, dass, wie vom Landschaftsverband gewollt, sich die Kinder mit Förderbedarf immer mehr in die
Fläche auf viele Kindertagesstätten verteilen.

28

Anlagen
Anl. 1

Legende der verwendeten Abkürzungen
Sozialräumliche Darstellung
SR 1 Zentrum / Soers
SR 2 Hochschulviertel / Hörn
SR 3 Ostviertel / Rothe Erde
SR 4 Süd-West

Anl. 2

SR 5
SR 6
SR 7
SR 8
SR 9
SR 10
SR 11
SR 12

Burtscheid / Beverau
Forst / Driescher Hof
Eilendorf
Haaren / Verlautenheide / Kalkofen
Richterich / Horbach / Vetschau
Alt-Laurensberg / Orsbach
West / Gut Kullen / Vaalserquartier
Brand

SR 13 Kornelimünster / Oberforstbach / Schleckheim
SR 14 Walheim / Schmithof
Zusammenfassung aller Sozialräume
Anl. 3

Eingruppige Einrichtungen

Anl. 4

plusKiTas

Anl. 5

Betrieblich unterstützte Kinderbetreuung

Anl. 6

Plätze in anderen Betreuungsformen

Anl. 7

Übersicht Trägerarten

Anl. 8

Übersicht alle Sozialräume

Anl. 9

Übersicht über die Planzahlen aller Einrichtungen

Anl. 10

Planungsrelevante Kinderzahlen

Anl. 11

Veränderung der wöchentlichen Betreuungsumfänge

29

Anlage 1: Abkürzungen
Legende der verwendeten Abkürzungen
TrA

Trägerart
s

städtisch

k

kirchlich



a

anderweitiger freier Träger



f

anderer kommunaler Träger



E

Elterninitiative



pK

plusKita-Einrichtung

W

Waldkita

e

eingruppige Einrichtung

ü3

Kinder im Alter von 3 Jahren bis zur Einschulung

U3

Kinder im Alter von 4 Monaten bis unter 3 Jahren

Gr. I

Gruppenform I nach KiBiz (Plätze für Kinder von 2 - 6 Jahren)

Gr. II

Gruppenform II nach KiBiz (Plätze für Kinder unter 3 Jahren)

Gr. III

Gruppenform III nach KiBiz (Plätze für Kinder von 3 Jahren und älter)

a

25 Stunden wöchentlicher Betreuungsumfang

b

35 Stunden wöchentlicher Betreuungsumfang

c

45 Stunden wöchentlicher Betreuungsumfang

i ü3

inklusive Plätze für Kinder ab 3 Jahren mit (drohender) Behinderung

i U3

inklusive Plätze für Kinder unter 3 Jahren mit (drohender) Behinderung

FInK

Förderung der Inklusion in Kindertageseinrichtungen

BTHG

Bundesteilhabegesetz

hp

heilpädagogische Plätze für Kinder mit (drohender) Behinderung

SchK

Plätze für Schulkinder

M

Montessori-Einrichtung

30

Anlage 2: Sozialräumliche Darstellung
Nachfolgend werden Angaben zu den einzelnen Sozialräumen unter folgenden Aspekten dargestellt:



Übersichtskarte mit den KiTa-Standorten im Sozialraum



Anzahl der im Sozialraum lebenden Kinder nach Altersbereichen



Platzangebot in den KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und heilpädagogische Betreuungsplätze



weitere berechnungsrelevante U3-Plätze



Summe aller U3-Plätze



Versorgungsquoten ü3 und U3



Versorgungsquoten für Kinder mit Behinderung ü3 und U3



Herkunft der im Sozialraum betreuten Kinder



Auslastungsgrad in den KiBiz-geförderten Kindertageseinrichtungen im Sozialraum



Ausbaubedarfe Platzangebot U3 bei einer Versorgung von 35 / 45 / 50 / 55 % im Sozialraum



Perspektiven für den Sozialraum

31

32

Übersicht Bedarfsplanung 2022/2023 – SR 1
Anzahl der im Sozialraum lebenden Kinder nach Altersbereichen:
ü3 Kinder:

795

Stichtagsjahrgang:

243

U3 Kinder:

749

Platzangebot in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und heilpädagogische Betreuungsplätze (sofern vorhanden) im
Sozialraum:
SR
FB
45
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1
1

Einrichtung
Alfonsstraße 22/24
Boxgraben 99
Hof 11/13
Jülicher Straße 68
Krefelder Straße 199
Lothringer Straße 83
Mariabrunnstraße 17
Mühlenberg 12
Passstraße 10
Passstraße 123
Passstraße 25
Reumontstraße 52
Reumontstraße 52 (M)
Reumontstraße 7
Sigmundstraße 8
Strüver Weg 75
Wichernstraße 4
Wiesental 8
Wilhelmstraße 22
Wilhelmstraße 49/51
Jesuitenstraße 12
Martinstraße 14
Eintrachtstraße 7
Ferberberg 9
Wespienstraße 6
Zum Blauen Stein 34

1 Summe SR

TrA pK W
s
1
s
k
1
k
a
a
s
k
a
s
1
s
1
s
s
k
a 1
E
k
s
1
a
k
a
a
a 1
a
a
a
1

26

7

1

e

1

1

ü3
alle
51
20
54
48
32
78
34
36
51
50
33
35
34
74
16
45
32
20
32

i
ü3
alle
6

2
5
2

11
2
2

12

U3
alle
14
10
6
20
18
11
6
8
26
21
20
16
5
6
26
6

55
20
30
25

10
5

14
25
6
11
10
30
22
18

905

58

355

1

i
U3
alle

2

1

2

5

Gruppen
71
4
30
2
60
3
70
4
57
4
11
1
86
4
42
2
62
4
84
5
70
4
51
3
42
2
40
2
100
6
22
1
45
2
58
4
45
3
39
2
11
1
10
1
95
6
42
3
55
4
25
1

Plätze

1323

78

SchK

hp

8

8

weitere berechnungsrelevante U3-Plätze:
privat-gewerbliche:
anderweitige Betreuungsformen:
Kindertagespflege:

12
3
99

Summe aller U3-Plätze:

474

33

SR 1 Zsf

Versorgung nach den Altersbereichen über 3 Jahren / unter 3 Jahren:
VQ ü3 im SR

113,50%

VQ U3 im SR

51,53%

Versorgung für Kinder mit Behinderung im Sozialraum:
Altersbereich ü3:

7,60%

Altersbereich U3:

1,86%

Herkunft der Kinder:
Kind aus SR:

46,26%

Kind aus anderem SR:

50,12%

Kind außerhalb Aachen:

2,80%

Kind außerhalb BRD:

0,82%

100,00%

Auslastungsgrad* in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen im Sozialraum:
*Stand: (Juni 2021)
Auslastung:

98,30%

Platzangebot im SR:

1236

belegte Plätze:

1215

Ausbaubedarf Platzangebot U3 im Sozialraum bei einer Versorgung von:
35% der Kinder:

überschritten

45% der Kinder:

überschritten

50% der Kinder:

überschritten

55% der Kinder:

32 Plätze

34

SR 1 Zsf

Perspektiven für Sozialraum 1
Zentrum/Soers
Entwicklung der Kinderzahlen im Sozialraum 1:
Im Vergleich zum Vorjahr sinkt die Anzahl der Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren leicht, insbesondere im U3-Bereich.
Damit einher geht eine Verbesserung der Versorgungsquoten des Sozialraums. Hier bleibt die weitere Entwicklung
abzuwarten.
Projekte 2022/2023
Maßnahmen in städtischen Einrichtungen
Boxgraben 99
Um den Betreuungsbedarfen der Kinder in den räumlichen Gegebenheiten besser gerecht werden zu können, wird die
zweigruppige KiTa zum KiTa-Jahr 2022/2023 umstrukturiert. Die bislang bestehende Gruppenform I (2 bis 6 Jahre) wird
umgewandelt in eine Gruppenform III (3 bis 6 Jahre).
Investorenprojekte
Wespienstraße 6
Die Trägerschaft für die viergruppige KiTa wurde vom Kinder- und Jugendausschuss am 15.06.2021 an die Lebenshilfe
vergeben (vgl. Vorlage: FB 45/0092/WP18, nichtöffentlich). Nach aktuellem Stand ist mit der Fertigstellung im Juli 2022
zu rechnen. Durch die Maßnahme entstehen zwei neue U3-Gruppen und zwei neue ü3-Gruppen.
Geplante Umbau-/ Neubau-/ Ausbauvorhaben ab 2023/2024 ff.
Städtische Projekte
Franzstraße
Ein Gebäudeteil der ehemaligen Schule in der Franzstraße soll zu einer mindestens fünfgruppigen KiTa umgebaut
werden. Aktuell bereitet die Verwaltung im Rahmen eines Vergabeverfahrens einen nichtoffenen Wettbewerb nach RPW
(Richtlinien für Planungswettbewerbe) 2013 vor. Hier wird derzeit ein Planungsteam, bestehend aus einem
federführenden Architekturbüro in Kooperation mit einer Landschaftsarchitektin / einem Landschaftsarchitekten, gesucht.
Diese Maßnahme ist im Zusammenhang mit dem Handlungsbedarf für die städtische, zweigruppige KiTa Boxgraben 99
(ebenfalls Sozialraum 1) und die städtische, dreigruppige KiTa Lochnerstraße 60 (Sozialraum 11) zu sehen. Für diese
beiden Einrichtungen ist es erforderlich, einen Ersatzstandort zu finden, um die vorhandenen Betreuungsplätze zu
erhalten, da das Raumprogramm der KiTas nicht mehr den Anforderungen des LVR entspricht. Eine Anpassung der
Räumlichkeiten ist an den jeweiligen Standorten der Bestands-KiTas Boxgraben und Lochnerstraße nicht möglich.
Ziel ist daher weiterhin, die KiTas Boxgraben und Lochnerstraße nach Fertigstellung des Umbaus der KiTa Franzstraße
an diesen Standort zu verlagern.
Hierdurch können die bereits bestehenden Plätze der KiTas Boxgraben und Lochnerstraße erhalten werden.

35

Investorenprojekte
Luisenhöfe
Darüber hinaus wurde die Verwaltung von Seiten der Politik beauftragt, mit dem Investor in Vertragsverhandlungen für
eine fünfgruppige KiTa am Standort Blockinnenbereich Südstraße, Boxgraben und Mariabrunnstraße (Luisenhöfe)
einzusteigen (vgl. Vorlage: FB45/0058/WP18, nichtöffentlich).
Über einen fünfgruppigen KiTa-Neubau könnten voraussichtlich ca. 25 neue U3-Plätze und 55 neue ü3-Plätze
geschaffen werden.
Nach derzeitigem Planungsstand ist mit einer Fertigstellung zum Beginn des KiTa-Jahres 2024/2025 zu rechnen.

Ausblick auf die Entwicklung der Versorgungsquoten im Sozialraum:
Insgesamt werden bei Realisierung der Maßnahmen Franzstraße und Luisenhöfe in der Innenstadt nach aktueller
Datenlage und den voraussichtlichen Gruppenstrukturen die folgenden Quoten erreicht:
U3: 55,55 %
ü3: 125,37 %

36

37

Übersicht Bedarfsplanung 2022/2023 – SR 2
Anzahl der im Sozialraum lebenden Kinder nach Altersbereichen:
ü3 Kinder:

435

Stichtagsjahrgang:

119

U3 Kinder:

422

Platzangebot in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und heilpädagogische Betreuungsplätze (sofern vorhanden)
im Sozialraum:
SR
FB
45
2
2
2
2
2
2
2
2
2

Einrichtung
Bergdriesch 20
Bergstraße 16/18
Brunssumstraße 36
Johannes-von-den-DrieschWeg 2
Johanniterstraße 4a
Kreuzherrenstraße 3/5
Melatenerstraße 39
Melatenerstraße 30
Am Guten Hirten 11

2 Summe SR

TrA pK W
E
s
s

e
1

ü3
alle
17
59
57

i
ü3
alle

U3
alle

i
U3
alle

30
18

Gruppen
17
1
89
5
75
4

Plätze

k

58

3

24

85

4

s
k
a
a
a

58
34

1

86
50
22
43
92

5
3
2
3
5

9

1

21
68

2

27
16
22
22
22

372

6

181

559

SchK

hp

32

weitere berechnungsrelevante U3-Plätze:
privat-gewerbliche:
anderweitige Betreuungsformen:
Kindertagespflege:

12
3
54

Summe aller U3-Plätze:

250

38

SR 2 Zsf

Versorgung nach den Altersbereichen über 3 Jahren / unter 3 Jahren:
VQ ü3 im SR

83,30%

VQ U3 im SR

49,50%

Versorgung für Kinder mit Behinderung im Sozialraum:
Altersbereich ü3:

1,27%

Altersbereich U3:

0,00%

Herkunft der Kinder:
Kind aus SR:

46,58%

Kind aus anderem SR:

49,35%

Kind außerhalb Aachen:

2,96%

Kind außerhalb BRD:

1,11%

100,00%

Auslastungsgrad* in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen im Sozialraum:
*Stand: (Juni 2021)
Auslastung:

96,43%

Platzangebot im SR:

561

belegte Plätze:

541

Ausbaubedarf Platzangebot U3 im Sozialraum bei einer Versorgung von:
35% der Kinder:

überschritten

45% der Kinder:

überschritten

50% der Kinder:

3 Plätze

55% der Kinder:

28 Plätze

39

SR 2 Zsf

Perspektiven für Sozialraum 2
Hochschulviertel Hörn
Entwicklung der Kinderzahlen im Sozialraum 2:
Wohingegen für das KiTa-Jahr 2021/2022 noch ein leichter Anstieg der Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren verzeichnet
werden konnte, kehrt sich diese Entwicklung zumindest für 2022/2023 wieder um. Sowohl im Altersbereich der 0 bis 3Jährigen als auch der über 3-Jährigen sinkt die Anzahl der planungsrelevanten Kinder wieder leicht.
Geplante Umbau-/ Neubau-/ Ausbauvorhaben ab 2023/2024 ff.
Weiterer Standort
Aktuell prüft die Verwaltung, u.a. in Abstimmung mit dem Studierendenwerk, verschiedene Grundstücke im Sozialraum,
um einen mindestens fünfgruppigen Neubau zu realisieren.

