Die Oberbürgermeisterin
Vorlage
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
FB 45/0045/WP18
öffentlich
16.02.2021
FB 45/100
Besetzung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung - Wahl
sachkundiger Einwohner*innen
Ziele:
Klimarelevanz
keine
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
10.03.2021
Rat der Stadt Aachen
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Rat nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und wählt als sachkundige
Einwohner*innen in der 18. Wahlperiode in den Schulausschuss:
Für die Stadtschulpflegschaft:
Vertretung: Frau Kiriaki Schwartz
Für die Bezirksschülervertretung:
Herr Linus Jonathan Momohdu Edward
Vertretung: Herr Lukas Paschen
Vorlage FB 45/0045/WP18 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 04.08.2021
Seite: 1/4
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
x
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx
Fortgeschrieb
Ansatz
ener Ansatz
20xx ff.
20xx ff.
Gesamtbedarf (alt)
Gesamtbedarf
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Folgekoste
Folgekost
n (alt)
en (neu)
+ Verbesserung /
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
- Verschlechterung
konsumtive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Ertrag
Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx
Fortgeschrieb
Ansatz
ener Ansatz
20xx ff.
20xx ff.
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Abschreibungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Personal-/
Sachaufwand
+ Verbesserung /
- Verschlechterung
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Vorlage FB 45/0045/WP18 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 04.08.2021
Seite: 2/4
Klimarelevanz
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die
Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine
positiv
negativ
nicht eindeutig
x
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering
mittel
groß
nicht ermittelbar
x
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine
positiv
negativ
nicht eindeutig
x
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
gering
mittel
groß
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
gering
mittel
groß
unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
O
vollständig
O
überwiegend (50% - 99%)
O
teilweise (1% - 49 %)
O
nicht
O
nicht bekannt
Vorlage FB 45/0045/WP18 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 04.08.2021
Seite: 3/4
Erläuterungen:
Gemäß § 58 Abs. 4 GO NRW können dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung als weitere
Mitglieder mit beratender Stimme volljährige Einwohner*innen angehören, die in entsprechender
Anwendung des § 50 Abs. 3 GO NRW zu wählen sind. Sachkundige Einwohner*innen müssen
volljährig sein und in der Gemeinde (Stadtgebiet Aachen) wohnen. Sie sind berechtigt an allen
Sitzungen des Ausschusses für Schule und Weiterbildung beratend teilzunehmen, sie sind aber nicht
stimmberechtigt.
Für die beiden Institutionen Stadtschulpflegschaft und Bezirksschülervertretung sind neue
sachkundige Einwohner*innen in den Ausschuss für Schule und Weiterbildung zu wählen.
1.) Stadtschulpflegschaft:
In seiner Sitzung am 18.11.2020 wählte der Rat der Stadt Aachen bereits einen Vertreter der
Stadtschulpflegschaft Aachen als sachkundigen Einwohner sowie eine Stellvertretung in den
Ausschuss für Schule und Weiterbildung (Vorlage: FB 45/0807/WP18). Zwischenzeitlich wurde von
Seiten der Stadtschulpflegschaft die Position der Stellvertretung jedoch neu besetzt. Die neu
entsendete Person muss durch den Rat als sachkundige*r Einwohner*in in den Ausschuss gewählt
werden.
Die Stadtschulpflegschaft benannte als neue Stellvertreterin Frau Kiriaki Schwartz.
