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Vorlage-Sammeldokument

                                    
                                        Die Oberbürgermeisterin

Vorlage

Vorlage-Nr:

E 49/0022/WP18

Federführende Dienststelle:
E 49 - Kulturbetrieb
Beteiligte Dienststelle/n:

Status:

öffentlich

Datum:
Verfasser/in:

12.08.2021
E 49, FB 13, FB 23

Die Stadt als Galerie: Werbeträger als Ausstellungsfläche
Antrag der Fraktion SPD vom 11.05.2021
Ziele:
Beratungsfolge:
Datum
02.09.2021

Gremium
Betriebsausschuss Kultur und Theater

Zuständigkeit
Kenntnisnahme

Beschlussvorschlag:
Der Betriebsausschuss Kultur/Theater nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur
Kenntnis und regt die Kontaktvermittlung zwischen den benannten Beteiligten aus freier Kunstszene
sowie Hochschulen und Berufskollegs einerseits und den Firmen andererseits an.

Vorlage E 49/0022/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 19.08.2021

Seite: 1/7

Finanzielle Auswirkungen
JA

NEIN
x

Investive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

Gesamt-

Gesamtbedarf (alt)

20xx ff.

bedarf
(neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

- Verschlechterung

konsumtive

Ansatz

Auswirkungen

20xx

Ertrag

Fortgeschriebener Ansatz

Fortgeschriebe-

Ansatz

ner Ansatz

20xx ff.

20xx

20xx ff.

Folgekos-

Folgekos-

ten (alt)

ten (neu)

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

Personal-/
Sachaufwand

+ Verbesserung /
- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine

Deckung ist gegeben/ keine

ausreichende Deckung

ausreichende Deckung

vorhanden

vorhanden

keine finanziellen Auswirkungen

Vorlage E 49/0022/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 19.08.2021

Seite: 2/7

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz
/ die Klimafolgenanpassung
Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz
Die Maßnahme hat folgende

keine

X

positiv

negativ

nicht eindeutig

mittel

groß

nicht

Relevanz:
Der Effekt auf die CO2-

gering

Emissionen ist:

X

ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung
Die Maßnahme hat folgende

keine

X

positiv

negativ

nicht eindeutig

Relevanz
Größenordnung der Effekte
Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.
Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):
( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährlich Einsparziels)
( ) mittel – 80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)
Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):
( ) gering – unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)
( ) mittel – 80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)
( ) groß – mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)
Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:
vollständig

überwiegend

teilweise

(50-99%)

(1-49%)

Vorlage E 49/0022/WP18 der Stadt Aachen

nicht

Ausdruck vom: 19.08.2021

nicht bekannt

X

Seite: 3/7

Erläuterungen:
Die SPD-Fraktion hat mit Datum vom 11.05.2021 folgenden Ratsantrag gestellt:
„Die SPD-Fraktion beantragt, im zuständigen Fachausschuss und gegebenenfalls im Rat folgenden
Beschluss zu fassen:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Nutzung von Werbeträger im öffentlichen Raum, wie
beispielsweise Litfaßsäulen, für die Ausstellung von bildender Kunst und Design zu erarbeiten.
Künstlerinnen und Künstlern aus der freien Szene sowie Kunst- und Designstudierende sollen die
Möglichkeit erhalten, auf diesem Wege ihre Arbeiten im öffentlichen Raum zu präsentieren. Eine
Kooperation mit den Aachener Hochschulen und Berufskollegs ist zu begrüßen. Als Orientierung kann
eine entsprechende Aktion der Universität Greifswald in Düsseldorf dienen.
Begründung:
Litfaßsäulen und andere Werbeflächen sind allgegenwärtige und omnipräsente Ausstellungflächen im
städtischen öffentlichen Raum. Diese Flächen sollen temporär zur Präsentation künstlerischer
Arbeiten aus der freien Szene, den Aachener Hochschulen und Berufskollegs genutzt werden können.
Durch die COVID-19-Pandemie konnten viele dieser Arbeiten nicht in gewohnter Weise in
Ausstellungen und Galerien präsentiert werden.
Analoge Ausstellungsflächen im öffentlichen Raum bieten eine Chance, diese entgangenen
Möglichkeiten zumindest teilweise zu kompensieren und stellen einen Kontrapunkt zur Digitalität im
privaten Raum dar, die die vergangenen Monate dominiert hat. Digitale Werbeflächen hingegen bieten
die Chance zur Präsentation von digitalen Kunst- und Designformen. Ausstellungsmöglichkeiten für
Kunst im öffentlichen Raum leisten darüber hinaus einen Beitrag zur Attraktivität der Innenstadt als
Aufenthaltsraum.“
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:
Die digitalen und analogen Anlagen im Aachener Stadtgebiet werden von der Werbefirma RBL Media
GmbH unterhalten, die Litfaßsäulen und analogen Werbetafeln von der Firma Moplak Medienservice
GmbH. Die Verträge mit RBL Media laufen bis Sommer 2028 bzw. bis Sommer 2031. Der Vertrag mit
der Firma Moplak Medienservice endet im Sommer 2026.
Vertraglich sind weder mit der Firma RBL Media noch mit der Firma Moplak Medienservice für die im
Ratsantrag thematisierte oder eine vergleichbare Gegebenheit Kontingente oder Preise vereinbart
worden. Auf Nachfrage des Fachbereichs Kommunikation und Stadtmarketing bei den beiden
Unternehmen hinsichtlich der Sponsoring-Bereitschaft erhielt die Stadt Aachen positive
Rückmeldungen:
Die Firma Moplak Medienservice GmbH sagt ihre Unterstützung zu und möchte Werbeträger als
Ausstellungsfläche zur Verfügung stellen. Hier ist bspw. noch die organisatorische Frage offen, ob
Vorlage E 49/0022/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 19.08.2021

