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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage

FB 11/0023/WP18-1
öffentlich
FB 11/100 und FB 11/500
11.03.2021

Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:

Federführende Dienststelle:
Fachbereich Personal, Organisation, E-Government
und Informationstechnologie
Beteiligte Dienststelle/n:

Stellenplan 2021 und
Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2021
- Ergänzungsvorlage
Ziele:

Klimarelevanz
keine

Beratungsfolge:
Datum

Gremium

Zuständigkeit

24.03.2021

Rat der Stadt Aachen

Entscheidung

Beschlussvorschlag:
Auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses
beschließt der Rat der Stadt gem. Beschlussvorschlag vom 11.02.2021

„Auf Vorschlag der Oberbürgermeisterin und Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses
beschließt der Rat der Stadt vorbehaltlich weiterer Beschlüsse den Stellenplan für das Haushaltsjahr
2021 auf der Grundlage des Stellenplanentwurfes 2021, ergänzt durch
-

die Veränderungsnachweise vom 08.12.2020 (Anlage 2) und 08.02.2021 (Anlage 3) sowie

-

die vom Personal- und Verwaltungsausschuss ggf. im Rahmen von Einzelbeschlüssen in seiner
Sitzung am 25.02.2021 empfohlenen weiteren Stellenplanänderungen.

Der Rat nimmt den Verfahrensvorschlag der Verwaltung zur vorzeitigen Bewirtschaftung
drittmittelgeförderter Projektstellen zur Kenntnis.
Zudem nimmt der Rat der Stadt die Entwicklung der Personal- und Versorgungsaufwendungen 2021
zur Kenntnis.“
sowie ergänzend die vom Personal- und Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 25.02.2021
empfohlenen weiteren Stellenplanänderungen.
Zudem nimmt der Rat der Stadt die sich daraus ergebenden Personalaufwendungen im Haushaltsjahr
2021 zur Kenntnis.

Vorlage FB 11/0023/WP18-1 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 11.03.2021

Seite: 1/7

Finanzielle Auswirkungen:

JA

NEIN

x

Fortgeschrieb-

Gesamt-

Gesamt-

ener Ansatz

bedarf

bedarf

2022 ff.

(alt)

(neu)

Ansatz

Auswirkungen

2021

Einzahlungen

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Auszahlungen

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Abschreibung
en
Ergebnis
+ Verbesserung /

2021

2022 ff.

0,00 €

0,00 €

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

- Verschlechterung

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

2021

Ertrag

ener Ansatz

Ansatz

Fortgeschrieb-

Investive

Fortgeschriebener Ansatz
2021

Ansatz
2022 ff.

Fortgeschrieb-

Folge-

Folge-

ener Ansatz

kosten

kosten

2022 ff.

(alt)

(neu)

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Abschreibungen

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Ergebnis

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

0,00 €

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
- Verschlechterung

0,00 €

0,00 €

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

nachrichtlich:
Die Beschlussfassung zu den finanziellen Auswirkungen des Stellenplans 2021 erfolgt im Rahmen der
Haushaltsplanberatungen im Finanzausschuss und Rat der Stadt Aachen.

Vorlage FB 11/0023/WP18-1 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 11.03.2021

Seite: 2/7

Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
Vorlage FB 11/0023/WP18-1 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 11.03.2021

Seite: 3/7

O

vollständig

O

überwiegend (50% - 99%)

O

teilweise (1% - 49 %)

O

nicht

O

nicht bekannt

Vorlage FB 11/0023/WP18-1 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 11.03.2021