Ausblick auf die Entwicklung der Versorgungsquoten im Sozialraum:
Unter Berücksichtigung eines weiteren fünfgruppigen Neubaus würden sich die Versorgungsquoten wie folgt entwickeln:
U3: 54,64 %
ü3: 95,83 %

40

41

Übersicht Bedarfsplanung 2022/2023 – SR 3
Anzahl der im Sozialraum lebenden Kinder nach Altersbereichen:
ü3 Kinder:

607

Stichtagsjahrgang:

158

U3 Kinder:

561

Platzangebot in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und heilpädagogische Betreuungsplätze (sofern vorhanden) im
Sozialraum:
SR
FB
45
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3
3

Einrichtung
Barbarastraße 6/8
Brabantstraße 27
Düppelstraße 5
Elsassstraße 64/72
Goerdeler Straße 10
Holsteinstraße 5a
Hüttenstraße 53
Scheibenstraße 11
Schleswigstraße 3
Stolberger Straße 126
Weißwasser Straße 10

3 Summe SR

TrA pK W
k
1
f
s
1
s
1
a 1
a 1
E
a 1
k
1
s
1
s
1

11

9

e

ü3
alle
25
16
47
46
62
40
23
20
74
54
38

445

i
ü3
alle
3
5
8

U3
alle
22
18
25
16
18

i
U3
alle

20
10
2
4
4

12
8
31
16
10

56

176

2
1

3

Gruppen
50
3
34
2
77
5
70
4
80
4
60
4
35
2
40
3
108
6
74
4
52
3

Plätze

680

40

SchK

hp

8

8

weitere berechnungsrelevante U3-Plätze:
privat-gewerbliche:
anderweitige Betreuungsformen:
Kindertagespflege:

12
3
72

Summe aller U3-Plätze:

266

42

SR 3 Zsf

Versorgung nach den Altersbereichen über 3 Jahren / unter 3 Jahren:
VQ ü3 im SR

79,93%

VQ U3 im SR

39,62%

Versorgung für Kinder mit Behinderung im Sozialraum:
Altersbereich ü3:

9,78%

Altersbereich U3:

1,53%

Herkunft der Kinder:
Kind aus SR:

56,25%

Kind aus anderem SR:

40,54%

Kind außerhalb Aachen:

2,56%

Kind außerhalb BRD:

0,64%

100,00%

Auslastungsgrad* in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen im Sozialraum:
*Stand: (Juni 2021)
Auslastung:

98,42%

Platzangebot im SR:

634

belegte Plätze:

624

Ausbaubedarf Platzangebot U3 im Sozialraum bei einer Versorgung von:
35% der Kinder:

überschritten

45% der Kinder:

36 Plätze

50% der Kinder:

70 Plätze

55% der Kinder:

103 Plätze

43

SR 3 Zsf

Perspektiven für Sozialraum 3
Ostviertel/Rothe Erde
Entwicklung der Kinderzahlen im Sozialraum 3:
Im Vergleich zum Vorjahr sinkt die Anzahl der U3-Kinder geringfügig, wohingegen die ü3-Kinder wieder leicht ansteigt.
Dementsprechend entwickeln sich auch die Versorgungsquoten.
Projekte 2022/2023
Maßnahmen in städtischen Einrichtungen
Weißwasser Straße 10
Um den Betreuungsbedarfen der Kinder besser gerecht werden und alle einrichtungsinternen Wechsel von U3- auf ü3Plätzen berücksichtigen zu können, wird die dreigruppige KiTa zum KiTa-Jahr 2022/2023 umstrukturiert. Die bislang
bestehende Gruppenform I (2 bis 6 Jahre) wird umgewandelt in eine Gruppenform III (3 bis 6 Jahre).
Projekte freier Träger
Schleswigstraße 3
Pro futura plant die Herrichtung der frei gewordenen Räumlichkeiten in dem Objekt Schleswigstraße 3 zwecks
Erweiterung der KiTa St. Fronleichnam von vier auf insgesamt sechs KiTa-Gruppen. Hierdurch können voraussichtlich
16 neue U3- und 14 neue ü3-Plätze geschaffen werden (vgl. Vorlagen: FB 45/0484/WP17 und FB 45/0089/WP18).
Mit einer Fertigstellung ist nach aktuellem Zeitplan frühestens Anfang 2023 zu rechnen. Der Umbau ist im laufenden
Betrieb geplant, sodass bis zur Fertigstellung keine weiteren Kinder aufgenommen werden können
Geplante Umbau-/ Neubau-/ Ausbauvorhaben ab 2023/2024 ff.
Investorenprojekte
Elsassstraße
Die Verwaltung wurde beauftragt mit einem Investor einen Mietvertrag über eine fünfgruppige KiTa in der Elsassstraße
abzuschließen (vgl. Vorlage: FB 45/0746/WP17). Über den fünfgruppigen KiTa-Neubau könnten voraussichtlich 59 neue
ü3 Plätze und 26 neue U3 Plätze geschaffen werden. Die Realisierung und die Zeitschiene des Vorhabens sind derzeit
noch unklar.
Projekte freier Träger
Holsteinstraße 5a
Die Caritas Lebenswelten ist in Überlegungen, die KiTa am Standort Holsteinstraße abzureißen und an selbiger Stelle
einen sechsgruppigen Neubau zu errichten. Derzeit befindet sich der Träger jedoch noch in Vorprüfungen, sodass ein
Fertigstellungstermin bislang nicht benannt werden kann. Über die Maßnahme können voraussichtlich 25 neue U3Plätze geschaffen werden, dies ist allerdings abhängig vom weiteren Verlauf und Machbarkeit des Projektes und kann
noch Änderungen unterliegen.

44

Ausblick auf die Entwicklung der Versorgungsquoten im Sozialraum:
Bei Realisierung der oben genannten Maßnahmen können nach aktueller Datenlage und den voraussichtlichen
Gruppenstrukturen die folgenden Quoten erreicht werden:
U3: 47,22 %
ü3: 88,95 %

Blockinnenbereich Kurfürsten-, Oranien-, Bismarckstraße, Adalbertsteinweg
Für die von Seiten des Fachbereichs Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur beabsichtigte
Flächenentwicklung des Blockinnenbereichs zwischen Kurfürsten-, Oranien-, Bismarckstraße und Adalbertsteinweg ist
von Seiten des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule der Bedarf für die Berücksichtigung einer KiTa angemeldet
worden.

45

46

Übersicht Bedarfsplanung 2022/2023 – SR 4
Anzahl der im Sozialraum lebenden Kinder nach Altersbereichen:
ü3 Kinder:

272

Stichtagsjahrgang:

55

U3 Kinder:

203

Platzangebot in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und heilpädagogische Betreuungsplätze (sofern vorhanden)
im Sozialraum:
SR
FB
45
4
4
4
4
4
4
4

Einrichtung
Lütticher Straße 320
Lütticher Straße 50a
Preußweg 158
Reimser Straße 69
Schillerstraße 10
Schillerstraße 85
Klemensstraße 27

4 Summe SR

TrA pK W
E
k
a
1
s
1
a
E
a

7

1

1

e

i
ü3
alle

ü3
alle
74
31
32
50
39
19

4
1

245

5

U3
alle
12
12
12
28
30
12
15

121

i
U3
alle

Plätze
86
43
44
82
70
31
15

371

Gruppen
4
2
2
5
5
2
1

SchK

hp

21

weitere berechnungsrelevante U3-Plätze:
privat-gewerbliche:
anderweitige Betreuungsformen:
Kindertagespflege:

12
3
26

Summe aller U3-Plätze:

162

47

SR 4 Zsf

Versorgung nach den Altersbereichen über 3 Jahren / unter 3 Jahren:
VQ ü3 im SR

91,53%

VQ U3 im SR

67,08%

Versorgung für Kinder mit Behinderung im Sozialraum:
Altersbereich ü3:

1,73%

Altersbereich U3:

0,00%

Herkunft der Kinder:
Kind aus SR:

38,81%

Kind aus anderem SR:

56,72%

Kind außerhalb Aachen:

2,09%

Kind außerhalb BRD:

2,39%

100,00%

Auslastungsgrad* in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen im Sozialraum:
*Stand: (Juni 2021)
Auslastung:

97,67%

Platzangebot im SR:

343

belegte Plätze:

335

Ausbaubedarf Platzangebot U3 im Sozialraum bei einer Versorgung von:
35% der Kinder:

überschritten

45% der Kinder:

überschritten

50% der Kinder:

überschritten

55% der Kinder:

überschritten

48

SR 4 Zsf

Perspektiven für Sozialraum 4
Süd-West
Entwicklung der Kinderzahlen im Sozialraum 4:
Das Absinken der Anzahl der Kinder unter 3 Jahren wird erstmals seit dem KiTa-Jahr 2019/2020 unterbrochen und die
Anzahl bleibt im Vergleich zum Vorjahr gleich. Der Altersbereich der über 3-Jährigen verzeichnet seit 2020/2021 ein
kontinuierliches, leichtes Absinken.
Geplante Umbau-/ Neubau-/ Ausbauvorhaben ab 2023/2024 ff.
In diesem Sozialraum sind aktuell keine Ausbaumaßnahmen geplant.

Ausblick auf die Entwicklung der Versorgungsquoten im Sozialraum:
Da sich die ü3-Quote im Sozialraum unter der politisch beschlossenen Zielversorgungsquote befindet, ist die
Entwicklung der Bedarfe und der Anzahl der ü3-Kinder weiterhin zu beobachten.
Durch die niedrige Versorgungsquote im ü3-Bereich wird Handlungsbedarf gesehen, sodass mögliche
Investorenprojekte weiterhin zu prüfen sind. Gleichzeitig kann der ü3-Bedarf des Sozialraums aufgrund seiner
Angrenzung an den Innenstadtbereich, auch in Teilen über die gute Versorgungssituation im Sozialraum 1 mit abgedeckt
werden.
U3: 67,08 %
ü3: 91,53 %

49

50

Übersicht Bedarfsplanung 2022/2023 – SR 5
Anzahl der im Sozialraum lebenden Kinder nach Altersbereichen:
ü3 Kinder:

709

Stichtagsjahrgang:

179

U3 Kinder:

660

Platzangebot in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und heilpädagogische Betreuungsplätze (sofern vorhanden) im
Sozialraum:
SR
FB
45
5
5
5
5
5
5
5
5
5
5
5
5
5
5
5
5
5
5
5

Einrichtung
Am Chorusberg 7
Am Höfling 10
Amyastraße 15
Bayernallee 2
Bayernallee 7
Bendstraße 33
Bergische Gasse 5
Branderhofer Weg 55
Branderhofer Weg 14 (M)
Höfchensweg 35
Im Grüntal 47a
Im Klostergarten 2
In den Küpperbenden 2
Siegelallee 2a
Turpinstraße 2
Abteistraße 7-9
Kalverbenden 2-4
Bismarckstraße 143
Weißhausstraße 2

5 Summe SR

TrA pK W
k
s
k
s
a
a
E
E
a
a
s
a
s
a
k
a
a
a
a

e

19

1

1

ü3
alle
42
48
25
59
15
22
40
32
48
44
59
32
58
23
37

i
ü3
alle
2
3

9
7

48
58
20

710

21

U3
alle

i
U3
alle

18
12
18
16
20
19
24
21
16
8
16
4
18
10
32
26
10

288

1

1

Plätze
44
66
40
77
31
22
60
51
72
65
75
50
74
34
55
10
80
84
30

1020

Gruppen
2
3
2
4
2
1
4
3
4
4
4
3
4
2
3
1
5
5
2

58

SchK

22

16

22

weitere berechnungsrelevante U3-Plätze:
privat-gewerbliche:
anderweitige Betreuungsformen:
Kindertagespflege:

12
3
84

Summe aller U3-Plätze:

388

51

hp

SR 5 Zsf

16

Versorgung nach den Altersbereichen über 3 Jahren / unter 3 Jahren:
VQ ü3 im SR

99,79%

VQ U3 im SR

49,45%

Versorgung für Kinder mit Behinderung im Sozialraum:
Altersbereich ü3:

4,85%

Altersbereich U3:

0,44%

Herkunft der Kinder:
Kind aus SR:

61,60%

Kind aus anderem SR:

35,18%

Kind außerhalb Aachen:

2,44%

Kind außerhalb BRD:

0,78%

100,00%

Auslastungsgrad* in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen im Sozialraum:
*Stand: (Juni 2021)
Auslastung:

100,11%

Platzangebot im SR:

900

belegte Plätze:

901

Ausbaubedarf Platzangebot U3 im Sozialraum bei einer Versorgung von:
35% der Kinder:

überschritten

45% der Kinder:

überschritten

50% der Kinder:

4 Plätze

55% der Kinder:

44 Plätze

52

SR 5 Zsf

Perspektiven für Sozialraum 5
Burtscheid/Beverau
Entwicklung der Kinderzahlen im Sozialraum 5:
Nach einem leichten Wachstum sowohl im U3- als auch im ü3-Bereich im Jahr 2021/2022 kann nun wieder ein Absinken
in beiden Altersbereichen festgestellt werden. Die weitere Entwicklung bleibt hier abzuwarten. Infolgedessen ergibt sich
ein entsprechender Anstieg der Versorgungsquoten für 2022/2023.
Projekte 2022/2023
Investorenprojekte
Bismarckstraße 143 (Viktoriaallee)
Aktuell befindet sich in diesem Sozialraum zur Verbesserung der Versorgungsquoten eine fünfgruppige KiTa über ein
Investorenmodell im Bau (vgl. Vorlage: FB 45/0523/WP17, nichtöffentlich). Der Kinder- und Jugendausschuss vergab die
Trägerschaft an die AWO (vgl. Vorlage: FB 45/0689/WP17, nichtöffentlich).
Hierdurch können voraussichtlich ca. 25 neue U3- und bis zu 58 neue ü3-Plätze realisiert werden. Mit einer
Fertigstellung ist voraussichtlich im Sommer 2022 zu rechnen.
Geplante Umbau-/ Neubau-/ Ausbauvorhaben ab 2023/2024 ff.
Weiterer Standort
Aktuell befindet sich die Verwaltung in Gesprächen bzw. Abstimmungen mit anderen Fachbereichen und
Bestandsträgern im Sozialraum hinsichtlich möglicher Grundstücke und Ausbaumaßnahmen (vorrangig Erweiterungen
und Gruppenumwandlungen), sofern perspektivisch entsprechende Ausbaubedarfe entstehen sollten. Hier könnten
weitere Betreuungsplätze realisiert werden.