Seite: 4/7

komplette Säulen genutzt werden würden, oder im ganzen Stadtgebiet vereinzelte Aushänge
angebracht werden sollen.
Die Firma RBL Media GmbH kann sich vorstellen, je nach Verfügbarkeit, A-Flächen anzubieten.
Doppelseite Werbeträger werden in A- und B-Flächen unterteilt. Die besser einzusehenden Flächen
bzw. mit einer höheren Frequentierung sind die A-Flächen.
Die Verfügbarkeit sei jedoch von der aktuellen Auslastung der Werbeträger abhängig, die
Schwankungen unterliegen. Für die nicht professionell organisierte Kultur wäre dieses Angebot der
Firma RBL Media kostenfrei. Die Firma möchte als Gegenleistung als Förderer eingebunden werden.
Inwieweit dies möglich ist, muss inhaltlich noch besprochen werden.
Seitens des Kulturbetriebs sollten mit Blick auf die Zielsetzung des Antrags folgende Aspekte
berücksichtigt werden:
Grundsätzlich begrüßen die Kulturdezernentin und die Betriebsleitung des Kulturbetriebs die
Zielsetzung des Antrags, analoge Ausstellungsflächen im öffentlichen Raum für die Präsentation
künstlerischer Arbeiten aus der freien Szene, den Aachener Hochschulen und den Berufskollegs zu
nutzen.
Die Umsetzung dieses Antrags bringt einige Herausforderungen mit, die seitens der Betriebsleitung
den Antragstellern nach einer ersten Kontaktaufnahme bereits telefonisch zur Kenntnis gebracht
wurden.
Zu diesen Herausforderungen zählen:
-

Einschränkungen durch die Objekte der Werbeträger

-

Finanzielle Herausforderung bzgl. Anmietung der Werbeträger (könnte ggf. entfallen, s.o.)

-

Versicherung der Kunstwerke an den Werbeträgern

-

Vandalismusschutz im öffentlichen Raum

-

Auswahl der Kunstwerke für diese öffentlichen Werbeträger

-

Anpassung von Kunstwerken an die äußeren Gegebenheiten der Werbeträger

Litfaßsäulen eignen sich ausschließlich für die Anbringung von Kunstwerken, die mit Blick auf die
Form und materielle Beschaffenheit der Litfaßsäule extra für diesen Anlass konzipiert wurden. Dies
bedeutet, dass es Auftragsarbeiten sind, für die vorab eine entsprechende Honorierung vereinbart
werden sollte.
Der Verweis auf die Aktion der Universität Greifswald in Düsseldorf bedarf einer Erklärung und ist mit
der Zielsetzung des Antrags nicht völlig in Übereinklang zu bringen: Im Rahmen eines Projektes der
Uni Greifswald wurden speziell für 250 Litfaßsäulen in Düsseldorf von den Studentinnen und
Studenten Plakate gestaltet. Mit anderen Worten: Kunstwerke wurden speziell für die Litfaßsäulen
hergestellt. Die Litfaßsäulen konnten und wurden nicht als Ausstellungsträger für bereits vorhandene
Werke benutzt, wie der Antrag es für Aachen intendiert. Das Projekt wurde von Ilg-Außenwerbung
GmbH sowie Nordplakat e.K. unterstützt.

Vorlage E 49/0022/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 19.08.2021