2.) Bezirksschülervertretung:
Bei Aufnahme eines Mitglieds der Bezirksschülervertretung als sachkundiger*e Einwohner*in ist – wie
auch bei der Stadtschulpflegschaft – zu beachten, dass diese Person auf Grundlage von § 58 Abs. 4
GO NRW vom Rat als beratendes Mitglied in den Ausschuss für Schule und Weiterbildung
aufgenommen wird und nicht als Vertretung des Gremiums. Anders als beispielsweise die durch die
Kirchen auf Grundlage von § 85 Abs. 2 S. 2 SchulG NRW benannten Vertretungen, ist der*die
jeweilige Einwohner*in demnach keine "offizielle" Vertretung der Bezirksschülervertretung. Aus Sicht
der Verwaltung kann jedoch davon ausgegangen werden, dass die von der BSV vorgeschlagenen
Vertreter*innen im Interesse der Bezirksschülervertretung agieren und deren Auffassungen und Ziele
in den Beratungen entsprechend zum Ausdruck bringen werden.
In seiner Sitzung am 16.12.2020 beschloss der Hauptausschuss die Aufnahme einer*s sachkundige*n
Einwohner*in für die Bezirksschülervertretung in der 18. Wahlperiode in den Ausschuss für Schule
und Weiterbildung, siehe dazu auch Anlage 1 - Ratsvorlage vom 16.12.2020 „Besetzung des
Schulausschusses – Aufnahme der Bezirksschülervertretung“ (FB 45/0004/WP18).
Die Bezirksschülervertretung benannte Herrn Linus Jonathan Momohdu Edward sowie als dessen
Stellvertreter Herrn Lukas Paschen.
Die neu entsendeten Personen müssen durch den Rat als sachkundige*r Einwohner*in in den
Ausschuss gewählt werden.
Anlage:
Ratsvorlage vom 16.12.2020 „Besetzung des Schulausschusses – Aufnahme der
Bezirksschülervertretung“
Vorlage FB 45/0045/WP18 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 04.08.2021
Seite: 4/4
Die Oberbürgermeisterin
Anlage
Vorlage
Vorlage-Nr:
Status:
AZ:
Datum:
Verfasser:
Federführende Dienststelle:
Fachbereich Kinder, Jugend und Schule
Beteiligte Dienststelle/n:
FB 45/0004/WP18
öffentlich
17.11.2020
FB 45/100
Besetzung des Schulausschusses - Aufnahme der
Bezirksschülervertretung
Ziele:
Beratungsfolge:
Datum
Gremium
Zuständigkeit
08.12.2020
16.12.2020
Ausschuss für Schule und Weiterbildung
Rat der Stadt Aachen
Anhörung/Empfehlung
Entscheidung
Beschlussvorschlag:
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung empfiehlt dem Rat eine/n sachkundige/n Einwohner/in
ge
aus der Bezirksschülervertretung in der 18. Wahlperiode in den Schulausschuss zu wählen.
Der Rat beschließt die Aufnahme einer/s sachkundige/n Einwohner/in für die Bezirksschülervertretung
An
la
in der 18. Wahlperiode in den Ausschuss für Schule und Weiterbildung.
Vorlage FB 45/0004/WP18 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.11.2020
Seite: 1/6
Finanzielle Auswirkungen
JA
NEIN
X
Investive
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Fortgeschrieb
ener Ansatz
20xx
Fortgeschrieb
Ansatz
ener Ansatz
20xx ff.
20xx ff.
Gesamt-
Gesamtbedarf
bedarf (alt)
(neu)
Einzahlungen
0
0
0
0
0
0
Auszahlungen
0
0
0
0
0
0
Ergebnis
0
0
0
0
0
0
Folgekoste
Folgekost
n (alt)
en (neu)
+ Verbesserung /
-
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
Ansatz
Auswirkungen
20xx
Personal-/
Sachaufwand
Abschreibungen
Ergebnis
+ Verbesserung /
ener Ansatz
20xx
0
-
Fortgeschrieb
Ansatz
ener Ansatz
20xx ff.
0
An
Ertrag
Fortgeschrieb
la
konsumtive
ge
g
20xx ff.