Ausblick auf die Entwicklung der Versorgungsquoten im Sozialraum:
Somit verbleibt es zunächst bei den Versorgungsquoten in Höhe von:
U3: 49,45 %
ü3: 99,79 %
Da zur Erreichung der Zielversorgungsquote im U3-Bereich nur noch wenige Plätze fehlen und diese aufgrund der
Überschreitung der Quote im ü3-Bereich im Bedarfsfall über Umwandlungen geschaffen werden könnten, werden zum
jetzigen Zeitpunkt keine Neu-/Erweiterungsmaßnahmen vorangetrieben.

53

Antrag privater Anbieter (Villa Luna)
Wie bereits in den Vorjahren hat der Träger der privat-gewerblichen KiTa Weißhausstraße (Villa Luna gGmbH) im
Rahmen der Meldungen zur Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2022/2023 die Aufnahme von weiteren vier
Gruppen mit insgesamt 64 Betreuungsplätzen (davon 25 U3- und 39 ü3-Plätze) dieser Einrichtung in die KiBizFörderung beantragt. Ein großer Teil dieser Plätze wurde über Investitionsmittel des Bundes gefördert.
Zum KiTa-Jahr 2021/2022 wurden nach erfolgter Prüfung bereits 30 Plätze in einer Gruppenform II und in einer
Gruppenform III als Belegplätze für die FH Aachen (s. hierzu Anlage 5) in die KiBiz-Förderung aufgenommen.
Ausgehend von dem Ratsbeschluss vom 05.09.2012 sollen Angebote betrieblicher Kinderbetreuung grundsätzlich
gefördert werden, allerdings unter dem Vorbehalt, dass in den betreffenden Sozialräumen ein ausreichendes Angebot für
die dort wohnhaften Kinder vorhanden ist und auf diese Plätze zur Sicherstellung des Rechtsanspruches verzichtet
werden kann.
Ein Wechsel von privat-gewerblichen Plätzen in die KiBiz-Förderung ist möglich, wenn über die KiTa-Bedarfsplanung ein
entsprechender Bedarf bestätigt wird und der Träger über die formalen Voraussetzungen verfügt.
Die Aufnahme der nunmehr beantragten weiteren 64 Plätze wurde von Seiten der Verwaltung im Hinblick auf die
Bedarfslage im Sozialraum geprüft und sie kommt zu folgendem Ergebnis:
Durch den Neubau in der Bismarckstraße 143 kann die Zielversorgungsquote im Bestand im ü3-Bereich erreicht werden.
Darüber hinaus sind bei der Schaffung und Förderung neuer Betreuungsplätze diejenigen Sozialräume zu priorisieren,
welche die geringsten Versorgungsquoten aufweisen. Hier besteht in einigen anderen Sozialräumen größerer
Handlungsbedarf als im Sozialraum 5. Weiterhin lassen sich anhand der Entwicklung der Kinderzahlen der letzten Jahre
im Sozialraum 5 deutliche Schwankungen feststellen. Hier müssen die weitere Entwicklung und eine eventuell
eintretende Kontinuität abgewartet werden, um nicht ein Überangebot mit weiteren Maßnahmen zu schaffen.
Vor diesem Hintergrund wird zum jetzigen Zeitpunkt ein Bedarf für zusätzlich geförderte KiBiz-Plätze nicht gesehen; ein
Wechsel der vier weiteren Gruppen von Villa Luna in die KiBiz-Förderung wird daher für das KiTa-Jahr 2022/2023 nicht
befürwortet.
Aus Sicht der Verwaltung sollten die weitere Entwicklung der Kinderzahlen abgewartet werden.

54

55

Übersicht Bedarfsplanung 2022/2023 – SR 6
Anzahl der im Sozialraum lebenden Kinder nach Altersbereichen:
ü3 Kinder:

686

Stichtagsjahrgang:

164

U3 Kinder:

574

Platzangebot in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und heilpädagogische Betreuungsplätze (sofern vorhanden) im
Sozialraum:
SR
FB
45
6
6
6
6
6
6
6
6
6
6
6
6
6
6
6

Einrichtung
Albert-Maas-Straße 32
Am Kupferofen 17
Am Pappelweiher 1
Forster Linde 5
Johannstraße 15/17
Königsberger Straße 100
Lintertstraße 148
Lintertstraße 33
Mataréstraße 9 (M)
Obere Drimbornstraße 46
Robert-Koch-Straße 1a
Stettiner Straße 16
Stettiner Straße 4
An der Birk 8
Sittarder Straße 55

6 Summe SR

TrA pK W
s
1
k
s
1
k
s
1
s
1
a
a
s
1
E
a 1
s
1
k
1
a 1
a 1

15

10

e

ü3
alle
64
34
54
36
101
54
31
21
50
30
63
38
60
54
54

744

i
ü3
alle
6
7
3
4
5
5
2

U3
alle
6
6
12
6

2

20
8
14
12
20
12
20
8
26
26

40

196

6

i
U3
alle

2
1

2
1

6

Gruppen
76
4
40
2
73
4
42
2
104
5
78
4
46
3
41
3
64
3
50
3
75
4
66
4
69
4
80
5
82
5

Plätze

986

55

SchK

hp

8
8

15

15

16

weitere berechnungsrelevante U3-Plätze
privat-gewerbliche:
anderweitige Betreuungsformen:
Kindertagespflege:

12
3
74

Summe aller U3-Plätze:

291

56

SR 6 Zsf

Versorgung nach den Altersbereichen über 3 Jahren / unter 3 Jahren:
VQ ü3 im SR

110,73%

VQ U3 im SR

42,23%

Versorgung für Kinder mit Behinderung im Sozialraum:
Altersbereich ü3:

7,62%

Altersbereich U3:

2,98%

Herkunft der Kinder:
Kind aus SR:

69,83%

Kind aus anderem SR:

27,40%

Kind außerhalb Aachen:

2,45%

Kind außerhalb BRD:

0,32%

100,00%

Auslastungsgrad* in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen im Sozialraum:
*Stand: (Juni 2021)
Platzangebot im SR:
Auslastung:

99,47%

belegte Plätze:

943
938

Ausbaubedarf Platzangebot U3 im Sozialraum bei einer Versorgung von:
35% der Kinder:

überschritten

45% der Kinder:

19 Plätze

50% der Kinder:

54 Plätze

55% der Kinder:

88 Plätze

57

SR 6 Zsf

Perspektiven für Sozialraum 6
Forst/Driescher Hof
Entwicklung der Kinderzahlen im Sozialraum 6:
Zwar setzt sich der Abwärtstrend im Altersbereich der 3 bis 6-Jährigen weiter fort, demgegenüber verzeichnet jedoch der
Altersbereich der 0 bis 3-Jährigen einen Zuwachs. Da für 2022/2023 keine Ausbaumaßnahmen im Sozialraum greifen,
verschlechtert sich die U3-Versorgungsquote geringfügig.
Geplante Umbau-/ Neubau-/ Ausbauvorhaben ab 2023/2024 ff.
Städtische Projekte
Grauenhofer Weg
Für die von Seiten des Fachbereichs Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur beabsichtigte
Flächenentwicklung Grauenhofer Weg ist von Seiten des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule der Bedarf für die
Berücksichtigung einer viergruppigen KiTa angemeldet worden.
Weiterer Standort
Aktuell werden innerhalb des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule weitere Standorte im Sozialraum geprüft, mit der
Absicht einen weiteren Neubau zu realisieren.

Ausblick auf die Entwicklung der Versorgungsquoten im Sozialraum:
Durch die beiden oben genannten Ausbauprojekte würden sich die Versorgungsquoten wie folgt entwickeln:
U3: 48,91 %
ü3: 123,51 %
Insbesondere die ü3-Versorgungsquote würde durch zwei Neubauten deutlich gesteigert werden können. Hier wäre
nach Realisierung der Projekte zu prüfen, ob der hierdurch entstehende Überhang durch beispielsweise Umwandlungen
von Plätzen oder Gruppen kompensiert und somit weitere U3-Plätze geschaffen werden könnten.

58

59

Übersicht Bedarfsplanung 2022/2023 – SR 7
Anzahl der im Sozialraum lebenden Kinder nach Altersbereichen:
ü3 Kinder:

475

Stichtagsjahrgang:

115

U3 Kinder:

404

Platzangebot in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und heilpädagogische Betreuungsplätze (sofern vorhanden)
im Sozialraum:
SR
FB
45
7
7
7
7
7
7
7
7

Einrichtung
Am Kleebach 24
Apolloniaweg 12
Bayersbusch 2
Kaiserstraße 57
Kaubendenstraße 18
Kirchweidweg 2
Lindenstraße 27
Stapperstraße 32

7 Summe SR

TrA pK W
s
k
s
1
s
1
a
k
s
s
1

8

3

e

i
ü3
alle
1

ü3
alle
60
23
53
38
25
75
52
62

8
2

388

U3
alle
18
10
12

1
3
3

50
12
22
12

18

136

i
U3
alle

Plätze
79
33
73
40
75
88
77
77

542

Gruppen
4
2
4
2
6
4
4
4

SchK

hp

30

weitere berechnungsrelevante U3-Plätze:
privat-gewerbliche:
anderweitige Betreuungsformen:
Kindertagespflege:

12
3
52

Summe aller U3-Plätze:

203

60

SR 7 Zsf

Versorgung nach den Altersbereichen über 3 Jahren / unter 3 Jahren:
VQ ü3 im SR

82,45%

VQ U3 im SR

41,91%

Versorgung für Kinder mit Behinderung im Sozialraum:
Altersbereich ü3:

3,53%

Altersbereich U3:

0,00%

Herkunft der Kinder:
Kind aus SR:

77,34%

Kind aus anderem SR:

14,91%

Kind außerhalb Aachen:

6,36%

Kind außerhalb BRD:

1,39%

100,00%

Auslastungsgrad* in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen im Sozialraum:
*Stand: (Juni 2021)
Auslastung:

96,36%

Platzangebot im SR:

522

belegte Plätze:

503

Ausbaubedarf Platzangebot U3 im Sozialraum bei einer Versorgung von:
35% der Kinder:

überschritten

45% der Kinder:

15 Plätze

50% der Kinder:

39 Plätze

55% der Kinder:

63 Plätze

61

SR 7 Zsf

Perspektiven für Sozialraum 7
Eilendorf
Entwicklung der Kinderzahlen im Sozialraum 7:
Im U3-Bereich ergibt sich ein geringfügiger Anstieg der Kinderzahlen im Bereich der 0 bis 3-Jährigen. Der positive
Wachstumstrend im Bereich der 3-6-Jährigen wird allerdings erstmals seit 2019/2020 unterbrochen und wird zunächst
nicht fortgesetzt.
Geplante Umbau-/ Neubau-/ Ausbauvorhaben ab 2023/2024 ff.
Städtische Projekte
Kaiserstraße 57
Am Schulstandort Kaiserstraße ist ein Montessori-Lernzentrum mit Schul- und KiTa-Standort in Planung. Im Rahmen
dieses Projektes soll ein fünfgruppiger Ersatzbau für die KiTa Kaiserstraße realisiert werden, da die bestehenden
Räumlichkeiten nicht mehr den Anforderungen einer KiTa entsprechen und die Schaffung von U3-Plätzen in den
aktuellen Räumen nicht möglich ist (vgl. Vorlage: FB 45/0375/WP17).
Das Projekt wurde europaweit ausgeschrieben. Der Auftrag wurde vergeben und letzte Abstimmungen sind erfolgt. Die
Baumaßnahme wird voraussichtlich 2022 begonnen.
Über die Maßnahme werden ca. 20 neue U3- und ca. 30 neue ü3-Plätze geschaffen.
Breitbenden
Auf der unbebauten Fläche an der Breitbendenstraße in südlicher Randlage von Eilendorf ist ein fünfgruppiger KiTaNeubau geplant. Mit einer Fertigstellung der Baumaßnahme ist voraussichtlich Anfang 2024 zu rechnen. Über diese
Maßnahme können ca. 25 neue U3- und ca. 55 neue ü3-Plätze realisiert werden.
Weiterer Standort
Aktuell prüft die Verwaltung verschiedene Grundstücke und Investorenanfragen im Sozialraum, um einen weiteren vierbzw. fünfgruppigen Neubau zu realisieren.
Ausblick auf die Entwicklung der Versorgungsquoten im Sozialraum:
Bei Realisierung der o.g. Maßnahmen Kaiserstraße und Breitbenden werden nach aktueller Datenlage und den
voraussichtlichen Gruppenstrukturen zunächst die folgenden Quoten erreicht:
U3: 51,21 %
ü3: 99,13 %

62

Betriebs-KiTa „Karlinis“:
Bei der Berechnung der Versorgungsquoten in diesem Sozialraum wird die Betriebs-KiTa „Karlinis“, die eine reine
Betriebs-KiTa mehrerer Unternehmen ist, mitberücksichtigt.
Die Betriebs-KiTa wird bevorzugt von Kindern der Mitarbeiter*innen dieser Unternehmen besucht, die zu einem großen
Teil nicht im Sozialraum Eilendorf wohnhaft sind. Unter Berücksichtigung dieser Besonderheit würden sich folgende
Versorgungsquoten ergeben:
U3: 41,91 %
Ü3: 94,62 %.
Sofern es gelänge, einen weiteren vier- bis fünfgruppigen Neubau in Eilendorf zu realisieren, würde dies die Quoten –
auch unter Abzug der Plätze in der Betriebs-KiTa – wie folgt verbessern:
U3: 47,08 %
Ü3. 105,41 %.

