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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage
Federführende Dienststelle:
FB 11 - Fachbereich Personal, Organisation, EGovernment und Informationstechnologie
Beteiligte Dienststelle/n:

Vorlage-Nr:

FB 11/0054/WP18

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

19.10.2021
Herr Dödtmann

Gemeinsamer Ratsantrag der Fraktionen von GRÜNE, ZUKUNFT
und DIE LINKE vom 05.08.2021 zum Thema "Open Source" (Nr.
181/18)
Ziele:

Klimarelevanz
keine

Beratungsfolge:
Datum
11.11.2021

Gremium
Personal- und Verwaltungsausschuss

Zuständigkeit
Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zum Ratsantrag
Nr. 181/18 in seiner Sitzung am 11.11.2021 zur Kenntnis.
Die Stadtverwaltung wird bei den städtischen IT-Projekten Open Source als wichtige Anforderung bei
der Auswahl von neuer Software sowie bei der Programmierung spezieller Software aufnehmen, im
Rahmen des IT-Projektmanagements die Software unter diesem Aspekt bewerten und auch zukünftig
Open Source-Software einsetzen, wo es sinnvoll und wirtschaftlich möglich ist. Von einem pauschalen
und ausschließlichen Einsatz von Open Source-Software nimmt FB 11/400 allerdings Abstand, um bei
der Auswahl der Softwareprodukte die bestmöglichen Lösungen unter Berücksichtigung aller
sachgerechten Kriterien anbieten zu können.

Vorlage FB 11/0054/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 07.12.2021

Seite: 1/5

Finanzielle Auswirkungen:
JA

NEIN
x

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Gesamtbedarf (alt)

Gesamtbedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

- Verschlechterung

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx

Fortgeschrieb

Ansatz

ener Ansatz

20xx ff.

20xx ff.

Folge-

Folgekosten (alt)

kosten
(neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):

Vorlage FB 11/0054/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 07.12.2021

Seite: 2/5

Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

groß

nicht ermittelbar

x
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering

mittel

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering
mittel
groß

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig
überwiegend (50% - 99%)
teilweise (1% - 49 %)
nicht
nicht bekannt
Vorlage FB 11/0054/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 07.12.2021

Seite: 3/5

Erläuterungen:
Die Auswahl sowie der Einsatz neuer Software erfolgen in den meisten Fällen durch intern
entstehende Bedarfe nach bestimmter fachspezifischer Software.
Derzeit wird bei neuen IT-Projekten allerdings verstärkt auf standardisierte Software zurückgegriffen,
die vom städtischen IT-Dienstleister, der Fa. regio iT GmbH, angeboten wird und meist schon bei
anderen Kommunen im Einsatz ist. Daher liegt aktuell der Anteil an Software, welche eigens für die
Stadtverwaltung entwickelt worden ist, bei einem sehr geringen Teil und beschränkt sich meist auf
spezielle Komponenten (siehe unten). Dass der Anteil der Eigenentwicklungen deutlich unterhalb von
standardisierter Fachsoftware liegt, ist darin begründet, dass die Eigenentwicklungen keine
wirtschaftlichen Produktalternativen darstellen, da sie in der Regel deutlich teurer sind als bereits auf
dem Markt vertretene und verbreitete Fachsoftware.
In einzelnen Fällen wurde die Fa. regio iT GmbH mit Softwareentwicklungen beauftragt. Hierbei
werden bereits heute Open Source-Software-Komponenten eingesetzt und anschließend an
verschiedenen Stellen in der Stadtverwaltung Aachen verwendet, beispielsweise als Basis des
Serviceportals und der Open Urban Data-Plattform. Dabei werden auch General Public-Lizenzen als
Lizenzmodell im Kontext von Open Source-Software genutzt, wie zum Beispiel bei der Datenbank
mySQL.
In diesen Fällen werden zusätzliche Supportverträge von der Stadt Aachen mit der Fa. regio iT GmbH
abgeschlossen, um einen SLA (Service Level Agreement) konformen Betrieb zu gewährleisten.
Das Informations- und Kommunikationsmanagement (IuK) sieht eine weitere Schwierigkeit bei einem
verbindlichen Einsatz von Open Source-Produkten in den teils komplexen Schnittstellen zwischen
diversen Fachverfahren (z.B. zum Einwohnermeldeverfahren, zum Finanzverfahren, usw.).
Die Stadtverwaltung teilt den Grundgedanken von Open Source-Software, dass durch den vermehrten
Einsatz die technologische Souveränität und der Transparenzgedanke gestärkt werden. Daher wird
bei den städtischen IT-Projekten Open Source als wichtige Anforderung bei der Auswahl von neuer
Software aufgenommen, im Rahmen des IT-Projektmanagements die Software unter diesem Aspekt
bewertet und auch zukünftig Open Source-Software eingesetzt, wo es sinnvoll und wirtschaftlich
möglich ist. Von einem pauschalen und ausschließlichen Einsatz von Open Source-Software nimmt
das IuK allerdings Abstand, um bei der Auswahl der Softwareprodukte die bestmöglichen Lösungen
unter Berücksichtigung aller sachgerechten Kriterien anbieten zu können.
Eine Anpassung der Vergaberichtlinien der Stadtverwaltung ist nicht erforderlich.