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
0
Deckung ist gegeben/ keine
Deckung ist gegeben/ keine
ausreichende Deckung
ausreichende Deckung
vorhanden
vorhanden
Verschlechterun
g
Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz
/ die Klimafolgenanpassung
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende Relevanz:
keine
positiv
negativ
nicht eindeutig
Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:
gering
mittel
groß
nicht ermittelbar
positiv
negativ
nicht eindeutig
Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende Relevanz
Vorlage FB 45/0004/WP18 der Stadt Aachen
keine
Ausdruck vom: 20.11.2020
Seite: 2/6
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährlich Einsparziels)
( ) mittel – 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
( ) mittel – 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
überwiegend
teilweise
(50-99%)
(1-49%)
nicht
nicht bekannt
An
la
ge
vollständig
Vorlage FB 45/0004/WP18 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.11.2020
Seite: 3/6
Erläuterungen:
1. Ausgangslage
In den Sitzungen des Schulausschusses am 04.06.2020 und am 20.08.2020 wurde die Frage der
Mitgliedschaft der Bezirksschülervertretung im städtischen Schulausschuss aufgeworfen, s. Auszug
der Sitzungsniederschrift vom 04.06.2020: „Herr Giancoli teilt mit, dass er die Information erhalten
habe, dass die Bezirksschülervertretung nicht im Schulausschuss vertreten sein dürfe, weil sie sich
entweder für den Schulausschuss der Stadt Aachen oder der StädteRegion Aachen hätte entscheiden
müssen. Diesen Zwang zur Entscheidung zwischen den beiden Ausschüssen könne er nicht
nachvollziehen. Herr Brötz erläutert, dass in der Vergangenheit die Schülervertretung im
Schulausschuss vertreten war, dass dies aber bei der Gründung des Bildungsbüros und der
Ansiedelung der Bezirksschülervertretung an das Bildungsbüro der StädteRegion Aachen nicht mehr
stattgefunden hätte. Es gäbe seitens der Verwaltung keine Einwände gegen die Teilnahme am
Schulausschuss der Stadt Aachen.
Frau Schwier bestätigt, dass seitens der Verwaltung die rechtlichen Möglichkeiten einer Teilnahme
geprüft und dann Kontakt mit der Bezirksschülervertretung aufgenommen werde.“
Die Bezirksschülervertretung (BSV) ist ein überörtliches Gremium zur Interessenvertretung der
Schüler/innen. Das SchulG NRW enthält in § 74 Abs. 8 hierzu lediglich die Regelung, dass
ge
Schülervertretungen auf örtlicher oder überörtlicher Ebene zusammenwirken können und ihre
Interessen gegenüber Schulträgern und Schulaufsicht vertreten. Nähere Vorschriften zur
la
Zusammensetzung und Verfasstheit der BSV enthält das SchulG NRW nicht.
An
2. Zusammensetzung des Schulausschusses
In seiner konstituierenden Sitzung am 04.11.2020 sowie in seiner Sitzung am 18.11.2020 hat der Rat
der Stadt im Rahmen seiner rechtlichen Befugnisse gemäß der Gemeindeordnung NRW über die
Zusammensetzung des Schulausschusses/ Ausschusses für Schule und Weiterbildung für die neue
18. Wahlperiode beschlossen.
Hierbei wurde von Seiten der Verwaltung auch die Aufnahme einer Vertreterin/eines Vertreters der
Stadtschulpflegschaft Aachen als sachkundige/r Einwohner/in vorgelegt, da die Stadtschulpflegschaft
bereits in der 17. Wahlperiode in dieser Form vertreten war.
Siehe dazu:
1. Ratsvorlage vom 04.11.2020 „Entscheidung über Art, Anzahl, Größe und Zusammensetzung
der zu bildenden Ausschüsse“ (FB 01/0728/WP17) und
2. Ratsvorlage vom 18.11.2020 „Besetzung des Schulausschusses - Wahl sachkundiger
Einwohner/innen“ (FB 45/0807/WP17)
Der Beschluss aus der Sitzung vom 18.11.2020 liegt zum Zeitpunkt dieser Vorlagenerstellung noch
nicht vor.