63

64

Übersicht Bedarfsplanung 2022/2023 – SR 8
Anzahl der im Sozialraum lebenden Kinder nach Altersbereichen:
ü3 Kinder:

484

Stichtagsjahrgang:

94

U3 Kinder:

353

Platzangebot in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und heilpädagogische Betreuungsplätze (sofern vorhanden)
im Sozialraum:
SR
FB
45
8
8
8
8
8
8
8

Einrichtung
Auf Überhaaren 20
Eibenweg 16
Feldstraße 49
Germanusstraße 24
Großheidstraße 61
Gut-Knapp-Straße 1
Talbotstraße 16

8 Summe SR

TrA pK W
s
1
s
1
k
1
k
a
s
1
a
1

7

5

e

i
ü3
alle
3
5
3
4

ü3
alle
94
54
32
34
50
56
25

345

12

U3
alle
10
16
16
16
12
16
12

27

98

i
U3
alle

5

5

GrupPlätze pen
107
5
75
4
51
3
54
3
62
3
72
4
54
4

475

SchK

hp

26

weitere berechnungsrelevante U3-Plätze:
privat-gewerbliche:
anderweitige Betreuungsformen:
Kindertagespflege:

12
3
45

Summe aller U3-Plätze:

163

65

SR 8 Zsf

Versorgung nach den Altersbereichen über 3 Jahren / unter 3 Jahren:
VQ ü3 im SR

75,38%

VQ U3 im SR

38,94%

Versorgung für Kinder mit Behinderung im Sozialraum:
Altersbereich ü3:

5,27%

Altersbereich U3:

4,08%

Herkunft der Kinder:
Kind aus SR:

79,51%

Kind aus anderem SR:

18,49%

Kind außerhalb Aachen:

2,00%

Kind außerhalb BRD:

0,00%

100,00%

Auslastungsgrad* in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen im Sozialraum:
*Stand: (Juni 2021)
Auslastung:

97,19%

Platzangebot im SR:

462

belegte Plätze:

449

Ausbaubedarf Platzangebot U3 im Sozialraum bei einer Versorgung von:
35% der Kinder:

überschritten

45% der Kinder:

25 Plätze

50% der Kinder:

46 Plätze

55% der Kinder:

67 Plätze

66

SR 8 Zsf

Perspektiven für Sozialraum 8
Haaren/Verlautenheide/Kalkofen
Entwicklung der Kinderzahlen im Sozialraum 8:
Der Anstieg an Kindern im Alter von 0-3 Jahren aus dem Vorjahr setzt sich nicht weiter fort. Demgegenüber sind
allerdings die Kinder im Alter von 3-6 Jahren angestiegen. Hieraus folgt ein Anstieg der U3-Versorgungsquote bei
gleichzeitigem Absinken der ü3-Versorgungsquote.
Projekte 2022/2023
Maßnahmen in städtischen Einrichtungen
Gut-Knapp-Straße 1
Bislang wurde die Einrichtung mit 4 Gruppen für Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren (Gruppenform I) betrieben. Da die
räumlichen Gegebenheiten hierfür dauerhaft nicht geeignet sind, wird die KiTa zum kommenden KiTa-Jahr
umstrukturiert. Es verbleibt noch eine Gruppenform I, die übrigen drei werden umgewandelt in eine Gruppenform II (0-3
Jahre) und zwei Gruppenformen III (3 bis 6 Jahre).
GGS Am Haarbach
Als Reaktion auf den Anstieg der Kinder über 3 Jahren und dem damit einhergegangenen Absinken der ü3Versorgungsquote wurde zum 01.08.2021 eine Vorläufergruppe der neuen KiTa im Ortskern Haaren Mitte in den
Räumlichkeiten der GGS Am Haarbach eingerichtet, um die Versorgungssituation im Sozialraum bis zur Fertigstellung
des Neubaus zu stabilisieren. Die Plätze werden für 2022/2023 wie auch im Vorjahr gemeinsam mit den Plätzen der
städtischen KiTa Auf Überhaaren 20 angemeldet. Nach Fertigstellung der KiTa im Ortskern Mitte wird die Gruppe in den
Neubau überführt. Dies wird frühzeitig kommuniziert, da die Trägerschaft der neuen KiTa noch nicht feststeht. Für die
KiTa ist eine Interessensbekundung und Entscheidung durch den Kinder- und Jugendausschuss vorgesehen.
Geplante Umbau-/ Neubau-/ Ausbauvorhaben ab 2023/2024 ff.
Städtische Projekte
Haaren Ortskern Mitte
Nach längerem Beratungsprozess wird nun im rückwärtigen Bereich der Grundstücke an der Friedensstraße und der AltHaarener Straße inklusive des rückwärtigen Bereiches des Bezirksamtes ein sechsgruppiger KiTa-Neubau geplant (vgl.
Vorlage: FB 45/0652/WP17). Vor Baubeginn ist zunächst entsprechendes Baurecht zu schaffen. Mit einer Fertigstellung
der Baumaßnahme ist voraussichtlich Anfang 2024 zu rechnen. Über die Maßnahme werden ca. 30 neue U3- und ca. 70
neue ü3-Plätze geschaffen.
Weiterer Standort
Aktuell prüft die Verwaltung in Abstimmung mit dem Bezirk ein weiteres Grundstuck im Sozialraum, um einen weiteren
mindestens fünfgruppigen Neubau zu realisieren.

67

Ausblick auf die Entwicklung der Versorgungsquoten im Sozialraum:
Bei Realisierung der obigen Maßnahmen werden nach aktueller Datenlage und den voraussichtlichen Gruppenstrukturen
die folgenden Quoten erreicht:
U3: 50,65 %
ü3: 98,02 %

68

69

Übersicht Bedarfsplanung 2022/2023 – SR 9
Anzahl der im Sozialraum lebenden Kinder nach Altersbereichen:
ü3 Kinder:

262

Stichtagsjahrgang:

62

U3 Kinder:

206

Platzangebot in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und heilpädagogische Betreuungsplätze (sofern vorhanden) im
Sozialraum:
SR
FB
45
9
9
9
9
9

Einrichtung
Fassinstraße 4
Grünenthaler Straße 90
Parkstraße 130
Richtericher Straße 120
Wiesenweg 26

9 Summe SR

TrA pK W
k
s
s
s
k

5

e

i
ü3
alle
1

ü3
alle
35
41
56
48
33

213

1
1

U3
alle
6
13
18
22
7

3

66

i
U3
alle

Plätze
42
54
74
71
42

1

1

283

Gruppen
2
3
4
4
2

SchK

15

weitere berechnungsrelevante U3-Plätze:
privat-gewerbliche:
anderweitige Betreuungsformen:
Kindertagespflege:

12
3
27

Summe aller U3-Plätze:

109

70

SR 9 Zsf

hp

Versorgung nach den Altersbereichen über 3 Jahren / unter 3 Jahren:
VQ ü3 im SR

81,99%

VQ U3 im SR

43,63%

Versorgung für Kinder mit Behinderung im Sozialraum:
Altersbereich ü3:

1,07%

Altersbereich U3:

1,37%

Herkunft der Kinder:
Kind aus SR:

77,22%

Kind aus anderem SR:

16,01%

Kind außerhalb Aachen:

6,41%

Kind außerhalb BRD:

0,36%

100,00%

Auslastungsgrad* in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen im Sozialraum:
*Stand: (Juni 2021)
Auslastung:

99,65%

Platzangebot im SR:

282

belegte Plätze:

281

Ausbaubedarf Platzangebot U3 im Sozialraum bei einer Versorgung von:
35% der Kinder:

überschritten

45% der Kinder:

3 Plätze

50% der Kinder:

16 Plätze

55% der Kinder:

28 Plätze

71

SR 9 Zsf

Perspektiven für Sozialraum 9
Richterich/Horbach/Vetschau
Entwicklung der Kinderzahlen im Sozialraum 9:
Die seit einigen Jahren bestehende, leicht steigende Tendenz der Kinderzahlen setzt sich zunächst nicht weiter fort.
Sowohl im U3- als auch im ü3-Bereich sinken die Kinderzahlen mit einem entsprechenden positiven Effekt auf die
Versorgungsquoten in beiden Altersbereichen. Dennoch bleibt die Entwicklung weiterhin zu beobachten.
Geplante Umbau-/ Neubau-/ Ausbauvorhaben ab 2022/2023 ff.
Aktuell befinden sich im Sozialraum zwar keine konkreten Ausbaumaßnahmen in der Umsetzung. Da die
Zielversorgungsquoten jedoch in beiden Altersbereichen noch nicht erreicht sind, befindet sich der Fachbereich Kinder,
Jugend und Schule in Prüfung für einen weiteren KiTa-Standort.

Ausblick auf die Entwicklung der Versorgungsquoten im Sozialraum:
Rund 22 % der Kinder, die im KiTa-Jahr 2019/2020 eine KiTa in Richterich besucht haben, waren nicht in diesem
Sozialraum bzw. im Stadtgebiet Aachen wohnhaft, hiervon pendelten 7 % außerhalb Aachens ein. Aktuell kann daher
durch die sehr guten Versorgungsquoten des Sozialraums 10 weiterhin davon ausgegangen werden, dass ein Großteil
der Bedarfe dort aufgefangen wird.
U3: 43,63 %
ü3: 81,99 %

72

73

Übersicht Bedarfsplanung 2022/2023 – SR 10
Anzahl der im Sozialraum lebenden Kinder nach Altersbereichen:
ü3 Kinder:

224

Stichtagsjahrgang:

50

U3 Kinder:

186

Platzangebot in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und heilpädagogische Betreuungsplätze (sofern vorhanden)
im Sozialraum:
SR
FB
45
10
10
10
10
10

Einrichtung
An der Rahemühle 6
Laurentiusstraße 38/40
Laurentiusstraße 90
Schurzelter Straße 21
Hander Weg 95

10 Summe SR

TrA pK W
s
k
s
s
a

5

e

i
ü3
alle

ü3
alle
79
50
52
43
20

1
1

244

2

U3
alle
24
16
12
26
10

88

i
U3
alle

GrupPlätze pen
103
5
66
3
65
3
70
4
30
2

334

SchK

hp

17

weitere berechnungsrelevante U3-Plätze:
privat-gewerbliche:
anderweitige Betreuungsformen:
Kindertagespflege:

12
3
24

Summe aller U3-Plätze:

127

74

SR 10 Zsf

Versorgung nach den Altersbereichen über 3 Jahren / unter 3 Jahren:
VQ ü3 im SR

108,82%

VQ U3 im SR

57,36%

Versorgung für Kinder mit Behinderung im Sozialraum:
Altersbereich ü3:

0,84%

Altersbereich U3:

0,00%

Herkunft der Kinder:
Kind aus SR:

56,71%

Kind aus anderem SR:

38,72%

Kind außerhalb Aachen:

3,66%

Kind außerhalb BRD:

0,91%

100,00%

Auslastungsgrad* in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen im Sozialraum:
*Stand: (Juni 2021)
Auslastung:

99,09%

Platzangebot im SR:

331

belegte Plätze:

328

Ausbaubedarf Platzangebot U3 im Sozialraum bei einer Versorgung von:
35% der Kinder:

überschritten

45% der Kinder:

überschritten

50% der Kinder:

überschritten

55% der Kinder:

überschritten

75

SR 10 Zsf

Perspektiven für Sozialraum 10
Alt-Laurensberg/Orsbach
Entwicklung der Kinderzahlen im Sozialraum 10:
Wohingegen der Altersbereich der unter 3-Jährigen ein geringfügiges Absinken verzeichnet, lässt sich im Bereich der 3
bis 6-Jährigen ein leichter Anstieg feststellen. Hieraus ergeben sich allerdings keine relevanten Veränderungen der
Versorgungsquoten im Sozialraum.
Geplante Umbau-/ Neubau-/ Ausbauvorhaben ab 2022/2023 ff.
In diesem Sozialraum sind aktuell keine Ausbaumaßnahmen geplant.

Ausblick auf die Entwicklung der Versorgungsquoten im Sozialraum:
Da der Sozialraum im U3-Bereich die Zielquote von 50% bereits erreicht hat und auch im ü3-Bereich eine ausreichende
Versorgung aufweist, wird aktuell kein Handlungsbedarf gesehen.
U3: 57,36 %
Ü3: 108,82 %

76

77

Übersicht Bedarfsplanung 2022/2023 – SR 11
Anzahl der im Sozialraum lebenden Kinder nach Altersbereichen:
ü3 Kinder:

462

Stichtagsjahrgang:

120

U3 Kinder:

371

Platzangebot in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und heilpädagogische Betreuungsplätze (sofern vorhanden)
im Sozialraum:
SR
FB
45
11
11
11
11
11
11
11
11
11
11
11
11
11

Einrichtung
Gartenstraße 25
Hanbrucher Straße 14a
Keltenstraße 25
Kronenberg 132
Händelstraße 10
Lochnerstraße 60
Philipp-Neri-Weg 11
Philipp-Neri-Weg 6
Reutershagweg 19
Steppenbergallee 210
Steppenbergallee 3/5
Steppenbergallee 7/11
Vaalser Straße 153

11 Summe SR

TrA pK W
a
1
E
k
s
1
k
s
1
s
s
s
1
s
E
E
a

e

13

1

4

1

i
ü3
alle

ü3
alle
40
16
33
47
54
48
41
36
51
54
35
33
20

1
5
8

6
2

508

22

U3
alle
6
5
8
18
18
12
22
20
10
16
15
20
26

196

i
U3
alle

Plätze
46
21
42
70
82
60
63
56
67
72
50
53
46

2

2

728

Gruppen
3
1
2
4
5
3
4
3
4
4
3
4
3

SchK

hp

43

weitere berechnungsrelevante U3-Plätze:
privat-gewerbliche:
anderweitige Betreuungsformen:
Kindertagespflege:

12
3
49

Summe aller U3-Plätze:

262

78

SR 11 Zsf

Versorgung nach den Altersbereichen über 3 Jahren / unter 3 Jahren:
VQ ü3 im SR

109,25%

VQ U3 im SR

57,50%

Versorgung für Kinder mit Behinderung im Sozialraum:
Altersbereich ü3:

4,42%

Altersbereich U3:

1,50%

Herkunft der Kinder:
Kind aus SR:

58,47%

Kind aus anderem SR:

34,75%

Kind außerhalb Aachen:

1,84%

Kind außerhalb BRD:

4,94%

100,00%

Auslastungsgrad* in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen im Sozialraum:
*Stand: (Juni 2021)
Auslastung:

100,14%

Platzangebot im SR:

707

belegte Plätze:

708

Ausbaubedarf Platzangebot U3 im Sozialraum bei einer Versorgung von:
35% der Kinder:

überschritten

45% der Kinder:

überschritten

50% der Kinder:

überschritten

55% der Kinder:

überschritten

79

SR 11 Zsf

Perspektiven für Sozialraum 11
West/Gut Kullen/Vaalserquartier
Entwicklung der Kinderzahlen im Sozialraum 11:
Anhand der Entwicklung der Anzahl der ü3-Kinder im Sozialraum lässt sich ein sprunghafter Anstieg im Vergleich zum
Vorjahr ablesen. Die Anzahl der ü3-Kinder erreicht einen neuen Höchststand. Demgegenüber verzeichnet der
Altersbereich der unter Dreijährigen ein Absinken. Dennoch bewegen sich beide Zielversorgungsquoten – sowohl im U3als auch im ü3-Bereich – über den politisch beschlossenen Zielversorgungsquoten.
Projekte 2022/2023
Projekte freier Träger
Gartenstraße 25
Um dem gesamtstädtischen Bedarf an U3-Plätzen entgegen zu kommen, erweitert die KiTa in ihrem aktuellen
Auslagerungsstandort in der Reimser Straße ihr Platzangebot um 6 zusätzliche U3-Plätze.
Geplante Umbau-/ Neubau-/ Ausbauvorhaben ab 2023/2024 ff.
Sowohl die städtische, dreigruppige KiTa Lochnerstraße als auch die zweigruppige KiTa an der Gartenstraße in
Trägerschaft der AWO sind baulich sowie räumlich in einem so schlechten Zustand, dass eine Sanierung und
Anpassung nicht möglich bzw. nicht wirtschaftlich wäre.
Unter Berücksichtigung der aktuellen Versorgungsquoten wurden die nachfolgenden Maßnahmen beschlossen:
Projekte freier Träger
Gartenstraße 25
Die AWO plant einen Ersatzneubau der KiTa Gartenstraße am selben Standort (vgl. Vorlage: FB 45/0497/WP17).
Dadurch soll die KiTa von 2 auf 4 Gruppen erweitert werden. Der Träger rechnet derzeit mit einer Fertigstellung der
Baumaßnahme im KiTa-Jahr 2022/2023. Über die Maßnahme werden ca. 20 neue U3-Plätze geschaffen. Die KiTa ist
derzeit in der Reimser Straße ausgelagert.
Städtische Projekte
Lochnerstraße 60
Mit Fertigstellung der KiTa Franzstraße soll die KiTa Lochnerstraße in den KiTa-Neubau Franzstraße (Sozialraum 1)
überführt (vgl. Vorlage: FB 45/0527/WP17). Dadurch fallen die vorhandenen Plätze der KiTa Lochnerstraße im
Sozialraum 11 weg (12 U3- und 48 ü3-Plätze).
Investorenprojekte
Lochnerstraße 52-54
Über ein Investorenprojekt soll ein weiterer KiTa-Neubau in der Lochnerstraße realisiert werden. Geplant ist eine
viergruppige KiTa in einem Wohnbaugebiet (mit integrierter Wohnbebauung). Mit der Fertigstellung ist nach jetzigem
Kenntnisstand 2023 zu rechnen. Durch die Maßnahme werden 20 U3- und 40 ü3-Plätze geschaffen (vgl. FB

80

45/0735/WP17). Die Trägerschaft für die KiTa wurde vom Kinder- und Jugendausschuss am 09.02.2021 an den Verein
für Körper- und Mehrfachbehinderte Aachen e.V. vergeben (vgl. Vorlage: FB 45/0001/WP18, nichtöffentlich).
Campus Boulevard
Die RWTH plant am Campus Boulevard die Errichtung einer achtgruppigen Betriebs-KiTa. Nach derzeitigem
Planungsstand ist mit einer Fertigstellung der Baumaßnahme 2025 zu rechnen.

Ausblick auf die Entwicklung der Versorgungsquoten im Sozialraum:
Bei Realisierung der Maßnahmen (Verlagerung Lochnerstraße, Ersatzneubau Gartenstraße und Neubau
Lochnerstraße/Junkerstraße) werden nach aktueller Datenlage und den voraussichtlichen Gruppenstrukturen die
folgenden Quoten erreicht:
U3: 63,65 %
ü3: 107,64 %

81

82

Übersicht Bedarfsplanung 2022/2023 – SR 12
Anzahl der im Sozialraum lebenden Kinder nach Altersbereichen:
ü3 Kinder:

465

Stichtagsjahrgang:

118

U3 Kinder:

392

Platzangebot in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und heilpädagogische Betreuungsplätze (sofern vorhanden) im
Sozialraum:
SR
FB
45
12
12
12
12
12
12
12
12
12
12

Einrichtung
Franz-Wallraff-Straße 2
Freunder Landstraße 60
Hermann-Löns-Straße 6
Jackstraße 5/7
Nordstraße 6
Rollefstraße 2
Schagenstraße 61
Auf der Ell 20
Benediktusstraße 45
An der alten Tuchfabrik 1

12 Summe SR

TrA pK W
s
a
k
s
1
E
k
s
1
a
s
1
a

e

10

1

3

1

i
ü3
alle
1

ü3
alle
58
56
58
48
20
58
59

10

4

65
59

1

481

16

U3
alle
17
17
15
9

i
U3
alle

Plätze
76
73
74
68
20
74
75
23
94
84

1
1

16
12
23
28
25

162

2

661

Gruppen
4
4
4
4
1
4
4
2
5
5

SchK

37

weitere berechnungsrelevante U3-Plätze:
privat-gewerbliche:
anderweitige Betreuungsformen:
Kindertagespflege:

12
3
51

Summe aller U3-Plätze:

230

83

SR 12 Zsf

hp

Versorgung nach den Altersbereichen über 3 Jahren / unter 3 Jahren:
VQ ü3 im SR

102,13%

VQ U3 im SR

48,45%

Versorgung für Kinder mit Behinderung im Sozialraum:
Altersbereich ü3:

3,20%

Altersbereich U3:

1,44%

Herkunft der Kinder:
Kind aus SR:

87,78%

Kind aus anderem SR:

9,60%

Kind außerhalb Aachen:

2,09%

Kind außerhalb BRD:

0,52%

100,00%

Auslastungsgrad* in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen im Sozialraum:
*Stand: (Juni 2021)
Auslastung:

97,78%

Platzangebot im SR:

586

belegte Plätze:

573

Ausbaubedarf Platzangebot U3 im Sozialraum bei einer Versorgung von:
35% der Kinder:

überschritten

45% der Kinder:

überschritten

50% der Kinder:

7 Plätze

55% der Kinder:

31 Plätze

84

SR 12 Zsf

Perspektiven für Sozialraum 12
Brand
Entwicklung der Kinderzahlen im Sozialraum 12:
Die Anzahl der Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren verbleibt konstant auf dem Niveau wie im Vorjahr. Gleichzeitig sinkt die
Anzahl der ü3-Kinder weiter ab.
Projekte 2022/2023
Maßnahmen in städtischen Einrichtungen
Benediktusstraße 45
Um den Betreuungsbedarfen der Kinder besser gerecht werden zu können, wird die fünfgruppige KiTa zum KiTa-Jahr
2022/2023 umstrukturiert. Eine der bislang bestehenden Gruppenformen III (3 bis 6 Jahre) wird umgewandelt in eine
Gruppenform I (2 bis 6 Jahre). Da im Sozialraum aktuell noch ein leichter Bedarf an weiteren U3-Plätzen besteht, wurde
dieser Umwandlung zugestimmt.
Geplante Umbau-/ Neubau-/ Ausbauvorhaben ab 2023/2024
Investorenprojekte
Schagenstraße
Auf dem Grundstück der bisherigen Pavillon-KiTa Schagenstraße soll durch ein Investorenprojekt eine sechsgruppige
KiTa innerhalb eines Wohnbauprojektes errichtet werden. Das Projekt soll über ein Konzeptverfahren ausgeschrieben
werden. Über diese Maßnahme können 34 neue U3- und 68 ü3-Plätze realisiert werden.

Ausblick auf die Entwicklung der Versorgungsquoten im Sozialraum:
Bei Realisierung dieser Maßnahme würden nach aktueller Datenlage und den voraussichtlichen Gruppenstrukturen die
folgenden Quoten erreicht:
U3: 55,62 %
ü3: 115,72 %
Durch den Neubau an der alten Tuchfabrik Becker werden Wechselwirkungen mit den umliegenden Sozialräumen
erwartet, insbesondere mit den Sozialräumen 13 und 14.
Aufgrund der hohen Nachfrage pendeln zurzeit Kinder in KiTas der angrenzenden Sozialräume aus. Mit Inbetriebnahme
des Neubaus ist ein Rückgang dieser Pendelbewegung zu erwarten, so dass Auswirkungen auf die Bedarfe in den
Sozialräumen 13 und 14 zu erwarten sind, die strukturellen Veränderungen bei den Bestands-KiTas nach sich ziehen
könnten.

85

86

Übersicht Bedarfsplanung 2022/2023 – SR 13
Anzahl der im Sozialraum lebenden Kinder nach Altersbereichen:
ü3 Kinder:

236

Stichtagsjahrgang:

60

U3 Kinder:

211

Platzangebot in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und heilpädagogische Betreuungsplätze (sofern vorhanden) im
Sozialraum:
SR
FB
45
13
13
13
13
13
13

Einrichtung
Nerscheider Weg 187 (M)
Alfons-Gerson-Straße 26a
Gangolfsweg 6
Oberforstbacher Straße 332
Raerener Straße 97
Schwinningstraße 98

13 Summe SR

TrA pK W
s
s
k
s
a
k

6

e

ü3
alle
70
68
34
20
25
33

250

i
ü3
alle

3

3

U3
alle
24
24
8
20
6
12

94

i
U3
alle

Plätze
94
92
42
40
36
45

2

2

349

Gruppen
5
5
2
3
2
2

SchK

16

19

16

weitere berechnungsrelevante U3-Plätze:
privat-gewerbliche:
anderweitige Betreuungsformen:
Kindertagespflege:

12
3
27

Summe aller U3-Plätze:

138

87

hp

SR 13 Zsf

Versorgung nach den Altersbereichen über 3 Jahren / unter 3 Jahren:
VQ ü3 im SR

111,45%

VQ U3 im SR

54,61%

Versorgung für Kinder mit Behinderung im Sozialraum:
Altersbereich ü3:

7,48%

Altersbereich U3:

2,70%

Herkunft der Kinder:
Kind aus SR:

68,93%

Kind aus anderem SR:

25,74%

Kind außerhalb Aachen:

4,73%

Kind außerhalb BRD:

0,59%

100,00%

Auslastungsgrad* in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen im Sozialraum:
*Stand: (Juni 2021)
Auslastung:

96,85%

Platzangebot im SR:

349

belegte Plätze:

338

Ausbaubedarf Platzangebot U3 im Sozialraum bei einer Versorgung von:
35% der Kinder:

überschritten

45% der Kinder:

überschritten

50% der Kinder:

überschritten

55% der Kinder:

1 Plätze

88

SR 13 Zsf

Perspektiven für Sozialraum 13
Kornelimünster/Oberforstbach/Schleckheim
Entwicklung der Kinderzahlen im Sozialraum 13:
Sowohl der Altersbereich der 0 bis 3-Jährigen als auch der über 3-Jährigen verzeichnet einen deutlichen Anstieg im
Vergleich zum Vorjahr. Der positive Wachstumstrend in beiden Altersbereichen setzt sich somit ab. Dies ist auf das
derzeit neu entstehende Neubaugebiet zurück zu führen. Die weitere – eher temporär zu erwartende – Entwicklung wird
beobachtet.
Geplante Umbau-/ Neubau-/ Ausbauvorhaben ab 2023/2024
In diesem Sozialraum sind aktuell keine Ausbaumaßnahmen geplant.

Ausblick auf die Entwicklung der Versorgungsquoten im Sozialraum
Da der Sozialraum im U3-Bereich die Zielquote von 50% bereits überschritten hat und auch im ü3-Bereich nach wie vor
eine sehr gute Versorgung aufweist, wird aktuell kein Handlungsbedarf gesehen.
U3: 54,61 %
ü3: 111,45 %

89

90

Übersicht Bedarfsplanung 2022/2023 – SR 14
Anzahl der im Sozialraum lebenden Kinder nach Altersbereichen:
ü3 Kinder:

165

Stichtagsjahrgang:

27

U3 Kinder:

132

Platzangebot in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und heilpädagogische Betreuungsplätze (sofern vorhanden) im
Sozialraum:
SR
FB
45
14
14
14
14

Einrichtung
Kirchberg 14a
Falkenberg 2
Hahner Straße 32
Pastor-Franzen-Straße 8

14 Summe SR

TrA pK W
s
s
s
k

4

e
1
1

2

i
ü3
alle
1

ü3
alle
65
15
23
36

U3
alle
36
5
8

139

1

49

i
U3
alle

GrupPlätze pen
102
6
20
1
23
1
44
2

189

SchK

10

weitere berechnungsrelevante U3-Plätze:
privat-gewerbliche:
anderweitige Betreuungsformen:
Kindertagespflege:

12
3
16

Summe aller U3-Plätze:

80

91

SR 14 Zsf

hp

Versorgung nach den Altersbereichen über 3 Jahren / unter 3 Jahren:
VQ ü3 im SR

89,01%

VQ U3 im SR

53,12%

Versorgung für Kinder mit Behinderung im Sozialraum:
Altersbereich ü3:

0,58%

Altersbereich U3:

0,00%

Herkunft der Kinder:
Kind aus SR:

80,81%

Kind aus anderem SR:

15,70%

Kind außerhalb Aachen:

2,91%

Kind außerhalb BRD:

0,58%

100,00%

Auslastungsgrad* in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen im Sozialraum:
*Stand: (Juni 2021)
Auslastung:

93,48%

Platzangebot im SR:

184

belegte Plätze:

172

Ausbaubedarf Platzangebot U3 im Sozialraum bei einer Versorgung von:
35% der Kinder:

überschritten

45% der Kinder:

überschritten

50% der Kinder:

überschritten

55% der Kinder:

3 Plätze

92

SR 14 Zsf

Perspektiven für Sozialraum 14
Walheim/Schmithof
Entwicklung der Kinderzahlen im Sozialraum 14:
Die Kinderzahlen sinken sowohl im U3- als auch im ü3-Bereich im Vergleich zum Vorjahr leicht ab.
Geplante Umbau-/ Neubau-/ Ausbauvorhaben ab 2023/2024
In diesem Sozialraum sind aktuell keine Ausbaumaßnahmen geplant.