Anlage/n: Open Source _ Nr.181/18 _Gemeinsamer Ratsantrag der Fraktionen von GRÜNE,
ZUKUNFT und DIE LINKE vom 05.08.2021
Vorlage FB 11/0054/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 07.12.2021

Seite: 4/5

Vorlage FB 11/0054/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 07.12.2021

Seite: 5/5

GRÜNE Volt
Fraktion im Rat der Stadt Aachen

Oberbürgermeisterin
Sibylle Keupen
Rathaus
52058 Aachen

DIE UNKE.

Fraktion im Rat der Stadt Aachen

Ein« lang bei FB 01

05 Aug. 2021

Fraktionsgeschäftsstellen
Verwaltungsgebäude
Katschhof
Johannes-Paul-Il.-Str. 1
52058 Aachen
Grüne 0241/432-7217
Zukunft 0241/432-7266
Linke 0241/432-7244

Aachen, 05.08.2021
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
die Fraktion der GRÜNEN, die Fraktion DIE Zukunft und die Fraktion Die Linke beantragen, im
Rat der Stadt Aachen folgenden Beschluss zu fassen:
Die Stadt Aachen strebt das Ideal an, "dass mit öffentlichen Geldern für öffentliche Verwaltungen
entwickelte Software unter einer Freie-Software- und Open-Source Lizenz [1] veröffentlicht wird"
[2], Dazu wird die Verwaltung in einem ersten Schritt beauftragt die Vergaberichtlinien so
anzupassen, dass Software, die eigens für die Stadt Aachen entwickelt wird, unter einer GPLkompatiblen Lizenz [3] quelloffen zu liefern ist. Ausnahmen von dieser Regel müssen begründet
werden und sind nur zulässig, falls die Veröffentlichung des Quelltextes nicht im öffentlichen
Interesse wäre.

Begründung:
Die Stadt Aachen beschafft regelmäßig Software, die eigens entwickelt werden muss und mit
öffentlichen Geldern finanziert wird. Diese Software wird meist unter einer proprietären Lizenz
entwickelt. Das heißt, dass der Quelltext, also der Teil aus dem die eigentliche Software generiert
wird, im Besitz der entwickelnden Firma verbleibt und nicht veröffentlicht werden muss. Einen
Gegenentwurf dazu bieten freie Software Lizenzen, oft synonym Open-Source Lizenzen genannt.
Aus der Finanzierung freier Software ergeben sich damit folgende positive Effekte für Aachen:
Freie Software ist Allgemeingut. Die von der Stadt Aachen angebotenen und in Auftrag
gegebenen digitalen Dienste gehören zur kritischen Infrastruktur unserer Region. Es muss
sichergestellt sein, dass die Kontrolle dieser in öffentlicher Hand bleibt und die Stadt Aachen sich