Seite: 4/7

Erläuterungen:
Der Beschlussvorschlag für den Rat der Stadt vom 11.02.2021 wurde auf der Grundlage des
Stellenplanentwurfes 2021, ergänzt durch die Veränderungsnachweise vom 08.12.2020 und
08.02.2021 sowie die vom Personal- und Verwaltungsausschuss im Rahmen von Einzelbeschlüssen
in seiner Sitzung am 25.02.2021 empfohlenen weiteren Stellenplanänderungen, erstellt.
Der Personal- und Verwaltungsausschuss hat in seiner obigen Sitzung folgende darüber hinaus
gehende Stellenplanänderungen im Allgemeinen Verwaltungsbereich empfohlen:
I. zusätzliche Stelleneinrichtungen
- 1,0 Stelle (EG 12 TVöD) für IKSK in FB 02
- 0,5 Stelle (EG 11 TVöD) für Nachtbürgermeister*in in der alternativen Kulturszene in FB 11 (s.u.)
- 0,5 Stelle (EG 12 TVöD) für IKSK zur Aktivierung von Baulücken und Flächenmanagement in FB 23
- 2,0 Stellen (S 11b TVöD) für Schulsozialarbeit in FB 45
- 1,0 Stelle (A 11 LBesO A NRW) für Koordination der Task Force für Schuldigitalisierung in FB 45
- 1,0 Stelle (EG 9b TVöD) zur Umsetzung der Wohnraumzweckentfremdungssatzung in FB 56
- 1,0 Stelle (EG 12 TVöD) für Bewohnerparken in FB 61.
Die 1,5 IKSK-Stellen sind jeweils mit einem kw-Vermerk 2025 versehen.
Die 0,5 Stelle für Nachtbürgermeister*in wird zunächst in FB 11 gesondert angesiedelt. Die
organisatorische Verortung dieser Stelle muss noch abschließend geklärt werden.
Zusätzlich wurden folgende Stelleneinrichtungen im Gebäudemanagement (E 26) empfohlen:
- 1,0 Stelle für IKSK (PV-Anlagen auf kommunalen Gebäuden)
- 2,0 Stellen für IKSK (Sanierung der städtischen Nicht-Wohngebäude).
Da die Ausweisung der Beschäftigten-Stellen der Eigenbetriebe in deren Wirtschaftsplänen erfolgt,
findet die Einrichtung von o.a. 3,0 Stellen keine Berücksichtigung im städtischen Stellenplan.
E 26 wurde über die Empfehlung des Personal- und Verwaltungsausschusses zur weiteren
Veranlassung entsprechend in Kenntnis gesetzt.
II. Streichung von Stelleneinrichtungen
- 1,0 Stelle (EG 13 TVöD) für Sachbearbeitung Stadt der Zukunft und digitaler Bürger*innendialog in
FB 01
- 1,0 Stelle (A 11 LBesO A NRW) zur Unterstützung der Schärfung des Profils der Heinrich-HeineGesamtschule in FB 45.
III. Kosten
Für die im Umfang von 7,0 zusätzlich einzurichtenden Stellen im Allgemeinen Verwaltungsbereich
belaufen sich die Kosten in 2021 auf insgesamt 280.000 € (hälftige Anrechnung). Ab 2022 erhöht sich
unter Zugrundelegung der Jahreskosten der finanzielle Bedarf auf 559.900 €. Nach derzeitigem Stand
sind für die einzurichtenden Stellen keine Refinanzierungsmöglichkeiten gegeben.
Durch die Streichung der beiden Stellen im FB 01 und FB 45 ergibt sich für 2021 ein Minderaufwand
in Höhe von 122.200 €, der sich in den Folgejahren auf 165.000 € erhöht, weil die Stelle für die
Heinrich-Heine-Gesamtschule (FB 45) in 2021 nur mit hälftigen Kosten eingeplant wurde.
Vorlage FB 11/0023/WP18-1 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 11.03.2021

Seite: 5/7

Unter Anrechnung des Minderaufwandes ergibt sich im Haushaltsjahr letztlich ein Mehrbedarf für den
Personalkostenverbund in Höhe von 157.800 €, der sich in den Folgejahren auf 394.900 € erhöht.
Gesamtbetrachtung
Gegenüber dem Stellenplan 2020 sind - vorbehaltlich weiterer Beschlüsse - gesamtstädtisch
96,5 Mehrstellen zu verzeichnen:

Bereich
I.

Stelleneinrichtun

Stelleneinsparu

g

ng

Allgemeine Verwaltung

133,0

34,0

(davon 24,5 kw)

(davon 16,5 kw)

3,0

II. regio iT

1,0

III. Aachener Stadtbetrieb

saldiert
+ 99,0
-

1,0
2,5

IV. Gebäudemanagement

3,0

0,0
-

2,5

V. Volkshochschule

1,0

+ 1,0

VI. Stadttheater und Musikdirektion

1,0

+ 1,0

VII. Kulturbetrieb

1,0

+ 1,0
0,0

VIII. Eurogress - Aachen

Mehrstellen (STPL 2020 : STPL
2021)

137,0

40,5

+ 96,5

Der Stellenplan 2021 schließt mit insgesamt 3.538,5 Planstellen ab.
Stellenplan 2020

3.442,0 lt. Ratsbeschluss 22.01.2020
+ 63,0

Stellenplanentwurf 2021

3.505,0

lt. Vorlage „Stellenplan pp.“ PVA 17.12.2020
(1. Lesung pandemiebedingt ausgefallen)
Einbringung des Haushaltsplanentwurfes in
den Hauptausschuss 16.12.2020
lt. Vorlage „Stellenplan pp.“ PVA 21.01.2021

+ 16,5 (2. Lesung pandemiebedingt ausgefallen),
Verschiebung der Beratung PVA 25.02.2021
+ 3,0 lt. Einzelvorlage „Bildung Dez. VII…“,
Hauptausschuss 16.12.2020
+ 9,0 lt. Einzelvorlage IKSK, PVA 25.02.2021
+ 7,0 lt. Empfehlung PVA 25.02.2021
- 2,0 lt. Empfehlung PVA 25.02.2021
Stellenplan 2021

3.538,5

Vorlage FB 11/0023/WP18-1 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 11.03.2021

Seite: 6/7

Vorlage FB 11/0023/WP18-1 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 11.03.2021

Seite: 7/7