Ausblick auf die Entwicklung der Versorgungsquoten im Sozialraum:
Da der Sozialraum im U3-Bereich die Zielquote von 50% bereits überschritten hat, wird aktuell kein Handlungsbedarf
gesehen.
Obwohl sich die Versorgungsquote im ü3-noch unter der politisch beschlossenen Zielversorgungsquote befindet, können
mögliche Bedarfe im ü3-Bereich über die sehr gute Versorgung des angrenzenden Sozialraums 13 aufgefangen werden.
U3: 53,12 %
ü3: 89,01 %

93

Sozialräume des Fachbereichs Kinder, Jugend und Schule

99

10
10
88
11
22
33

77

11
11

12
12
66

55
44

13
13
Nr.
Nr.
Nr.Sozialraum
Sozialraum
Sozialraum
Sozialraum
Nr.
Nr.
Nr.
Sozialraum
Zentrum/Soers
Zentrum/Soers
Zentrum/Soers
11111 Zentrum/Soers
Zentrum/Soers
222 Hochschulviertel/Hörn
Hochschulviertel/Hörn
Hochschulviertel/Hörn
Ostviertel/Rothe
Ostviertel/Rothe
Ostviertel/RotheErde
Erde
Erde
Erde
333333 Ostviertel/Rothe
Ostviertel/Rothe
Ostviertel/Rothe
Erde
Erde
Süd-West
Süd-West
Süd-West
444444 Süd-West
Süd-West
Süd-West
555 Burtscheid/Beverau
Burtscheid/Beverau
Burtscheid/Beverau
Forst/Driescher
Forst/Driescher
Forst/DriescherHof
Hof
Hof
Hof
666666 Forst/Driescher
Forst/Driescher
Forst/Driescher
Hof
Hof
Eilendorf
Eilendorf
Eilendorf
777777 Eilendorf
Eilendorf
Eilendorf
888 Haaren/Verlautenheide/Kalkofen
Haaren/Verlautenheide/Kalkofen
Haaren/Verlautenheide/Kalkofen
Richterich/Horbach/Vetschau
Richterich/Horbach/Vetschau
Richterich/Horbach/Vetschau
999999 Richterich/Horbach/Vetschau
Richterich/Horbach/Vetschau
Richterich/Horbach/Vetschau
10
10
10 Alt-Laurensberg/Orsbach
Alt-Laurensberg/Orsbach
Alt-Laurensberg/Orsbach
Alt-Laurensberg/Orsbach
10
10
10
Alt-Laurensberg/Orsbach
Alt-Laurensberg/Orsbach
11
11
11 West/Gut
West/Gut
West/GutKullen/Vaalserquartier
Kullen/Vaalserquartier
Kullen/Vaalserquartier
12
12
12 Brand
Brand
Brand
Brand
12
12
12
Brand
Brand
13
13
13 K´münster/Oberforstbach/Schleckheim
K´münster/Oberforstbach/Schleckheim
K´münster/Oberforstbach/Schleckheim
K´münster/Oberforstbach/Schleckheim
13
13
13
K´münster/Oberforstbach/Schleckheim
K´münster/Oberforstbach/Schleckheim
14
14
14
Walheim/Schmithof
Walheim/Schmithof
14
14
14 Walheim/Schmithof
Walheim/Schmithof
Walheim/Schmithof
Walheim/Schmithof

94

14
14

Stand:
Stand: Oktober
Oktober 2009
2009

Übersicht Bedarfsplanung 2022/2023 – alle SR
Anzahl der im Sozialraum lebenden Kinder nach Altersbereichen:
ü3 Kinder:

6277

Stichtagsjahrgang:

1564

U3 Kinder:

5424

Platzangebot in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen und heilpädagogische Betreuungsplätze (sofern vorhanden) im
Sozialraum:
SR
FB
45
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14

Einrichtung
Summe SR
Summe SR
Summe SR
Summe SR
Summe SR
Summe SR
Summe SR
Summe SR
Summe SR
Summe SR
Summe SR
Summe SR
Summe SR
Summe SR

alle Summe SR

Anzahl
Kitas pK W
26
7 1
9
11
9
7
1 1
19
15
10
8
3
7
5
5
5
13
4
10
3
6
4

145

42

2

2

ü3
alle
905
372
445
245
710
744
388
345
213
244
508
481
250
139

7

5989

e
1
1

1

1
1

i
ü3
alle
58
6
56
5
21
40
18
27
3
2
22
16
3
1

278

weitere berechnungsrelevante U3-Plätze:
privat-gewerbliche:
anderweitige Betreuungsformen:
Kindertagespflege:

U3
alle
355
181
176
121
288
196
136
98
66
88
196
162
94
49

2206

i
U3
alle
5
3
1
6
5
1
2
2
2

27

Plätze
1323
559
680
371
1020
986
542
475
283
334
728
661
349
189

8500

Gruppen
78
32
40
21
58
55
30
26
15
17
43
37
19
10

481

SchK

8
22
15

16
16

16

37

173
37
700

Summe aller U3-Plätze: 3143

95

hp
8

SR alle Zsf

64

Versorgung nach den Altersbereichen über 3 Jahren / unter 3 Jahren:
VQ ü3

96,77%

VQ U3

48,21%

Versorgung für Kinder mit Behinderung im Stadtgebiet:
Altersbereich ü3:

5,07%

Altersbereich U3:

1,42%

Herkunft der Kinder:
Kind aus SR:

62,52%

Kind aus anderem SR:

33,37%

Kind außerhalb Aachen:

2,97%

Kind außerhalb BRD:

1,14%

100,00%

Auslastungsgrad* in den kibiz-geförderten Kindertageseinrichtungen im Sozialraum:
*Stand: (Juni 2021)
Auslastung:

98,33%

Platzangebot im SR:

8040

belegte Plätze:

7906

Differenz:

-134

Ausbaubedarf Platzangebot U3 im Stadtgebiet bei einer Versorgung von:
35% der Kinder:

überschritten

45% der Kinder:

überschritten

50% der Kinder:

117 Plätze

55% der Kinder:

443 Plätze

96

SR alle Zsf

Anlage 3: Eingruppige Einrichtungen

Sozialraum

Einrichtung

Sozialraum 1:

Strüver Weg 75

E

Sozialraum 2:

Bergdriesch 20

E

Sozialraum 5:

Bendstraße 33

a

Sozialraum 11:

Hanbrucher Straße 14a

E

Sozialraum 12:

Nordstraße 6

E

Sozialraum 14:

Falkenberg 2

s

Hahner Straße 32

s

97

Trägerart

Anlage 4: plusKiTas
Nr.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
15
16
17
18
19
20
21
22
23
24
25
26
27
28
29
30
31
32
33
34
35
36
37
38
39
40
41
42

KiTa
Johannstraße 15/17
Düppelstraße 5
Reimser Straße 69
Schleswigstraße 3
Albert-Maas-Straße 32
Robert-Koch-Straße 1
Stolberger Straße 126
Sigmundstraße 8
Kronenberg 132
Holsteinstraße 5
Wiesental 8
Alfonsstraße 22
Mataréstraße 9
Goerdelerstraße 10
Sittarder Straße 56
Elsassstraße 64
Passstraße 25
Eintrachtstraße 7
Eibenweg 16
Königsberger Straße 100
Talbotstraße 16
Gut-Knapp-Straße 1
Stettiner Straße 4
Jackstraße 5
An der Birk 8
Feldstraße 49
Auf Überhaaren 20
Reutershagweg 19
Am Pappelweiher 1
Lochnerstraße 60
Barbarastraße 6
Scheibenstraße 11
Weißwasserstraße 10
Stapperstraße 32
Schagenstraße 61
Bayersbusch 2
Hof 11
Benediktusstraße 45
Stettiner Straße 16
Gartenstraße 25
Kaiserstraße 57
Passstraße 123

98

Sozialraum
6
3
4
3
6
6
3
1
11
3
1
1
6
3
6
3
1
1
8
6
8
8
6
12
6
8
8
11
6
11
3
3
3
7
12
7
1
12
6
11
7
1

Anlage 5: Betrieblich unterstützte
Kinderbetreuung, öffentliche Förderung
nach KiBiZ
SR 1 – Passstraße 10 (AWO)
Die KiTa Passstraße 10 ist eine viergruppige Einrichtung. Seit dem KiTa-Jahr 2013/2014 sind alle vier Gruppen KiBiz
gefördert und die KiTa weist folgende
Gruppenstruktur auf:
1 x GF I (20 Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren)
2 x GF II (je 10 Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren)
1 x GF III (20 – 25 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren)
In einer der Gruppenformen II werden betriebliche Belegplätze angeboten.
Seit dem KiTa-Jahr 2021/2022 werden in dieser Gruppe weiterhin 8 U3-Plätze für Beschäftigte der E.V.A. reserviert (3 Plätze
GF IIb, 5 Plätze GF IIc). Gefördert werden diese Plätze gemäß dem Ratsbeschluss zur Förderung von betrieblichen
Betreuungsplätzen vom 05.09.2012 (Vorlage FB 51/0172/WP16) und dem Beschluss des KJA vom 15.01.2013 (Vorlage FB
51/0229/WP16). Dies bedeutet, dass eine anteilige Kostenübernahme (50%) am Nettokostenanteil der Stadt Aachen für die
reservierten Plätze durch die E.V.A. gezahlt wird.

SR 1 – Passstraße 123 (Stadt Aachen)
Die städtische KiTa Passstr.123 wird als fünfgruppige KiTa betrieben. In der Gruppenform Ic sind zwei Belegplätze für die
Compagnie de SAINT-GOBAIN, Zweigniederlassung Deutschland, ab dem KiTa-Jahr 2018/2019 realisiert worden. Gefördert
werden diese Plätze gemäß dem Ratsbeschluss zur Förderung von betrieblichen Betreuungsplätzen vom 05.09.2012
(Vorlage FB 51/0172/WP16) und dem Beschluss des KJA vom 03.07.2018 (Vorlage FB 45/0504/WP17). Dies bedeutet, dass
eine anteilige Kostenübernahme (50%) am Nettokostenanteil der Stadt Aachen für die reservierten Plätze durch SAINTGOBAIN gezahlt wird.

SR 2 – Johanniterstraße 4a (Stadt Aachen)
Die städtische KiTa Johanniterstraße wird aktuell als fünfgruppige Einrichtung betrieben. Die Räume der ehemaligen
Großtagespflegestelle wurden zur Einrichtung einer weiteren KiTa-Gruppe genutzt. Hier werden auf Grundlage des KJABeschlusses vom 14.03.2017 (Vorlage FB 45/0339/WP17) seit dem KiTa-Jahr 2018/2019 9 Belegplätze (davon 7 U3-Plätze
und 2 ü3-Plätze) mit Belegrecht der RWTH vergeben. Die Finanzierung erfolgt auch hier gemäß des Ratsbeschlusses vom
05.09.2012 (Kostenübernahme 50% Nettokostenanteil der Stadt Aachen).

SR 2 – Am Guten Hirten 11 (educcare)
Für den fünfgruppigen KiTa-Neubau an der Süsterfeldstraße/Am Guten Hirten wurden 10 Belegplätze (hiervon 8 U3- und 2
ü3-Plätze) für die RWTH eingerichtet. Gefördert werden diese Plätze gemäß dem Ratsbeschluss zur Förderung von
betrieblichen Betreuungsplätzen vom 05.09.2012 (Vorlage FB 51/0172/WP16) und dem Beschluss des KJA vom 09.07.2019
(Vorlage FB 45/0650/WP17). Dies bedeutet, dass eine anteilige Kostenübernahme (50%) am Nettokostenanteil der Stadt
Aachen für die reservierten Plätze durch die RWTH gezahlt wird.

99

SR 3 – Brabantstraße 27 (StädteRegion)
Zum KiTa-Jahr 2013/2014 ist die KiTa von einer auf zwei Gruppen erweitert worden. Hierbei ist eine Gruppe die BetriebsKiTa-Gruppe der StädteRegion Aachen. Die 2. Gruppe (Gruppenform II) steht für Kinder aus dem Wohnumfeld zur
Verfügung. Die Gruppenstruktur ist seit dem KiTa-Jahr 2014/2015:
1 x Gruppenform I (20 Kinder im Alter von 2 bis 6 Jahren)
1 x Gruppenform II (10 Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren)
Zudem werden dem Justizzentrum Aachen in einer der beiden Gruppen seit dem KiTa-Jahr 2014/2015 fünf Belegplätze zur
Verfügung gestellt.

SR 5 – Weißhausstraße 2 (Villa Luna)
Bei der Kita Weißhausstraße handelt es sich um eine siebengruppige Einrichtung.
Von den insgesamt 110 Plätzen werden seit dem KiTa-Jahr 2021/2022 in einer Gruppenform II 10 U3- und in einer
Gruppenform III 20 ü3-Plätze als Belegplätze für die FH Aachen angeboten.
Gefördert werden diese Plätze entsprechend des Ratsbeschlusses zur Förderung von betrieblichen Betreuungsplätzen vom
05.09.2012 (Vorlage FB 51/0172/WP16) und dem Beschluss des KJA vom 18.02.2020 (Vorlage FB 45/0706/WP17). Dies
bedeutet, dass eine anteilige Kostenübernahme (50%) am Nettokostenanteil der Stadt Aachen für den reservierten Platz
durch die FH Aachen gezahlt wird.

SR 7 – Verbund-KiTa Aachen-Eilendorf Kaubendenstraße 18 (educcare)
Die Verbund-KiTa Aachen-Eilendorf-Süd in Trägerschaft von educcare wurde zum 01.01.2015 in Betrieb genommen. Die
KiTa ist eine reine Betriebs-KiTa, in der alle Plätze für beteiligte Unternehmen (Grünenthal, FEV, Babor, Blitzschutzbau
Rhein-Main, Mäurer & Wirtz) reserviert sind. Folgende Gruppenstruktur ist für das KiTa-Jahr 2021/2022 vorgesehen:
Insgesamt 6 Gruppen, davon
1 Gruppe für Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren (insgesamt 25 Plätze)
5 Gruppen für Kinder im Alter von 0 bis 3 Jahren (insgesamt 50 Plätze)
Gefördert wird diese KiTa gemäß dem Ratsbeschluss zur Förderung von betrieblichen Betreuungsplätzen vom 05.09.2012
(Vorlage FB 51/0172/WP16) und dem Beschluss des KJA vom 19.06.2012 (Vorlage FB 51/0172/WP16). Dies bedeutet, dass
eine anteilige Kostenübernahme (50%) am Nettokostenanteil der Stadt Aachen für diese Plätze durch die beteiligten
Unternehmen erfolgt.

SR 9 – Grünenthaler Straße 90 (Stadt Aachen)
Das DWI – Leibniz-Institut für Interaktive Materialien e. V. hat bei der Stadt Aachen nachgefragt, ob 2 Belegplätze
eingeräumt werden können. Die Prüfung hat ergeben, dass dies in der städtischen Kindertageseinrichtung Grünenthaler
Straße 90 möglich ist. Die beiden Plätze wurden zum 01.08.2021 eingerichtet. Gefördert werden diese Plätze entsprechend
des Ratsbeschlusses zur Förderung von betrieblichen Betreuungsplätzen vom 05.09.2012 (Vorlage FB 51/0172/WP16) und
dem Beschluss des KJA vom 18.02.2020 (Vorlage FB 45/0706/WP17). Dies bedeutet, dass eine anteilige Kostenübernahme
(50%) am Nettokostenanteil der Stadt Aachen für den reservierten Platz durch das DWI gezahlt wird.