Vorlage FB 45/0004/WP18 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.11.2020
Seite: 4/6
3. Rechtliche Würdigung
Der städtische Fachbereich Recht und Versicherung (FB 30) wurde um Prüfung der rechtlichen
Möglichkeiten zur Aufnahme eines Vertreters/einer Vertreterin der BSV in den Schulausschuss
gebeten. Nach Prüfung und Mitteilung des FB 30 ist dies ausschließlich über zwei Varianten möglich:
a) die Wahl eines sachkundigen Einwohners/einer sachkundigen Einwohnerin nach § 58 Abs. 4 GO
NRW
b) im Rahmen der Hinzuziehung von Sachverständigen gemäß § 58 Abs. 3 S. 6 GO NRW.
Zu a): Gemäß § 58 Abs. 4 GO NRW können dem Schulausschuss als weitere Mitglieder mit
beratender Stimme volljährige Einwohner angehören, die in entsprechender Anwendung des § 50
Abs. 3 GO NRW zu wählen sind. Sachkundige Einwohner/innen müssen volljährig sein und in der
Gemeinde (Stadtgebiet Aachen) wohnen. Sie sind berechtigt an allen Sitzungen des
Schulausschusses beratend teilzunehmen, sie sind aber nicht stimmberechtigt.
Zu beachten ist dabei, dass, bei Aufnahme eines Mitglieds der BSV als sachkundiger/e Einwohner/in
auf Grundlage von § 58 Abs. 4 GO NRW vom Rat als beratendes Mitglied in den Schulausschuss,
diese Person nicht als Vertretung des Gremiums aufgenommen wird. Anders als die durch die
Kirchen auf Grundlage von § 85 Abs. 2 S. 2 SchulG NRW benannten Vertreter/innen, ist der/die
ge
jeweilige Einwohner/in demnach keine "offizielle " Vertretung der BSV.
Zu b): Eine Beteiligung der BSV im Einzelfall - also nicht im Rahmen ständiger Mitgliedschaft - ist im
Rahmen des § 58 Abs. 3 S. 6 GO NRW möglich. Danach können die Ausschüsse Vertreter/innen
la
derjenigen Bevölkerungsgruppen, die von ihrer Entscheidung vorwiegend betroffen werden, zu den
An
Beratungen hinzuziehen. Die Entscheidung über die jeweilige Hinzuziehung obliegt dem Ausschuss.
4. Vorschlag der Verwaltung
In Abwägung der beiden rechtlichen Möglichkeiten wird seitens der Verwaltung die Variante a)
vorgeschlagen.
Begründung: Absicht der Politik und Verwaltung ist es, die Perspektive der BSV permanent bei den
Beratungen einzubeziehen. Eine einzelfallbezogene Hinzuziehung zu einzelnen Sitzungen oder
Tagesordnungspunkten ist auch aus verwaltungsökonomischen Gründen nachteilig.
Auch kann aus Sicht der Verwaltung davon ausgegangen werden, dass die von der BSV
vorgeschlagenen Vertreter/innen im Interesse der BSV agieren und deren Auffassungen und Ziele in
den Beratungen entsprechend zum Ausdruck bringen werden.
Des Weiteren gelten für Ausschussmitglieder nach Maßgabe von § 58 Abs. 2 S. 1 GO NRW die für
Ratsmitglieder relevanten Vorschriften entsprechend. Daher darf ein/e sachkundige Einwohner/in im
Falle einer Interessenkollision nach Maßgabe des § 31 GO NRW an der Beratung des Ausschusses
nicht teilnehmen (§ 50 Abs. 6 GO NRW).
Vorlage FB 45/0004/WP18 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.11.2020
Seite: 5/6
ge
la
An
Vorlage FB 45/0004/WP18 der Stadt Aachen
Ausdruck vom: 20.11.2020
Seite: 6/6