nicht ohne Not von wenigen Unternehmen abhängig macht. Der Quelltext freier Software ist
grundsätzlich öffentlich zugänglich [1], Freie Software gewährleistet damit, dass die Stadt nicht in
Systemumgebungen eines Anbieters eingesperrt wird, da auch andere Anbieter auf dem .
vorhandenen Quelltext aufbauen können. Im Gegensatz dazu entstehen durch Lock-in-Effekte
bei proprietärer Software oft hohe Wechselkosten, sollte man sich nach Ablauf der Lizenzverträge
für einen anderen Anbieter entscheiden [4, S.15].
Freie Software ist allgegenwärtig. Eines der bekanntesten Projekte ist das freie Linux-basierte
Betriebssystem Android [5] für Smartphones. Unternehmen aller Größen - von Mittelständlern bis
hin zu globalen Konzernen - investieren erhebliche Summen in die Entwicklung und Sicherheit
freier Software. So unterstützen circa 1000 Firmen die Linux Foundation finanziell und personell:
Die Firmen Facebook, Fujitsu, Microsoft und Samsung tragen jährlich 500.000 USD bei [6], Die
Stadt Aachen nutzt für ihre Homepage und das Serviceportal unter anderem die freien SoftwarePakete jQuery, Liferay und nginx [7, 8],
Freie Software fördert Innovation. Der Einsatz freier Software hat in verschiedenen öffentlichen
Verwaltungen bereits zu großen Erfolgen geführt. Das beste Beispiel hierfür ist der mit dem Ziel
der Kosteneffizienz eingeführte Runderlass 5608/SG [9] des französischen Premierministers vom
19.09.2012. Laut eines wissenschaftlichen Artikels der Harvard Business School führte dieser
innerhalb Frankreichs zu einer höheren Produktivität und Wettbewerbsfähigkeit, nämlich zu einer
jährlichen Steigerung der IT-Startups um 9% -18%, und einer jährlichen Steigerung der
Angestellten in IT-Berufen um 6,6% -14% [10, S.1],
Ein weiteres Beispiel: Die Stadt Barcelona hat sich dazu verpflichtet 70% ihres IT-Jahresbudgets
für Neuentwicklungen in freie Software zu investieren [11, S. 7], Heute gibt es mehr als 3000
Unternehmen, die mit der Stadt Barcelona über öffentliche Aufträge Zusammenarbeiten. Mehr als
60% davon sind kleine und mittelständische Unternehmen.
Freie Software ist sicher. Die gängigsten IT-Sicherheitsstandards sind eng an die Prinzipien freier
Software geknüpft [11, S. 23]. Freie Software erlaubt es staatlichen Stellen selbständig
Sicherheitsprüfungen in Auftrag zu geben und gefundene Sicherheitslücken schließen zu lassen.
Andererseits können Firmen Prüfungen zu Sicherheit und Datenschutz vornehmen, ohne dazu
einen Auftrag zu benötigen. So wurden z.B. viele Probleme der Luca-App erst nach Offenlegung
des Quelltextes erkannt [12, 13], Ist im Gegensatz dazu Software im alleinigen Besitz einer
Firma, liegt die endgültige Entscheidung Sicherheitslücken finden und schließen zu lassen bei ihr.
Bei mangelndem wirtschaftlichen Interesse kann dies gänzlich ausbleiben. Ist der Quelltext einer
Software nicht öffentlich besteht außerdem die Gefahr, dass Sicherheitslücken nach der externen
Überprüfung eingebaut werden [11, S. 22]. Dies passiert beispielsweise im Rahmen von
Abhörmaßnahmen durch Geheimdienste.

Der Vertragsschluss mit Anbietern freier Software ist mit geringem Zusatzaufwand möglich, unter
Verwendung angepasster EVB-IT Verträge. Hierzu hat die Open Source Business Alliance eine
Handreichung zu EVB-IT Erstellungsvertrag [14] veröffentlicht. Somit können die angepassten
Vergabeprozesse zeitnah umgesetzt werden.
[1] https://fsfe.org/freesoftware/
[2] https://publiccode.eu/de/openletter/
[3] https://www.gnu.0rg/licenses/license-list.html#GPLC0mpatibleLicenses

[4] Mackintosh S., 2018. An Open Digital Approach for the NHS
https://opusvl.com/nhs/white-papers
[5] https://source.android.com/setup/start/licenses
[6] https://www.linuxfoundation.org/en/join/members/
[7] https://www.aachen.de
[8] https://serviceportal.aachen.de
[9] https://www.legifrance.gouv.fr/download/pdf/circ?id=35837
[10] Nagle F., 2020. Government Technology Policy, Social Value, and National Competitiveness
https://extranet.sioe.org/uploads/sioe2020/nagle.pdf
[11] Free Software Foundation Europe, 2020. Modernisierung der öffentlichen Infrastruktur mit
Freier Software.https://download.fsfe.org/campaigns/pmpc/PMPC-Modernising-with-FreeSoftware.de.pdf

[12] https://arxiv.Org/abs/2103.11958
[13] https://digikoletter.github.io/ .
[14] https://osb-alliance.de/wp-content/uploads/2018/10/201805_OSBA_Handreichung_EVBIT.pdf

Mit freundlichen Grüßen

Monika Wenzel
Fraktionssprecherin GRÜNE

Tjark Zimmer
Digitalpolitischer Sprecher
Fraktion DIE Zukunft

Leo Deumens
Vorsitzender Fraktion Die Linke