100

SR 10 – An der Rahemühle 6 (Stadt Aachen)
Auf Anfrage der Kanzlei Farago wurde in der städtischen KiTa An der Rahemühle 6 ein Belegplatz vergeben. Gefördert wird
dieser Platz entsprechend des Ratsbeschlusses zur Förderung von betrieblichen Betreuungsplätzen vom 05.09.2012
(Vorlage FB 51/0172/WP16) und dem Beschluss des KJA vom 18.02.2020 (Vorlage FB 45/0706/WP17).
Dies bedeutet, dass eine anteilige Kostenübernahme (50%) am Nettokostenanteil der Stadt Aachen für den reservierten
Platz durch die Kanzlei gezahlt wird.

SR 11 – Campus Boulevard (RWTH Aachen)
Die RWTH plant am Campus Boulevard die Errichtung einer achtgruppigen Betriebs-KiTa. Nach derzeitigem Planungsstand
ist mit einer Fertigstellung der Baumaßnahme 2025 zu rechnen.

SR 14 – Kirchberg 14 (Stadt Aachen)
In der KiTa Kirchberg 14 wurden in der Gruppenform IIc sind 3 Belegplätze und in der Gruppenform IIIc 4 Belegplätze für die
Bundeswehr, vertreten durch das Bundeswehr Dienstleistungszentrum Aachen, eingerichtet. Für die sieben Belegplätze wird
auch bei Bedarf eine Randzeitenbetreuung (7.00 – 17.00 Uhr) organisiert.
Gefördert werden diese Plätze gemäß Beschluss des KJA vom 24.04.2018 (Vorlage FB 45/0480/WP17). Dies bedeutet,
dass eine anteilige Kostenübernahme (50%) am Nettokostenanteil der Stadt Aachen für die reservierten Plätze durch die
Bundeswehr gezahlt wird. Die Kosten für die Randzeitenbetreuung erstattet die Bundeswehr auf Basis einer jährlichen
Pauschale, sofern die Randzeitenbetreuung mindestens von einem Kind pro Jahr genutzt wird.

101

Anlage 6: Plätze in anderen Betreuungsformen
1 Anzahl

U3
Spielgruppe

1 Anzahl

10

10

U3

1

Anzahl
ü3
KiTa

SR

KiTa

Betreuungsart

Name

Träger

1

Augustinerbach 2a

Spielgruppe

Spielgruppe Uni und Kind

Uni und Kind e. V.

1

Jülicher Straße 369

privatgewerbl.

Bon KiDz

Bon KiDz GmbH

4

11

1

Normannenstraße 39

privatgewerbl.

NordKinder

Rebecca Hoven-Boon

4

6

5

Weißhausstraße 2

privatgewerbl.

Villa Luna

Dr. Jürgen Reul Villa Luna
Kindertagesstätten GmbH

20

60

11

Campus Boulevard 60

privatgewerbl.

Vincerola

Vincerola GmbH

48

42

11

Pauwelsstraße 30

privatgewerbl.

Schneebergkids

Klinikum Aachen

72

78

12

Auf der Ell 20

privatgewerbl.

Haus Sonnenschein

Haus Sonnenschein gGmbH

5

13

Pascalstraße 71

Pascals Zwerge

Pascals Zwerge

14

Hasbach 23

Pascals Wichtel

Pascals Zwerge

private
Betriebsspielgruppe
privatgewerbl.
Betriebskita

27
10
37

1 Basis

ist die Betriebserlaubnis des LVR

102

KiTa

173

197

Anlage 7: Übersicht Trägerarten
SR
FB
45
1
1
1
1
1
2
2
2
2
2
3
3
3
3
3
4
4
4
4
4
5
5
5
5
5
6
6
6
6
6
7
7
7
7
7
8
8
8
8
8
9
9
9
9
9
10
10
10
10
10

Einrichtung
städtische Einrichtungen
kirchliche Einrichtungen
anderweitige Einrichtungen
Elterninitiativen
andere kommunale Einrichtungen
städtische Einrichtungen
kirchliche Einrichtungen
anderweitige Einrichtungen
Elterninitiativen
andere kommunale Einrichtungen
städtische Einrichtungen
kirchliche Einrichtungen
anderweitige Einrichtungen
Elterninitiativen
andere kommunale Einrichtungen
städtische Einrichtungen
kirchliche Einrichtungen
anderweitige Einrichtungen
Elterninitiativen
andere kommunale Einrichtungen
städtische Einrichtungen
kirchliche Einrichtungen
anderweitige Einrichtungen
Elterninitiativen
andere kommunale Einrichtungen
städtische Einrichtungen
kirchliche Einrichtungen
anderweitige Einrichtungen
Elterninitiativen
andere kommunale Einrichtungen
städtische Einrichtungen
kirchliche Einrichtungen
anderweitige Einrichtungen
Elterninitiativen
andere kommunale Einrichtungen
städtische Einrichtungen
kirchliche Einrichtungen
anderweitige Einrichtungen
Elterninitiativen
andere kommunale Einrichtungen
städtische Einrichtungen
kirchliche Einrichtungen
anderweitige Einrichtungen
Elterninitiativen
andere kommunale Einrichtungen
städtische Einrichtungen
kirchliche Einrichtungen
anderweitige Einrichtungen
Elterninitiativen
andere kommunale Einrichtungen

ü3
i
35
3
20

ü3
Gr. I
73
104
58
16

U3
Gr. I
33
36
22
6

47
72
30

17
30
12

58
10
54

127
20
59
17

1
3
2

39
83
42

13
33
18

146
16
80
23

21
5
30

16
34
31
32
49

6
8
12
12
12

54
20
8
12
12
20

16

4

45
12

39
44

1

90
39
137

36
18
50

32
12
101
39

134
65
173
72

6
1
3

91
28
64
30

38
12
24
10

32
8
62
10

270
102
159

3

60
28

28
12

36
10
50

205
70
25

17
1

pK
4
1
2

W

e

1
1

Gr. II Gr. III
73
277
10
143
175
234

1
4
2
3

1
1

1

3
1
1

5
16

28
12

U3
i
1
4

Anzahl
Anzahl Plätze
Plätze im SR
492
296
513 1323
22
250
135
157
17

1
2

1

2
1
3

273
158
180
35
34
82
43
129
117

680

986

542

475

20
10
16

22
22
8

145
34
31

8
7
12

5

254
105
116

14
49

6
13

47

131
19

1
2

1

199
84
11044

62
50

24
16

103

38

112

10

20

2

238
66
30

8

371

346
121
75

59
32
44

8

559

292
139
478 1020
111
461
151
324
50

SchK hp

334

22

16

15

16

Anlage 7: Übersicht Trägerarten
SR
FB
45
11
11
11
11
11
12
12
12
12
12
13
13
13
13
13
14
14
14
14
14

Einrichtung
städtische Einrichtungen
kirchliche Einrichtungen
anderweitige Einrichtungen
Elterninitiativen
andere kommunale Einrichtungen
städtische Einrichtungen
kirchliche Einrichtungen
anderweitige Einrichtungen
Elterninitiativen
andere kommunale Einrichtungen
städtische Einrichtungen
kirchliche Einrichtungen
anderweitige Einrichtungen
Elterninitiativen
andere kommunale Einrichtungen
städtische Einrichtungen
kirchliche Einrichtungen
anderweitige Einrichtungen
Elterninitiativen
andere kommunale Einrichtungen
Summen:

pK
3

W

e

1
1
3

ü3
Gr. I
82
33
14
16

U3
Gr. I
32
8
6
5

Gr. II
66
18
26
35

Gr. III
195
54
46
68

34
28
15

10
12
5

56
19
60

196
88
100
20

28
67
25

12
20
6

56

130

15
36

5
8

36

1

2

ü3
i
13
9

U3
i

16

1
1

3

88

2

2

1

Anzahl
Anzahl Plätze
Plätze im SR
388
124
92 728
124
313
148
180
20
226
87
36

SchK hp

661

349

16

145
44
189

42

2

7

1996

732

104

1474

3993

278

27

8500

37

64

Anlage 8: Übersicht aller Sozialräume
2022/2023

Planungsvariante

ü 3 U3 ü3
SR I a I a I b
1
49
2
2
9
3
21
109
4
27
5
26
6
1 26
7
5
8
19
9
18
10
11
3
12
4
13
43
14
23
2 1 382

U3
Ib
17
8
10
35
20
12
20
11
5
10
7

ü3 U3
I c I c II a II b
202 80
48
138 51
30
159 60
7
37
9
24
239 84
23
187 72
35
62 19
6 23
130 35
44 14
7
4
94 30
4
9
142 44
4 12
73 27
5 17
15 77 23
14
9
28
4
6
179 1612 552 26 252

FInK

II c III a
210 10
92
99
53
161
77
67
52
36
35
129
113
42
30
1196 10

III b
119
31
16
25
101
81
137
24
31
28
45
103
31
22
794

i
ü3
III c Ib
525 1
192
249
74
343
450
163
186
119
104
318
301
99
66
3189 1

i
ü3
Ic
1
1
2

i
ü3
IIIb

1
2
6

1
2

4

2

15

i
i
ü3 U3
IIIc Ib
4

5
3
5
1

1

6
5

4

1
34

BTHG
i
i i i
i
i
i
U3 U3 U3 ü3 ü3 ü3 ü3
Ic IIb IIc Ib Ic IIIb IIIc
1 8 12 31
2
3
7
5 38
5
2 8
2
9
1 1 11 10 11
1 5
5
5
2
9
1
1
1
1
1 2
2
9
10
2 1
1

105

8

51

Versorgungsquoten

i
i
i
U3 U3 U3
Ib Ic IIb
2
1

i
U3
IIc
3

2

1
3
4
1

2
1

1
1

1
1

2

38 127 3

6

9

8

Plätze
1323
559
680
371
1020
986
542
475
283
334
728
661
349
189
8500

Grup- ü3
pen SchK
78
32
40
21
58
22
55
15
30
26
15
17
43
37
19
10
481 37

hp
8
8
16
16

16
64

VQ ü3 im VQ U3 im
SR
SR
113,50% 51,53%
83,30%
49,50%
79,93%
39,62%
91,53%
67,08%
99,79%
49,45%
110,73% 42,23%
82,45%
41,91%
75,38%
38,94%
81,99%
43,63%
108,82% 57,36%
109,25% 57,50%
102,13% 48,45%
111,45% 54,61%
89,01%
53,12%
96,77%
48,21%

Anlage 8: Übersicht aller Sozialräume
Summen nach Gruppenform

Plätze im Sozialraum, davon:

Regel ü3

SR

ü3
I

ü3
III

1

251

654

2

2

149

223

1

3

180

265

2

SR

Plätze im SR

1

1323

905 58

355

2

559

372

6

181

3

680

445 56

176

4

371

245

121

4

146

99

5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
alle

1020
986
542
475
283
334
728
661
349
189
8500

710
744
388
345
213
244
508
481
250
139
5989

21 288 1
40 196 6
18 136
27 98
5
3
66
1
2
88
22 196 2
16 162 2
3
94
2
1
49
278 2206 27

5
6
7
8
9
10
11
12
13
14

266
213
88
135
63
112
145
77
120
51
1996

444
531
300
210
150
132
363
404
130
88
3993

ü3

ü3 i

5

U3 U3 i
5

3

FinK
i
i
ü3 ü3
I
III
4

4

1
2
6

6
5
5
1

2

6
6

BTHG
i
i
ü3 ü3
I
III

16

106

U3
I

U3
II

9

43

97

258

2

3

59

122

7

43

70

106

5

44

77

11
21
5
11
1
1
11
10

104
84
40
46
19
40
51
27
38
13
732

184
112
96
52
47
48
145
135
56
36
1474

10
12
6
5
1
1
3
3

1
38

Regel U3

59

165

FinK BTHG
i
i i i
U3 U3 U3 U3
I II I II
5

1

2

1
1

5
4
1

1

2
2
2
1

9 17

Versorgungsquoten
KmB
VQ
VQ
SR KmB ü3 KmB U3
1

7,60%

2

1,27%

3

9,78%

4

1,73%

5
6
7
8
9
10
11
12
13
14
alle

4,85%
7,62%
3,53%
5,27%
1,07%
0,84%
4,42%
3,20%
7,48%
0,58%
5,07%

1,86%

1,53%

0,44%
2,98%
4,08%
1,37%
1,50%
1,44%
2,70%
1,42%

Anlage 9: Übersicht über die Planzahlen aller Einrichtungen
Planung

2022/2023
SR
FB
45
5
6
13
1
5
2
5
7
6
6
5
12
6
10
7
12
8
3
5
5
7
5
12
2
5
2
5
1
3
5
5
2
3
8
1

Einrichtung
Abteistraße 7-9
Albert-Maas-Straße 32
Alfons-Gerson-Straße 26a
Alfonsstraße 22/24
Am Chorusberg 7
Am Guten Hirten 11
Am Höfling 10
Am Kleebach 24
Am Kupferofen 17
Am Pappelweiher 1
Amyastraße 15
An der alten Tuchfabrik 1
An der Birk 8
An der Rahemühle 6
Apolloniaweg 12
Auf der Ell 20
Auf Überhaaren 20
Barbarastraße 6/8
Bayernallee 2
Bayernallee 7
Bayersbusch 2
Bendstraße 33
Benediktusstraße 45
Bergdriesch 20
Bergische Gasse 5
Bergstraße 16/18
Bismarckstraße 143
Boxgraben 99
Brabantstraße 27
Branderhofer Weg 14 (M)
Branderhofer Weg 55
Brunssumstraße 36
Düppelstraße 5
Eibenweg 16
Eintrachtstraße 7

FInK
BT BT
ü 3 U3 ü3
TrA pK W e FIn HG HG
Ia Ia Ib
K GA ZK
a
s
1
1
s
s
1
1
k
1
a
1
s
7
s
1
1 8
k
9
s
1
1 1
k
1
5
a
a
1
7
s
4
k
a
s
1
1
1
k
1
1
s
a
s
1
1 1
16
a
1
s
1
1
2
E
1
E
s
2
3
a
s
f
5
a
E
s
s
1
1 1
s
1
1
1
a
1
1
13