Seite: 5/7

Dieses Beispiel verdeutlicht, dass es letztlich dazu führen würde, dass Künstlerinnen und Künstler ihre
Kunstwerke nicht als autonome Kunstwerke konzipieren, sondern speziell für besondere Werbeträger.
Gerade Litfaßsäulen werden sehr häufig überklebt oder übermalt. Dies würde bei einem Unikat zu
einem irreparablen Schaden führen und somit der guten Idee schaden.
Im Falle Greifswald waren es nicht Künstler aus der freien Kunstszene, sondern studentische
Teilnehmer eines Seminars. Die bisher im Rahmen der Covid-Pandemie stattgefunden Plakataktionen
der Kunstszene in Aachen (BBK-Plakataktion auf den City-Light-Trägern; Plakataktion der freien
Szene „Ohne uns wird’s still“, gefördert von der Stadt), machten auf die Situation in der Kunstszene
aufmerksam, waren also Werbemaßnahmen und nicht die Präsentation von „bildender Kunst und
Design“ wie es im Antrag heißt.
Anders sieht die Situation bei elektronischen Werbeträgern aus. Hier regt die Betriebsleitung des
Kulturbetriebs an, Künstlerinnen und Künstlern der freien Szene, die gerade mit dem Medium der
elektronischen oder digitalen Kunst arbeiten, Informationen über die Nutzungsmöglichkeiten und
technischen Optionen zur Verfügung zu stellen, damit sie auf diesen elektronischen Werbeträgern
temporär Kunstwerke aufscheinen lassen können.
Auch hier gilt es zu beachten, dass die Stadt nur eine beschränkte Zahl von Freikontingenten zur
Verfügung hat, die in der Regel zur Bewerbung eigener Veranstaltungen oder wichtiger Informationen
für die Öffentlichkeit genutzt werden (kostenlosen Kontingente, s.o., könnten ggf. z.V. gestellt
werden). Insofern müssten auch hier nach marktüblichen Konditionen freie Werbeslots angemietet
werden, um Künstlerinnen und Künstlern, die mit elektronischer Kunst arbeiten, diese Flächen zur
Verfügung zu stellen (kommt dann in Betracht, wenn ein abgestimmter Aktionszeitraum nicht
kompatibel mit der Vermarktung durch die Firmen ist).
Bei der Auswahl der Kunstwerke bedarf es auf der einen Seite einer fachlichen Expertise und auf der
anderen Seite einer gewissen Neutralität. Insofern sollte ein Projekt, das insbesondere auf
elektronische Kunstformen abzielt, durch eine Jury seitens z.B. Atelierhaus Aachen, Berufsverband
Bildender Künstler, Fachleute aus dem Bereich Kunst im öffentlichen Raum, Vertretern der FH und
Berufskollegs gebildet werden.
Die Verortung von Kunst auf Werbeträgern im öffentlichen Raum bedarf auch einer Begleitung durch
Werbemaßnahmen und Marketingmaßnahmen. Das unvermittelte Anbringen von Plakatkunst auf den
Litfaßsäulen wird ggfs. nicht zu einer angemessenen Rezeption durch die Bürgerinnen und Bürger
führen. Dies sollte bei der Budgetierung berücksichtigt werden.
Bei einzelnen Kunstprojekten, die der Kulturbetrieb durchgeführt hat, wurden auch in der
Vergangenheit z.B. Gebäudefassaden oder Mauern oder Sicherungszäune für die Anbringung von
Kunstwerken genutzt. Hierbei stand allerdings die Nutzung der Werbeträger oder der Bauten stets in
einem inhaltlichen Zusammenhang zum Gesamtprojekt (z.B. bei across the borders die Nutzung des
Zaunes beim Neubau der AM, Nutzung der Mauern bei Misereor am Boxgraben/Mozartstraße).
Vorlage E 49/0022/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 19.08.2021

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Weitere bedenkenswerte Aspekte:
-

Erhalten Künstler ein Honorar für die Herstellung der Kunstwerke für Litfaßsäulen oder
elektronische Werbeträger?

-

Wer zahlt die Herstellung von Plakaten für Litfaßsäulen?

-

Wer zahlt die Anmietung von Werbeträgern?

-

Wer zahlt die Hängung/Anbringung der Kunstwerke?

-

Stehen die finanziellen Aufwendungen für Herstellung, Anmietung, Anbringung in einer
vernünftigen Relation zu dem, was die Künstler als Honorar erhalten?

-

Steht der Aufwand für die Umsetzung in einem angemessenen Verhältnis zu den Erwartungen
des Antragsstellers bzgl. „Attraktivität der Innenstadt als Aufenthaltsraum“?

Fazit:
Die Betriebsleitung des Kulturbetriebs empfiehlt, in Bezug auf innovative und kreative Optionen,
Verbesserung der Einnahmesituation für Künstler, finanzielle Aspekte, Aspekte der Sicherheit und des
Ausschlusses von Versicherungsschäden, dass mit Blick auf den Antrag v.a. elektronische
Werbeträger auf die Möglichkeit zur Übermittlung von elektronischen Kunstwerken geprüft werden.
Die Herstellung von künstlerischen Plakaten speziell für Litfaßsäulen könnte Aufgabe z.B. im
Fachbereich Design der FH Aachen oder bei weiterführenden Schulen sein. Ein Anstoß dazu kann
durch die geeigneten Stellen der Stadtverwaltung gegeben werden. Letztlich sind die
Bildungseinrichtungen autonom in ihrer Entscheidung zur Partizipation. Eine Einbindung der
Eigentümer der Litfaßsäulen wäre sinnvoll und zeigt erste positive Reaktionen (s.o.) und könnte ggf.
zur Kostenreduktion bei Anmietung, Herstellung der Plakate und Hängung führen.“

Anlage/n:
Antrag der Fraktion SPD vom 11.05.2021

Vorlage E 49/0022/WP18 der Stadt Aachen

Ausdruck vom: 19.08.2021

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