U3
Ib

ü3
Ic

U3
II a II b
Ic

II c
10

8

6
8
3

30
41
7
5
20
20
15
7
28

12
12
3
4
12
9
5
3
8

33
25
14
15

9
12
6
6
6

16

4

4

11
14

2
6

14
10

2

11
48

4
14

5
5

14
15
11
17

6
5
4
6

2

6
2
2
3
3
4

1

6

4

16
11
10

2

10

4
5
5
5

16
15
7
5
23
10
12
10

4

10

10
20
10
10
10
7
5
19
12
20
12
18

BTHG

i i
i
i
i i i i i i
i
i
i i i i
ü3
U3
Plät- GrupIII a III b III c ü3 ü3 ü3 ü3 U3 U3 U3 U3 ü3 ü3 ü3 ü3 U3 U3 U3 U3
Sch
hp
ze
pen
aK
Ib Ic IIIb IIIc Ib Ic IIb IIc Ib Ic IIIb IIIc Ib Ic IIb IIc
K
10
1
56
3
3
76
4
13 55
92
5
10
41
6
71
4
13 29
1 1
44
2
10 28
2
92
5
66
3
19 26
1
79
4
2
18
40
2
34
1
4
2
73
4
3
40
2
4
40
84
5
40
80
5
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1
2
5
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22
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22
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94
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17
17
1
40
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7
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20
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2
34
2
72
4
32
51
3
10 33
75
4
32
1
4
77
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43
1
3
1
75
4
15 10
5 5
95
6

107

Anlage 9: Übersicht über die Planzahlen aller Einrichtungen
Planung

2022/2023
SR
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6
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12
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5
3
3
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5
5
12
1
2
2
6
1
7
5

Einrichtung
Elsassstraße 64/72
Falkenberg 2
Fassinstraße 4
Feldstraße 49
Ferberberg 9
Forster Linde 5
Franz-Wallraff-Straße 2
Freunder Landstraße 60
Gangolfsweg 6
Gartenstraße 25
Germanusstraße 24
Goerdeler Straße 10
Großheidstraße 61
Grünenthaler Straße 90
Gut-Knapp-Straße 1
Hahner Straße 32
Hanbrucher Straße 14a
Händelstraße 10
Hander Weg 95
Hermann-Löns-Straße 6
Hof 11/13
Höfchensweg 35
Holsteinstraße 5a
Hüttenstraße 53
Im Grüntal 47a
Im Klostergarten 2
In den Küpperbenden 2
Jackstraße 5/7
Jesuitenstraße 12
Johannes-von-den-Driesch-Weg 2
Johanniterstraße 4a
Johannstraße 15/17
Jülicher Straße 68
Kaiserstraße 57
Kalverbenden 2-4

FInK
BT BT
ü 3 U3 ü3
TrA pK W e FIn HG HG
Ia Ia Ib
K GA ZK
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1
1
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2
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1
1
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1
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1
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1
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1
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1
1
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1
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Ib

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28
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10

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14

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10

12

BTHG

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i
i
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Plät- GrupU3
III a III b III c ü3 ü3 ü3 ü3 U3 U3 U3 U3 ü3 ü3 ü3 ü3 U3 U3 U3 U3
Sch
hp
ze
pen
aK
Ib Ic IIIb IIIc Ib Ic IIb IIc Ib Ic IIIb IIIc Ib Ic IIb IIc
K
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2
2
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4
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1
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1
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4
16 40
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42
2
40
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1
1
2
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3
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4
2
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62
3
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35
54
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12 30
72
4
7
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23
1
21
1
18 36
3
2 3
1 1
82
5
2
18
30
2
18 26
1
74
4
4
36
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3
44
65
4
10 30
5 15
60
4
23
35
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14 31
75
4
10
4
5 1
50
3
16
10 34
74
4
9
39
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4
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1
1
2
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4
4
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1
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15 86
1
2
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1
70
4
23 15
2
40
2
20
80
5

108

Anlage 9: Übersicht über die Planzahlen aller Einrichtungen
Planung

2022/2023
SR
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45
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11
14
7
4
6
1
2
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10
10
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1
6
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2
1
13
12
6
13
9
1
1
1
14
11
11

Einrichtung
Kaubendenstraße 18
Keltenstraße 25
Kirchberg 14a
Kirchweidweg 2
Klemensstraße 27
Königsberger Straße 100
Krefelder Straße 199
Kreuzherrenstraße 3/5
Kronenberg 132
Laurentiusstraße 38/40
Laurentiusstraße 90
Lindenstraße 27
Lintertstraße 148
Lintertstraße 33
Lochnerstraße 60
Lothringer Straße 83
Lütticher Straße 320
Lütticher Straße 50a
Mariabrunnstraße 17
Martinstraße 14
Mataréstraße 9 (M)
Melatenerstraße 30
Melatenerstraße 39
Mühlenberg 12
Nerscheider Weg 187 (M)
Nordstraße 6
Obere Drimbornstraße 46
Oberforstbacher Straße 332
Parkstraße 130
Passstraße 10
Passstraße 123
Passstraße 25
Pastor-Franzen-Straße 8
Philipp-Neri-Weg 11
Philipp-Neri-Weg 6

FInK
BT BT
ü 3 U3 ü3
TrA pK W e FIn HG HG
Ia Ia Ib
K GA ZK
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k
1
s
1
k
1
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7
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1
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1
1
2
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1
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1
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1
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1 1
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U3
Ib

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Ic

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II a II b
Ic

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15

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10
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4
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3
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4

4

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3
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4

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43
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2
5
16
6
6

4

28

8

2

11
12
7

17
14

5
6

27

9

10
3

22
22
34
16

8
6

30

10

2

9
14
15

4
6
10

4

28

4

14

6

6

2

6

6

3
2
10

10
20
10
17
7
10

2

4
4

18
10

BTHG

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i
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ü3
U3
Plät- GrupIII a III b III c ü3 ü3 ü3 ü3 U3 U3 U3 U3 ü3 ü3 ü3 ü3 U3 U3 U3 U3
Sch
hp
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pen
aK
Ib Ic IIIb IIIc Ib Ic IIb IIc Ib Ic IIIb IIIc Ib Ic IIb IIc
K
10 15
75
6
25
1
42
2
15 50
1
102
6
41
6
1
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4
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22
1
3
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2 3
1 1
57
4
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20
50
3
4
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2
1
1
1
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66
3
6
16
1
65
3
9
14
1
1
1
77
4
11 20
3 2
1 1
46
3
8
9
12
3 2
1
41
3
8
6
14
60
3
11
1
25
86
4
43
2
14 50
2
86
4
10
1
1
18
1 1
64
3
21
43
3
22
2
42
2
18 24
94
5
20
20
1
50
3
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40
3
8
34
74
4
5
17
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4
4
28
2
6 1 2
1
84
5
7
43
70
4
44
2
4
37
63
4
6
16
56
3

109

Anlage 9: Übersicht über die Planzahlen aller Einrichtungen
Planung

2022/2023
SR
FB
45
4
13
4
1
1
1
11
9
6
12
12
3
4
4
3
10
13
5
1
6
7
11
11
11
6
6
3
1
8
5
11
5
3
1
1

Einrichtung
Preußweg 158
Raerener Straße 97
Reimser Straße 69
Reumontstraße 52
Reumontstraße 52 (M)
Reumontstraße 7
Reutershagweg 19
Richtericher Straße 120
Robert-Koch-Straße 1a
Rollefstraße 2
Schagenstraße 61
Scheibenstraße 11
Schillerstraße 10
Schillerstraße 85
Schleswigstraße 3
Schurzelter Straße 21
Schwinningstraße 98
Siegelallee 2a
Sigmundstraße 8
Sittarder Straße 55
Stapperstraße 32
Steppenbergallee 210
Steppenbergallee 3/5
Steppenbergallee 7/11
Stettiner Straße 16
Stettiner Straße 4
Stolberger Straße 126
Strüver Weg 75
T albotstraße 16
T urpinstraße 2
Vaalser Straße 153
Weißhausstraße 2
Weißwasser Straße 10
Wespienstraße 6
Wichernstraße 4

FInK
BT BT
ü 3 U3 ü3
TrA pK W e FIn HG HG
Ia Ia Ib
K GA ZK
a
1
32
a
1
9
s
1
1
14
s
1
1
4
s
1
4
k
14
s
1
1 1
s
1
a
1
k
s
1
1
1
a
1
1
a
1
E
k
1
1
1
s
1
k
3
a
1
2
a
1
a
1
1 1
s
1
1
1
s
1
E
E
s
1
1
1
k
1
1
s
1
1
E
1
a
1
1 1
k
a
a
s
1
1
1
a
1
k

U3
Ib
12
3
4
1

ü3
Ic

16
20
10
10

U3
II a II b
Ic

3
4
6
4
6
2

38
14

21

30
8
14
12

10
2
6
6

14

6

4
2
2

10

10
10

3
4

7
16

4

10
12
8
26
12
10
18

12
6

58

4

10
2

10
14
16
16
14
14

4
6
4
6
6

II c

3
2
8

20
10
10
10
15
20
10
8
12
8
9
20
8
10
10

BTHG

i i
i
i
i i i i i i
i
i
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ü3
U3
Plät- GrupIII a III b III c ü3 ü3 ü3 ü3 U3 U3 U3 U3 ü3 ü3 ü3 ü3 U3 U3 U3 U3
Sch
hp
aK
ze
pen
Ib Ic IIIb IIIc Ib Ic IIb IIc Ib Ic IIIb IIIc Ib Ic IIb IIc
K
44
2
2
1
2
36
2
16
16
4
82
5
5
14
1
1
51
3
7
14
1
1
42
2
1
19
40
2
1
50
3
3
67
4
10 38
1
71
4
15 10
75
4
15
10 34
74
4
20 39
1
1
2
75
4
20
10
2
40
3
8
39
1
70
5
19
31
2
16
2
1
108
6
4
39
1
70
4
45
2
6
7
2
1 1 3
34
2
60
100
6
18 24
1
1
82
5
26 36
1
1
1
77
4
6
34
2
72
4
35
50
3
33
53
4
10 28
4
1 1
2
66
4
60
1
69
4
40
2
2
74
4
22
1
9
5
4
1
2
4
1
54
4
7
16
55
3
6
46
3
4
16
30
2
2
36
1
3
52
3
10 20
3 2
1 1
55
4
13 32
45
2

110

Anlage 9: Übersicht über die Planzahlen aller Einrichtungen
Planung

2022/2023
SR
FB
45
1
9
1
1
1

Einrichtung
Wiesental 8
Wiesenweg 26
Wilhelmstraße 22
Wilhelmstraße 49/51
Zum Blauen Stein 34

FInK
BT BT
ü 3 U3 ü3
TrA pK W e FIn HG HG
Ia Ia Ib
K GA ZK
s
1
1 1
k
1
9
a
k
1
10
a
1

Summen: 145 42 2 7

U3
Ib

ü3
Ic

U3
II a II b
Ic

12
24

4
7

2

2

II c
10
25

4

2 1 382 179 1612 552

BTHG

i i
i
i
i i i i i i
i
i
i i i i
ü3
Plät- GrupU3
III a III b III c ü3 ü3 ü3 ü3 U3 U3 U3 U3 ü3 ü3 ü3 ü3 U3 U3 U3 U3
Sch
hp
ze
pen
aK
Ib Ic IIIb IIIc Ib Ic IIb IIc Ib Ic IIIb IIIc Ib Ic IIb IIc
K
20
1
1
10
58
4
1
1
42
2
20
45
3
20 1
39
2
25
25
1

26 252 1196

111

10 794 3189

1 15

4

34

1

8 51 38 127 3

6

9 8

8500

481 37

64

Anlage 10: Planungsrelevante Kinderzahlen im U3- und
ü3-Bereich

1

Die planungsrelevanten U3-Kinder beinhalten neben der tatsächlichen Anzahl der U3-Kinder zum Stichtag 31.07.2021 und dem U3-Stichtagsjahrgang auch eine Hochrechnung
der U3-Kinder für die Folgejahre bis 2023 zur prognostischen Ermittlung künftiger Betreuungsplatzbedarfe.
112

Anlage 11: wöchentl. Betreuungsumfänge nach Platzzahl & in %
wöchentliche Betreuungsumfänge nach Platzzahl
ü3
SR 25 Std 35 Std
1
2

wöchentliche Betreuungsumfänge in %
U3

45 Std

insg.

25 Std

ü3

35 Std

45 Std

insg.

SR

25 Std

35 Std

45 Std

insg.1

1
2

1,04%

18,90%

80,06%

0,53%

10,58%

10

182

771

963

67

293

360

2

40

336

378

38

143

181

42

459

501

19

160

179

3
4
5

134

116

250

59

62

121

132

599

731

44

245

6

119

665

784

50

7
8

171

235

406

31

341

372

9
10

50

166

216

46

200

11

51

12
13
14
12

35 Std

45 Std

insg.

100,00%

18,61%

81,39%

100,00%

88,89%

100,00%

20,99%

79,01%

100,00%

25 Std

8,38%

91,62%

100,00%

10,61%

89,39%

100,00%

53,60%

46,40%

100,00%

48,76%

51,24%

100,00%

289

3
4
5

18,06%

81,94%

100,00%

15,22%

84,78%

100,00%

152

202

6

15,18%

84,82%

100,00%

24,75%

75,25%

100,00%

43

86

136

42,12%

57,88%

100,00%

31,62%

63,24%

100,00%

11

92

103

7
8

8,33%

91,67%

100,00%

10,68%

89,32%

100,00%

7

9

51

67

23,15%

76,85%

100,00%

10,45%

13,43%

76,12%

100,00%

246

4

19

65

88

9
10

18,70%

81,30%

100,00%

4,55%

21,59%

73,86%

100,00%

479

530

4

20

174

198

11

9,62%

90,38%

100,00%

2,02%

10,10%

87,88%

100,00%

108

389

497

5

18

141

164

21,73%

78,27%

100,00%

3,05%

10,98%

85,98%

100,00%

76

177

253

31

65

96

30,04%

69,96%

100,00%

32,29%

67,71%

100,00%

45

95

140

15

34

49

12
13
14

32,14%

67,86%

100,00%

30,61%

69,39%

100,00%

1227

5028

6267

443

1763

2233

19,58%

80,23%

100,00%

19,84%

78,95%

100,00%

7

27

0,19%

Anzahl Plätze ü3+U3 gesamt

1Aufgrund

U3

5,15%

1,21%

%-Verteilung ü3+U3 gesamt

SR

25 Std

35 Std

45 Std

insg.

SR

25 Std

35 Std

45 Std

insg.

alle

39

1670

6791

8500

alle

0,46%

19,65%

79,89%

100,00%

von Auf- oder Abrundungen sind Differenzen in den Prozentangaben in den Gesamtsummen möglich.
113